Mittelrhein-Weinbautag

Wirtschaftlichkeit von Steillagen – Kosten beherrschen

Koblenz. Der Weinbauverband Mittelrhein führt am Freitag, den 7. Februar 2025 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr seinen Mittelrhein-Weinbautag als Online-Veranstaltung durch. Neben Informationen über eine sichere Gärführung sowie der Vorstellung, der Ziele und Aufgaben des Deutschen Weininstituts wird das Thema „Wirtschaftlichkeit von Steillagen – wie können Kosten im Vertrieb gedeckt werden?“ das Hauptthema des Weinbautages sein.

Prof. Dr. Simone Loose von der Hochschule Geisenheim, Monika Reule vom Deutschen Weininstitut und Dominik Süß vom Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück konnten als Referenten für die Weinbautagung gewonnen werden.

Die Teilnahme am Weinbautag ist kostenfrei und steht allen Winzerinnen und Winzern offen.

Hier kann jeder Interessierte online teilnehmen.

Für eine reibungslose Teilnahme wird eine vorherige Installation des kostenlosen Zoom-Webbrowser-Clients empfohlen (https://zoom.us/download)

Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?

Koblenz. Die Pensionspferdehaltung ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet für Pensionspferdehalter am 6. März 2025 ab 10 Uhr in seiner Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „ Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?“ an.

Die behandelten Themen lauten: „Versicherungsschutz rund um die Pensionspferdehaltung“, „Möglichkeiten und Grenzen der Heutrocknung und Mikrobiologie des Heus“, „Pferd und Mensch, zwei Gehirne, zwei Welten“, „Dokumentations- und Meldepflichten für Pferdehalter“, „Pensionspferdehalter und tierschutzgerechte Haltung“, „Haltungsverfahren und Mistlagerung“ und „Wie Pensionsstallbetreiber aus Haftung nehmen?“

Als Referenten konnte der BWV Dr. Petra Paul, Versicherungsreferentin des BWV, Dr. Thomas Priesmann, DLR Eifel, Dr. Petra Hubrich, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Simone Nesselberger, Leiterin Veterinäramt Koblenz, Alexandra Jurr, Landwirtschaftskammer NRW und Dr. Ines Molitor, Rheinischer Landwirtschaftsverband, gewinnen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier online anmelden.

Landesnaturschutzgesetz – Landwirtschaftlicher Berufsstand kritisiert kurzfristige Novellierung

Koblenz. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hatte im vergangenen November den Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vorgelegt. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Überarbeitung, sondern um kleinere textliche Änderungen, die aber in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Organisation naturschutzfachlicher Themen vor Ort haben können. Daher war eine Stellungnahme des landwirtschaftlichen Berufsstandes angezeigt.

Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz haben fristgerecht eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abgegeben. In ihrer Stellungnahme bemängelt der landwirtschaftliche Berufsstand neben einigen inhaltlichen Aspekten vor allem den Zeitpunkt zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Denn derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz zwei bedeutsame Projekte mit starkem naturschutzfachlichem Bezug, die einer kurzfristigen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes aus Sicht der Landwirtschaft und des Weinbaus entgegenstehen. Zum einen werden im Donnersbergkreis und im Vulkaneifelkreis zwei Modellregionen für sogenannte „Naturschutzstationen“ durchgeführt. In den Regionen haben sich verschiedene Akteure aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen zusammengeschlossen, um gemeinsam organisatorische und praktische Fragen des kooperativen Naturschutzes vor Ort zu testen. Dafür ist ein Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen und die im Süden von Rheinland-Pfalz gelegene Region hat bereits mit der Erprobung angefangen, während im Norden derzeit noch die organisatorischen Vorbereitungen laufen.

Darüber hinaus findet wird seit mehr als zwei Jahren am „Schulterschluss Artenvielfalt“ gearbeitet. In dieser Initiative diskutieren aktuell Landwirtschaftsverbände, Landwirtschaftskammer, Naturschutzverbände sowie die zuständigen Ministerien über die Chancen, die sich durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmen in verschiedenen Themengebieten (z. B. Wasser, Artenschutz, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Konfliktarten) ergeben. Da zu erwarten ist, dass sich etwaige Ergebnisse auch auf Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzgesetzes auswirken werden, kommt die nunmehr vorgelegte Änderung zu früh, um die Erkenntnisse gegebenenfalls einfließen zu lassen.

Inhaltlich hat der landwirtschaftliche Berufsstand noch einmal einige wesentliche Forderungen im Zusammenhang mit dem enorm höhen Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz aufgezeigt. Vor allem die seit vielen Jahren vorgesehene Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen auch produktionsintegriert durchzuführen, wird in der Praxis kaum angewendet. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt, da mit einem eindeutigen Bekenntnis dazu der hohe Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz deutlich verringert werden könnte, wovon vor allem die Landwirtschaft profitieren würde. Die ebenfalls vorgesehene Ausweitung von Betretungsrechten landwirtschaftlicher Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume wird abgelehnt. Letztlich sehen die Verbände und die Kammer es kritisch, wenn die bisherige Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenvorkommen von schützenswerten Arten nach der FFH-Richtlinie ohne Prüfung auf deren tatsächliche Vorkommen aufgehoben und dadurch der Prüfungsumfang nicht nur für landwirtschaftliche Vorhaben ausgeweitet würde. Der weitere Zeitplan zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht bekannt. Ob das MKUEM an den Plänen festhält, die vorgeschlagenen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament einzubringen und dann abzuschließen, ist derzeit nicht bekannt

Aktionspreise im Anflug – Kärcher-Frühjahrsaktion 2025

Koblenz. Unter dem Motto „Aktionspreise im Anflug“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. exklusive Reinigungsgeräte zu attraktiven Konditionen an. Der Aktionszeitraum beginnt am 01. Februar und erstreckt sich bis zum Ende des Abverkaufs.

So vielfältig die Anforderungen in der Landwirtschaft auch sind, mit innovativen Kärcher-Geräten erfüllen sie die Erwartungen der Kunden. Die Aktion gilt für robuste Hochdruckreiniger und Sauger für den Einsatz in der Landwirtschaft, stationäre AFP-förderfähige Melkstandreiniger, ACD-konforme Silosauger, Solarzellenreiniger und Melkroboter-Reiniger.

Sichern Sie sich als Mitglied Ihr Kärcher-Gerät zum exklusiven Sonderpreis und eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate! Die Abwicklung erfolgt über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dieser informiert Sie auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Das Bestellformular und weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. www.bwv-net.de oder über diesen LINK.

http://www.karcher.de/aktion-farmer

Sie können sich bei Fragen auch an Ihre BWV-Kreisgeschäftsstelle wenden.

Warum entschied das Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Wolfsentnahme?

Koblenz. Die Diskussion um die Entnahme des auffälligen Wolfsrüden GW1896m des Leuscheider Rudels war in der vergangenen Woche auch Gegenstand der Sitzung des Umweltausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag. Dabei wurde auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (vom 17.12.2024, Az 1 L 1327/24) thematisiert. Der politisch heftig diskutierte, aber rechtlich nachvollziehbare Beschluss setzt die einschlägige Rechtsprechung der letzten Monate fort. Im Juli 2024 erließ der Europäische Gerichtshof eine grundlegende Entscheidung, bei der es um die Auslegung von Art. 16 FFH-Richtlinie ging. Dabei wurden Maßstäbe für eine mögliche Entnahme von Wölfen bestimmt und unter anderem das naturschutzfachliche Ziel festgehalten, dass eine „Kultur der Koexistenz zwischen der Wolfspopulation, den Herden und den Viehzüchtern“ gefördert werden soll.

Anhand dieses Maßstabs hatte im gleichen Zeitraum das OVG Niedersachsen ein Urteil erlassen, nach dem die Genehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes zu unbestimmt gewesen sei und folgerichtig eine erteilte Entnahmegenehmigung wieder kassiert. Es wären, so das Gericht, nicht alle Alternativen zur Entnahme geprüft worden. Diese müssten anhand des Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG abgeprüft werden. Hierbei wären alle einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu beachten und eine Abwägung durchzuführen, bei der man auch die „ökologischen Kosten“ der Entnahme beachtet. Die wirtschaftlichen Kosten der Schutzmaßnahmen dürften dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

In Anlehnung an diese beiden Urteile erließ das VG Koblenz Ende Dezember eine einstweilige Verfügung gegen die Genehmigung der SGD Nord für die letale Entnahme des Wolfsrüden GW1896m. Dieser Wolfsrüde hat eine traurige Berühmtheit erlangt, weil er immer wieder verantwortlich für diverse Rissvorfälle zeichnet. Die Verfügung wurde jedoch nach Auffassung der Richter hauptsächlich auf eine mangelnde Abwägung und zu knappe Sachverhaltsdarstellung gestützt, so dass sie letztlich scheiterte. Es wurden aber auch grundlegende Fragestellungen für die Voraussetzung einer rechtmäßigen Genehmigung aufgestellt, die in Zukunft mehr Rechtssicherheit für die handelnden Behörden bei zukünftigen Abschussgenehmigungen geben können. Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden: Zum einen darf keine Verknüpfung einer sukzessiven Tötung (der stetigen Entnahme von Wölfen des Leuscheider Rudels) bis zur Entnahme des gesuchten Wolfes geschehen, wenn der Wolf keine signifikanten Merkmale hat. Die sukzessive Tötung darf nur bei einer Nicht-Identifikation des Wolfes (der für die Rissschäden verantwortlich ist) stattfinden und auch nur bis zum Ausbleiben der Schäden. So ist es nach § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG vorgesehen. Sonst würde, so das VG Koblenz, die Möglichkeit zur Entnahme des gesamten Rudels bestehen. Zudem muss für eine erfolgreiche Abschussgenehmigung dargelegt werden, dass der wirtschaftliche Schaden korrekt dargestellt wird, und zwar für die umliegenden Betriebe – nicht nur für die Hobbytierhaltung – vorliegen muss.

Auch der Herdenschutzzaun muss immer den Anforderungen an einen wolfssicheren Zaun entsprechen. So muss der Elektrozaun mindestens 1,20 Meter hoch sein und immer und auf der gesamten Länge straff gespannt sein, sonst wären die Herdenschutzmaßnahmen nicht hinreichend erfüllt. Außerdem muss die Möglichkeit von alternativen Schutzmaßnahmen im Gegensatz zur Entnahme stärker abgewogen werden (z.B. Hütehunde), bevor eine Entnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Das VG Koblenz warf außerdem die Frage auf, inwiefern der Welpenwurf des Leuscheider Rudels aus dem Jahr 2024 hätte berücksichtigt werden müssen. Das VG begründete dies damit, dass die Welpen theoretisch von der Genehmigung zur Entnahme mitumfasst sind, aber bei einer vorgesehenen Entnahme des Leitwolfs optisch zu unterscheiden wären und daher nicht hätten von der Genehmigung mitumfasst sein dürfen. Fraglich ist jedoch, ob die Welpen rein praktisch von der Genehmigung hätten ausgenommen werden können. In der konkreten jagdlichen Entnahmesituation können die Jungtiere kaum von adulten Wölfen unterschieden werden, weil sie mit 6-8 Monaten fast ihre ausgewachsene Größe erreicht haben.

Letztendlich lässt sich festhalten, dass für die Genehmigung einer letalen Entnahme hohe Hürden zu nehmen sind, um alle notwendigen Voraussetzungen zur Entnahme nachzuweisen. Eine sachgerechte Abwägung ist notwendig, um vor allem für den Wolf selbst weniger einschneidenden Maßnahmen zu schaffen. Diese Argumentation entspricht dem Schutzstatus des Wolfes und der vom EuGH geforderten Förderung der Koexistenz von Wolf, Herden und Viehzüchtern. Juristisch ist das folgerichtig und es ist bei aller Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu hoffen, dass die aufgestellten Grundsätze bei der nächsten Entnahmegenehmigung besser berücksichtigt werden.

Fachforen des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche 2025

Wir möchten Sie auf die Fachforen des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche 2025 am Montag, 20. Januar 2025, aufmerksam machen und würden uns sehr über Ihre Teilnahme freuen. Das vollständige Programm finden Sie als PDF-Datei unter dieser Mitteilung. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sowie die entsprechenden Links zur Anmeldung für die Teilnahme im Studio der Messe Berlin finden Sie unter Deutscher Bauernverband e.V. – Grüne Woche 2025.

Ab dem 1. Februar gibt es besondere Auflagen bei der Ausbringung von Gülle

Koblenz. Ab dem 1. Februar 2025 gibt es neue Regelungen für die Ausbringung von Gülle bzw. flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland. Zielsetzung ist, die Ammoniak-Emissionen zu reduzieren. Die Bundesdüngeverordnung regelt die Ausbringung organischer Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen. So darf ab dem 1. Februar auch  Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau Gülle grundsätzlich nur noch streifenförmig auf dem Boden oder direkt in den Boden eingebracht werden.

BWV-Präsident Marco Weber hat sich für Erleichterungen und ein unbürokratisches Ausnahmeverfahren eingesetzt. Die Ausbringung ohne den Einsatz der bodennahen Ausbringungs- und Einarbeitungstechnik (Regeltechnik) wird künftig bei verdünnter Gülle möglich sein. Auch Ausnahmemöglichkeiten für Flächen unter einem Hektar sind ein wichtiger Erfolg. Von einer einzelbetrieblichen Antragstellung rückt das Land hingegen nicht ab.

Das Land hat die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen, wenn andere Verfahren zu vergleichbar geringen Ammoniak-Emissionen führen. Das gilt auch für naturräumliche oder agrarstrukturelle Besonderheiten eines Betriebes, insbesondere aus Sicherheitsgründen. Eine Gefahr für die Sicherheit beim Einsatz der bodennahen Regeltechnik wird pauschal bei einer Hangneigung ab 20 % angenommen. Die Flächenbereiche ab 20 % Hangneigung können im Geobox-Viewer eingesehen werden. Auch bei kleineren Flächen bis zu einem Hektar kann von einer Verwendung der Regeltechnik abgesehen werden. Dies gilt ebenfalls, wenn Restflächen einen Hektar unterschreiten, nachdem Flächenanteile ab 20 % Neigung und unzugängliche Flächen abgezogen wurden. Ausnahmen von der bodennahen, streifenförmigen Ausbringung auf diesen Flächen können künftig bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirekton in Trier (ADD) beantragt werden.

Betriebe sollten die hängigen Flächen, Restanteilen unter 1 Hektar, unzugängliche Flächen sowie Flächen, die aus nachvollziehbaren anderen Gründen nicht mit flüssigem organischen Dünger gedüngt werden können, addieren und von der gesamten Bewirtschaftungsfläche abziehen. Beträgt die übrige Bewirtschaftungsfläche weniger als 15 Hektar, muss keine Regeltechnik angeschafft und kein Lohnbetrieb beauftragt werden. Auch können Betriebe per Einzelfallgenehmigung von der streifenförmigen bodennahen Aufbringung Abstand nehmen, wenn (gemessen ohne Regenwasserzulauf) weniger als 250 m³ Gülle im ersten Halbjahr und weitere 125 m³ im zweiten Halbjahr anfallen.

Rindergülle bis 4,6 % Trockensubstanz (i.d.R. durch Verdünnung mit Wasser) weist eine geringe Ausgasung von Ammoniak auf. Solcher flüssiger organischer Dünger darf auf Antrag bei der ADD mit der bisherigen Ausbringungstechnik auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Hierfür haben sich die Landesbauernverbände stark gemacht, nachdem das Landesamt für Landwirtschaft in Bayern entsprechende Versuchsergebnisse ausgewertet hat.

Für die Ausnahmegenehmigungen ist grundsätzlich die ADD in Trier zuständig.

https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/duengerecht

Winzer setzen für Moselapollofalter auf Technologie

Koblenz. Der Weinbauverband Mosel unterstützt den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. So setzen sich Winzer in Kobern und Winningen an der Terrassenmosel massiv für den Erhalt des vom Aussterben bedrohten Moselapollofalters ein – und dafür auf modernste Technologie. Der Umstieg vom Hubschrauber auf die umweltschonendere Drohne ist beschlossen. Auf einer Fläche von 12,5 Hektar soll im Jahr 2025 die Eindämmung der Pilzkrankheiten mittels der neuen Technik erfolgen. Die behandelte Fläche soll zukünftig jährlich ausgeweitet werden. Neue, ökologisch sinnvolle Mittel können so wesentlich präziser ausgebracht und so ein wertvoller Beitrag zum nachhaltigen Erhalt der denkmalgeschützten Kulturlandschaft und der einzigartigen Flora und Fauna der Weinbergsterrassen geleistet werden. Die Mehrkosten dafür tragen die Winzer solidarisch selbst.

Obstbau – Zukunft zwischen Politik und Klimawandel

Koblenz. Die Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 findet am 13. Dezember um 10 Uhr wieder auf dem Campus Klein-Altendorf 1 (Nord) statt. Die Landwirtschaft und insbesondere der Obstbau befinden sich im Spannungsfeld zwischen Politik und Klimawandel. Gerade das Jahr 2024 hat deutlich gemacht, wie anfällig der Obstbau für äußere Einflüsse jeglicher Art ist. Christine Schneider, Parlamentarische Geschäftsführerin im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen ENVI und AGRI wird in ihrem Vortrag über ihre Arbeit im Europäischen Parlament und ihren Einsatz für die Landwirtschaft und den Obstbau berichten.

Über Risikomanagement und tragbare Konzepte für Obstbaubetriebe wird Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor der Vereinigen Hagelversicherung, sprechen. Gerade die Extremwettersituationen machen die Bestandsentwicklungen der Obstkulturen immer weniger planbar. Das wurde in diesem Jahr wieder einmal sehr deutlich. Christian Kaiser wird mögliche Wege und Konzepte darstellen.

Während der Eröffnung der Veranstaltung wird der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, die wichtigsten Anliegen der Obstbauern in Rheinland-Nassau aufzählen und der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Marco Weber, wird über die aktuellen politischen Schwerpunktthemen berichten, die auch Einfluss auf die Arbeit der Obstbaubetriebe haben werden.

Zu dieser Tagung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit den Referenten und anwesenden politischen Vertretern zu diskutieren.

Programm Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 neu

Landwirte und Winzer benötigen dringend Planungssicherheit

Ahrweiler. Während der Bundesumweltministerkonferenz in Ahrweiler demonstrierten Landwirte und Winzer gemeinsam für mehr Planungssicherheit in ihren Berufen. Gefahren durch Wolfsrudel, immer weitere Einschränkungen bei der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und die Vernachlässigung der Winzer beim Hochwasserschutz im Ahrtal ärgern die bäuerlichen Familienbetriebe. So übergaben bereits vor der Kundgebung bei Dernau der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes (RLV) Bernhard Conzen und BWV-Kreisvorsitzender Franz-Josef Schäfer Bundeslandwirtschaftsministerin Steffi Lemke und der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Katrin Eder ein Positionspapier des BWV und eine Erklärung des Deutschen Bauernverbandes.

Marco Weber machte gegenüber den Ministerinnen deutlich, dass es gesellschaftlich gewünscht sei, die Nutztiere verstärkt weiden zu lassen. In Anbetracht steigender Wolfpopulationen sei dies allerdings eine kaum lösbare Herausforderung. Es sei notwendig, dass Landwirtschaft und Wolfmanagement aufeinander abgestimmt würden: „Die Bewirtschaftung der Grünlandflächen und der Erhalt der Biodiversität ist nur durch die Nutztierhaltung möglich. Dieses Ziel darf die Politik nicht aus den Augen verlieren.“ Bundesministerin Lemke wies daraufhin, dass sie bereits viel für die Weidehaltung getan habe. Ihr seien die Zusammenhänge zwischen Landwirtschaft und Biodiversität durchaus bewusst. So habe sie erreicht, dass die EU-Kommission Weidetierhalter künftig stärker finanziell unterstützen werde. Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention sei allerdings ein langer Weg, so Lemke. Darüber hinaus sei für diesen Schritt die gesellschaftliche Akzeptanz zu gering. Der politische Schwerpunkt müsse vielmehr auf der Umsetzung einer Schnellabschussregelung liegen. Hierfür werde sie sich stark machen. Ministerin Eder führte aus, dass mit drei Rudeln in Rheinland-Pfalz noch kein guter Erhaltungszustand des Wolfes erreicht sei. Außerdem gewähre das Land eine Weidetierprämie. Der aggressive Wolf GW1896m werde zum Abschuss freigegeben. Das Land habe durchaus Verständnis für die Weidetierhalter.

Kreisvorsitzender Franz-Josef Schäfer forderte die Ministerinnen auf, sich verstärkt um einen Hochwasserschutz gemeinsam mit den Winzern zu bemühen. Die Winzer hätten unter der Flut bereits sehr gelitten. Die Wiederanpflanzung der Rebflächen müsse nun schnell umgesetzt werden. Außerdem müsse der weinbauliche Sachverstand verstärkt in die Umsetzung des Hochwasserschutzes eingebracht werden. Daher könne er nicht verstehen, dass der Weinbaupräsident der Ahr zum Gespräch mit den Umweltministern ausgeladen worden sei. Dies sei ein unerhörter Vorgang. Lemke erklärte, dass Finanzhilfen uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Jetzt gehe es darum, die Gelder korrekt zu verteilen. Ministerin Eder fügte hinzu, dass sie bereit sei, über weinbauliche Themen zu sprechen und auf die Winzer zuzugehen.

RLV-Präsident Bernhard Conzen sieht große Probleme bezügliches des Pflanzenschutzeinsatzes auf landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe zukommen. Als Beispiel nannte er die Krankheit Stolbur, die bereits heute umfänglich bekämpft werden könne. Wo diese Krankheit auftrete sei der Anbau von Zuckerrüben, Kohl und Gemüse akut bedroht. Erhebliche Flächen in Süddeutschland, die bereits befallen seien, hätten nicht abgeerntet werden können. Schon aus Wettbewerbsgründen müsse die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den Regelungen anderer EU-Staaten entsprechen. Darüber hinaus werde mit restriktiver Pflanzengesundheitspolitik auf lange Sicht die Versorgung der Bevölkerung gefährdet. Es müssten dringend Notfallzulassungen ermöglicht werden, damit alle wichtigen Krankheiten der Kulturpflanzen bekämpft werden könnten. Darüber hinaus müsse endlich das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz umgesetzt werden. Gentechnische Möglichkeiten, wie zum Beispiel CRISPR/Cas, müssten endlich angewandt werden. Schließlich würden sie nur die Züchtung beschleunigen und somit die Zurverfügungstellung krankheitsresistenterer Kultursorten schneller und zielgenauer ermöglichen. Dies würde auch dem Ziel, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, entgegenkommen. Lemke zeigte Verständnis für die Ausführungen des Präsidenten und erklärte, dass der Naturschutz und die Landwirtschaft kooperativ zusammenarbeiten müssten. Schließlich sei einerseits das Vogelsterben zu stoppen und andererseits die Landwirtschaft zu erhalten. Es habe bereits Gespräche mit dem DBV-Präsidenten Joachim Rukwied über diese Themen gegeben. Die Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln müsse allerdings das Bundeslandwirtschaftsministerium regeln. Sie setze sich dafür ein, gefährliche Pflanzenschutzmittel zurückzudrängen und ungefährlichere verstärkt zuzulassen. Sie denke dabei auch an das Bodenleben. Schließlich sei es im Interesse der Landwirtschaft, die Bodenflora und -fauna zu stärken.

Kundgebung ohne Ministerinnen

Bei der anschließenden Kundgebung in Dernau mit 150 Teilnehmern zeigten sich alle drei Verbandsvertreter darüber enttäuscht, dass sich keine Umweltministerin bereit erklärt habe, vor den demonstrierenden Bauern und Winzern zu sprechen. Kreisvorsitzender Franz-Josef Schäfer dankte der Politik für die Hilfe während der Flutkatastrophe, er ärgere sich aber über die völlig überzogene Bürokratie, die den Betroffenen das Leben schwer mache. Dabei seien gerade die Bäuerinnen und Bauern die schnellsten und effektivsten Helfer vor Ort gewesen. Nach der ersten Hilfe seien schnell Regelungen getroffen worden, was wer zu tun habe und damit sei „Sand ins Getriebe“ gekommen. Etwa zehn Hektar an Rebflächen an der Ahr würden den Weinbaubetrieben für den Hochwasserschutz entzogen. Das mag wenig erscheinen, treffe aber die betroffenen Betriebe sehr hart. Daher müsse die Bodenordnung viel schneller umgesetzt werden. Schäfer erinnerte daran, dass die Rebflächen mit nur 2,5 Zentimeter Wasserhöhe nur marginal zum Hochwasser beigetragen hätten, während die Fluthöhe insgesamt mehrere Meter betragen habe. Auch kritisierte Schäfer, dass Weinbaupräsident Hubert Pauly von der Umweltministerkonferenz ausgeladen worden sei. Dabei sei fachlicher Sachverstand gerade nach einer solchen Katastrophe von unschätzbarem Wert.

Regen, Nässe, Hagel und Frost hätten 2024 einen hohen Pflanzenschutzmittelaufwand bei niedrigsten Erträgen zur Folge gehabt. Die Mittelgebirgsregionen müssten auch weiterhin bewirtschaftet werden können. Welcher Tourist habe Interesse an der Ahr, wenn es keine Weinberge und keinen Ahrwein mehr gäbe. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei existenziell notwendig. Was in unserer Region nicht produziert werden könne, müsse mit deutlich geringeren Standards aus anderen Regionen der Welt importiert werden.

 Die Weidesaison sei beendet. Die allseits erwünschten Offenställe seien nun Anlaufstellen für den Wolf. Vergangene Woche sei wieder ein Wolf im Raum Remagen gesichtet worden und zwar am helllichten Tag. Bei einer Vermehrungsrate von jährlich 20 Prozent würden die Wolfpopulationen geradezu explodieren und somit werde auch der Druck auf die Siedlungsflächen deutlich zunehmen. Das riesige Land Schweden toleriere nur 250 Wölfe, dann müsse es auch in Deutschland möglich sein, die Wolfspopulationen entsprechend zu regulieren. Schäfer rief die Bäuerinnen und Bauern auf, im Wahlkampf die Ziele der Parteien bezüglich Wolfspolitik genau zu beobachten.

Die Politik müssten den Bauern eigentlich helfen, sie tut es aber nicht

BWV-Präsident Marco Weber zeigte sich entsetzt, dass die Umweltminister in Bussen an der Kundgebung vorbeifahren würden und niemand bereit sei, zu den Bauern und Winzern zu sprechen. Zwar hätten die Präsidenten und der Kreisvorsitzende die Möglichkeit gehabt, in sehr engem Zeitrahmen mit den zuständigen Ministerinnen zu sprechen, es sei aber auch wichtig, die Anliegen der Winzer und Bauern aus erster Hand zu erfahren.

„Es ist völlig inakzeptabel, dass wir unsere Tiere nicht mehr auf die Weiden lassen können. Problemwölfe müssen sehr viel schneller entnommen werden können. Der Wolf GW1896m trat zuerst in München, dann im Schwarzwald und schließlich im Westerwald auf. Er hat zahllose Nutztiere getötet und wird erst jetzt, nach Jahren, zur Entnahme freigegeben. Das ist ein unerhörter Vorgang“, beklagte Weber wütend. Der Wolf habe dutzende Nutztiere gerissen. Eine derart lange Zeit solle man nicht mehr auf eine Entnahme warten müssen. Bei bereits über 240 Nutztierrisse in 2024 sei Rheinland-Pfalz bereits ein Wolfsgebiet! Auffällige Wölfe müssten sofort entnommen werden können. Weber dankte während seiner Rede dem BWV-Wolfsbeauftragten Matthias Müller für seine Arbeit und den Einsatz für die gemeinsamen Ziele. Tierschutz sei mit dem Wolf nun einmal nicht machbar.

Hinsichtlich der Flutkatastrophe im Ahrtal betonte Weber, dass diejenigen, die landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen als Teil des Hochwasserschutzkonzeptes einplanen würden, mit den Bauern und Winzer reden müssten: „Wir Bauern sind keine Befehlsempfänger, sondern Dienstleister und Produzenten“, beendete Präsident Weber seine Rede.

RLV-Präsident Bernhard Conzen, stellte fest, dass die Wolfprobleme in Rheinland-Pfalz genauso dramatisch seien wie in Nordrhein-Westfalen. Da Land gebe dort jährlich fünf Millionen Euro für den Herdenschutz aus und es reiche dennoch hinten und vorne nicht. Die elektrischen Zäune würden nicht weiterhelfen, da diese oftmals übersprungen würden. Wütend reagierte Conzen auch über das Verhalten der Bundesregierung: „Vor eineinhalb Jahren erkannte die EU, dass der Green Deal eine Sackgasse sei. Er ist mit uns Bauern nicht zu machen. Nun gibt es aber im Alleingang in Deutschland ein Pflanzenschutzreduktions-Zukunftsprogramm in der die Regierung den Bäuerinnen und Bauern ihre grüne Ideologie aufdrücken möchte. Dabei bewirtschaften wir Bauern in Deutschland nicht ohne Grund die besten und gesündesten Böden auf der Welt“, machte Conzen klar. Auch die Zielsetzung, 30 Prozent der Flächen ökologisch zu bewirtschaften, sei ein „Holzweg“, denn ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werde es beispielsweise Jahre ohne eine Kartoffelernte geben. Das könne doch nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Agrarpolitik sein. Sowohl in den Niederlanden als auch in Frankreich habe man die falsch eingeschlagenen Wege bereits erkannt und die Zielrichtungen geändert. Die vielen Auflagen müssten zurückgeschraubt werden. Conzen nannte abermals das Beispiel der Pflanzenkrankheit Stolbur. Hier sei die Produktion an Zuckerrüben, Kohl und Gemüse bereits heute massiv gefährdet. Die Politik müsse den landwirtschaftlichen Betrieben eigentlich helfen, sie tue es aber nicht. Das sei überhaupt nicht nachvollziehbar.

Zum Abschluss der Kundgebung betonte Gastgeber Franz-Josef Schäfer, dass die Landwirte und Winzer Geld benötigen würden. Hierfür seien aber keine wohlmeinenden Worte, sondern Planungssicherheit und Perspektiven notwendig. Die Investitionen seien auf ein historisches Minimum gesunken. Dies liege vor allem daran, dass man nicht mit dem Berufsstand, sondern nur über ihn spreche. Schäfer dankte neben den Teilnehmern, den Organisatoren und den Medienvertretern auch den Landwirten aus anderen berufsständischen Verbänden, die zum Teil weit angereist seien. Der Dank galt auch David Kreuzberg, der Landwirt, der einen überdachten Anhänger als Bühne zur Verfügung gestellt hat.