BWV-Präsident Marco Weber dankt allen Helfern – Landwirte unterstützen die Feuerwehren gegen die Feuersbrünste

Koblenz. Wenn Wälder, Felder oder Böschungen in Flammen stehen, zählt jede Minute und jeder Tropfen Wasser. Die Brände im Eifeler Hürtgenwald und in der Hohen Venn, nahe der deutsch-belgischen Grenze, haben es wieder eindrucksvoll gezeigt: Die Bäuerinnen und Bauern leisten immer wieder wichtige Unterstützung für die Feuerwehren. Mit Traktoren und großen Gülle- und Wasserfässern bringen sie innerhalb kurzer Zeit erhebliche Mengen Wasser direkt an die Einsatzstellen – häufig auch dort, wo größere Feuerwehrfahrzeuge nur schwer hingelangen können. Das geschieht nicht nur dort, wo die großen Brände wüten, sondern auch bei vielen kleinen Waldbränden, vor allem, wenn die Versorgung mit Wasser für die Feuerwehr schwierig ist.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, dankt allen Helfern für ihren selbstlosen Einsatz: „Ich bin stolz einer in unserer Heimat fest verwurzelten Berufsgruppe anzugehören, die kein Risiko scheut, um Menschen in der Not zu helfen, ihr Zuhause und ihre Existenzen zusammen mit Feuerwehren und weiteren Einsatzkräften zu schützen. Vielen Dank, Euch und Euren Familien!“

Darüber hinaus helfen landwirtschaftliche Betriebe mit ihrer Ortskenntnis und weiteren Maschinen und Geräten. Mit Grubbern, Pflügen oder Scheibeneggen können beispielsweise Brandschneisen angelegt und damit die weitere Ausbreitung eines Flächenbrandes eingedämmt werden.

Diese Zusammenarbeit zeigt, wie wichtig funktionierende Strukturen und gegenseitige Unterstützung im ländlichen Raum sind. Seit einigen Jahren ist die Zusammenarbeit vor Ort gut organisiert, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Landwirte übernehmen dabei Verantwortung, die weit über die Erzeugung von Lebensmitteln hinausgeht. Ihr schneller und ehrenamtlicher Einsatz kann im Ernstfall entscheidend dazu beitragen, Menschen, Tiere, Wälder und Felder vor größeren Schäden zu schützen. Und das rund um die Uhr, wenn es sein muss.

Schutzgemeinschaft Nahe: Dringende Abfrage zur außergebietlichen Herstellung von Weinerzeugnissen

Schutzgemeinschaft NAHE bittet um Rückmeldung bis zum 06. September 2026

Die EU-Kommission legt die EU-Vorschriften zur „Herstellung außerhalb des Gebietes“ inzwischen deutlich enger aus als bisher. Dadurch stehen langjährig etablierte und in der Weinwirtschaft bewährte Produktions- und Verarbeitungsabläufe auf dem Prüfstand.

Bitte prüfen Sie dringend, ob Ihr Betrieb betroffen ist

Betroffen sind alle Betriebe, die Weinerzeugnisse außerhalb des Herkunftsgebietes der Trauben bzw. des Mostes selbst herstellen oder dort herstellen lassen. Erfasst ist grundsätzlich jeder Verarbeitungsschritt mit Ausnahme der reinen Abfüllung.

Das kann beispielsweise folgende Fälle betreffen:

• Ein Nahe-Weingut, gelegen an der Nahtstelle zu Rheinhessen, bewirtschaftet Flächen in Rheinhessen und verarbeitet die dort geernteten Trauben am Betriebssitz an der Nahe zu Qualitätswein (g.U.) Rheinhessen.

• Ein Nahe-Weingut lässt seine Grundweine in einem Betrieb im Rheingau zu Sekt verarbeiten.

• Eine Genossenschaft, Kellerei oder Sektkellerei mit Sitz in Rheinhessen oder an der Mosel verarbeitet Trauben oder Wein von der Nahe und vermarktet die daraus hergestellten Erzeugnisse als Qualitätswein (g.U.) Nahe.

Warum Ihre Rückmeldung wichtig ist

Die Schutzgemeinschaften der einzelnen Gebiete arbeiten derzeit daran, diese etablierten Produktions- und Verarbeitungsabläufe auch künftig zu ermöglichen. Dafür müssen die tatsächlich genutzten externen Herstellungs- und Verarbeitungsorte vollständig erfasst und in den jeweiligen Produktspezifikationen abgesichert werden.

Alle bislang entwickelten alternativen Lösungsansätze von Schutzgemeinschaften, Ministerien und Behörden wurden von der EU-Kommission letztlich verworfen.

Künftig können daher nur externe Herstellungsorte weiterhin als zulässig berücksichtigt werden, die ausdrücklich in der jeweiligen Produktspezifikation aufgeführt sind. Nicht gemeldete Standorte könnten damit aus der Produktspezifikation herausfallen – mit möglichen unmittelbaren Folgen für die dort praktizierten Produktions- und Verarbeitungsabläufe.

Bitte prüfen und melden Sie alle betroffenen Standorte

Bitte prüfen Sie daher sorgfältig, ob Ihr Betrieb entsprechende Verarbeitungsschritte außerhalb des Herkunftsgebietes durchführt oder durchführen lässt, und melden Sie jeden betroffenen externen Herstellungs- oder Verarbeitungsort.

Zu berücksichtigen sind sowohl:

• die eigene Herstellung an einem externen Standort als auch

• jede Form der Lohnverarbeitung in einem anderen (Anbau-)Gebiet.

Auch wenn Sie davon ausgehen, dass ein Herstellungsort zulässig ist, bitten wir um eine Meldung, sofern dort entsprechende Verarbeitungsschritte außerhalb des Herkunftsgebietes stattfinden.

Welche Angaben werden benötigt?

1. Herkunftsgebiet der Trauben bzw. des Mostes

 

 

Bezeichnung des entsprechenden g.U.- bzw. g.g.A.-Gebietes.

2. Herstellungs- bzw. Verarbeitungsort außerhalb dieses Gebietes
Bitte möglichst vollständig: Bundesland, Landkreis, Gemeinde sowie ggf. Regierungsbezirk o. Ä.

3. Betroffenes Erzeugnis

•             Wein

•             Sekt / Perlwein / Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

•             Likörwein

•             Federweißer

Wichtiger Hinweis

Bei dieser Abfrage handelt es sich nicht um eine aktuelle Beanstandung aus der Verwaltungs- oder Kontrollpraxis. Anlass sind vielmehr Anmerkungen der EU-Kommission zu laufenden Änderungsanträgen für die Produktspezifikationen.

Die Abfrage dient dazu, die tatsächlich benötigten externen Herstellungsorte vollständig zu erfassen und deren Aufnahme in die jeweiligen Produktspezifikationen zu ermöglichen.

Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Firmendaten werden lediglich zur internen Zuordnung verwendet. Die Abfrage erfolgt in allen Gruppierungen der Weinwirtschaft und ist mit dem zuständigen Ministerium in Mainz abgestimmt.

Bitte melden Sie daher auch bisher selbstverständliche und seit Jahren praktizierte Abläufe. Eine fehlende Meldung kann dazu führen, dass ein bislang genutzter Herstellungsort künftig nicht mehr in der Produktspezifikation abgesichert ist.

Die Schutzgemeinschaft Nahe bittet um Rückmeldung bis zum 06. September 2026.

Rückmeldungen oder Rückfragen bitte per E-Mail an: sg-nahe@bwv-net.de oder telefonisch unter 0671 / 79646690 (gerne auch an eine der anderen betroffenen Schutzgemeinschaften).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Schutzgemeinschaft Nahe

Dürre – BWV fordert Erleichterungen für Bauern und Winzer

Koblenz. Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen hat gravierende Folgen für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. Anstatt grüner Wiesen herrschen vertrocknete Grasbestände vor, Bäume verlieren frühzeitig ihre Blätter, insbesondere kleinere Gewässer führen kaum noch Wasser, Mais wird notgeerntet und die Traubenernte beginnt vielerorts so früh wie nie zuvor. Zudem wirken sich die niedrigen Wasserstände der Wasserstraßen auf die Verfügbarkeit von Dünger und Futtermittel aus und treiben deren Preise sowie die Dieselpreise in die Höhe.

Angesichts dieser beispiellosen Situation hat sich der Präsident des BWV Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Christine Schneider gewandt und kurzfristig Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Dürreperiode gefordert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer drohenden Futtermittelknappheit und dem damit verbundenen Erfordernis, auch spät im Jahr noch Futterpflanzen anbauen zu können, ersuchte der Präsident, die bestehende Sperrfrist zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger (31.10.) um einen Monat zu verschieben. Eine Verschiebung würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass derzeit aufgrund der Beschaffenheit ausgetrockneter Böden die Möglichkeit der Gülleausbringung stark eingeschränkt ist.

Weiterhin fordert der BWV, die derzeit bestehenden Fruchtfolgeregelungen für Mais für dieses und nächstes Jahr zu lockern und entgegen den bisherigen Regelungen nicht nur einen zweimaligen, sondern einen dreimaligen Anbau von Mais zu ermöglichen, ohne dass zwischenzeitlich eine andere Kultur bzw. Zwischenfrüchte angebaut werden müssten. Letztlich hat sich der BWV auch dafür stark gemacht, in begrenztem Umfang Grünlandflächen zum Zwecke der Erneuerung der Grasnarbe umbrechen zu dürfen und einmalig in diesem Herbst die Aussaat von Futterpflanzen oder Getreide zu ermöglichen, so dass erst im kommenden Jahr die Wiederansaat der Grasnarbe mit entsprechenden Futtergräsern vorgenommen werden muss. In Anbetracht der Besonderheit, dass viele Grasbestände durch die Trockenheit ohnehin sehr stark beeinträchtigt sind, wird auf diese Weise insgesamt die Futtersituation verbessert und der Bestand hochwertigen Grünlands weiterhin ermöglicht. Darüber hinaus würden auch die strengen Regelungen zum Erhalt des Grünlandanteils in unserer Region eingehalten.

Auch wenn der Bereich des Weinbaus von den aktuellen Folgen der anhaltenden Dürreperiode nicht so unmittelbar als Dauerkultur betroffen ist, hat der BWV-Präsident darauf hingewiesen, dass gerade im Bereich des Weinbaus mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Trockenheit notwendig sind. Als Beispiel nannte er die Anerkennung von Bewässerungsmaßnahmen für den Erhalt von kulturlandschaftsprägenden Rebanlagen als Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Zudem hat Präsident Weber darauf hingewiesen, dass Sorge dafür getragen werden müsse, bei einer weiteren Verschärfung der Trockenheit die Bewässerungsmöglichkeiten aus Oberflächenwasser bzw. auch Trinkwasservorräten für den Bereich des Weinbaus, insbesondere für Junganlagen, nicht einzuschränken. Auch wenn im privaten Bereich das Wässern von Gärten, Befüllen von Schwimmbädern verboten und ähnliche wassersparende Maßnahmen angeordnet werden, könne dies nicht für den Weinbau gelten. Investitionen für Junganlagen, die mit hohem finanziellem Aufwand (teilweise bis zu 50.000 €/ha) angelegt worden sind, würden sonst Gefahr laufen, innerhalb kürzester Zeit entwertet zu werden. Dies würde für viele Winzer gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen.

BWV-Präsident Weber fordert Klarheit über Rote Gebiete ab 2027

Koblenz. Die Diskussion über die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten sogenannten „Roten Gebiete“ wird derzeit auf der Bundes- und Landesebene mit großem Engagement geführt. Dabei geht es vor allem darum, die Folgen der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufzuarbeiten. Damals hatten die Leipziger Richter die Rechtsgrundlagen der Düngeverordnung in Bayern bemängelt, was eine bundesweite Aussetzung der betroffenen Gebietskulissen bedeutete. Bisher galt, dass landwirtschaftliche Betriebe, die in Roten Gebieten wirtschaften müssen, mit erheblichen Einschränkungen und damit auch wirtschaftlichen Nachteilen zu kämpfen haben. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich bereits seit Jahren dafür eingesetzt, dass diejenigen Betriebe, die durch ihre gewässerschonende Bewirtschaftungsweise nicht zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers beitragen, von den Auflagen in den Roten Gebieten befreit werden und so einen verursachergerechten Umgang im Rahmen der Düngeverordnung eingefordert.

Wesentliche Grundlage für das gesamte System der Roten – und auch „gelben“ (eutrophierten) – Gebiete ist ein aussagekräftiges Netz an entsprechenden Messstellen. Die derzeitige Ausweisung der Roten Gebiete in Rheinland-Pfalz geht auf das Jahr 2023 zurück. Grundsätzlich ist es vorgesehen, ab dem Jahr 2027 die bisherige Kulisse, unabhängig von der aktuellen Diskussion über die Rechtsgrundlagen, zu überarbeiten und dafür die aktuellen Messdaten aus dem Zeitraum 2022 bis 2025 zu Grunde zu legen. Um eine fachliche Bewertung vornehmen zu können, sollte das bisherige Messstellennetz auf rund 560 Messstellen ausgeweitet werden, um zusätzliche Daten vor allem für die Nachvollziehbarkeit der Gebietsausweisungen zu gewinnen.

Der Präsident des BWV, Marco Weber, hat gegenüber der zuständigen Landwirtschaftsministerin Christine Schneider noch einmal deutlich gemacht, dass die betroffenen Betriebe Klarheit und Planungssicherheit benötigen und wissen müssen, ob ihre bewirtschafteten Flächen auch in Zukunft in den Roten Gebieten liegen oder ob Änderungen an der bisherigen Gebietskulisse vorgenommen werden. Sollten die Roten Gebiete auch in Zukunft aufrecht erhalten werden, ist die Kenntnis darüber, ob Flächen innerhalb oder außerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegen, für die landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Anbauplanung ebenso wichtig wie für den Abschluss möglicher neuer Pachtverträge, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.

Obstbauern fordern Unterstützung von Politik und Lebensmitteleinzelhandel

Mülheim-Kärlich. Angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Situation im heimischen Obstbau hat der neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Tim Kirch, zu einer Pressekonferenz auf seinen Betrieb in Mülheim-Kärlich eingeladen: „Die Erzeugerpreise liegen am Boden, die diesjährigen Erträge lassen wetterbedingt zu wünschen übrig und gleichzeitig steigen die Betriebskosten enorm. Die Obstbaubetriebe befinden sich in einer schweren Krise“, betonte Kirch zu Beginn der Konferenz.

Auf den ersten Blick sei die schwierige Lage kaum zu erkennen, fuhr der Vorsitzende fort. Die Früchte seien reif, in den Obstanlagen werde gearbeitet und die Ernte eingebracht. Tatsächlich würden jedoch die meisten Betriebe weit unterhalb ihrer Produktionskosten wirtschaften. Dies bereite nicht nur ihm, sondern den Obstbauvertretern in ganz Deutschland große Sorgen. Kirch stellte deshalb die grundsätzliche Frage: „Wollen wir den Obstbau hier in Deutschland überhaupt noch haben?“ Nach seinen Worten liege es nicht alleine an der Politik, die Sonderkulturbetriebe zu unterstützen. Auch der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Der enorme Marktdruck auf die Obstbaubetriebe sei auch eine Folge der Einkaufspolitik des Handels. Importierte Erzeugnisse würden teilweise mit einem Bruchteil der in Deutschland üblichen Lohnkosten und unter Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards produziert, die mit den hiesigen Anforderungen nicht vergleichbar seien.

Es gehe ihm und seinen Berufskollegen um einen fairen Wettbewerb und gerechte Handelsbedingungen. Importware dürfe nicht zu Preisen angeboten werden, mit denen heimische Erzeuger nicht konkurrieren könnten. Zugleich müsse deutsches Obst im Handel eindeutiger gekennzeichnet und von Importware unterscheidbar präsentiert werden. Kirch bedauerte, dass trotz einer Einladung an alle bedeutenden Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels niemand bereit gewesen sei, an der Pressekonferenz teilzunehmen.

An die Politik gerichtet forderte Kirch dringend eine besondere Mindestlohnregelung für Sonderkulturbetriebe. „Lohnkosten machen einen erheblichen Anteil der Produktionskosten aus. Darüber hinaus benötigen die Betriebe mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten.“ Es betrübe ihn zutiefst, dass in Deutschland jeden zweiten Tag ein Obstbaubetrieb seine Tore für immer schließe. Damit gehe nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Familien verloren, sondern auch wertvolles Fachwissen, das dringend benötigt werde. Der Selbstversorgungsgrad Deutschlands bei Obst liege inzwischen nur noch bei rund 18 Prozent. Eigentlich müsse dieser Trend dringend umgekehrt werden. Unter den derzeitigen Bedingungen erscheine dies jedoch nicht realistisch.

Der Vorsitzende des Koblenzer Obstbaurings, Thomas Kreuter, warnte ebenfalls vor den Folgen dieser Entwicklung: „Setzt sich der derzeitige Umgang mit den heimischen Obstbaubetrieben fort, werden die Verbraucher künftig vor allem Zwetschgen aus Bosnien, Erdbeeren aus Spanien oder Kirschen aus der Türkei kaufen können. Obst aus regionaler Erzeugung wird dagegen nach und nach aus den Regalen des Lebensmitteleinzelhandels verschwinden. Obst aus der Umgebung wird dann nur noch eine Erinnerung sein.“

Diese Entwicklung hätte auch erhebliche Auswirkungen auf die Kulturlandschaft. Ohne die heimischen Baumobstkulturen würde die Attraktivität der Region deutlich verlieren, ebenso wichtige Lebensräume und die biologische Vielfalt. Kreuter verdeutlichte die Entwicklung am Beispiel des Holunderanbaus. Mülheim-Kärlich sei einst ein bedeutendes Anbaugebiet für Holunder gewesen. Heute gebe es in der Region lediglich noch drei Betriebe, die diese Kultur anbauten.

Kirch appellierte an den Handel, den verbliebenen Obstbaubetrieben auskömmliche Preise zu zahlen. Einige zusätzliche Cent pro Kilogramm für heimisches Obst dürften gegenüber der Importware keine unüberwindbare Hürde darstellen. Diese könnten jedoch entscheidend dazu beitragen, die regionale Erzeugung zu erhalten.

Auch die anwesenden Obstbauern kritisierten das Verhalten des Lebensmitteleinzelhandels scharf. Neben den niedrigen Erzeugerpreisen bemängelten sie eine irreführende Warenpräsentation. Wenn geringe Mengen deutscher Erzeugnisse unmittelbar neben großen Mengen importierter Ware angeboten würden, entstehe bei den Verbrauchern ein falscher Eindruck über den tatsächlichen Anteil heimischer Produkte.

Eine Obstbäuerin forderte gegenüber den anwesenden Medienvertretern sogar einen Einfuhrstopp für Obst aus Drittstaaten. Sie sehe im Handel keinen verlässlichen Partner, der bereit sei, die heimischen Betriebe dauerhaft zu unterstützen. Darüber hinaus müsse auch bei abgepackter Ware das Produktionsland künftig klar und gut sichtbar angegeben werden.

Weinbaupräsident Walter Clüsserath forderte neben einer Sonderregelung beim Mindestlohnregelung für Sonderkulturbetriebe auch eine Überprüfung der Rentenversicherungspflicht für Saisonarbeitskräfte. Viele dieser Beschäftigten würden später nicht oder kaum von den eingezahlten Beiträgen profitieren, während der Wegfall dieser Versicherungspflicht die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell entlasten würde. Es sei an der Zeit, sämtliche Einsparpotenziale für Sonderkulturbetriebe zu untersuchen und umzusetzen.

Zum Abschluss der Pressekonferenz fasste Kirch die zentralen Forderungen des Berufsstandes zusammen. Die erheblich gestiegenen Produktionskosten müssten dringend kompensiert werden. Gerade in Jahren wie 2026, in denen keine gute Ernte erzielt werden könne, belasteten die Kosten die Betriebe in vollem Umfang. „Der Lebensmitteleinzelhandel muss endlich aufwachen und seine regionalen Erzeuger nicht nur mit Worten, sondern durch faire Preise und verlässliche Partnerschaften unterstützen. Auch die Politik muss handeln und tragfähige Sonderregelungen für Sonderkulturbetriebe umsetzen“, betonte Kirch. Es brauche Menschen, die diese Probleme entschlossen anpackten. „Mit Sonntagsreden ist den Obstbaubetrieben nicht geholfen.“

Neues „Shamonda-like“-Virus bei Rindern nachgewiesen

Wichtiger Hinweis für alle Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen:

Das in genetischen Untersuchungen aus erkrankten Rindern neu nachgewiesene „Shamonda-like“-Virus wird derzeit isoliert, um intensiv wissenschaftlich untersucht werden zu können. Viele der aktuell kursierenden Informationen beruhen noch auf ersten Beobachtungen und wissenschaftlichen Vermutungen in Analogie zum verwandten Schmallenbergvirus. Belastbare Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich.

Eine Beprobung von Einzeltieren eines Bestandes mit akutem Fieber ist derzeit ausdrücklich erwünscht und dient ausschließlich der weiteren Aufklärung des Krankheitsgeschehens. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keine tierseuchenrechtlichen Regelungen bezüglich des Einzelbetriebes oder Handelsbeschränkungen die Regionen betreffen würden. Die Verbringung von akut erkrankten Tieren ist sowieso nicht gestattet.

Jede gezielt ausgewählte und eingesandte Probe (1-4 Proben/Betrieb) zur PCR-Differentialuntersuchung trägt dazu bei, das Virus besser zu verstehen, seine Verbreitungsdynamik einzuschätzen und künftig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände entwickeln zu können. Bitte unterstützen Sie die Untersuchungen, wenn in Ihrem Bestand entsprechende Krankheitsanzeichen auftreten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat Anfang August erstmals in Deutschland, zeitgleich mit Frankreich, ein neues Orthobunyavirus der Simbu-Serogruppe („Shamonda-like“) nachgewiesen. Da sich die Lage derzeit sehr dynamisch entwickelt und noch viele Fragen offen sind, möchten wir Sie über den aktuellen Kenntnisstand informieren.

Wichtig: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch sehr wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über das neu nachgewiesene Virus vor. Viele derzeit diskutierte Zusammenhänge beruhen auf ersten Beobachtungen und Spekulationen, die erst durch weitere Untersuchungen bestätigt oder widerlegt werden müssen. Die nachfolgenden Informationen spiegeln daher den derzeitigen Wissensstand wider und können sich mit zunehmenden Forschungsergebnissen ändern.

Seit Juli wurden in mehreren Milchviehbetrieben in Süddeutschland sowie bereits zuvor in Frankreich und der Schweiz vermehrt Erkrankungen mit Fieber, Durchfall und teilweise deutlichen Milchleistungsrückgängen beobachtet. Zunächst wurde ein Auftreten des Schmallenberg-Virus vermutet. Weiterführende erbgenetische Untersuchungen mit Sequenzanalyse des gefundenen Erbgutes in akut erkrankten Tieren zeigten jedoch, dass ein bislang unbekanntes Virus aus der Simbu-Serogruppe die Ursache dieser Erkrankungen sein muss und wie die Erkenntnisse aus Frankreich bestätigen.

Für Rheinland-Pfalz ist derzeit noch unklar, ob und in welchem Umfang das Virus bereits vorkommt. Deshalb bittet das Landesuntersuchungsamt (LUA) betroffene Betriebe um Unterstützung bei der weiteren Aufklärung. Pressemitteilung LUA: Neues Virus wurde bei Rindern in Süddeutschland nachgewiesen.

Das neu nachgewiesene Virus gehört zu einer Virusgruppe die ursprünglich vor allem in Afrika, Asien und Australien gefunden wurden. Übertragen werden sie, ähnlich wie das Blauzungen- oder Schmallenberg-Virus, durch blutsaugende Gnitzen. Betroffen sind vor allem Rinder, Schafe und Ziegen.

Bei erwachsenen Tieren wurden bisher überwiegend folgende Symptome beobachtet:

  • Fieber,
  • Durchfall,
  • teilweise deutliche Rückgänge der Milchleistung.

Infektionen mit Viren der Simbu-Serogruppe führen bei erwachsenen Tieren in der Regel zu einer kurzen Virämie und meist nur zu milden bis moderaten klinischen Erscheinungen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt tragenden Tieren. Aufgrund der Verwandtschaft zum Schmallenberg-Virus wird derzeit vermutet, dass Infektionen während der Trächtigkeit möglicherweise zu Aborten, Totgeburten oder Fehlbildungen der Nachkommen führen könnten. Ob dies tatsächlich auch für das neu nachgewiesene Virus zutrifft, ist derzeit jedoch nicht belegt und wird aktuell intensiv untersucht.

Da die Gnitzensaison voraussichtlich noch bis Ende November andauert, muss mit einer weiteren Verbreitung des Virus gerechnet werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut arbeitet derzeit mit Hochdruck an der weiteren Isolierung und Charakterisierung des Erregers sowie an der Entwicklung geeigneter Diagnoseverfahren. Ob zukünftig ein Impfstoff notwendig oder verfügbar sein wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Für den Menschen besteht nach heutigem Wissensstand kein relevantes Infektionsrisiko durch diese Viren. Dennoch wird, wie bei allen neu auftretenden und bislang unzureichend charakterisierten Viren, ein mögliches zoonotisches Potenzial vorsorglich wissenschaftlich untersucht.

Was sollten/können betroffene Betriebe jetzt tun?

Beobachten Sie Ihre Tiere aufmerksam. Sollten aktuell oder in den vergangenen Wochen folgende Symptome in Ihrem Bestand aufgetreten sein,

  • Fieber und Durchfall bei Rindern,
  • deutliche Rückgänge der Milchleistung,
  • Aborte, Totgeburten oder missgebildete Kälber beziehungsweise Lämmer,

informieren Sie bitte zeitnah Ihren Hoftierarzt.

Passen Sie Ihr Fruchtbarkeitsmanagement den aktuellen Gegebenheiten an, insbesondere auch in Mutterkuhbetrieben. Beobachten Sie Ihre Tiere sorgfältig und lassen Sie bei Verdachtsfällen frühzeitig Proben untersuchen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich zudem eine Trächtigkeitsuntersuchung (TU).

Der Einsatz von Repellentien in Analogie zur Blauzungenkrankheit und eine symptomatische Therapie sind zielführend.

Blutproben können über das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) untersucht werden. Auch Proben von geeigneten Tieren (siehe oben) die innerhalb der vergangenen 14 Tage eingesandt wurden, können nachträglich noch auf das neue Virus untersucht werden.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und Sie fortlaufend über neue Erkenntnisse informieren. Weitere Informationen zum Shamonda-Virus (SHAV) finden Sie im Steckbrief des verwandten Shamonda-Virus Friedrich-Loeffler-Instituts: Steckbrief: Shamonda-Virus (SHAV)

Quellen: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA).

Finanzierung, Medien, Betriebe: Wichtige Seminare für Landwirte und Winzer

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat sein Herbst- und Winterprogamm veröffentlicht.

Am 20. Oktober beginnt das Programm mit dem gemeinschaftlichen Seminar zusammen mit der Deutschen Kreditbank DKB und der Westerwald Bank mit dem Thema „Finanzierungsfragen und praktische Tipps zum Kreditprozess“. Bernd Werzinger (DKB) und Niklas Gillessen (Westerwald Bank) werden über Bonitäten, Planrechnungen, Vorbereiten eines Investitionsprozesses und über viele weitere Informationen und Tipps berichten. Das Seminar richtet sich vor allem an landwirtschaftliche und weinbauliche Unternehmer. Aber auch weitere Interessierte sind willkommen. Das Seminar „Elektronisches Jagdkataster“ findet am 23. Oktober statt. Dirk Model von der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) erläutert das aktuelle Programm (Version 11) und steigt tief in die Jagdflächenverwaltung ein. Das Seminar ist für Einsteiger und Geübte geeignet.

Mit dem Seminar „Sicher in den Medien bewegen“ wird Fachanwalt für Medienrecht, André Nienhaus aus Bocholt das Programm am 28. Oktober fortsetzen. Viele Menschen bewegen sich im Internet und in den sozialen Medien meist zu unbedarft. Das kann schwere wirtschaftliche Folgen haben. Nienhaus klärt über die rechtlichen und vielfältigen Vorgaben auf. Dabei geht es u.a. um Textveröffentlichungen, Nutzungsrechte von Fotos, medialen Datenschutz, Urheberrechte, etc. Mit „Weingenuss und Literatur“ geht die prominente Reihe am 30. Oktober in sein 21. Jahr. Die Koblenzer Schriftstellerin Susanne Arnold liest aus ihrem humorvollen Wohlfühlkrimi „Bei Kirmes Mord“. Winzer Thomas Richter aus dem Weingut Richard Richter in Winningen kredenzt dabei die Weingenüsse. Das Weingut Richter gehört zu den am meisten ausgezeichneten Weingütern an der Mosel.

Den Betrieb richtig übergeben ist ein zentrales Anliegen des BWV. Daher werden am 3. November vier Fachleute, Barbara Wohlbeck, Dr. Perta Paul, Andreas Pörsch und Hartmut Bauer das Thema aus rechtlicher, steuerlicher und vericherungstechnischer Sicht beleuchten. Der BWV empfiehlt die Teilnahme aller landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebsleiter, die in den kommenden Jahren ihren Betrieb übergeben ober verpachten möchten. Einen weiteren sehr wichtigen, aber meist vernachlässigten Aspekt wird Persönlichkeitstrainerin Marion Thiel erarbeiten. Ihr Thema lautet am 10. November „Mental gesund trotz wirtschaftlichem Stress“. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer leiden unter Erfolgsdruck und äußeren nur schwer beeinflussbaren Faktoren. Das kann zu schwerwiegenden Folgen – auch für das familiäre Umfeld – führen. Daher darf das Wissen um den Umgang mit schwierigen Situationen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es geht um die eigene Gesundheit, die Familie und den Betrieb.

Alle Seminare finden in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz statt und stehen für Mitglieder des BWV und Nichtmitglieder offen. Näheres hierzu findet sich im Seminarprogramm, das hier auf der BWV-Startseite unter „Termine“ veröffentlicht ist. Anmeldungen sind dort online möglich. Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen auch postalisch zu: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch in den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus.