STV-Erntegutbescheinigung ist nicht verpflichtend – Absprachen mit Händler notwendig

Koblenz. Die Getreideernte 2026 steht bevor. Im Zusammenhang mit der Abgabe von Getreide und den dafür relevanten Erntegutbescheinigungen bestehen derzeit Unsicherheiten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist darauf hin, dass bereits nach dem Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2023 eine allgemeine Erkundungspflicht des Handels besteht. Konkrete Vorgaben zur praktischen Umsetzung fehlen bislang jedoch.

Durch ein weiteres, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Düsseldorf hat sich der Umgang mit Erntegut und Nachbau weiter konkretisiert. Demnach dürfte sich der Agrarhandel nicht allein auf eine Erklärung des Landwirtes verlassen, sondern müsste sich auf anderem Wege vergewissern, dass bei der angelieferten Sorte kein unzulässiger Nachbau vorliegt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Dennoch führt dieses Urteil derzeit zu großer Verunsicherung, insbesondere, weil der Handel daraus Anforderungen an die Erzeuger formuliert. Der Streit um konkrete Erklärungen des Erzeugers geht also weiter.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes und des BWV ist entscheidend, dass auch das neue Urteil keine Grundlage für eine verpflichtende Nutzung der Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) darstellt. Bedauerlicherweise erhöht aber das noch nicht rechtskräftige Urteil bereits jetzt den Handlungsdruck innerhalb der Vermarktungskette, da es die Anforderungen an den Handel deutlich verschärft beziehungsweise zumindest das Haftungsrisiko der Händler erhöht. Da die STV die Händler von jeglicher Haftung freistellt, sofern ihnen die STV-Erntegutbescheinigung vorgelegt wird, bleibt festzuhalten, dass dies für die Händler derzeit die sicherste Möglichkeit ist, um Haftungsrisiken und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Aus den bisherigen Urteilen lässt sich jedoch keine Festlegung auf eine bestimmte Bescheinigung ableiten. Die Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung ist daher weiterhin nicht verpflichtend. Wird die STV-Erntegutbescheinigung nicht genutzt, müssen – zumindest nach der geltenden Rechtsauffassung – alternative Formen der Plausibilisierung erbracht werden. Dies betrifft insbesondere die eingesetzten Saatmengen der angebauten Sorten, die Anbaufläche sowie die daraus hervorgegangene Ernte. So haben Landwirte bisher etwa folgende Erklärung abgegeben: „Der Anlieferer sichert zu, dass sämtliches angeliefertes Erntegut aus Vermehrungsmaterial erzeugt wurde, das den nationalen und europäischen sortenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und keine Rechtsmängel aufweist. Das Erntegut wurde insbesondere entweder aus Z-Saatgut oder freien Sorten erzeugt oder  – im Falle eines gestatteten Nachbaues – der Nachbau dem jeweiligen Sortenschutzinhaber gemeldet und – sofern der Anlieferer nicht unter die sogenannte Kleinlandwirteregelung fällt  – die notwendige Gebühr fristgerecht entrichtet. Wenn der Anlieferer nicht selbst Erzeuger ist, sichert er zu, dass sein Vorlieferant ihm gegenüber eine entsprechende Zusicherung abgegeben hat.

Inwieweit solche Alternativen von der abnehmenden Hand weiter akzeptiert werden, hängt von der jeweiligen juristischen Einschätzung der einzelnen Händler ab. Daher ist es sicherlich ratsam, sich vor Ablieferung des Erntegutes mit dem Landhändler auf eine taugliche Formulierung zu einigen. Letztlich handelt es sich bei der Ablieferung von Getreide um eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der die Vertragsparteien sich auf die konkreten Vertragsbedingungen – darunter auch die abzugebenden Erklärungen – einigen müssen.

2. Westerwälder Weidetiertag – BWV fordert klares Bekenntnis zur Tierhaltung

Mörsbach. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte zusammen mit der Bürgerinitiative Wolfprävention Westerwald zum 2. Westerwälder Weidetiertag in den Kreis Altenkirchen eingeladen. Am vergangenen Sonntag haben rund 1.000 Besucher die Veranstaltung besucht, um zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Schaf- und Ziegenhaltung, Pferdehaltung, der Rinderzucht sowie aus dem jagdlichen Bereich die aktuellen Probleme der Weidetierhaltung zu diskutieren.

Gerade in Anbetracht der nach wie vor stattfindenden zahlreichen Wolfrisse im Westerwald nutzten viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von den praktischen Auswirkungen der zunehmenden Wolfspopulation zu machen. Auch die neue Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, Dr. Kristina Brixius, besuchte die Veranstaltung und nahm sich viel Zeit, um mit den betroffenen Tierhaltern zu sprechen. Ebenso waren Vertreter der benachbarten Kreisbauernverbände aus Nordrhein-Westfalen und Hessen anwesend, um deutlich zu machen, dass die gesamte Mittelgebirgsregion länderübergreifend hinsichtlich des beim Umgangs mit dem Wolf zusammenarbeiten muss. Der Wolf macht schließlich nicht vor Ländergrenzen halt.

Neben dem Gespräch mit den Politikern und Verbändevertretern hatten die Gäste die Möglichkeit, Schafen, Ziege, Rinder und Pferde hautnah zu erleben und über die Sorgen der Tierhalter zu diskutieren. Stefan Fiedler, Vizepräsident des BWV, richtete deutliche Worte an die Vertreter der Politik: „Wir brauchen keine Sonntagsreden, sondern ein klares Bekenntnis zur Tierhaltung und der damit verbundenen Ernährungssicherheit sowie konkrete Maßnahmen, um die Weidetierhaltung in den Mittelgebirgsregionen langfristig zu sichern!“

BTV-Impfung jetzt besonders wichtig!

Koblenz. Nach dem amtlich bestätigten Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Rheinland-Pfalz, ist das gesamte Bundesland derzeit Sperrzone. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt dringend die Impfung von Rindern und Schafen gegen BTV-8 und BTV-3, um Erkrankungen und Tierverluste zu vermeiden. Die Tierseuchenkasse und das Land bezuschussen die Impfung.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau empfiehlt die Impfung zum Schutz der Tiere vor schweren Krankheitsverläufen, die auch tödlich verlaufen können. Weitere Ziele sind die Sicherung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine erleichterte Verbringung und Vermarktung der Rinder und Schafe.

Nicht geimpfte Tiere benötigen eine Grundimmunisierung. Zusätzlich empfehlen Experten den Einsatz von Insektenschutzmaßnahmen gegen die übertragenden Gnitzen. Die Impfquote in Rheinland-Pfalz ist nach wie vor deutlich zu gering. Wenn die Impfquote nicht deutlich steigt, bleiben auch die Chancen auf eine dauerhafte Verdrängung oder Eindämmung der Blauzungenkrankheit gering.

Bei Fragen zur Impfung sprechen Sie uns gerne an oder wenden Sie sich an Ihren Hoftierarzt.

Einladung zum Tag der Landwirtschaft in Nastätten

Nach neun Jahren Pause kehrt der Tag der Landwirtschaft nach Nastätten zurück. Am Sonntag, 21. Juni 2026, verwandelt sich das Gelände rund um den Parkplatz Aldi und Rewe sowie die Wiese hinter Deichmann von 10 bis 18 Uhr in eine große Erlebnisfläche für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau und Familien.

Der Bauern- und Winzerverband, die Landfrauen, die Landjugend Rhein-Lahn sowie zahlreiche Aussteller und Partner laden herzlich ein, die Vielfalt der grünen Branche im Rhein-Lahn-Kreis zu erleben. Auf die Besucherinnen und Besucher wartet ein abwechslungsreiches Programm mit Bauernmarkt, Tierschau mit Bambini-Wettbewerb, Landmaschinen- und Autoschau, Forstmaschinenschau mit Vorführungen, Motorsägenvorführungen, Ponyreiten, Streicheloase, Strohburg, Kutschfahrten sowie vielen Informationsständen rund um Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau.

Bereits am Freitag, 19. Juni 2026, sorgt die Landjugend Rhein-Lahn ab 20 Uhr mit der Zeltbebenparty auf dem REWE-Parkplatz für den Auftakt des Veranstaltungswochenendes. Auch am Sonntag ist die Landjugend mit zwei Getränkeständen vertreten.

Der Tag der Landwirtschaft zeigt, wie vielfältig, modern und regional verwurzelt Landwirtschaft heute ist. Familien, Kinder, Jugendliche, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Interessierten sind herzlich eingeladen, regionale Produkte zu entdecken, moderne Technik zu erleben und mit den Menschen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau ins Gespräch zu kommen.

Termin: Sonntag, 21. Juni 2026
Uhrzeit: 10 bis 18 Uhr
Ort: Gelände rund um den Parkplatz Aldi und Rewe sowie die Wiese hinter Deichmann in 56355 Nastätten
Auftakt: Freitag, 19. Juni 2026, ab 20 Uhr: Zeltbebenparty der Landjugend Rhein-Lahn auf dem REWE-Parkplatz

Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher!

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BWV-Präsident Marco Weber in Brüssel: Einsatz für verlässliche Planungsgrundlagen für junge Bauern und Winzer

Brüssel. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, nutzte die Gelegenheit, sich in Brüssel bei aktuellen europäischen Umweltthemen einzubringen. Im Rahmen der vom Deutschen Bauernverband organisierten Fachtagung des Umweltausschusses, in dem die Fachleute der Landesbauernverbände organisiert sind, wurden aktuelle umweltpolitische und umweltrechtliche Fragen erörtert.

Marco Weber forderte im persönlichen Austausch mit Vertreterinnen der EU-Kommission, des Parlaments und verschiedener Fachverbände, bei den politischen Überlegungen der EU immer auch die Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche Gefüge im Blick zu haben. Einseitige Forderungen, beispielsweise nach Schutz des Grünlandes oder einzelner Arten, ohne dabei die weitreichenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Weinbau im Blick zu haben, lehnte er ab. Die Landwirtschaft müsse gerade in Krisenzeiten gestärkt werden, um ihrer Funktion als Erzeuger von wertvollen Lebensmitteln und Rohstoffen gerecht werden zu können. „Wir brauchen“, so Weber, „eine leistungsfähige Landwirtschaft mit sicheren Planungsgrundlagen für die jungen Bauern und Winzer, um die langfristigen wirtschaftlichen Grundlagen für die Betriebe zu sichern. Hierzu muss die EU aktiv beitragen, anstatt durch eine Überregulierung und einseitige Forderungen, beispielsweise bei der Überarbeitung der deutschen Düngeverordnung zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, die wirtschaftlichen Grundlagen der Betriebe zu gefährden.“

Weinbau – Wichtiger Hubschraubereinsatz in Steillagen weiterhin möglich

Koblenz. Marco Weber, Präsident des BWV, begrüßt die gestrige Entscheidung des VG Koblenz, den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die Hubschrauberspritzung in den Steillagen der Mosel abzulehnen. Das sei nach der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr in der gleichen Angelegenheit nur konsequent. „Die Winzer an der Mosel erhalten so zumindest vorerst die notwendige Planungssicherheit, um ihre Weinberge fachgerecht zu bewirtschaften und damit auch den Lebensraum des Apollofalters, dessen Habitat gerade die bewirtschafteten Weinbergslagen sind, zu schützen“, so Weber in einer ersten Stellungnahme.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass in besonders steilen Mosel-Weinbergen auch 2026 weiterhin Pflanzenschutz per Hubschrauber ausgebracht werden darf. Der Eilantrag einer Umweltvereinigung blieb erfolglos, da das Gericht kein Rechtsschutzbedürfnis sah und davon ausging, dass der Mosel-Apollofalter auf den betroffenen Flächen nicht vorkommt. Zudem argumentierten die Richter, ein Verbot der Hubschrauberspritzung könne den Steillagenweinbau kurzfristig gefährden und durch Verbuschung sogar zum Verlust möglicher Lebensräume des Falters führen.

Mehr zum Thema:

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/apollofalter-eilantrag-gegen-hubschrauberspritzungen-an-der-mosel-erneut-erfolglos?fbclid=IwY2xjawSMqa9leHRuA2FlbQIxMABicmlkETEyc2QzSXk1WDBJRTIweVIzc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHmE1eOSKbfQLTYpbvpaMe8CGt_sw2WXYRH7K6qtbMp8gp2SYWaenhw3RQ2Qs_aem_5MDP1W6f6xaLfZyKrSYJwQ

Der BWV-Öffentlichkeitsausschuss hat sich konstituiert

Koblenz. Der Kreisvorsitzende des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Bad Kreuznach, Benjamin Purpus wurde während der konstituierenden Sitzung des BWV-Öffentlichkeitsausschusses vergangene Woche in Koblenz einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Der Vizepräsident des Verbandes Stefan Fiedler und der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer des Öffentlichkeitsausschusses Christian Altmeier gratulierten Purpus für dieses hervorragende Ergebnis und freuten sich auf die anstehende konstruktive Zusammenarbeit.

Der BWV-Ausschuss tagte in der Zentrale der Versicherungsgenossenschaft Debeka, um sich einen Einblick über deren Öffentlichkeitsabteilung zu verschaffen und in einen Austausch mit dem Leiter Konzernkommunikation, Christian Arns, zu treten. Immerhin betreut das Unternehmen mit 17.000 Mitarbeitern 25 Social Media-Kanäle. Die Mitglieder des Ausschusses konnten sich über die äußerst umfangreiche Teamarbeit der DEBEKA hinsichtlich der Erstellung von Posts und deren jeweiligen Zielgruppen machen.

BWV-Fachreferent Michael Roesler erläuterte während seines Vortrages, dass der BWV in den sozialen Medien in den letzten Jahren zunehmend erfolgreich agiert habe. Die Aufrufe bei Facebook hätten sich innerhalb eines Jahres verzehnfacht, während eine Steigerung der Interaktionen um 68 Prozent zu verzeichnen seien. Darüber hinaus erläuterte Roesler, welche Vielfalt an Aspekten und Regeln bei der Nutzung sozialer Medien zu beachten sei. So seien beispielsweise das Nutzerverhalten, Trends, Plattformen, rechtliche Fragen über die Nutzung der sozialen Medien und der Umgang mit der Kommunikation verantwortungsvoll zu berücksichtigen.

Während einer Diskussionsrunde erläuterten die Teilnehmer des Öffentlichkeitsausschusses verschiedene Aspekte bezüglich der weiteren Nutzung der sozialen Medien für den Bauern- und Winzerverband. So wurde die aktive Nutzung verschiedener Jahrestage für das Absetzen von Posts ebenso diskutiert wie die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bauernverband, dem LandFrauenverband und dem Landjugendverband. Altmaier erläuterte die Initiativen des Deutschen Bauernverbandes, die ebenfalls in die Öffentlichkeitsarbeit des BWV einfließen würden. Dabei seien die Mitglieder des Ausschusses aufgefordert, jederzeit Ideen und Anregungen sowohl dem Vorsitzenden als auch dem Geschäftsführer des Ausschusses zukommen zu lassen.

Ernte 2026 – Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist auf die vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:

  • Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2026 bis zum 10.09.2026
  • Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 20.08.2026 bis zum 12.11.2026
  • für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2026 bis zum 17.09.2026

Der BWV begrüßt die Ausnahmeregelungen, da sie gewährleisten, dass der Witterungsverlauf und auch die terminlichen Angebote der Lohnunternehmen optimal ausgenutzt werden können. Damit wird ein für die landwirtschaftlichen Betriebe optimierter Erntebetrieb ermöglicht.