Nachbesserungen des Düngegesetzes erforderlich

Berlin. „Die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Düngerechts muss konsequenter vorangetrieben werden.“ Das betont Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundeskabinett. Zwar wurde die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgeboben, jedoch werde die Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen. Stattdessen werde eine Ermächtigung zur Regelung des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb im Rahmen der Düngeverordnung beibehalten, beanstandet Sabet. „Eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen ist weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Auch die neu vorgesehene Ermächtigung für eine Monitoringverordnung schießt deutlich über das Ziel hinaus“, kritisiert Sabet. Die Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch gehen zu weit und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert.

„Letztlich muss auch der vom Grundsatz her zu unterstützende Auftrag des Gesetzes an das BMLEH zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe bereits konkreter gefasst werden.“ Das erklärt DBV-Generalsekretärin Sabet und fordert Nachbesserungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in Bundesrat und Bundestag.

Volontäre der Rheinzeitung informieren sich über Landwirtschaft und Weinbau

Brachtendorf/Treis-Karden. Unter der Leitung von Petra Mix und auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) besuchten sechs Volontäre der Rheinzeitung den landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb von Familie Stefan und Maria Bleser in Brachtendorf und den Weinbaubetrieb „Otto Knaup“ von Matthias Knaup in Treis-Karden.

Das Betriebsleiterehepaar Bleser klärte die Volontäre über die aktuelle Situation in der Milchviehhaltung auf. Der Haupterwerbsbetrieb mit rund 150 Milchkühen und Melkrobotertechnik betreibt darüber hinaus auch eine Gülle-Biogas-Kleinanlage. Stefan Bleser ist überzeugt von ihrer Anlage, die einerseits die Pflanzenverfügbarkeit des organischen Düngemittels verbessere und andererseits die Gerüche reduziere. Die Volontäre erhielten einen Einblick in die Arbeit auf dem Hof und die produktionstechnischen Anforderungen an die Betriebsleiter, die für die Erzeugung von Milch notwendig sind, von der Fütterung der Kühe und Nachzucht bist hin zur Melktechnik und Tierüberwachung. Das Tierwohl liege der Familie ganz besonders am Herzen, betonte Bleser. Von der Kälberaufzucht bis hin zur Milchkuhhaltung würden die Tiere optimal betreut. Die Volontäre konnten sich von der Ruhe im Stall und dem friedlichen Verhalten der Tiere überzeugen. Ein weiteres wichtiges Standbein des Betriebes ist seine energetische Selbstversorgung über die Biogas- und Solaranlage inklusive Speichertechnik. Der Betrieb wirtschaftet somit über weite Teile des Jahres energetisch autark. Auch die große Belastung der Betriebe durch die Bürokratie inklusive Meldungen an die HIT-Datenbank und die damit einhergehenden Betriebskontrollen waren wichtige Themen auf dem Milchviehbetrieb.

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Winzer Matthias Knaup (rechts) erläuterte den Volontären der Rheinzeitung die Auswirkungen der intensiven Sonnenintensität auf die Traubenqualität.

Danach fuhren die Volontäre gemeinsam mit Herbert Netter, dem Betreuer der Volontäre seitens des BWV, auf den Weinbaubetrieb „Otto Knaup“ in Treis-Karden. Dort erfuhren die angehenden Redakteure von Betriebsleiter Matthias Knaup, welche Maßnahmen er umsetzen musste, um sich erfolgreich am Markt behaupten zu können. Er erläuterte die produktionstechnischen Erfordernisse, die beispielsweise durch die Klimaveränderungen entstünden, wie den Anbau pilzwiderstandsfähiger oder vor Sonnenbrand weniger anfällige Rebsorten. Neben seinem Weinbaubetrieb habe Knaup die Gastronomie und die Ferienwohnungen ausgebaut. Er machte deutlich, dass die Vermarktung der Region von grundlegender Bedeutung für sein Weingut sei. Ebenso achte Knaup auf den Zeitgeist und biete daher zunehmend auch alkoholfreien Wein an. Trotz des Strukturwandels wolle er seinen Betrieb in eine sichere Zukunft führen. In Treis-Karden gebe es nurmehr drei Weinbaubetriebe und zunehmend würden Rebflächen gerodet. Die kontinuierliche Veränderung der Kulturlandschaft sei dem Tourismus sicherlich nicht dienlich, er lasse sich dadurch aber nicht beirren. Während einer Planwagenfahrt konnten sich die Volontäre von der strukturellen Entwicklung eindrücklich überzeugen. Die aktuellen und anstehenden Rodungen waren deutlich in der Landschaft zu erkennen.

Am Ende eines jeden Betriebsbesuches ermöglichten die Betriebsleiter je eine Diskussionsrunde, die von den Teilnehmern intensiv genutzt wurden. Somit konnte auch über aktuelle Themen tiefergehend diskutiert werden.

Redakteurin Petra Mix stellte fest, dass sie und ihre Volontäre viele interessante und vor allem erkenntnisreiche Informationen erhalten hätten. Sie sei davon überzeugt, dass gerade die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinzeitung von dieser Schulung profitieren würden.

Weinbezeichnungsrecht: Je kleiner, desto größer

Zum Erntejahrgang 2026 läuft die Übergangsfrist des neuen Weinbezeichnungsrechts aus. Im folgenden Beitrag wird das System noch einmal genauer beleuchtet.

Im Jahr 2009 erfolgte die EU-Weinmarktreform, die eine europaweit einheitliche Qualitätsorientierung garantieren soll. Hierfür wurde das germanische Bezeichnungsrecht dem romanischen Bezeichnungsrecht        untergeordnet. Allerdings blieb es zunächst bei der Beibehaltung traditioneller Begriffe wie Landwein, Qualitäts- und Prädikatswein. 2018 bis 2021 erfolgte auf nationaler Ebene die Reform des Weinrechts, mit der die rechtlichen Grundlagen für das neue, herkunftsbasierte deutsche Bezeichnungsrecht geschaffen wurden. Das neue Bezeichnungsrecht verfolgt das Ziel einer stärkeren Herkunftsprofilierung der Weine – weg von dem Mostgewicht als hauptsächliches Qualitätsmerkmal. Zum Erntejahrgang 2026 läuft die seit 2021 laufende Übergangsfrist nun aus – ein guter Anlass, das neue System noch einmal genauer zu betrachten.

Grundsatz des neuen Systems

»Je kleiner die Herkunft, desto größer die Qualität«, ist die Idee der neuen Qualitätspyramide basierend auf Herkünften. Die Basis der neuen Herkunftspyramide bildet die Bezeichnung »Deutscher Wein«, gefolgt von den »Landweinen mit einer geschützten geografischen Angabe« (g.g.A.). Darüber liegen »Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung« (g.U.).

Innerhalb der Weine mit g.U. gibt es wiederum weitere Stufen: Die Basis bilden hier Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können. Der Begriff Region bildet die nächste Stufe und umfasst Weine aus abgegrenzten Bereichen (Bereich/Großlage). Darüber liegt die Stufe Gemeinde/Ortsteil, welche Weine umfasst, deren Trauben zu mindestens 85 Prozent aus der auf dem Etikett angegebenen kleineren geografischen Einheit stammen. Die Spitze bilden Einzellagen, die ebenfalls zu mindestens 85 Prozent aus der kleineren geografischen Einheit stammen müssen.

Die Voraussetzungen

§ 39 der Weinverordnung (WeinV) regelt seit 2021 und durch das Auslaufen der Übergangsfrist nun verbindlich und detailliert die Voraussetzungen für die Stufen Region, Gemeinde/Ortsteil und Einzellage.

Verwendung des Namens eines Bereiches oder Großlage

Bei der Verwendung des Namens eines Bereichs oder einer Großlage muss diesem stets die Bezeichnung »Region« unmittelbar vorangestellt werden; und zwar deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe, Schriftart und Schriftgröße.

Beispiel: Bei der Großlage »Petersberg«, die die Gemeinden Königswinter, Rhöndorf und Oberdollendorf umfasst, muss nun die Bezeichnung »Region Petersberg« angegeben werden. Stammen die Trauben mindestens zu 85 Prozent aus einer der Gemeinden, und erfüllen so die Kriterien der nächsten Qualitätsstufe, kann zusätzlich die Gemeindebezeichnung verwendet werden, bspw. »Königswinterer Region Petersberg« oder »Rhöndorfer Region Petersberg«.

Verwendung des Namens einer Gemeinde/Ortsteil

Für die Verwendung einer Gemeinde oder eines Ortsteils (bzw. in Rheinland-Pfalz Gemeindeteil) müssen die Trauben mindestens zu 85 Prozent aus der genannten Gemeinde oder dem genannten Ortsteil stammen. Zudem muss der Traubenmost oder die Maische im gärfähig befüllten Behältnis mindestens den für das Prädikat Kabinett vorgeschriebenen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufweisen. Der Wein darf nicht vor dem 15. Dezember des Erntejahres der verwendeten Trauben an den Endverbraucher abgegeben werden. Weitere Kennzeichnungsvorgaben, außer der Nennung des Orts- oder Gemeindenamens, gibt es nicht.

Verwendung des Namens einer Einzellage oder eines Gewanns

Bei Verwendung des Namens einer Einzellage oder eines Gewanns muss stets der Gemeinde- oder Ortsteilname unmittelbar vorangestellt oder angefügt werden; dies muss deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe und in einer Schriftgröße, bei der die Buchstaben unabhängig von der verwendeten Schriftart mindestens 1,2 Millimeter groß sind, erfolgen. Das Erzeugnis darf nicht vor dem 1. März des auf den Erntejahrgang der verwendeten Trauben folgenden Kalenderjahres an den Endverbraucher abgegeben werden. Außerdem darf der Wein mit Ausnahme der zur Süßung verwendeten Erzeugnisse nur aus einer in der jeweiligen Produktspezifikation dafür festgelegten Rebsorte oder mehreren solcher Rebsorten hergestellt worden sein. Zusätzlich muss der Traubenmost oder die Maische im gärfähig befüllten Behältnis mindestens den für das Prädikat Kabinett vorgeschriebenen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen haben. Inzwischen haben alle Schutzgemeinschaften die Rebsorten festgelegt und die letzten Änderungsanträge für die Produktspezifikationen laufen.

Es müssen, da der Gemeinde- oder Ortsteilname unmittelbar vorangestellt oder angefügt werden muss, zudem auch die Voraussetzungen für die Angabe einer Gemeinde oder eines Ortsteils berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass keine Einzellage angegeben werden kann, wenn die Trauben nicht zu 85 Prozent aus einer Einzellage und zu 85 Prozent aus der Gemeinde stammen. Dies stellt bei gemeindeübergreifenden Einzellagen eine Herausforderung dar.

Beispiel: Die Einzellage »Drachenfels« liegt in den Gemeinden Rhöndorf und Königswinter. Bislang war Königswinter die Leitgemeinde. Zukünftig kann die Bezeichnung »Königswinterer Drachenfels« nur noch für Weine verwendet werden, bei denen mindestens 85 Prozent aus der Gemeinde Königswinter stammen. Weine, die zu 85 Prozent aus Rhöndorf stammen, heißen dann nach neuem Bezeichnungsrecht »Rhöndorfer Drachenfels«. Ein bezeichnungsunschädlicher Verschnitt mit 15 Prozent Wein aus Rhöndorf bleibt im »Königswinterer Drachenfels« möglich.

Wegfall der Leitgemeinde

Im Erntejahrgang 2026 greift durch das Auslaufen der Übergangsfrist nun auch erstmalig der sogenannte Wegfall der Leitgemeinde. Dann ist es nicht mehr zulässig, bei gemeinde- und gemarkungsübergreifenden Weinlagen die Leitgemeinde anzugeben. Stattdessen muss nun der verwendete Orts- oder Gemeindename auch die tatsächliche Herkunft der Trauben widerspiegeln, denn das europäische Recht verlangt, dass mindestens 85 Prozent der verwendeten Trauben aus der kleineren geografischen Einheit stammen müssen. Aufgrund dieser europäischen Regelung zur Kennzeichnung von Weinen, die Vorrang gegenüber nationalen Vorschriften hat, war die Leitgemeinderegelung nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und wurde auf Willen des Bundesministeriums gestrichen. Hieraus ergeben sich insbesondere bei der Vermarktung gemeindeübergreifender Lagen Herausforderungen.

Hinweis

Der Artikel stellt den gültigen Rechtsrahmen zum 02.04.2026 dar. Eventuelle Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich.


Autoren: Dr. Matthias Dempfle und Anna Liske, Deutscher Weinbauverband e.V. – erschienen in Der Deutsche Weinbau 7 (2026), S. 14–15.

Agrarförderantrag 2026 – Frist im Auge behalten

Koblenz. Auch in diesem Jahr müssen die Agrarförderanträge bis zum 15. Mai 2026 abgegeben werden. Seit einigen Jahren werden die Anträge digital über das LEA-Portal erfasst, welches seit Mitte März den Antragstellern zur Verfügung steht.

Bisher sind nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) nur sehr wenige Anträge – etwa ein Fünftel – eingegangen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau appelliert daher an alle Antragssteller, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und für die Antragstellung nicht erst bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bieten seit Jahren bewährte Unterstützung für die Mitglieder bei der Antragstellung an.

Antragsteller sollten zudem berücksichtigen, dass bei einer zeitlichen Verteilung der Anträge und der möglichst gleichmäßigen Nutzung der Verarbeitungskapazitäten des LEA-Programms auch Verzögerungen, beispielsweise durch die Überlastung der technischen Ressourcen zu Spitzenzeiten, gerade zum Ende des Antragszeitraums, vermieden werden können.

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau: Klare Erwartungen an Koalitionsverhandlungen – Resiliente Lebensmittelproduktion und Bürokratieabbau jetzt voranbringen

Koblenz/Mainz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) bewertet die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD in Rheinland-Pfalz als konstruktiven und wichtigen Schritt hin zu einer stabilen Regierungsbildung. Insbesondere die erkennbare Einigkeit beider Parteien in zentralen Zukunftsfragen wird ausdrücklich begrüßt.

Mit dem Übergang in die Koalitionsverhandlungen zwischen dem CDU-Landesvorsitzenden und designierten Ministerpräsidenten Gordon Schnieder und dem amtierenden Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) sieht der Verband als Vertreter von Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz nun die entscheidende Phase gekommen, um die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Weinbau, sowie einen starken ländlichen Raum zu stellen.

„Die Landwirtschaft und der Weinbau sind systemrelevant – sie sichern Versorgung, Wertschöpfung und unsere Kulturlandschaft. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig eine hohe regionale Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist“, betont BWV-Präsident Marco Weber.

Zugleich mahnt der Verband konkrete Verbesserungen an:

Steigende Diesel- und Energiepreise, Unsicherheiten bei erneuerbaren Energien – insbesondere bei Biogasanlagen – sowie eine zunehmende bürokratische Belastung gefährden die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe. Ferner sei der Flächenverbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche unmittelbar anzugehen, denn der Konkurrenzdruck durch PV-Freiflächenanlagen mache es den Landwirten zunehmend schwer langfristig zu planen: „Landwirtschaft denkt in Generationen, nicht in Wahlperioden“, erklärt dazu Marco Weber.

„Die neue Landesregierung muss den angekündigten Bürokratieabbau jetzt konsequent umsetzen – gerade in der Agrarverwaltung. Verfahren müssen schneller, einfacher und praxisnäher werden“, fordert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier.

Der Verband sieht im Sondierungspapier wichtige Ansätze, insbesondere beim Ziel einer effizienteren Verwaltung und schnelleren Genehmigungen. Diese müssten jedoch konkretisiert und konsequent auf die Landwirtschaft, Weinbau und Landwirtschaftsverwaltung übertragen werden. Ziel müsse es zudem sein, ein starkes Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt zu bilden, um Synergieverluste der Vergangenheit zu vermeiden und Kompetenzen zu stärken, auch durch eine gestärkte und gebündelte Agrarverwaltung.

Der BWV bietet der künftigen Koalition ausdrücklich seine Unterstützung an:

„Wir stehen bereit, unsere Expertise in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. Gemeinsam können wir tragfähige Lösungen für Landwirtschaft, Weinbau und den ländlichen Raum entwickeln und konkrete Vorschläge den Koalitionspartnern anbieten“, so Weber weiter.

Als Ansprechpartner stehen neben dem Landesbauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau auch dessen Kreisbauern- und Winzerverbände mit ihrer Expertise zur Verfügung. Ziel ist es, die Betriebe in Rheinland-Pfalz zu stärken und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und resiliente Lebensmittelproduktion langfristig gesichert wird, mit Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Herausforderungen im Land.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau erwartet von den Koalitionsverhandlungen klare Signale für:

  • eine starke regionale Landwirtschaft und Weinbau
  • verlässliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
  • spürbaren Bürokratieabbau und Bildung eines Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt mit reformierter Agrarverwaltung
  • und eine Politik, die die Realität auf den Höfen ernst nimmt.

Flächenverbrauch, Energiekosten, Bürokratie – Was der BWV von der künftigen Landesregierung für Landwirtschaft und Weinbau erwartet

Koblenz. Am 18. Mai 2026 wird der neue Landtag in Rheinland-Pfalz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Koalitionsgespräche zwischen CDU und SPD richtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) den Blick auf die drängenden Herausforderungen in der Landwirtschaft und im Weinbau.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, erläuterte gemeinsam mit weiteren Vertretern des Verbandes öffentlich die zentralen Forderungen an die künftige Landesregierung. Ziel ist es, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe im Land gesichert werden.

Die Situation in den Betrieben ist angespannt: Aktuelle niedrige Erzeugerpreise in allen landwirtschaftlichen Produktionszweigen treffen auf steigende Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig sehen sich Landwirte und Winzer mit wachsenden bürokratischen Auflagen sowie steigenden Mindestlöhnen konfrontiert. Weber machte klar, dass die Agrardieselsteuererstattung erhöht werden müsse, um die Kosten der Betriebe zu entlasten. Außerdem müsse die Förderung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zwingend fortgeführt werden. Die Betriebe haben enorme Geldsummen in die umweltfreundliche Biogaserzeugung investiert. Es wäre sträflich, wenn diese umweltfreundliche und grundlastfähige Energie nun ohne Grund aufgegeben würde. Bei bundespolitischen Entscheidungen erwarte Marco Weber eine entsprechende Einflussnahme seitens des Landes.

Weitere zentrale Themen waren der Umgang mit aggressiven Wölfen und nun – nach der Berücksichtigung des Wolfes im Bundesjagdgesetz – die Forderung des BWV, schnell deren Entnahme in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Der zunehmende Flächenverbrauch – insbesondere durch den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – müsse endlich gestoppt werden. Es gebe alternative Möglichkeiten für PV-Anlagen. Dafür müssten keine landwirtschaftlichen Flächen geopfert werden. Der BWV fordert auch einen couragierten Bürokratieabbau und hier eine Umgestaltung der Agrarverwaltung mit schlanken Strukturen und schnellen Entscheidungswegen, um Landwirten und Winzern, gerade auch der jungen Generation, bei Investitionsentscheidungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Der BWV hat in seinem Forderungskatalog insgesamt 22 Forderungen formuliert, die alle Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz erhalten haben. BWV-Präsident Weber: „Es liegt nun an der Landesregierung, zu zeigen, wie ernst es ihr mit der Zukunft der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz ist.“