Koalitionsvertrag – BWV: Künftige Landesregierung lässt Bauern und Winzer hoffen

Koblenz. Der ausgearbeitete Koalitionsvertrag liegt vor und berücksichtigt im Wesentlichen die Anliegen der Bauern- und Winzerfamilien in Rheinland-Pfalz.

Der Präsident des Bauern und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, sieht im Koalitionsvertrag der künftigen Regierungsparteien in Rheinland-Pfalz Chancen für die Landwirtschaft und den Weinbau. Die künftige Regierung erkennt die nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe und ihren Einsatz für den Naturschutz an. „Hierfür sind aber wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen notwendig“, macht Weber deutlich. Es sei erfreulich, dass die Nutzung von Biomasse gestärkt werden solle. Die künftige Landesregierung müsse sich daher schnell für eine ausreichende Fortführung der Förderung der umweltfreundlichen Biogasanlagen einsetzen. Dies würde dazu beitragen, vielen Betrieben in Rheinland-Pfalz den wirtschaftlichen Druck zu nehmen.

Der BWV-Präsident begrüßt den geplanten Einsatz für eine künftige verlässliche und auskömmliche Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Fortführung der Niederlassungsprämie für die Hofnachfolger. Die Landesregierung dürfe die Wirtschaftlichkeit einer weltweit in Konkurrenz stehenden Landwirtschaft nicht aus den Augen verlieren.

Ein weiteres erfreuliches Signal für eine starke Landwirtschaft sieht Weber im Bekenntnis der künftigen Landesregierung für eine leistungsfähige Agrarverwaltung. Nur über eine zielorientierte Beratungsstruktur, ein schlagkräftiges Versuchswesen und praxisorientierte Forschung hätten die Landwirtschaft und der Weinbau in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit langfristig am technischen und biologischen Fortschritt zu profitieren.

Die Tierhaltung ist für die Mittelgebirgsregionen in Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung. Der Koalitionsvertrag trägt dieser Bedeutung mehrfach Rechnung. So plant die künftige Regierung die Kosten für die Fleischbeschau zu prüfen und aus Gründen eines fairen Wettbewerbs landeseinheitliche und transparente Gebühren festzulegen. Das Landesjagdgesetz soll dem Bundesjagdgesetz angepasst und die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen endlich umgesetzt werden.

Der immerwährende Kampf gegen den Flächenfraß soll über nachhaltige Innenraumentwicklungen der Kommunen, konsequentes Flächenrecycling, das Nutzen von Altlasten- und Konversionsflächen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch erfolgen. Dies befürwortet der BWV ausdrücklich, machte Präsident Weber deutlich. Auch der enorme Ausbau der Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen müsse gestoppt werden. Diese Flächen seien darüber hinaus vollständig als Ausgleichsflächen anzuerkennen, schließlich würden sie umweltfreundliche Energien erzeugen. Es sei an der Zeit, endlich ernsthaft gegen den Flächenfraß vorzugehen.

Die Landwirtschaft und der Naturschutz arbeiten im Rahmen der Kooperation „Schulterschluss Artenvielfalt“ zusammen. Die im Koalitionsvertrag genannten hohen Umweltstandards werde die Landwirtschaft mittragen. Die Grünlandkartierung müsse daher umgehend eingestellt werden und die bisherige Kartierung dürfe bei den Betrieben nicht zu Bewirtschaftungsauflagen führen, so Weber. Landwirtschaft und Naturschutz könnten nur vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn keine nicht-abgesprochenen Kartierungen vorgenommen würden, deren Konsequenz nicht ersichtlich sei.

„Die Steil- und Steilstlagenförderung soll endlich verdoppelt werden. Das ist zwingend notwendig und begrüße ich ausdrücklich“, macht Weber klar. Das sei für den Erhalt des arbeitsintensiven Weinbaus an den Hängen der Flusstäler der Mittelgebirge von großer Bedeutung.

„Die Umsetzung aller Ziele des Koalitionsvertrages ist eine schwierige aber zu meisternde Aufgabe. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist bereit unterstützend mitzuwirken und die Umsetzung aller Maßnahmen, die den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Familienbetrieben helfen, zu begleiten“, unterstreicht BWV-Präsident Marco Weber.

Nachbesserungen des Düngegesetzes erforderlich

Berlin. „Die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Düngerechts muss konsequenter vorangetrieben werden.“ Das betont Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundeskabinett. Zwar wurde die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgeboben, jedoch werde die Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen. Stattdessen werde eine Ermächtigung zur Regelung des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb im Rahmen der Düngeverordnung beibehalten, beanstandet Sabet. „Eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen ist weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Auch die neu vorgesehene Ermächtigung für eine Monitoringverordnung schießt deutlich über das Ziel hinaus“, kritisiert Sabet. Die Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch gehen zu weit und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert.

„Letztlich muss auch der vom Grundsatz her zu unterstützende Auftrag des Gesetzes an das BMLEH zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe bereits konkreter gefasst werden.“ Das erklärt DBV-Generalsekretärin Sabet und fordert Nachbesserungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in Bundesrat und Bundestag.

Volontäre der Rheinzeitung informieren sich über Landwirtschaft und Weinbau

Brachtendorf/Treis-Karden. Unter der Leitung von Petra Mix und auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) besuchten sechs Volontäre der Rheinzeitung den landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb von Familie Stefan und Maria Bleser in Brachtendorf und den Weinbaubetrieb „Otto Knaup“ von Matthias Knaup in Treis-Karden.

Das Betriebsleiterehepaar Bleser klärte die Volontäre über die aktuelle Situation in der Milchviehhaltung auf. Der Haupterwerbsbetrieb mit rund 150 Milchkühen und Melkrobotertechnik betreibt darüber hinaus auch eine Gülle-Biogas-Kleinanlage. Stefan Bleser ist überzeugt von ihrer Anlage, die einerseits die Pflanzenverfügbarkeit des organischen Düngemittels verbessere und andererseits die Gerüche reduziere. Die Volontäre erhielten einen Einblick in die Arbeit auf dem Hof und die produktionstechnischen Anforderungen an die Betriebsleiter, die für die Erzeugung von Milch notwendig sind, von der Fütterung der Kühe und Nachzucht bist hin zur Melktechnik und Tierüberwachung. Das Tierwohl liege der Familie ganz besonders am Herzen, betonte Bleser. Von der Kälberaufzucht bis hin zur Milchkuhhaltung würden die Tiere optimal betreut. Die Volontäre konnten sich von der Ruhe im Stall und dem friedlichen Verhalten der Tiere überzeugen. Ein weiteres wichtiges Standbein des Betriebes ist seine energetische Selbstversorgung über die Biogas- und Solaranlage inklusive Speichertechnik. Der Betrieb wirtschaftet somit über weite Teile des Jahres energetisch autark. Auch die große Belastung der Betriebe durch die Bürokratie inklusive Meldungen an die HIT-Datenbank und die damit einhergehenden Betriebskontrollen waren wichtige Themen auf dem Milchviehbetrieb.

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Winzer Matthias Knaup (rechts) erläuterte den Volontären der Rheinzeitung die Auswirkungen der intensiven Sonnenintensität auf die Traubenqualität.

Danach fuhren die Volontäre gemeinsam mit Herbert Netter, dem Betreuer der Volontäre seitens des BWV, auf den Weinbaubetrieb „Otto Knaup“ in Treis-Karden. Dort erfuhren die angehenden Redakteure von Betriebsleiter Matthias Knaup, welche Maßnahmen er umsetzen musste, um sich erfolgreich am Markt behaupten zu können. Er erläuterte die produktionstechnischen Erfordernisse, die beispielsweise durch die Klimaveränderungen entstünden, wie den Anbau pilzwiderstandsfähiger oder vor Sonnenbrand weniger anfällige Rebsorten. Neben seinem Weinbaubetrieb habe Knaup die Gastronomie und die Ferienwohnungen ausgebaut. Er machte deutlich, dass die Vermarktung der Region von grundlegender Bedeutung für sein Weingut sei. Ebenso achte Knaup auf den Zeitgeist und biete daher zunehmend auch alkoholfreien Wein an. Trotz des Strukturwandels wolle er seinen Betrieb in eine sichere Zukunft führen. In Treis-Karden gebe es nurmehr drei Weinbaubetriebe und zunehmend würden Rebflächen gerodet. Die kontinuierliche Veränderung der Kulturlandschaft sei dem Tourismus sicherlich nicht dienlich, er lasse sich dadurch aber nicht beirren. Während einer Planwagenfahrt konnten sich die Volontäre von der strukturellen Entwicklung eindrücklich überzeugen. Die aktuellen und anstehenden Rodungen waren deutlich in der Landschaft zu erkennen.

Am Ende eines jeden Betriebsbesuches ermöglichten die Betriebsleiter je eine Diskussionsrunde, die von den Teilnehmern intensiv genutzt wurden. Somit konnte auch über aktuelle Themen tiefergehend diskutiert werden.

Redakteurin Petra Mix stellte fest, dass sie und ihre Volontäre viele interessante und vor allem erkenntnisreiche Informationen erhalten hätten. Sie sei davon überzeugt, dass gerade die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinzeitung von dieser Schulung profitieren würden.

Agrarförderantrag 2026 – Frist im Auge behalten

Koblenz. Auch in diesem Jahr müssen die Agrarförderanträge bis zum 15. Mai 2026 abgegeben werden. Seit einigen Jahren werden die Anträge digital über das LEA-Portal erfasst, welches seit Mitte März den Antragstellern zur Verfügung steht.

Bisher sind nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) nur sehr wenige Anträge – etwa ein Fünftel – eingegangen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau appelliert daher an alle Antragssteller, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und für die Antragstellung nicht erst bis kurz vor Ablauf der Frist zu warten. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bieten seit Jahren bewährte Unterstützung für die Mitglieder bei der Antragstellung an.

Antragsteller sollten zudem berücksichtigen, dass bei einer zeitlichen Verteilung der Anträge und der möglichst gleichmäßigen Nutzung der Verarbeitungskapazitäten des LEA-Programms auch Verzögerungen, beispielsweise durch die Überlastung der technischen Ressourcen zu Spitzenzeiten, gerade zum Ende des Antragszeitraums, vermieden werden können.

Flächenverbrauch, Energiekosten, Bürokratie – Was der BWV von der künftigen Landesregierung für Landwirtschaft und Weinbau erwartet

Koblenz. Am 18. Mai 2026 wird der neue Landtag in Rheinland-Pfalz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Koalitionsgespräche zwischen CDU und SPD richtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) den Blick auf die drängenden Herausforderungen in der Landwirtschaft und im Weinbau.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, erläuterte gemeinsam mit weiteren Vertretern des Verbandes öffentlich die zentralen Forderungen an die künftige Landesregierung. Ziel ist es, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe im Land gesichert werden.

Die Situation in den Betrieben ist angespannt: Aktuelle niedrige Erzeugerpreise in allen landwirtschaftlichen Produktionszweigen treffen auf steigende Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig sehen sich Landwirte und Winzer mit wachsenden bürokratischen Auflagen sowie steigenden Mindestlöhnen konfrontiert. Weber machte klar, dass die Agrardieselsteuererstattung erhöht werden müsse, um die Kosten der Betriebe zu entlasten. Außerdem müsse die Förderung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zwingend fortgeführt werden. Die Betriebe haben enorme Geldsummen in die umweltfreundliche Biogaserzeugung investiert. Es wäre sträflich, wenn diese umweltfreundliche und grundlastfähige Energie nun ohne Grund aufgegeben würde. Bei bundespolitischen Entscheidungen erwarte Marco Weber eine entsprechende Einflussnahme seitens des Landes.

Weitere zentrale Themen waren der Umgang mit aggressiven Wölfen und nun – nach der Berücksichtigung des Wolfes im Bundesjagdgesetz – die Forderung des BWV, schnell deren Entnahme in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Der zunehmende Flächenverbrauch – insbesondere durch den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – müsse endlich gestoppt werden. Es gebe alternative Möglichkeiten für PV-Anlagen. Dafür müssten keine landwirtschaftlichen Flächen geopfert werden. Der BWV fordert auch einen couragierten Bürokratieabbau und hier eine Umgestaltung der Agrarverwaltung mit schlanken Strukturen und schnellen Entscheidungswegen, um Landwirten und Winzern, gerade auch der jungen Generation, bei Investitionsentscheidungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Der BWV hat in seinem Forderungskatalog insgesamt 22 Forderungen formuliert, die alle Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz erhalten haben. BWV-Präsident Weber: „Es liegt nun an der Landesregierung, zu zeigen, wie ernst es ihr mit der Zukunft der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz ist.“

BWV-Verbandsrat – Nachhaltigkeit ist nur wirtschaftlich möglich!

Koblenz. BWV-Präsident Marco Weber konnte während der letzten Verbandsratssitzung Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßen. Er dankte ihr für die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative Schulterschluss Artenvielfalt. Die Initiative sei ein Forum, in dem sich Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung intensiv austauschen könnten. Als eine nicht im Schulterschluss Artenvielfalt beteiligte NGO gegen die genehmigte Erlegung eines Problemwolfes geklagt hatte, hätte er sich im Hinblick auf die Einführung eines praxisgerechten Wolfsmanagements zumindest mehr Rückhalt seitens BUND und Nabu gewünscht. Die Weiterentwicklung dieser Initiative werde der BWV aktiv begleiten und verfolgen. Der BWV setze sich ebenfalls vehement für den Erhalt der Erzeugung erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft ein. Durch die Ausdehnung der Flächenphotovoltaikanlagen würden der Landwirtschaft große Areale an Nutzflächen entzogen, während gleichzeitig Biogasanlagen aufgegeben werden müssten. Das sei widersinnig und daher nicht nachvollziehbar. Der BWV werde sich gerade bezüglich der künftigen Ausgestaltung der erneuerbaren Energien im Deutschen Bauernverband als auch im Bundeswirtschaftsministerium politisch aktiv einbringen. Er hoffe dabei auch auf die neue hauptamtliche Spitze des DBV mit Stefanie Sabet als Generalsekretärin und ihre neu ernannten Stellvertreter, Steffen Pingen und Benjamin Walker.

Weber dankte allen Teilnehmern der großen öffentlichkeitswirksamen Wolfsaktion von rund 20 Organisationen und ca. 1.000 Teilnehmern verschiedener Bundesländer in Rehe im Westerwald. Hinsichtlich des Schießens aggressiver Wölfe müsse künftig schnell gehandelt werden können. Offensichtlich gefährliche Wölfe müssten ohne DNA-Abstriche – und somit schnell und unbürokratisch – entnommen werden können.

Das Jahr 2026 sei für die Frauen im ländlichen Raum von besonderer Bedeutung. Er freue sich daher, dass die Vereinten Nationen dieses Jahr als Jahr der Frauen in der Landwirtschaft ausgerufen hätten. Die LandFrauen, so Weber, seien sehr gut aufgestellt und vernetzt. Der Berufsstand stehe mit vielen Themen mit den LandFrauen in der Diskussion und die Zusammenarbeit sei gerade in Rheinland-Nassau vorbildlich. Dafür sprach er der anwesenden LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer seinen Dank aus. Es sei sehr wichtig, zentrale Themen gemeinsam in Politik und Gesellschaft nach vorne zu tragen. Damit steige die Chance, Erfolg bei den jeweiligen Themen zu erzielen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Berufsstand bearbeite, sei die Novellierung der Düngeverordnung. Gerade hierzu habe der Verband im Februar einen eine eigene Fachausschusssitzung durchgeführt und dabei mit wichtigen Vertretern des Landes diskutiert. Die bisherige Düngeverordnung habe zu unbefriedigenden Situationen in Landwirtschaft geführt. Jetzt gelte es, endlich praxisgerechte Regelungen einzuführen und umzusetzen.

Der Berufsstand habe sich erfolgreich gegen die Klage zweier NGOs gewehrt, die Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau untersagen wollten. Es sei nicht auszudenken, hätte der Berufsstand diesen Rechtsstreit verloren. Weber dankte dem Landwirtschaftsministerium für seine erfolgreich geleistete Arbeit und fachliche Unterstützung des Berufsstandes auf diesem Gebiet. Ein weiterer Erfolg sei die Einführung der Ausgleichszulage Im Jahr 2022 gewesen, für die sich der BWV vehement eingesetzt habe. Zwar betrage die Höhe lediglich 25 Euro pro Hektar, aber sie sei da und stehe den Betrieben in den benachteiligten Gebieten ohne weitere Auflagen zur Verfügung. Auch bezüglich der Niederlassungsbeihilfe für junge Bäuerinnen und Bauern würde sich Weber eine größere finanzielle Ausstattung und weniger Bürokratie wünschen.

Die Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) sei äußerst wichtig, so der BWV-Präsident, da gerade Maschinen und Geräte einen Wirtschaftsfaktor in den Betrieben darstellen. Es freue ihn daher, dass die Förderung von 1,9 auf 4 Millionen Euro aufgestockt worden sei. Somit hätten alle Förderanträge bearbeitet werden können. Sorge bereite ihm die aktuell kriegerische Situation im Nahen Osten. Die Energiepreissituation werde sich enorm belastend auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken.

Weber habe sich in die Diskussion über die neue Landesjagdverordnung eingeschaltet und Gesprächen vor der kommenden Wahl eine Absage erteilt. Wichtige Entscheidungen diesbezüglich müssten mit der neuen Regierung getroffen werden. Ohnehin biete er die fachliche Hilfe des BWV bei landwirtschaftlichen und weinbaulichen Themen während der kommenden zu erwartenden Koalitionsgespräche welche an.

Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt gratulierte zu Beginn ihrer Rede Benjamin Purpus und Andreas Struth für ihre Wahl zu neuen Kreisvorsitzenden im BWV. Es freue sie, wenn junge Menschen politische Verantwortung für ihren Berufsstand übernehmen würden. Gerade Rheinland-Pfalz setze sich für junge Menschen ein, was die Einführung der Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte bestätige. Verbesserungsmöglichkeiten würde sie in Angriff nehmen. Die Förderung der Hofnachfolge sei per se nachhaltig und Nachhaltigkeit gehe mit Wirtschaftlichkeit einher. Daher habe sie auch das Förderprogramm FISU unterstützt. Für Schmitt sei klar, dass der Generationengedanke grundsätzlich nachhaltig sei. Wer den Betrieb an einen Nachfolger übergebe, schütze per se Tiere, Boden und Reben. Darüber hinaus unterstützen sehr viele Betriebe das soziale Gefüge in den Dörfern, sei es bei Festivitäten, in der Feuerwehr, während des Karnevals und viele weitere Aktivitäten.

Kritisch geht Schmitt mit den Kritikern der Landwirtschaft um: „Denjenigen, die unsere Teller füllen, gebührt Anerkennung und Respekt. Es ist schlecht, wenn eine laute Minderheit die Politik prägt, während eine ruhige Mehrheit sich mehr und mehr zurückzieht.“

Bildung und Aufklärung seien für Sie weitere wichtige Punkte der Agrarpolitik. Die Landwirtschaft müsse tiefer in das Bewusstsein der Menschen eindringen. Sie erlebe, dass die Verbraucher zwar die Landwirtschaft wertschätzen würden, bei der Auswahl der Lebensmittel aber Wertschätzung vermissen lassen. Dies liege nicht zuletzt an fehlender Aufklärung und Bildung.

Den Weinbaubetrieben gehe es aktuell sehr schlecht. Dabei produzierten gerade die rheinland-pfälzischen Weingüter hervorragende Weine. Diese Tatsache müsse verstärkt nach außen getragen werden. Andere Volkswirtschaften würden hauptsächlich ihre heimischen Weine konsumieren. Dies stünde auch den deutschen Verbrauchern gut zu Gesicht. Hier gebe es noch große Potenziale und Chancen, auch bezüglich möglicher Exporte in Drittstaaten. Gerade in Rheinland-Pfalz präge der Wein wesentlich die Kulturlandschaft. Entsprechend entsetzt sei sie über die Klage von Umweltverbänden gegen die Hubschrauberspritzung in Steillagen gewesen. Dabei sei doch Fakt, dass ohne den Weinbau der Apollofalter nicht überleben könne. Daher habe das Landwirtschaftsministerium gute Arbeit geleistet und die Winzer im Kampf gegen diese ungerechtfertigte Klage unterstützt.

Selbstverständlich fördere das Landwirtschaftsministerium über das FISU-Programm notwendige landwirtschaftliche Technologien. Darüber hinaus unterstütze das Ministerium auch progressive Beratungs- und Versuchstätigkeiten, wie zum Beispiel das Forschungs- und Beratungszentrumzentrum in Klein-Altendorf. Es sei ihr Anliegen, alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche zu stärken, sei es der Obstbau, die Tierhaltung, der Weinbau, der Ackerbau etc.

Große Sorgen bereite ihr der Energiekostenanstieg aufgrund der aktuellen Kriegssituation im Nahen und Mittleren Osten. Auch bezüglich des Mindestlohns hätte sie sich eine landwirtschaftsfreundlichere Entscheidung gewünscht. Schließlich kämen die Menschen nach Deutschland, um Geld zu verdienen, was angesichts der Erhöhungen des Mindestlohns und der damit zunehmenden Aufgabe des Anbaus arbeitsintensiver Kulturen, immer fraglicher werde. Sie habe sich daher für die Streichung der Abgaben für die Sozialversicherungen bei Saisonarbeitskräften eingesetzt. Der Bund habe sich bedauerlicherweise gegen ihren Vorschlag ausgesprochen. Nun steige zusätzlich der Druck auf das Gehaltsgefüge der Arbeitnehmer in den Betrieben. Das bedauere sie sehr.

Landwirtschaftsministerin Schmitt habe die Düngeverordnung nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil über die bayerische Landesdüngeverordnung, umgehend ausgesetzt. Die Vorschläge über die Ausgestaltung der künftigen Landesdüngeverordnungen sollte mit den Ländern abgestimmt werden. Die Verursachergerechtigkeit müsse dabei eine zentrale Rolle spielen.

Für Schmitt sei klar, dass der Generationengedanke grundsätzlich nachhaltig sei. Wer den Betrieb an einen Nachfolger übergebe, schütze per se Tiere, Boden und Reben. Darüber hinaus würden sehr viele Betriebe das soziale Gefüge in den Dörfern, sei es bei Festivitäten, in der Feuerwehr, während des Karnevals und viele weitere Aktivitäten, unterstützen.

In der anschließenden Diskussion wurden die einzelnen Themen abermals angesprochen und die Betroffenheit in den einzelnen Betrieben erläutert. So wurden unter anderem die Liquiditätsprobleme in den Betrieben, die zu niedrige Steillagenförderung, die zu niedrige Ausgestaltung der Ausgleichszulage in Verbindung mit den aktuell niedrigen Erzeugerpreisen, sowie unnötige Auflagen, wie z.B. die sehr teure Abdeckung von Güllebehältern, diskutiert. Es besteht allseitig der Wunsch und die Forderung, dass die Politik „eine Schippe drauflegen“ müsse. Schmitt machte diesbezüglich klar, dass sie Mittelkürzungen bei der GAK und bei der GAP nicht hinnehmen werde und die vorhandenen Mittel intelligent verteilt werden müssten.

Die Mitglieder des Verbandsrates haben die Politik des Landes aufgefordert, Bürokratie abzubauen, die Förderung in einigen Bereichen aufzustocken und die Landwirtschaft und Forschung, Beratung und Versuchswesen weiter intensiv zu begleiten. Auch die gleiche Behandlung aller Bauern- und Winzerfamilien in Deutschland wurde angemahnt. So gebe es zwischen den Bundesländern oftmals verschiedene Auslegungen gesetzlicher Vorgaben, die in Rheinland-Pfalz häufig strenger umgesetzt würden.

Am Ende der Verbandsratssitzung zeigte sich BWV-Präsident Weber stolz auf die Strukturen des Verbandes, auf dessen qualifiziertes Personal und den Einsatz von Haupt- und Ehrenamt in Politik und Gesellschaft. Im Hinblick auf die aktuellen Kriege gab er zu bedenken, dass die Ansprüche an das Leben, wie wir es zu führen gewohnt seien, nicht mehr selbstverständlich seien. Auch viele NGOs sollten dies registrieren und ihre Aktivitäten überdenken.

Bejagung aggressiver Wölfe: Marco Weber fordert Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Koblenz. Am kommenden Freitag, den 27.03.2026, wird im Bundesrat aller Voraussicht nach die lang diskutierte Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes endgültig beschlossen. Nachdem der Bundestag bereits vor einigen Wochen den Gesetzentwurf verabschiedet hat, ist nunmehr noch die Zustimmung der Länderkammer erforderlich, um den Wolf aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu nehmen und stattdessen dem Regime des Jagdrechtes zu unterstellen. Die Neuregelungen werden voraussichtlich Anfang April 2026 und damit in der nächsten Woche in Kraft treten.

BWV-Präsident Marco Weber fordert vom Land Rheinland-Pfalz, sich nun schnellstmöglich mit den praktischen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu befassen und kurzfristig eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftsverbände, der Naturschutzverbände sowie der Jägerschaft einzuberufen, um das Prozedere des Abschusses von insbesondere schadstiftenden Wölfen zu besprechen. „Ein Abwarten ist nicht zumutbar, weil die Akteure im ländlichen Raum, vor allem die Weidetierhalter, eine schnelle Umsetzung der neuen, sich bietenden gesetzlichen Möglichkeiten erwarten“, so Weber. „Die Erwartungen sind hoch und dürfen nicht durch „Nichtstun“ des zuständigen Ministeriums erneut enttäuscht werden“.

Wein und Schokolade – eine unmögliche Kombination?

Koblenz. Im Rahmen seiner Reihe „Weingenuss und …“ entführt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Freitag, den 17. April seine Gäste wieder in das „Reich der Genüsse“. Der renommierte Chocolatier Eberhard Schell aus dem württembergischen Gundelsheim verwandelt jede Kakaobohne zur perfekten Schokolade. Bereits in der vierten Generation steht Schell und seine Familie für herausragende Qualität und kreative Schokoladenkreationen. Wein und Schokolade haben sehr viel Gemeinsamkeiten: Beide gehören zu den ältesten Kulturgetränken der Menschheit und haben Terroire, Verarbeitung, Geschmack, Aromen und mehr.

Winzer Carsten Lunnebach kredenzt die Weingenüsse vom gleichnamigen Weingut in Güls. Es wird seit über 100 Jahren geführt. Die Betriebsphilosophie „Qualität statt Quantität“ hat oberste Priorität. Neben zahlreichen Auszeichnungen erhielt das Weingut Lunnebach im Jahr 2000 den Ehrenpreis der Stadt Koblenz. Die Kombination beider Traditionsunternehmen und ihrer Genüsse lassen einen erlebnisreichen Abend erwarten.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau verspricht wieder einen kurzweiligen Abend. Die Teilnehmergebühr beträgt 30,00 €.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Straße 3, 56070 Koblenz, Telefon: 0261-9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die Homepage.

Rechtsgutachten bestätigt BWV: Mindestlohn-Sonderreglung ist möglich und muss umgesetzt werden

Koblenz. Der Mindestlohn belastet die Landwirtschaft und den Weinbau in Deutschland sehr stark. Aktuelle Stundensätze in Höhe von 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte führen unweigerlich zu Arbeitsplatzverlusten unter den saisonalen Mitarbeitern und schließlich bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Ein 140 Seiten umfassendes Rechtsgutachten des renommierten Professors Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Ein Mindestlohnabschlag in Höhe von bis zu 20 Prozent verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Eine Sonderregelung wäre zulässig, um Beschäftigte vor Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Es sei nicht Ziel der Mindestlohnregelung, Existenzen wirtschaftlich zu gefährden. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wertschöpfung und Versorgungssicherheit seien mit zu hohen Mindestlohnsätzen nicht vereinbar.

Der Präsident des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Marco Weber, sieht sich in seiner Forderung gegenüber der Bundesregierung bestätigt, endlich aktiv zu werden und den für die Versorgungssicherheit Deutschlands wichtigen Wirtschaftszweig zu unterstützen: „Die deutsche Landwirtschaft ist Teil einer globalen Wirtschaft und konkurriert mit internationalen Lebensmittelproduzenten. Mit überhöhten Mindestlöhnen kann ein hier ansässiger Landwirt, der gegen inner- und außereuropäische Importwaren ankämpfen muss, nicht konkurrieren. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung dies erkennt, anerkennt und die Konsequenzen zieht.“

Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes in Rheinland-Nassau, Thomas Richter, verlangt zwingend mehr Einsatz der kommenden Landesregierung für die Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz: „Wir leben in dem Bundesland mit dem deutschlandweit höchsten Anteil an Sonderkulturen. Es ist wichtig, dass sich die Verbraucher künftig noch heimisches Obst, Gemüse und Wein leisten können. Auch der Mindestlohn muss dazu beitragen, die heimischen Sonderkulturbetriebe konkurrenzfähig zu erhalten. Darüber hinaus verliert das Land ohne eigene Betriebe das Produktions-Know-how. Der Arbeitgeberverband verlangt gemeinsam mit allen anderen berufsständischen Organisationen in Rheinland-Pfalz, dass Sonderregelungen für die Landwirtschaft und den Weinbau in den kommenden Koalitionsverhandlungen Berücksichtigung finden müssen“, mahnt Richter an.

Thomas Kreuter, Obstbauer und Vorsitzender des Koblenzer Obstbaurings, macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für landwirtschaftliche Produkte dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. Das Angebot an Äpfeln sei aktuell sehr hoch und die Erzeugerpreise niedrig. Die Bewirtschaftung der Flächen ist aktuell nicht kostendeckend: „Wie sollen unsere Sonderkulturbetriebe hohe Mindestlöhne bezahlen, ohne Verluste einzufahren? An Investitionen ist dabei gar nicht mehr zu denken. Darüber hinaus werden unsere Hofnachfolger völlig verunsichert und tragen sich mit dem Gedanken, die Betriebe eben nicht zu übernehmen. Dabei leben die Saisonarbeitskräfte ihr Einkommen in ihren Heimatländern von den in Deutschland erzielten Einkommen. Die Lebenshaltungskosten und auch die dortigen Mindestlöhne sind hingegen deutlich niedriger als hier. Die politisch Verantwortlichen müssen jetzt schnell umdenken und vor allem handeln!“

Eine Gruppe aus acht Verbänden, darunter der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, haben das Gutachten von Professor Picker in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das Gutachten stellt klar, entgegen den Aussagen der Bundesregierung, dass eine Sonderregelung durchaus eingeführt und umgesetzt werden kann.

BWV-Präsident Marco Weber: „Wenn die Politik keine Reformen wagt, muss die Verwaltung abspecken – Jahr für Jahr!“

Koblenz. Rheinland-Pfalz braucht endlich eine echte Verwaltungsreform. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Marco Weber fordert politisches Aufwachen nach dem TV-Duell der Ministerpräsidentenkandidaten Alexander Schweitzer (SPD) und Gordon Schnieder (CDU).

Der Bauernpräsident zeigte sich enttäuscht über den Mangel an Reformwillen: „Das war ein Duell ohne Feuer und ohne Reformideen. Weder Herr Schnieder noch Herr Schweitzer haben erkennen lassen, dass sie bereit wären, mutige Schritte in Richtung eines schlanken, effizienten Staates zu gehen. Wer die Probleme nur verwaltet, wird sie niemals lösen.“ Weber fordert deshalb eine grundlegende Neuordnung der öffentlichen Verwaltung – insbesondere auch der Agrarverwaltung, die zunehmend als bürokratisches Hemmnis für die landwirtschaftlichen Betriebe empfunden wird. „Wir brauchen weniger Papier, weniger Paragraphen und mehr Pragmatismus“, so Weber. „Wenn es die Politik nicht schafft, Bürokratie abzubauen, dann muss ein klarer Mechanismus eingeführt werden: Jedes Jahr zehn Prozent weniger Gesetze, Verordnungen und auch weniger Verwaltungspersonal. Eine Rasenmäher-Methode wäre ehrlicher als das immerwährende Gerede von ‚Entbürokratisierung‘, die am Ende doch niemand mit Herzblut angeht.“

Weber appelliert an die künftige Landesregierung, über Parteigrenzen hinweg den Reformkurs einzuschlagen: „Wir benötigen keine neuen Versprechen, sondern weniger Vorschriften. Das wäre die beste Unterstützung für alle, die in diesem Land hart arbeiten. Eine staatliche Selbstverpflichtung, die Bürokratie deutlich abzubauen ober alternativ Gesetze und Auflagen nach strengen Vorgaben abzuschaffen, würde in vielerlei Hinsicht Zeichen setzen. Alles andere ist nicht mehr glaubwürdig.“