Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften

Westerwald. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Mittwoch, den 13. November 2024 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Landgasthof Cordes in Mittelhof ein Seminar über Rechte und Pflichten von Jagdgenossen durch. Rechtsanwalt Marcus Hehn vom BWV erläutert u.a. die Formen der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, die Gestaltung eines Pachtvertrages, die Verwendung der Einnahmen durch die Jagdnutzung, Pflege des Jagdkatasters, Haftung einer Jagdgenossenschaft.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

Bauern und Winzer feiern in Trier das zentrale Erntedankfest!

Trier. Am Samstag, den 5. Oktober 2024 findet ab 10.00 Uhr das Zentrale Erntedankfest des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes in Trier statt. An der Porta Nigra präsentiert der große Bauernmarkt die Vielseitigkeit der heimischen Erzeugung: Kartoffeln, Obst, Gemüse, Edelbrände, Wein, Viez, Sekt, Federweißer, Ziegenkäse, Küchenkräuter, Wurst, Honig und Wollkleider. Der Bauernmarkt ist voller Attraktivitäten und lässt nichts zu wünschen übrig.

Nach dem von den LandFrauen feierlich begleiteten Erntedankgottesdienst um 13.00 Uhr im Trierer Dom, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt Trier herzlich eingeladen sind, findet gegen 14.00 Uhr ein Umzug zur Porta Nigra statt. Anschließend begrüßt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, neben weiteren Grußwortrednern die Gäste des zentralen Erntedankfestes und überreicht der Bürgermeisterin der Stadt Trier Elvira Garbes die Erntekrone der Landjugend Rheinland-Nassau.

Die Landjugend und der Bauern- und Winzerverband präsentieren Musik, Tanz und Folkloredarbietungen auf der Bühne vor der Porta Nigra. Ein großes Informationszelt und die Direktvermarkter bieten sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern interessante Einblicke in die landwirtschaftliche Produktion und die Tierhaltung.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das zentrale Erntedankfest.

Flyer Bauernmarkt 2024

Wie schütze ich meine Weinbezeichnung?

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Dienstag, den 12. November 2024 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Seminar über das Weinbezeichnungsrecht durch. Rechtsanwalt André Nienhaus, Fachanwalt für IT-Recht in Bocholt, erläutert die Bedeutung einer Marke und die Vorgehensweise bei einer Markenanmeldung. Wie eine Marke geschützt werden kann, Markenrechtsverletzung durch Dritte, Kosten des Markenschutzes und Umgang mit ungerechtfertigten Abmahnungen sind weitere Seminarthemen.

 Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro.

 Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

BWV am 26.09.2024 nicht erreichbar

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, der Landvolk-Verlag und die BWV RHEMO Steuerberatung GmbH machen am 26.9. einen Betriebsausflug in das Verbandsgebiet. Wir freuen uns auf einen ereignisreichen Tag im Hunsrück und darauf, die Region, unsere Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Kreisen und natürlich einige Mitglieder vor Ort noch besser kennenzulernen. Wir sind am 27. September wieder für Sie da.

Update ASP: Hinweise des MKUEM hinsichtlich der Maisernte in den ASP Sperrzonen

Unabhängig von den in den Allgemeinverfügungen genannten Vorgaben zum Absuchen der Flächen vor der Ernte von Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen sollten folgende Empfehlungen berücksichtigt werden: Für die Maisernte wird allgemein empfohlen, die Flächen vor Start der Ernte abzusuchen.

 

Werden Kadaver gefunden, sind diese an die zuständige Veterinärbehörde zu melden, zu entfernen und die betroffene Stelle ist zu desinfizieren.

Damit Wildschweine die Möglichkeit haben, sich geschützt und ruhig zurückzuziehen und das Feld zu verlassen, sollte vor Start der Ernte möglichst um das Feld herum und anschließend durch das Feld in Kreuzform geerntet werden. Ein „Einkreisen“ der Tiere sollte vermieden werden, da diese ansonsten evtl. in Panik geraten und das Feld in verschiedene Richtungen verlassen.

Weitere Infos:

Aktuelle Fallzahlen und Informationen zur ASP sind auf der Sonderseite des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums abrufbar.

Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch bei den betroffenen Landkreisen abrufen: 

Die „ASP-Leitlinien“, C/2023/1504 Bekanntmachung der EU-Kommission über die Leitlinien für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest in der Union erhalten Sie ebenfalls hier zum Download.

1. Auswahlverfahren Weininvestitionsförderung GMOWi

Am 25.09.24 wurde die Landesverordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung möchte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau das Auswahlverfahren im Förderprogramm „Weininvestitionsförderung (GMOWi)“

über 4,7 Mio. Euro am 25.September 2024,

durchgeführt durch die zuständige Bewilligungsbehörde, das DLR Mosel, ankündigen.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden nach der erfolgreichen Auswahl durch das DLR Mosel informiert. Die Bewilligungsbescheide werden im Oktober folgen. Aktuelle Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie ständig auf der Internetseite des DLR Mosel unter folgendem Link: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Weininvestitionsfoerderung-GMOW

Das Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie hier zum Download:

Weiteres Seminar: E-Rechnung, was muss ich ab dem 1.1.2025 beachten?

Wegen der großen Nachfrage bieten die Landwirtschaftskammer Saarland und der BWV Rheinland-Nassau ein weiteres Seminar über E-Rechnungen am 24.09. um 10 Uhr an. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die Landwirtschaftskammer des Saarlandes und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 24.09.2024 um 10:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an.

LWK und BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren. Bitte melden Sie sich hier zur kostenlosen Veranstaltung an: https://join.next.edudip.com/de/webinar/e-rechnung-was-muss-ich-ab-dem-01012025-beachten/2059323

Bauern und Winzer feiern in Trier das zentrale Erntedankfest!

Trier. Am Samstag, den 5. Oktober 2024 findet ab 10.00 Uhr das Zentrale Erntedankfest des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes in Trier statt. An der Porta Nigra präsentiert der große Bauernmarkt die Vielseitigkeit der heimischen Erzeugung: Kartoffeln, Obst, Gemüse, Edelbrände, Wein, Viez, Sekt, Federweißer, Ziegenkäse, Küchenkräuter, Wurst, Honig und Wollkleider. Der Bauernmarkt ist voller Attraktivitäten und lässt nichts zu wünschen übrig.

Nach dem von den LandFrauen feierlich begleiteten Erntedankgottesdienst um 13.00 Uhr im Trierer Dom, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt Trier herzlich eingeladen sind, findet gegen 14.00 Uhr ein Umzug zur Porta Nigra statt. Anschließend begrüßt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, neben weiteren Grußwortrednern die Gäste des zentralen Erntedankfestes und überreicht der Bürgermeisterin der Stadt Trier Elvira Garbes die Erntekrone der Landjugend Rheinland-Nassau.

Die Landjugend und der Bauern- und Winzerverband präsentieren Musik, Tanz und Folkloredarbietungen auf der Bühne vor der Porta Nigra. Ein großes Informationszelt und die Direktvermarkter bieten sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern interessante Einblicke in die landwirtschaftliche Produktion und die Tierhaltung.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das zentrale Erntedankfest.

Flyer Bauernmarkt 2024

E-Rechnung, was muss ich ab dem 01.01.2025 beachten?

LWK Saarland und BWV machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz/Bexbach. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die Landwirtschaftskammer des Saarlandes und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 25.09.2024 um 10:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an.

LWK und BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren. Bitte melden Sie sich hier zur kostenlosen Veranstaltung an.

Mindestmostgewicht bei Dornfelder an der Mosel herabgesetzt

Schutzgemeinschaft reagiert auf die aktuellen Witterungsverhältnisse

Koblenz. Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12.09.2024 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 %vol. natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes auf sinnvolle Weise.

In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften zusammen. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.