Weinbezeichnungsrecht: Je kleiner, desto größer

Zum Erntejahrgang 2026 läuft die Übergangsfrist des neuen Weinbezeichnungsrechts aus. Im folgenden Beitrag wird das System noch einmal genauer beleuchtet.

Im Jahr 2009 erfolgte die EU-Weinmarktreform, die eine europaweit einheitliche Qualitätsorientierung garantieren soll. Hierfür wurde das germanische Bezeichnungsrecht dem romanischen Bezeichnungsrecht        untergeordnet. Allerdings blieb es zunächst bei der Beibehaltung traditioneller Begriffe wie Landwein, Qualitäts- und Prädikatswein. 2018 bis 2021 erfolgte auf nationaler Ebene die Reform des Weinrechts, mit der die rechtlichen Grundlagen für das neue, herkunftsbasierte deutsche Bezeichnungsrecht geschaffen wurden. Das neue Bezeichnungsrecht verfolgt das Ziel einer stärkeren Herkunftsprofilierung der Weine – weg von dem Mostgewicht als hauptsächliches Qualitätsmerkmal. Zum Erntejahrgang 2026 läuft die seit 2021 laufende Übergangsfrist nun aus – ein guter Anlass, das neue System noch einmal genauer zu betrachten.

Grundsatz des neuen Systems

»Je kleiner die Herkunft, desto größer die Qualität«, ist die Idee der neuen Qualitätspyramide basierend auf Herkünften. Die Basis der neuen Herkunftspyramide bildet die Bezeichnung »Deutscher Wein«, gefolgt von den »Landweinen mit einer geschützten geografischen Angabe« (g.g.A.). Darüber liegen »Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung« (g.U.).

Innerhalb der Weine mit g.U. gibt es wiederum weitere Stufen: Die Basis bilden hier Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können. Der Begriff Region bildet die nächste Stufe und umfasst Weine aus abgegrenzten Bereichen (Bereich/Großlage). Darüber liegt die Stufe Gemeinde/Ortsteil, welche Weine umfasst, deren Trauben zu mindestens 85 Prozent aus der auf dem Etikett angegebenen kleineren geografischen Einheit stammen. Die Spitze bilden Einzellagen, die ebenfalls zu mindestens 85 Prozent aus der kleineren geografischen Einheit stammen müssen.

Die Voraussetzungen

§ 39 der Weinverordnung (WeinV) regelt seit 2021 und durch das Auslaufen der Übergangsfrist nun verbindlich und detailliert die Voraussetzungen für die Stufen Region, Gemeinde/Ortsteil und Einzellage.

Verwendung des Namens eines Bereiches oder Großlage

Bei der Verwendung des Namens eines Bereichs oder einer Großlage muss diesem stets die Bezeichnung »Region« unmittelbar vorangestellt werden; und zwar deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe, Schriftart und Schriftgröße.

Beispiel: Bei der Großlage »Petersberg«, die die Gemeinden Königswinter, Rhöndorf und Oberdollendorf umfasst, muss nun die Bezeichnung »Region Petersberg« angegeben werden. Stammen die Trauben mindestens zu 85 Prozent aus einer der Gemeinden, und erfüllen so die Kriterien der nächsten Qualitätsstufe, kann zusätzlich die Gemeindebezeichnung verwendet werden, bspw. »Königswinterer Region Petersberg« oder »Rhöndorfer Region Petersberg«.

Verwendung des Namens einer Gemeinde/Ortsteil

Für die Verwendung einer Gemeinde oder eines Ortsteils (bzw. in Rheinland-Pfalz Gemeindeteil) müssen die Trauben mindestens zu 85 Prozent aus der genannten Gemeinde oder dem genannten Ortsteil stammen. Zudem muss der Traubenmost oder die Maische im gärfähig befüllten Behältnis mindestens den für das Prädikat Kabinett vorgeschriebenen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufweisen. Der Wein darf nicht vor dem 15. Dezember des Erntejahres der verwendeten Trauben an den Endverbraucher abgegeben werden. Weitere Kennzeichnungsvorgaben, außer der Nennung des Orts- oder Gemeindenamens, gibt es nicht.

Verwendung des Namens einer Einzellage oder eines Gewanns

Bei Verwendung des Namens einer Einzellage oder eines Gewanns muss stets der Gemeinde- oder Ortsteilname unmittelbar vorangestellt oder angefügt werden; dies muss deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe und in einer Schriftgröße, bei der die Buchstaben unabhängig von der verwendeten Schriftart mindestens 1,2 Millimeter groß sind, erfolgen. Das Erzeugnis darf nicht vor dem 1. März des auf den Erntejahrgang der verwendeten Trauben folgenden Kalenderjahres an den Endverbraucher abgegeben werden. Außerdem darf der Wein mit Ausnahme der zur Süßung verwendeten Erzeugnisse nur aus einer in der jeweiligen Produktspezifikation dafür festgelegten Rebsorte oder mehreren solcher Rebsorten hergestellt worden sein. Zusätzlich muss der Traubenmost oder die Maische im gärfähig befüllten Behältnis mindestens den für das Prädikat Kabinett vorgeschriebenen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen haben. Inzwischen haben alle Schutzgemeinschaften die Rebsorten festgelegt und die letzten Änderungsanträge für die Produktspezifikationen laufen.

Es müssen, da der Gemeinde- oder Ortsteilname unmittelbar vorangestellt oder angefügt werden muss, zudem auch die Voraussetzungen für die Angabe einer Gemeinde oder eines Ortsteils berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass keine Einzellage angegeben werden kann, wenn die Trauben nicht zu 85 Prozent aus einer Einzellage und zu 85 Prozent aus der Gemeinde stammen. Dies stellt bei gemeindeübergreifenden Einzellagen eine Herausforderung dar.

Beispiel: Die Einzellage »Drachenfels« liegt in den Gemeinden Rhöndorf und Königswinter. Bislang war Königswinter die Leitgemeinde. Zukünftig kann die Bezeichnung »Königswinterer Drachenfels« nur noch für Weine verwendet werden, bei denen mindestens 85 Prozent aus der Gemeinde Königswinter stammen. Weine, die zu 85 Prozent aus Rhöndorf stammen, heißen dann nach neuem Bezeichnungsrecht »Rhöndorfer Drachenfels«. Ein bezeichnungsunschädlicher Verschnitt mit 15 Prozent Wein aus Rhöndorf bleibt im »Königswinterer Drachenfels« möglich.

Wegfall der Leitgemeinde

Im Erntejahrgang 2026 greift durch das Auslaufen der Übergangsfrist nun auch erstmalig der sogenannte Wegfall der Leitgemeinde. Dann ist es nicht mehr zulässig, bei gemeinde- und gemarkungsübergreifenden Weinlagen die Leitgemeinde anzugeben. Stattdessen muss nun der verwendete Orts- oder Gemeindename auch die tatsächliche Herkunft der Trauben widerspiegeln, denn das europäische Recht verlangt, dass mindestens 85 Prozent der verwendeten Trauben aus der kleineren geografischen Einheit stammen müssen. Aufgrund dieser europäischen Regelung zur Kennzeichnung von Weinen, die Vorrang gegenüber nationalen Vorschriften hat, war die Leitgemeinderegelung nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und wurde auf Willen des Bundesministeriums gestrichen. Hieraus ergeben sich insbesondere bei der Vermarktung gemeindeübergreifender Lagen Herausforderungen.

Hinweis

Der Artikel stellt den gültigen Rechtsrahmen zum 02.04.2026 dar. Eventuelle Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich.


Autoren: Dr. Matthias Dempfle und Anna Liske, Deutscher Weinbauverband e.V. – erschienen in Der Deutsche Weinbau 7 (2026), S. 14–15.

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau: Klare Erwartungen an Koalitionsverhandlungen – Resiliente Lebensmittelproduktion und Bürokratieabbau jetzt voranbringen

Koblenz/Mainz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) bewertet die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD in Rheinland-Pfalz als konstruktiven und wichtigen Schritt hin zu einer stabilen Regierungsbildung. Insbesondere die erkennbare Einigkeit beider Parteien in zentralen Zukunftsfragen wird ausdrücklich begrüßt.

Mit dem Übergang in die Koalitionsverhandlungen zwischen dem CDU-Landesvorsitzenden und designierten Ministerpräsidenten Gordon Schnieder und dem amtierenden Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) sieht der Verband als Vertreter von Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz nun die entscheidende Phase gekommen, um die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und Weinbau, sowie einen starken ländlichen Raum zu stellen.

„Die Landwirtschaft und der Weinbau sind systemrelevant – sie sichern Versorgung, Wertschöpfung und unsere Kulturlandschaft. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig eine hohe regionale Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist“, betont BWV-Präsident Marco Weber.

Zugleich mahnt der Verband konkrete Verbesserungen an:

Steigende Diesel- und Energiepreise, Unsicherheiten bei erneuerbaren Energien – insbesondere bei Biogasanlagen – sowie eine zunehmende bürokratische Belastung gefährden die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe. Ferner sei der Flächenverbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche unmittelbar anzugehen, denn der Konkurrenzdruck durch PV-Freiflächenanlagen mache es den Landwirten zunehmend schwer langfristig zu planen: „Landwirtschaft denkt in Generationen, nicht in Wahlperioden“, erklärt dazu Marco Weber.

„Die neue Landesregierung muss den angekündigten Bürokratieabbau jetzt konsequent umsetzen – gerade in der Agrarverwaltung. Verfahren müssen schneller, einfacher und praxisnäher werden“, fordert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier.

Der Verband sieht im Sondierungspapier wichtige Ansätze, insbesondere beim Ziel einer effizienteren Verwaltung und schnelleren Genehmigungen. Diese müssten jedoch konkretisiert und konsequent auf die Landwirtschaft, Weinbau und Landwirtschaftsverwaltung übertragen werden. Ziel müsse es zudem sein, ein starkes Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt zu bilden, um Synergieverluste der Vergangenheit zu vermeiden und Kompetenzen zu stärken, auch durch eine gestärkte und gebündelte Agrarverwaltung.

Der BWV bietet der künftigen Koalition ausdrücklich seine Unterstützung an:

„Wir stehen bereit, unsere Expertise in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. Gemeinsam können wir tragfähige Lösungen für Landwirtschaft, Weinbau und den ländlichen Raum entwickeln und konkrete Vorschläge den Koalitionspartnern anbieten“, so Weber weiter.

Als Ansprechpartner stehen neben dem Landesbauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau auch dessen Kreisbauern- und Winzerverbände mit ihrer Expertise zur Verfügung. Ziel ist es, die Betriebe in Rheinland-Pfalz zu stärken und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und resiliente Lebensmittelproduktion langfristig gesichert wird, mit Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Herausforderungen im Land.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau erwartet von den Koalitionsverhandlungen klare Signale für:

  • eine starke regionale Landwirtschaft und Weinbau
  • verlässliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
  • spürbaren Bürokratieabbau und Bildung eines Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt mit reformierter Agrarverwaltung
  • und eine Politik, die die Realität auf den Höfen ernst nimmt.

Alexander Schweitzer stellt sich den Fragen der Bauern und Winzer

Koblenz. Auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) stellte sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer im Koblenzer Verbandshaus den Fragen der anwesenden Bäuerinnen, Bauern, Winzerinnen und Winzer. Der BWV hatte zuvor die Mitglieder des Verbandes zu dieser Veranstaltung eingeladen. Zu Beginn wies BWV-Präsident Marco Weber auf die wichtige Bedeutung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz hin. Milchviehhaltung, Schweinehaltung, zwei Schlachthöfe, Ackerbau, Grünland, Sonderkulturen und Weinbau seien Ausdruck der Vielfalt der bäuerlichen Arbeit. Die Landwirtschaft und der Weinbau würden gerade mit dieser Vielfalt die regional unterschiedlichen Kulturlandschaften prägen.

Die landwirtschaftliche Arbeit sei aber auch verletzlich, so Weber. Ein Hagelschlag könne beispielsweise über das Wohl und Wehe eines Betriebes entscheiden. Daher sei die finanzielle Unterstützung der Ernteversicherung, damit diese durch die Betriebe wirtschaftlich genutzt werden könnten, von großer Bedeutung. Der BWV arbeite intensiv für alle wichtigen Anliegen der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe. So stehe aktuell die Weiterentwicklung der Düngeverordnung an, das Landeswassergesetz, das Landesnaturschutzgesetz und auch die künftige Ausgestaltung der Junglandwirteförderung sei von großer Wichtigkeit. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zukunft der Hofnachfolger müssten stimmen, forderte Weber. Der BWV werde nicht nachlassen, als Stimme der Landwirtschaft und des Weinbaus, wichtige Themen und Anliegen in die Landespolitik einzubringen.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer erläuterte zu Beginn seines Statements, dass er bis vor einigen Jahren keine Probleme für den rheinland-pfälzischen Weinbau gesehen habe. Die Arbeit in den Weinbergen, die Kellerwirtschaft, die Ausbildung sowie die Vermarktungsstrukturen seien vorbildlich. Nun hätten sich die Rahmenbedingungen für die Winzer, beispielsweise das Konsumverhalten der Menschen, geändert. Die Kultur des bewussten Konsums sei einer Kultur der Angst gewichen. Dabei werde die Diskussion über den Konsum von Alkohol von vielen Menschen wahrgenommen. Er werde hingegen auch weiterhin guten Wein aus unseren Regionen genießen wollen. Weitere Auswirkungen habe die Zollpolitik der USA: „Das hätten wir nicht auch noch gebraucht“, machte Schweizer deutlich. Das Land werde weiterhin mit den guten Qualitäten des heimischen Weins auf die Menschen zugehen. Drei Millionen Euro stelle alleine das Land für den Weinbau bereit. Dies sei aber, so Schweizer, noch nicht das Ende der Fahnenstange. Das Thema Weinbau sei mittlerweile auch beim Bund angekommen. Daher sei ein kleines Weinbaupaket auf Bundesebene geschnürt worden. Er bedauere, dass die US-Administration Geschmack an ihrer Zollpolitik gefunden habe. Das Land dürfe sich daher nicht nur an volkswirtschaftlichen Kennzahlen orientieren, sondern auch an den nicht-wirtschaftlichen Aspekten der Landwirtschaft und des Weinbaus.

Der Erhalt der Kulturlandschaft sei für ihn äußerst wichtig. 70 Prozent aller Menschen des Landes lebten in ländlichen Räumen. Gerade die Felder, die Wälder und die Vielfalt der Strukturen gehörten zur Lebensvielfalt unseres Landes dazu.

Ihm liege auch der Abbau der Bürokratie am Herzen, weshalb er in seiner Amtszeit bereits ein umfangreiches Bürokratieabbaupaket verabschiedet habe, in dem 57 Einzelmaßnahmen enthalten seien: „Wir müssen uns trauen, manche Vorgehensweisen einfach wegzulassen, Berichte nicht mehr zu erstellen. Viele davon werden ohnehin nur genutzt, um Handlungsfehler nachweisen zu können.“ Damit komme ein Land nicht weiter, so dass die Rücknahme überflüssiger Regelungen notwendig sei. Bereits heute gebe es weniger Landesverordnungen als noch zu Beginn der 90er Jahre.

Schweitzer stehe klar hinter dem Einsatz von Drohnen im Weinbau. Diese unterstützten den Pflanzenschutz und seien daher unerlässlich. Auch müsse das Land die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene im Blick behalten. Alle von der Europäischen Union für den Agrarsektor bereit gestellten Mittel müssten im bisherigen Umfang beibehalten werden. Außerdem müssten über deren Verwendung zunehmend die Länder entscheiden und nicht die Hauptstädte. Die Länder stünden schließlich näher an den Problemen und Wünschen der Betriebe und der Bevölkerung, so dass vor allem auf regionaler Ebene über sachgerechte Verwendungen der Mittel entschieden werden solle.

Mit Unverständnis reagierte Schweitzer auf das Verhalten des Lebensmitteleinzelhandels. Nicht zuletzt aufgrund deren Verhalten habe die Landwirtschaft in der vergangenen Zeit große Einbußen erlitten. Die Monopolstrukturen des LEH müssten gebrochen werden. Als Beispiel nannte Schweitzer die Praxis, dass Lebensmittel aus Übersee eingeführt würden, obgleich wenige Kilometer entfernt die gleichen Produkte angebaut würden.

Zur Sicherheit eines Landes gehörten, so machte Schweitzer deutlich, selbstverständlich die Ordnungskräfte und Rettungsdienste, aber auch die Ernährungssicherheit. Sie sei in Notsituationen von allergrößter Bedeutung, um für die Bevölkerung dringend benötigte Nahrungsmittel aus der Region bereitstellen zu können. Daher müsse auch in Friedenszeiten die Lebensmittelerzeugung gesichert werden, um sie in Notzeiten nutzen zu können. Dieses Thema werde er in der Ministerpräsidentenkonferenz, dessen Vorsitzender er derzeit sei, weiter und stetig vorbringen.

In der anschließenden Diskussion forderte LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer einen sensibleren Umgang mit der Gesundheitsversorgung der ländlichen Räume. Als Beispiel nannte sie die geplante Schließung des Krankenhauses in Prüm. Kreis und Kommunen seien geschockt. Ohne dieses Krankenhaus sei die Regionalversorgung nicht mehr gesichert. Darüber hinaus seien 430 Arbeitsplätze in Gefahr. Schweitzer machte darauf aufmerksam, dass es in Rheinland-Pfalz zirka 90 Plankrankenhäuser gebe. Das Land habe 500 Millionen Euro an Landesmitteln für die Krankenhausstrukturen des Landes vorgesehen. Sogenannte Regiokliniken würden perspektivisch in den Regionen installiert werden. Diese müssten aber auch durch Mittel des Bundes und der Krankenkassen unterstützt werden. Schweitzer sagte seine Unterstützung für eine Optimierung der Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum zu.

Der Landjugendvorsitzende Fabian Schüller sieht die Zukunft der landwirtschaftlichen Ausbildung angesichts des akuten Lehrermangels bedroht. Schweitzer entgegnete, dass das Land an einer Fachkräftestrategie arbeite. Hier säßen auch die grünen Berufe mit am Tisch. Wo Lehrermangel herrsche, werde versucht, qualifizierte Lehrer über den freien Markt zu gewinnen. Er machte deutlich, dass die DLRs erhalten blieben und gestärkt würden. Die Jugend und der Nachwuchs für die Betriebe liege Schweitzer besonders am Herzen, weshalb die Niederlassungsbeihilfe im Landeshaushalt ein wichtiger Posten sei, um junge Landwirte bei der Übernahme von Verantwortung in landwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen.

BWV-Vizepräsident Harald Schneider macht sich über die am Boden liegenden Märkte und die Biogasproduktion in Rheinland-Pfalz große Sorgen. Biogas sei offensichtlich politisch nicht mehr gewollt, auch wenn er sie persönlich als sehr wichtig erachte. Er forderte Schweitzer auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ernährungs- und Bioenergiesicherheit ins Grundgesetz aufgenommen werde. Auch müsse der Bürokratieabbau schleunigst angepackt und unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern abgeschafft werden. Es sei indiskutabel, dass in Rheinland-Pfalz Güllebehälter teuer abgedeckt werden müssten, während in anderen Bundesländern die sich natürlich entwickelnden Schwimmschichten völlig ausreichen würden. Schweitzer bestätige die Aussagen Schneiders, wonach Rheinland-Pfalz kleine, dezentrale Biogasanlagen benötige. Diese gelte es zu erhalten. Rheinland-Pfalz sei aufgrund seiner ländlichen Strukturen und der geografischen Besonderheiten mit anderen Bundesländern nicht zu vergleichen.

Hühnerhalter Maximilian Heier kritisierte ebenfalls die unsägliche Bürokratie. Da er die Eierproduktion ausdehnen wolle, wolle er einen Stall umbauen und einen Neubau in Angriff nehmen. Der gestellte Förderantrag sei äußerst kompliziert gewesen, anschließend warte er bereits seit fünf Wochen nur auf eine Vollständigkeitsbestätigung der Behörde. Das sei unerträglich. Alexander Schweitzer stimmte ihm zu: „Wir müssen schneller werden.“

Milchviehhalterin Sabrina Groß aus Betzdorf macht sich Sorgen um die Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz. Deutschland sei kein Selbstversorger mehr. Viele Betriebe würden gerade aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen keine Hofnachfolger mehr finden. Zudem habe sie den Eindruck, dass Fördergelder hauptsächlich in bestimmte Betriebsformen fließen würden. Schweitzer entgegnete, dass sich die Agrarförderung nicht nur auf die ökologische Landwirtschaft beziehen dürfe, denn auch die konventionelle Landwirtschaft produziere mit hohen Standards nachhaltig. Für ihn sei die Förderung der Landwirtschaft eine Frage der nationalen Sicherheit, um Lebensmittel und Rohstoffe hier in Deutschland produzieren zu können. Daher sollten alle Lebensmittelproduzenten im Land unterstützt werden, unabhängig von der Produktionsrichtung.

Bianca Belleflamme, Vorsitzende der Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald, brachte die Sorgen der Weidetierhalter über die aktuelle Wolfssituation zum Ausdruck. Trotz der vielen Gespräche und des Verständnisses, das den Weidetierhaltern entgegengebracht würde, nehme sie keine spürbaren Veränderungen wahr. Schweitzer entgegnete, dass er die Wolfsthematik sehr ernst nehme und daher auch Gespräche in der Staatskanzlei mit ihr und weiteren Vertretern des landwirtschaftlichen Berufsstandes stattgefunden hätten. Das Verhältnis zwischen Wolf, Weidetierhalter und Bürger müsse aus seiner Sicht neu justiert werden. Er sehe die Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Tierhaltern. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Rheinland-Pfalz habe man schon im vergangenen Jahr geschaffen. Er werde weiterhin den Kontakt zu den Weidetierhaltern halten. BWV-Präsident Marco Weber fügte hinzu, dass es auf Bundesebene weitere Aktivitäten gebe, um den Wolf ab dem 1. April 2026 ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Das werde auch im Land zu einer größeren Rechtssicherheit, vor allem beim Umgang mit reißenden Wölfen, führen. Weber appellierte an Landwirtschaft und Bevölkerung, sich bei der möglichen Entnahme von Wölfen hinter die Jäger zu stellen und an den Zusammenhalt der Menschen im ländlichen Raum.

Der Kreisvorsitzende des Westerwaldkreises, Matthias Müller, zeigte sich erbost über die Grünlandkartierung des Landes Rheinland-Pfalz. Mit dieser Kartierung würden alleine im Westerwald 6.000 Hektar an Flächen zusätzlich mit Auflagen belastet werden. Dabei bewirtschafte die Landwirtschaft bereits 3.000 Hektar im Rahmen kooperativer Naturschutzmaßnahmen. Zusätzlich geforderte Flächen bereiten den Betrieben sehr große Sorgen. Weitere Einschränkungen in ihrer Arbeit würden unweigerlich zu wirtschaftlichen Einbußen und somit zu Unmut führen. Außerdem seien die Umgangsformen zwischen den Naturschutzbehörden und der Landwirtschaft aus seiner Sicht dringend zu verbessern. Der Ministerpräsident machte deutlich, dass die Landwirtschaft und der Naturschutz mittlerweile enger zusammenarbeiten würden. Gerade die Initiative Schulterschluss Artenvielfalt mache deutlich, dass sich die verschiedenen Gruppierungen zunehmend annähern würden. Ihm seien gemeinsame Positionen und Projekte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz sehr wichtig. Gerade was die Nutzung von Flächen und deren Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke angehe, sei ein breiter Konsens vonnöten. Er denke dabei auch an die Nutzung von Flächen für Wohnraum und an Ausgleichsflächen. Müller machte nochmals deutlich, dass der Flächenverbrauch reduziert werden müsse und zusätzliche Auflagen über die Grünlandkartierung die Landwirtschaft nicht noch weiter einschränken dürfe. Marco Weber ergänzte, dass die Grünlandkartierung einen Zugriff auf das Eigentum darstelle und die Verfügbarkeit von Flächen für die landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich verringere. Hinzu komme der Flächenbedarf für Wohnungs- und Gewerbebebauung. Schweitzer führte aus, dass ihm diese Situation bewusst sei und erklärte, dass es wirksame Konsequenzen für den Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen geben müsse.

Tierhalter Josua Höfer bat den Ministerpräsidenten, sich für wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Landwirtschaft gegen Importe auszusprechen, die nicht den Standards der hiesigen Produktion entsprechen. Schweitzer erläuterte, dass er froh über das Mercosur-Abkommen sei. Die Industrie sei für das Wachstum der Wirtschaft und den Wohlstand der Bevölkerung maßgeblich von Bedeutung. Dennoch sei es für ihn wichtig, dass die Landwirtschaft gegenüber Billigprodukten wirkungsvoll geschützt werden müsse. Es gebe im Rahmen des Mercosur-Abkommens entsprechende Schutzmechanismen, die aus seiner Sicht allerdings auch angewandt werden müssten. Ihm liege viel daran, die geltenden Regeln auch durchzusetzen, um die Landwirtschaft vor möglichen negativen Auswirkungen in Schutz zu nehmen.

Ulrich Bayer, Leiter des Schlachthofes in Niederwallmenach, bat den Ministerpräsidenten, sich für den Bau der Mittelrheinbrücke einzusetzen, der seinem Wirtschaftsbetrieb schmerzlich fehle. Er habe eine enge Bindung an die Nutztierhalter im Land und sein Sohn habe Interesse an der Fortführung des Schlachthofes. Der Betrieb müsse allerdings jährlich 400.000 Euro an Fleischbeschau-, Konfiskat- und Abwassergebühren leisten. Bayer habe den Eindruck, dass sein Betrieb weniger staatliche Unterstützung, beziehungsweise Berücksichtigung erhalte, als andere mittelständische Unternehmen. Ministerpräsident Schweitzer stellte klar, dass niemand das Recht habe, Branchen unterschiedlich zu behandeln. Er werde sich seine Kritikpunkte ansehen und offensichtlichen Ungerechtigkeiten entgegentreten.

Obstbauer Tim Kirch möchte den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Familie übernehmen, aber als Obstbauer sei die Wirtschaftlichkeit seines Betriebes sehr vom Mindestlohn abhängig, der kontinuierlich steige. Sein Betrieb könne mit vergleichbaren Unternehmen anderer Länder nicht mithalten. Schweitzer entgegnete, dass er froh über den Mindestlohn sei, da die Tarifautonomie an dieser Stelle nicht funktioniert habe. Er machte jedoch auch deutlich, dass es mit der Berliner Koalition auf Bundesebene keine Ausnahme für die Landwirtschaft geben werde. Er werde sich allerdings dafür einsetzen, vor allem für den Bereich der Saisonarbeitskräfte in Landwirtschaft und Weinbau Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation umzusetzen.

Winzer Winfried Persch kritisierte die Bürokratie, die er im Rahmen einer Förderung für eine Maschine durchleben musste. Das zuständige DLR wechsle kontinuierlich die Ansprechpartner und verlange immer weitere Belege, obwohl diese bereits eingereicht seien. Schließlich stimme die Preisbindung nicht mehr, was darin begründet sei, dass die Antragsbearbeitung zu viel Zeit benötigt habe. Das sei absolut inakzeptabel, so Persch. Schweitzer sei bereit konkret zu helfen. Wenn eine Antragsgewährung zu lange dauere, müsse Abhilfe zugunsten der Antragsteller geschaffen werden.

Regina Schlemper stellte eine Frage nach der Überführung des Bundes- in das Landesjagdrecht und über die künftigen Planungen bezüglich der des Wolfsmanagements. Schweitzer machte deutlich, dass die Debatte derzeit beim Bund geführt würde. Die Länder hingegen sollten sich bezüglich einer gemeinsamen und Vorgehensweise abstimmen, weil sich der Wolf ja schließlich nicht an Landesgrenzen halte. Die Diskussion darüber dauere weiter an, so der Ministerpräsident.

Tierhalterin Ellen Becker kritisierte, dass nur ein Labor für den Nachweis von Wolf-DNA zugelassen sei. Neben dem Senckenberg-Institut müsse es weitere Labors geben, um unabhängige Ergebnisse erhalten und Zweifel an den Ergebnissen bei einem Rissereignis über einen Verursacher ausräumen zu können. Schweitzer betonte, dass seine Position klar sei und er mit den Nachbarländern über die praktische Umsetzung des Wolfsmanagements sprechen werde. Marco Weber forderte in diesem Zusammenhang ein schnellstmögliches Handeln bei der Übernahme und Anwendung der sich abzeichnenden bundesrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz.

Winzer Matthias Knebel wünscht sich eine finanzielle Unterstützung bei der Sanierung von Terrassen in Steillagen. Der Erhalt sei so teuer, dass er sie als Betrieb nicht alleine tragen könne. Es sei ihm nicht möglich, das Landschaftsbild auf Dauer zu erhalten. Hier machte Ministerpräsident Schweitzer eine deutliche Zusage. Die notwendigen Beiträge würden in den Landeshaushalt eingestellt werden. Schließlich gehe es um den Weinbau und das kulturelle Erbe in den jeweiligen Regionen, so dass das Land hier gefordert sei, die notwendige Unterstützung zu leisten.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Marco Weber, dankte den Teilnehmern am Ende der kurzweiligen Veranstaltung dafür, dass sie gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten viele wichtige Brennpunkte der Landwirtschaft und des Weinbaus angesprochen hätten. Er bot Alexander Schweitzer an, bei anstehenden Koalitionsverhandlungen als kompetenter Partner für die Interessen von Landwirtschaft und Weinbau zur Verfügung zu stehen. Deren Themen seien schließlich sehr vielfältig und sehr spezifisch. Er bat die verantwortlichen Politiker, daran zu denken, dass die Landwirtschaft nicht kurzfristig, sondern in Generationen denke und handele. Dafür benötigte sie aber auch Unterstützung und vor allem einen Abbau der Bürokratie. Schweitzer freute sich über dieses Angebot und betonte, dass es aus seiner Sicht um ein konstruktives Miteinander bei landwirtschaftlichen und weinbaulichen Themen gehe.

Mittelrhein-Weinbautag 2026

Der Weinbauverband Mittelrhein führt am Freitag, den 27. Februar 2026 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr seinen Mittelrhein-Weinbautag als Online-Veranstaltung durch.

In drei Fachvorträgen widmet sich der Weinbautag dem richtigen Einsatz von Druckluftentlaubungssystemen im Weinberg, der richtigen Vermarktung von Premium-Steillagenweinen und der Pflanzenschutzapplikation mittels Sprühdrohnen.

Die Teilnahme am Weinbautag ist kostenfrei und steht allen Winzerinnen und Winzern offen.

Der Zugang zum Online-Weinbautag erfolgt über den folgenden Link: Jetzt teilnehmen.

(Meeting-ID: 898 4093 4838 | Kenncode: 002831)

Für eine reibungslose Teilnahme wird eine vorherige Installation des kostenlosen Zoom-Webbrowser-Clients empfohlen (https://zoom.us/download)

Gordon Schnieder stellt sich den Fragen der Bauern und Winzer

Koblenz. Auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) stellte sich Ministerpräsidentenkandidat Gordon Schnieder den Fragen von 70 Bauern und Winzern. Das war ein Service für die Mitglieder des BWV. In seinem Statement hob der Präsident des BWV Marco Weber die Bedeutung des Verbandes für seine 16.000 Mitglieder von der Eifel bis zur Nahe hervor. Die Themen, die der Verband bearbeite, sei so vielfältig wie die Landwirtschaft selbst: Gemeinsame Agrarpolitik, Tierhaltung, Milchwirtschaft, Weinbau, Steillagen, Apollofalter, Hubschrauberspritzung, Naturschutz, Schulterschluss Artenvielfalt, Naturschutzstationen, Wolfspolitik, Jagdgesetz, Agrarreform, Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetzgebung, Ausgleichsflächen, Biogas, Schlachthof-, Molkereien- und Mühlenstrukturen. Diese Themen seien nur eine kleine Auswahl der vielfältigen Arbeit, betonte der Präsident.

In seinem Statement betonte Gordon Schnieder, dass er den Strukturwandel ernst nehme. Selbst in seinem Wohnort gebe es nur noch einen Landwirt. Es sei die Aufgabe einer Landesregierung, Lösungen für die Menschen im Land anzubieten. Darüber hinaus seien die Bauern das Herzstück des sozialen Lebens. Ohne sie sei nicht einmal ein Faschingsumzug möglich. „Landwirtschaft ist gelebter Umwelt- und Naturschutz“, machte Schnieder unumwunden deutlich. Die Ziele der landwirtschaftlichen Arbeit sei sehr vielfältig. So habe die CDU in ihrem Bundesparteitag beschlossen, dass die Ernährungssicherheit Verfassungsrang erhalten solle. Die Landwirtschaft und die Tierhaltung seien vor dem Misstrauen der Gesellschaft zu schützen. So machte er gegenüber der Wolfspolitik deutlich: „Für mich gehört der Wolf überhaupt nicht hierher“. Selbst Saatkrähen oder Biber, die durchaus schützenswert seien, dürften die landwirtschaftliche Produktion nicht gefährden.

Schnieder werde den Bürokratieabbau im Auge behalten. So begrüße er, dass zum 1. Februar 2026 das Landpachtverkehrsgesetz in Rheinland-Pfalz aufgehoben worden sei, was die Anzeigepflichten deutlich vereinfache. Schnieder brach eine Lanze für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, die für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung seien. Hierfür müssten auch in Zukunft Stellen vorgehalten werden, um als effiziente Dienstleister für die Landwirtschaft und den Weinbau auch in Zukunft noch zur Verfügung zu stehen.

Für die Winzer müsse Druck aus dem Markt genommen werden. Während die Österreicher ihren in ihrem Land erzeugten Wein zu 90 Prozent selbst verbrauchen würden, läge in Deutschland der Eigenverbrauch bei lediglich 41 Prozent. Er wünsche sich in der Bevölkerung etwas mehr Patriotismus. Der Weinbau liege Schnieder am Herzen. Er sei für die Kulturlandschaften großer Flüsse in Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung. Die Ausdehnung von Brachflächen diene niemandem. So existiere der Apollofalter nur wegen der Weinbergsbewirtschaftung der Winzer. Schnieder nahm auch den Lebensmitteleinzelhandel in die Pflicht: Landwirtschaftsminister Alois Rainer sollte ernsthafte Gespräche mit dem LEH führen. Der andauernde Preisdruck auf die Lebensmittelerzeuger müsse schnell beendet werden.

Die NGOs würden mit der Betitelung der Pflanzenschutzmittel als Pestizide ihre wahre Einstellung gegenüber der Landwirtschaft bekunden. Auch das Umweltbundesamt stehe der Landwirtschaft im Wege. Das müsse sich in Zukunft ändern. In Rheinland-Pfalz würde er sich für eine Reform der Ministerien einsetzen. So würde er ein Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Umwelt und Energie bilden.

In der anschließenden Fragerunde erklärte Schnieder auf die Frage nach der Finanzierung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz, dass das Finanzressort ständig auf der Bremse stehe, obwohl Finanzmittel zur Verfügung stünden. Außerdem käme noch ein gerüttelt Maß an Ideologie hinzu. Die Forderung der LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer statt 0,3 1,0 Prozent des Bildungsetats für die Weiterbildung einzusetzen, begrüßte Gordon Schnieder. Er sei bereit, die „Bremse zu lösen“. Schließlich benötige die Weiterbildung vor allem auch im ländlichen Raum eine gebührende Unterstützung. Landjugendvorsitzender Fabian Schüller hob die Bedeutung der Jugendarbeit hervor, die den ländlichen Raum stärke. Diese müsse künftig intensiver unterstützt werden. Schnieder entgegnete, dass das Land in den vergangenen 10 Jahren über 9 Milliarden Euro an überschüssigen Finanzmitteln eingenommen habe. Es sei Geld da, um das Ehrenamt zu entlasten. Er werde, im Falle seiner Wahl, einen Kassensturz veranlassen und anschließend sinnvolle Prioritäten setzen.

Wie sich Schnieder die Zukunft der Lebensmittelerzeugung mit all den einschränkenden Vorgaben, wie Wolfspopulationen, Biodiversität, bewirtschaftungseinschränkenden Umweltauflagen, vorstelle, wollte Landwirt Markus Kühn wissen. Schnieder machte deutlich, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln benötige. Die Grünlandkartierung hemme zusätzlich die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie müsse beendet werden. Die Ausweitung der Wolfspopulationen werde er definitiv nicht akzeptieren. Präsident Marco Weber fügte hinzu, dass die Gesellschaft eine Denkumkehr benötige. Er würde es begrüßen, wenn die Landkreise ein Budget erhalten würden, um Programme zu erstellen, die auf die landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen Kreisen zugeschnitten seien. Diese Programme dürften allerdings nicht zulasten der Basisbetriebsprämie gehen.

Josua Höfer beanstandete die nahezu ungebremsten Eierimporte aus der Ukraine in die EU. Bereits 11 Prozent des Eierverbrauchs in Deutschland werde über Importware abgedeckt. Selbstverständlich zerstöre eine solche Entwicklung die wirtschaftliche Basis der Legehennenhalter. Schnieder entgegnete, dass die Eier in Deutschland auf höchstem Niveau erzeugt würden. Tierwohl sei mittlerweile Standard in unseren Ställen. Dem ungezügelten Import müsse entgegengewirkt werden. Er sehe dennoch das Mercosur-Abkommen positiv. Es beinhalte große Chancen z.B. für die Milchwirtschaft. Darüber hinaus gebe es Obergrenzen, also Deckel, die die Produzenten in Europa schützen würden. Die eigene Landwirtschaft müsse vor ungezügelten Importen geschützt werden, erst recht, wenn sie den hiesigen Produktionsstandards nicht entsprechen. Dies bestätigte der BWV-Präsident. Das Mercosur-Freihandelsabkommen dürfe nur umgesetzt werden, wenn die Importdeckel nicht angehoben würden und gleiche Standards für alle Marktbeteiligten gelten würden. Gerade im Bereich Zucker müsse man sehr vorsichtig handeln. Selbst ein Deckel von 100.000 Tonnen würde in Deutschland der Produktion von etwa einer Zuckerfabrik entsprechen. Den niedrigen Kosten der Rohrzuckerproduktion könne in Europa nicht Paroli Gebiet geboten werden. Höfer ergänzte, dass es ebenfalls einen pauschalen Importdeckel für Eier geben müsse.

Vizepräsident Harald Schneider würde sich eine deutlich bessere Biogas-Politik seitens der Bundesregierung wünschen. Er geht davon aus, dass von den rund 10.000 Biogasanlagen in Deutschland nur etwa 1.000 auf Dauer bestand haben werden. Auch der Flächenfraß bringe die landwirtschaftlichen Betriebe in arge Bedrängnis. Photovoltaikanlagen und Baugebiete nähmen enorme Ausmaße an. Gerade in seinem Kreis Bernkastel-Wittlich gebe es enorme Flächenverluste. Schnieder entgegnete, dass er sich für den Erhalt der grundlastfähigen Biogasanlagen einsetzen werde. PV-Anlagen sollten primär auf Dächern installiert werden oder auf landwirtschaftlichen Flächen im Eigenbesitz. Pachtflächen seien auszunehmen. Die Flächen seien primär für die Erzeugung von Lebensmitteln da und müssten geschützt werden. Weber fügte hinzu, dass mit dem Auslaufen des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) auch die PV-Dachförderung eingestellt werden solle. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, auf Neubauten PV-Anlagen zu installieren, so zum Beispiel auf Ställen oder Maschinenhallen. Dies sei ohne Förderung nicht wirtschaftlich. Dieser Entwicklung müsse entgegengewirkt werden. Für die Biogasbetreiber sei nun schnelles Handeln notwendig. Ohne eine Unterstützung durch das EEG sei das Aus für unsere Biogasbetriebe vorprogrammiert. Weber forderte die Politik auf, die Energiewende neu zu denken.

Obstbauer Thomas Kreuter kritisierte die Pflanzenschutzpolitik des Bundes scharf. Seit über 50 Jahren hätten gerade die Obstbaubetriebe sehr unter den stetig abnehmenden Pflanzenschutzmittelzahlen zu leiden. Außerdem müssten die Obstbaubetriebe, ebenso wie die Weinbaubetriebe eine Förderung bei der Nutzung von Mehrgefahrenversicherungen erhalten. Bereits heute betrage der Selbstversorgungsgrad bei Obst in Deutschland nur 30 Prozent. Der Spirale nach unten müsse aktiv begegnet werden. Man könne mit einer Sonderregelung für die Landwirtschaft beim Mindestlohn beginnen. Schnieder entgegnete, dass diese Entwicklung nur gemeinsam mit dem LEH gebremst werden könne. Hier seien zwingend Gespräche notwendig. Bezüglich des Mindestlohns stehe Schnieder hinter der Landwirtschaft. Es sei aber schwierig mit der SPD eine Sonderregelung einzuführen. Er werde sich darüber hinaus für die Abschaffung der Sozialausgaben für Saisonarbeitskräfte einsetzen, da die Sozialversicherungen von diesen Arbeitskräften in der Regel nicht genutzt werden könnten. Schnieder habe sich für 140 sozialversicherungsfreie Arbeitstage eingesetzt. Die Erhöhung von 70 auf 90 Tage seien lediglich ein Kompromiss gewesen. Bezüglich einer Mehrgefahrenversicherung hofft Schnieder auf entsprechend positive GAP-Vorgaben. Er werde die Bezuschussung der Mehrgefahrenversicherung für Obstbaubetriebe gerne unterstützen. Präsident Weber betonte, dass sich der BWV für Zuschüsse einsetze, die die wirtschaftliche Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Ziel habe. Bedauerlicherweise seien die begrenzten Mittel für die FISU-Förderung benötigt worden. Eine zusätzliche Förderung der Mehrgefahrenversicherungen sei nicht möglich gewesen. Das müsse sich künftig ändern.

Würde es unter einem Ministerpräsident Gordon Schnieder in Rheinland-Pfalz auch künftig noch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) geben und das Programmangebot eventuell sogar weiter ausgebaut werden und würden die AUKM-Prämien nach vielen Jahren endlich angepasst werden, wollte der Kreisvorsitzende Wolfgang Karbaum wissen. Dem entgegnete Schnieder, dass sich das Land um die Gelder bemühen werde. Die AUKM-Maßnahmen würden auch unter seiner Verantwortung weiterhin angeboten werden. Weber fügte hinzu, dass der BWV den Standpunkt vertrete, dass den starren Vorgaben seitens Brüssel, flexible, regional angepasste Programme gegenübergestellt werden müssten. Dies gelte zum Beispiel für die Fruchtfolgen. Hier seien Gespräche mit dem Bundeslandwirtschaftsminister und dem EU-Agrarkommissar notwendig.

Winzer Heiko Hautt äußerte mit Unverständnis, dass Absatz- und Weinwerbeveranstaltungen aufgrund sich immer weiter verschärfender Auflagen kaum noch durchgeführt werden könnten. So müssten beispielsweise Veranstaltungsbetreiber in Winningen an der Mosel für eine 3-Tages-Veranstaltung bis zu 25.000 Euro investieren, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden. Die Kommunalverwaltungen müssten verstärkt für die Menschen in der Region arbeiten und nicht gegen sie. Gordon Schnieder zeigte kein Verständnis dafür, jedes Risiko ausschalten zu wollen. Es gebe ein Lebensrisiko und manche Ereignisse würden nun einmal geschehen. Es müsse wieder mehr Führungsverantwortung geben und weniger Ängste vor Gefahren. Schnieder pflichtete Hautt bei.

Weinbaupräsident Walter Clüsserath wies darauf hin, dass die Leiterin der EU-Generaldirektion Elisabeth Werner festgestellt habe, dass nur 12 Prozent aller Bauern in der EU unter 40 Jahre alt seien und damit langfristig die Ernährungssicherheit in der EU nicht mehr gewährleistet sei. Diese begegneten zudem immer wieder neuen Anforderungen. So stehe die Natur-Wiederherstellungs-Verordnung in den Startlöchern, mit all ihren Regelungen und Auflagen. Damit würden die potenziellen Hofnachfolger weiter abgeschreckt. Weiterhin kritisierte Clüsserath die aktuelle Umsatzsteuerregelung, die dringend geändert werden müsse, um die Steuerlast der Betriebe zu reduzieren. Er forderte die Rücknahme dieser in zwei Schritten erfolgten Vorsteuerpauschalierung der ehemaligen Bundesregierung. Außerdem plädierte er für die Sozialversicherungsfreiheit für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte bei einer Tätigkeit im Jahr. Das Verbandsklagerecht müsse eingeschränkt werden. Die Deutsche Umwelthilfe nannte Clüsserath als prominentes Negativbeispiel. Clüsserath begrüßte die Reduzierung der bürokratischen statistischen Auflagen des Landes durch Ministerin Daniela Schmitt. Der Bund müsse die Vorerntestatistik ebenfalls abschaffen, forderte er. Künftig müsse eine zweckgebundene Tourismusabgabe in Höhe von zwei Euro pro Übernachtung und Gast eingeführt werden, um die Steillagen-Weinwirtschaft in Höhe von ca. 5.000 Euro pro Hektar unterstützen zu können. Ansonsten wären die Kosten kaum mehr einzufangen. Schnieder betonte, dass er sich für sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse für Saisonarbeitskräfte einsetze. Die gewünschten sozialversicherungsfreien 140 Arbeitstage im Jahr für Saisonarbeitskräfte hätten politisch bisher bedauerlicherweise nicht erzielt werden können, die aktuell geltenden 90 Tagen seien lediglich ein Kompromiss. Schnieder widersprach der Einführung weiterer Abgaben. Die Steillagenförderung sei hingegen zu unterstützen, die aber auf anderem Wege finanziert werden müsse. Auch über eine Rückführung des Verbandsklagerechts müsse angesichts des aktuell inflationären Gebrauchs nachgedacht werden.

Ulrich Bayer, Geschäftsführer des Schlachthofes Bayer in Niederwallmenach, forderte die Politik auf, endlich bis zur Behördenebene durchzugreifen, um deren Restriktionen zurückfahren. Er habe den Eindruck, die Behörden in den Kreisen würden auf politisches Wohlwollen nicht reagieren. Außerdem müsse die Verwaltung schlanker werden. Schnieder begrüßte den Abbau bürokratischer Auflagen. Die Schlachthöfe seien zwingend zu unterstützen. Jeder aufgegebene Schlachthof führe zu weiteren Aufwendungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Auflagen seien 1 zu 1 umzusetzen. Weitere, über die EU hinausgehende Auflagen, müssten abgeschafft werden.

Kreisgeschäftsführer Andreas Lenz forderte die Absenkung der Schlachtgebühren und die Einstellung der Grünlandkartierung. Sie käme einer Enteignung gleich. Außerdem müssten die Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum verbessert werden. Dies sei dringend notwendig, weil die aktuelle Entwicklung sehr bedenklich sei. Schneider pflichtete Lenz bei: „Die Schlachtgebühren müssen reduziert werden“. Die „Grünlandkartierung“ sei für ihn das Unwort des Jahres. Sie würde der Entwicklung der ländlichen Strukturen und der bäuerlichen Betriebe entgegenstehen. Jetzt sei es wichtig, die Krankenhausstrukturen zu halten, damit die Versorgung in der Fläche nicht zusammenbreche. Zwar müsse nicht jede Behandlung in jedem Krankenhaus durchgeführt werden, aber eine Notversorgung müsse flächendeckend gewährleistet bleiben. Jetzt müssten alle Krankenhäuser gehalten werden, damit sie bei einer anstehenden Reform berücksichtigt werden könnten.

Kreisgeschäftsführer Pascal Kersten wünschte sich eine deutliche Reduzierung des enormen Flächendrucks durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Er forderte Schnieder auf, als Ministerpräsident diese Anlagen als Ausgleichflächen anzuerkennen. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen müssten klimaschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Schnieder entgegnete, dass die Rückführung der Förderung für EE-Anlagen nicht zu verstehen sei. Präsident Weber forderte eine bessere Flächeneffizienz für Freiflächenanlagen. Dazu gehöre die Anerkennung der PV-Anlagen als Ausgleichsflächen und die Nutzung dieser Anlagen auf Grünlandflächen. Diese könnten die Wiesen naturschutzfachlich sogar aufwerten.

Landwirt Christoph Lamberty forderte ein erträgliches Maß bei den für die Förderung von Milchviehställen notwendigen Auflagen. Bei einem Stallbau für 250 Kühe mit Investitionskosten von circa 4 Millionen Euro betrage die Fördersumme zwar 40 Prozent, sie werde aber bei 800.000 Euro gedeckelt. Folglich müsse er zwei Ställe für jeweils die Hälfte der Kühe bauen, um die gesamte Förderung erhalten zu können. Er wünsche sich eine andere, praxisgerechtere Regelung. Präsident Weber ergänzte, dass die Höhe der Fördersumme schon einmal bei 1,2 Millionen Euro gelegen habe. Er werde hier beim Landwirtschaftsministerium vorstellig werden.

Kreisgeschäftsführer Peter Hutsch wünscht sich eine Reform der landwirtschaftlichen Beratungsstruktur in Rheinland-Pfalz. Als Vorbild sehe er die Landwirtschaftskammern in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Schnieder werde an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum festhalten, da sie für die Schule, Versuchswesen und Forschung von besonderer Bedeutung seien. Er könne sich aber eine Reform der Beratungsstrukturen vorstellen, um deren Arbeit effektiver zu gestalten.

Am Ende der Veranstaltung machte der BWV-Präsident Marco Weber deutlich, dass der Verband für die Zukunft der Betriebe und deren Hofnachfolger arbeite. Dies sei nachhaltig und für ihn der Mittelpunkt der Verbandspolitik: „Der BWV ist Begleiter der Politik und parteiunabhängig.“ Er dankte Gordon Schnieder, dass er sich den Fragen der Bauern und Winzer gestellt habe und allen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Gleichzeitig lud der Präsident für die BWV-Podiumsveranstaltung am 26. Februar ein, bei der sich Ministerpräsident Alexander Schweitzer den Fragen der Bauern und Winzer stellen wird.

Becht stimmt mit der BWV-Forderung für deutlich mehr Gerechtigkeit im Düngerecht überein

Mainz. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, die im Urteil angemahnten eingeschränkten Grundrechte der Landwirte auf Eigentum umd Berufsfreiheit auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen.

Staatssekretär Andy Becht hat in einem Antwortschreiben auf die Forderungen des BWV dargelegt, dass die Landesregierung die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung abwarten werde. Zuerst werde aber ein Aktionsprogramm der Düngeverordnung vorangestellt. Becht gab deutlich zu verstehen, dass der Aspekt der Verursachergerechtigkeit künftig stärker als bisher berücksichtigt werden müsse. Dabei würde er statt der Gewährung von Auflagen-Freistellungen nur direkt an die Verursacher der Nitratbelastung gerichteten Auflagen begrüßen – ohne überhaupt belastete Gebiete ausweisen zu müssen. Die EU-Kommission müsste einer solchen Vorgehensweise allerdings zustimmen.

Die vom BWV weiter angemahnte höhere Flexibilität bei Fristen und Auflagen sieht der Staatssekretär allerdings kritisch, weil hierfür eine Abstimmung unter den Bundesländern notwendig wäre, denn es dürfe keine Unterschiede an den Landesgrenzen geben. Flexible Regelungen müssten daher Bestandteil der Bundesdüngeverordnung sein, damit sie überall im gleichen Maß zur Anwendung kommen könnten.

Der Forderung des BWV, Grünlandgebiete grundsätzlich aus den Roten Gebieten herauszunehmen, sieht Staatssekretär Becht indes positiv. Schließlich trage die Grünlandbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz mit seinem geringen Viehbesatz nur wenig zur Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphat bei. Daher sehe er die bisherigen Regelungen in den belasteten Gebieten wie die Absenkung der N-Düngung oder den erweiterten Verbotszeitraum kritisch.

Der BWV wird sich weiterhin für eine die gerechtfertigte praxisgerechtere Umsetzung der Düngeverordnung einsetzen.

Wann, wenn nicht jetzt? Die Weidetierhalter stehen auf! Mahnfeuer im Westerwald fordert wirksames Wolfsmanagement

Die Weidetierhalter stehen auf: Mit einem länderübergreifenden Mahnfeuer am Freitag, 23.01.2026 um 18:00 Uhr bei der Grillhütte in Rehe (Westerwaldkreis), machen Weidetierhalter, Verbände des ländlichen Raums und weitere Unterstützer auf die dramatische Lage der Weidetierhaltung aufmerksam, in die sie eine Politik der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes bringt.

Die Veranstaltung wird getragen von einem breiten Bündnis von Tierhalter- und weiteren Verbänden im ländlichen Raum aus dem Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Auch die Landkreise Altenkirchen, Neuwied und der Westerwaldkreis unterstützen den sachlichen, verantwortungsbewussten und lösungsorientierten Protest.

Seit Jahren nehmen Wolfsübergriffe, wirtschaftliche Schäden und die Belastung für Tierhalter in unserer Mittelgebirgsregion zu. Die grausame Rissserie, die Weidetierhalter im Dreiländereck Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seit kurz vor Weihnachten erschüttert, zeigt exemplarisch die Hilflosigkeit des bisherigen Wolfsmanagements auf, das keine ausreichenden, wirksamen Lösungen für die vulnerable Weidetierhaltung bietet.   

Das Mahnfeuer fordert ein wirksames Wolfsmanagement, das den Schutz von Weidetieren und damit den Erhalt der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft endlich zuverlässig gewährleistet. Wann, wenn nicht jetzt, müssen politische Ankündigungen endlich wirksam umgesetzt werden?

In einer Kundgebung beim Mahnfeuer werden von den Veranstaltern insbesondere folgende Forderungen erhoben:

  • Unverzügliches Handeln der Politik in Bund und Ländern!
  • Etablierung einer regulären Bejagung des Wolfes zur Vermeidung einer weiteren ungebremsten Ausbreitung!
  • Schnelle und gezielte Entnahme auffälliger und schadstiftender Wölfe!

Weidetierhaltung betrifft Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Gehegewild und weitere Tierarten gleichermaßen – keine darf ausgeklammert werden. Ohne praktikable Lösungen verlieren immer mehr Betriebe ihre Perspektive – und mit ihnen unsere artenreiche Kulturlandschaft in den Mittelgebirgen.

Das Signal der Weidetierhalter ist deutlich:

Wir stehen auf für ein wirksames Wolfsmanagement JETZT! Veranstalter:     Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald, Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. sowie der Verein Weidezone Deutschland.

Schutzgemeinschaft Nahe: Übergangsweise Anerkennung als Erzeugervereinigung verlängert

Am 13. Mai 2024 trat die neue europäische Agrargeoschutzverordnung (VO 2024/1143) in Kraft. Darin wird unter anderem die Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen neu geregelt. Die Zuständigkeit hierfür liegt nunmehr bei sogenannten Erzeugervereinigungen im Sinne des Art. 32 („allgemeine“ Erzeugervereinigung) bzw. des Art. 33 (anerkannte Erzeugervereinigung). Mit der Anerkennung einher geht ein alleiniges Recht auf Beantragung von Änderungen am Lastenheft einer geschützten Herkunftsbezeichnung.

Zukünftig ist beabsichtigt, dass die Anerkennung von Erzeugervereinigungen national durch ein Bundesgesetz geregelt wird. Die konkreten Voraussetzungen für die Anerkennung sollen in einer Bundesverordnung getroffen werden, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen wird.

Unabhängig davon eröffnet die EU-Verordnung bereits jetzt die Möglichkeit der übergangsweisen Anerkennung einer Erzeugervereinigung als anerkannte Erzeugervereinigung. Demnach können die Mitgliedstaaten Erzeugervereinigungen übergangsweise anerkennen, sofern diese bereits vor dem 13. Mai 2024 unter nationalem Recht anerkannt wurden. Diese Anerkennung kann übergangsweise bis zum 14. Mai 2026 gewährt werden, wobei eine einmalige Verlängerung der übergangsweisen Anerkennung um bis zu ein Jahr zulässig ist.

Eine solche übergangsweise Anerkennung hatte die Schutzgemeinschaft Nahe beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz beantragt und mit Bescheid vom 14. Februar 2025 auch erhalten. Die Anerkennung war befristet bis zum 14. Mai 2026.

Aufgrund des schleppenden Fortgangs in der nationalen Umsetzung der Agrargeoschutzreform hatte die Schutzgemeinschaft Nahe am 15. Dezember 2025 um eine Verlängerung der übergangsweisen Anerkennung um ein weiteres Jahr gebeten. Dem Antrag wurde nun umgehend stattgegeben und die übergangsweise Anerkennung der Schutzgemeinschaft Nahe bis zum 14. Mai 2027 verlängert.

Damit bleibt die Schutzgemeinschaft Nahe vorerst alleinig befugt, Änderungen an den Lastenheften der g.U. Nahe und der g.g.A. Nahegauer Landwein bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen.

Übergangsweise Anerkennung der Schutzgemeinschaft Mosel verlängert

Am 13. Mai 2024 trat die neue europäische Agrargeoschutzverordnung (VO 2024/1143) in Kraft. Darin wird unter anderem die Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen neu geregelt. Die Zuständigkeit hierfür liegt nunmehr bei sogenannten Erzeugervereinigungen im Sinne des Art. 32 („allgemeine“ Erzeugervereinigung) bzw. des Art. 33 (anerkannte Erzeugervereinigung). Mit der Anerkennung einher geht ein alleiniges Recht auf Beantragung von Änderungen am Lastenheft einer geschützten Herkunftsbezeichnung.

Zukünftig ist beabsichtigt, dass die Anerkennung von Erzeugervereinigungen national durch ein Bundesgesetz geregelt wird. Die konkreten Voraussetzungen für die Anerkennung sollen in einer Bundesverordnung getroffen werden, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen wird.

Unabhängig davon eröffnet die EU-Verordnung bereits jetzt die Möglichkeit der übergangsweisen Anerkennung einer Erzeugervereinigung als anerkannte Erzeugervereinigung. Demnach können die Mitgliedstaaten Erzeugervereinigungen übergangsweise anerkennen, sofern diese bereits vor dem 13. Mai 2024 unter nationalem Recht anerkannt wurden. Diese Anerkennung kann übergangsweise bis zum 14. Mai 2026 gewährt werden, wobei eine einmalige Verlängerung der übergangsweisen Anerkennung um bis zu ein Jahr zulässig ist.

Eine solche übergangsweise Anerkennung hatte die Schutzgemeinschaft Mosel beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz beantragt und mit Bescheid vom 23. Januar 2025 auch erhalten. Die Anerkennung war befristet bis zum 14. Mai 2026.

Aufgrund des schleppenden Fortgangs in der nationalen Umsetzung der Agrargeoschutzreform hatte die Schutzgemeinschaft Mosel im Dezember 2025 um eine Verlängerung der übergangsweisen Anerkennung um ein weiteres Jahr gebeten. Dem Antrag wurde nun umgehend stattgegeben und die übergangsweise Anerkennung der Schutzgemeinschaft Mosel bis zum 14. Mai 2027 verlängert.

Damit bleibt die Schutzgemeinschaft Mosel vorerst alleinig befugt, Änderungen an den Lastenheften der g.U. Mosel, der g.g.A. Landwein der Mosel, der g.g.A. Landwein der Ruwer und der g.g.A. Landwein der Saar bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen.

Dr. Maximilian Hendgen

Standardänderungsantrag g.U. Nahe mit dem heutigen Tag (14.11.2025) abgeschlossen

Die Schutzgemeinschaft Nahe hatte im November 2024 einen Standardänderungsantrag zur Änderung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Nahe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn eingereicht. Herzstück des Änderungsantrags war die Festlegung von Rebsorten zur Herstellung von Erzeugnissen mit Einzellagenbezeichnung Entsprechende Beschlüsse hatte der Vorstand der Schutzgemeinschaft im Vorfeld des Antrags gefasst. Mit dem heutigen Tag (14.11.2025) konnte das Verwaltungsverfahren nach monatelanger Bearbeitungsdauer erfolgreich abgeschlossen werden. Infolge des heute erfolgten positiven Bescheids durch die zuständige Behörde treten die neuen Vorgaben für Erzeugnisse mit Einzellagen-Angabe mit dem Erntejahrgang 2026 in Kraft.

g.U. Nahe – Das gilt ab Erntejahrgang 2026

Ab dem Erntejahrgang 2026 dürfen Namen von Einzellagen oder kleinerer geografischer Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergrolle eingetragen sind, nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

  • Blauer Spätburgunder
  • Chardonnay
  • Grüner Silvaner
  • Ruländer
  • Sauvignon Blanc
  • Weißer Burgunder
  • Weißer Riesling

Unberücksichtigt bleiben dabei:

  • die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
  • jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Zur Herstellung von Prädikatsweinen der Prädikate Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein sind alle Keltertraubensorten gemäß Nummer 8 zugelassen.

Wie bisher, bleibt ein maximaler Verschnittanteil von maximal 15 Prozent zulässig. Der Verschnittanteil kann (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben) alle in der g.U. Nahe zugelassenen Rebsorten beinhalten.

Diese zukünftigen Rebsorten-Vorgaben betreffen Still-, Perl- und Qualitätsschaumweine gleichermaßen. Die Angabe der Rebsorte auf dem Etikett wird jedoch nicht verpflichtend.

Mit der erfolgreichen Änderung der Lastenhefte hat die Schutzgemeinschaft Nahe fristgerecht die Festlegungspflicht für Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten aus der Bundesweinverordnung (§39 Abs. 1 Nr. 3 c) umgesetzt. Winzerinnen und Winzer haben nun Planungssicherheit für die kommende Ernte.

Das geänderte Einzige Dokument und die Produktspezifikation sind einsehbar unter folgendem Link: www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein

Standardänderungsantrag g.g.A: Nahegauer Landwein bereits seit dem 18.08.2025 abgeschlossen

Mit der Bekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Nr. 41/25/51 vom 18.08.2025 wurden wir bereits über die Genehmigung unseres Antrags auf Standardänderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Nahegauer Landwein“ gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 2024/1143 in Verbindung mit Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission unterrichtet. Die BLE gibt gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 bekannt, dass der mit Bekanntmachung Nr. 31/25/51 vom 02. Juli 2025 im Bundesanzeiger (BAnz AT 15.07.2025 B7) veröffentlichte Bescheid bestandskräftig ist.

Der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung) der geschützten geografischen Angabe „Nahegauer Landwein“ gilt folglich als beschlossen und genehmigt im Sinne der o.a. Verordnung. Die Standardänderung ist mit dieser Bekanntgabe der Genehmigung in Deutschland unmittelbar anwendbar. Sie gilt im Gebiet der EU, sobald sie von der Europäischen Kommission im Amtsblatt C veröffentlicht wurde; dies steht derzeit noch aus. Das geänderte Einzige Dokument und die Produktspezifikation sind einsehbar unter folgendem Link: www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein