DHL – Preisanpassung zum 11.09.2024

Koblenz. Der BWV Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass DHL zum 11.09.2024 bei den Produkten, die über den Rahmenvertrag mit DHL angeboten werden, die Preise erhöht hat.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die DHL-Paketmarke National bis 20 kg und bis 31,5 kg, die EU-Paketmarke, DHL Paket International und die Paketmarken über das Tool „BWV-Sticker“.

Schutzgemeinschaft reagiert auf aktuelle Witterungsverhältnisse

Bad Kreuznach. Mit Beschluss vom 11. September 2024 hat die Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe – die Schutzgemeinschaft Nahe – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 Vol.-% Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Nahe einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für die Rebsorten Dornfelder und Portugieser der g.U. Nahe auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.

Die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe, die sog. Schutzgemeinschaft Nahe, ist gemäß § 22g Weingesetz als repräsentative Vertretung der Weinwirtschaft an der Nahe eingesetzt und vom Land Rheinland-Pfalz anerkannt. In der Schutzgemeinschaft Nahe sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Weinkellereien und der Genossenschaften. Die Schutzgemeinschaft verwaltet die Lastenheft der g.U. Nahe und der g.g.A. Nahegauer Landwein, in denen die jeweiligen Produktionsbedingungen, z.B. Mindestmostgewichte, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag, etc. geregelt sind, und reicht im Bedarfsfall Änderungsanträge bei der zuständigen Behörde ein.

Erfolgreiche Kommunalpolitik für Landwirte und Winzer

Koblenz. Flächen in der Landwirtschaft und im Weinbau führen oft zu Begehrlichkeiten in der Kommunalpolitik. Darüber hinaus sollten landwirtschaftliche Belange in den Kommunen berücksichtigt werden. Deshalb bietet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Mittwoch, den 06. November 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr das Seminar „Landwirte und Winzer in der Kommunalpolitik“ in der der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz an. Wesentliche Inhalte des Seminars sind „Bauleitplanung und Wegebau – Aufgaben des Gemeinderats“, „Landwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung“, „Naturschutzrechtliche Kompensation in der Bauleitplanung“, „Bauen im Außenbereich und baugenehmigungsfreie Vorhaben“ sowie „Belange der Landwirtschaft bei der Umsetzung der Energiewende“.

Als Referenten konnten Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund, Jan-Hendrik Müller, Alexandra Thömmes und Matthias Hörsch von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewonnen werden.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro inklusive Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.

Agrardieselantrag ist bis Ende Dezember möglich

Löbau. Für das Kalenderjahr 2023 können Landwirte noch den alten Erstattungssatz für Agrardiesel in Höhe von 21,48 Cent/l zurückbekommen. Der Antrag muss nicht mehr bis zum 30. September sondern bis zum 31. Dezember gestellt werden.

Die verschobene Frist geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. Das hatte entschieden, dass die Antragsfrist für den Agrardiesel auch den geläufigen Festsetzungsfristen für Verbrauchsteuern entsprechen muss. Diese enden immer am 31. Dezember eines Jahres. Für das Jahr 2023 kann wie bisher die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent/l Agrardiesel beantragt werden. Nach einer Entscheidung der Bundesregierung sinkt ab dem Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 der Rückvergütungssatz. Danach beträgt die Agrardieselvergütung

  • bis zum 29. Februar 2024 noch 21,48 Cent/l
  • vom 01. März 2024 rund 12,88 Cent/l und
  • vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 noch 6,44 Cent/l

Für das Verbrauchsjahr 2026 wird es nach aktueller Rechtslage keine Rückerstattung mehr geben. Die Steuerentlastung gilt nur für Gasöle – jeweils unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen. Ausgenommen von der Rückvergütung sind Biokraftstoffe oder Additive.

Der Antrag muss seit diesem Jahr komplett digital erfolgen. Der alte Papierantrag ist endgültig abgeschafft.

Wer das digitale Verfahren bisher noch nicht genutzt hat, sollte den Antrag nicht aufschieben. Allein das Finanzamt benötigt oft bis zu zehn Tage, um den nötigen Freischaltcode für Elster zuzuschicken.

Rentenbank öffnet ihr Programm „Liquiditätssicherung“ für Schäden durch die Afrikanische Schweinepest

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den starken Einschränkungen innerhalb der Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind. Dazu öffnet sie ihr Programm „Liquiditätssicherung“. Das Programm ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, Darlehen zu „LR-TOP“-Konditionen aufzunehmen. Mit Laufzeiten von 4, 6 oder 10 Jahren können die Mittel für notwendige betriebliche Ausgaben genutzt werden. Antragsberechtigt sind alle Betriebe mit Sitz oder Flächen innerhalb von Sperrzonen, die einen auf die ASP zurückzuführenden Umsatz- und/oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Presseinformation.

Flutkatastrophe 2021

Anträge für Aufbauhilfen jetzt stellen! – Antragsfristen laufen aus

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist auf die Antragsfrist für Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau am 31.12.2024 hin. Antragsfristen für die Aufbauhilfen würden aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen an diesem Termin enden. Zwar sei die Landesregierung im Gespräch mit der Eu-Kommission, um eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Eine Zustimmung der Kommission sei jedoch noch nicht erfolgt. Durch die Flutkatastrophe wurden viele landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten abzumildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfe für Landwirtschaft und Weinbau gefördert werden. Hierzu zählt die Beseitigung der Schäden, die durch das Hochwasser, bzw. den Starkregen im Juli 2021 enstanden sind. Auf der Homepage Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de werden die wichtigsten Fragen beantwortet und dort können auch die Anträge heruntergeladen werden. Anträge können bei Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern, wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des DLR Mosel zu finden. Hierfür kann folgender Kurzlink genutzt werden: https://t.ly/qtdv6

Kärcher Herbstaktion ab 30.08.2024

Koblenz. Unter dem Motto „Wir packen’s an – mit den Reinigungslösungen von Kärcher“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusive Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an (solange der Vorrat reicht):

  • Robuste Kalt-u. Heißwasserhochdruckreiniger für den Einsatz in der Landwirtschaft
  • Stationäre AFP-förderfähige Melkstandreiniger
  • Professionelle Nass-Trockensauger für den landwirtschaftlichen Einsatz
  • Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Mitglieder im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau können Kärcher-Geräte zum exklusiven Sonderpreis sowie eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate erhalten. Die Abwicklung erfolgt über den Bauernverband oder direkt über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dieser informiert auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Weitere Informationen befinden sich ab dem 30.08.2024 hier im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder unter www.kaercher.de/bauernverbandsaktion. Bei Fragen hilft auch die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle weiter.

ASP: Verbot der Fütterung von Speiseresten gilt für jeden

Nachdem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als mögliche Ursache für den Ausbruch der ASP bei Hausschweinen in Gerolsheim im Kreis Bad Dürkheim, die Verfütterung von Speise- bzw. Essensresten in Kleinstbeständen von Hausschweinen diskutiert wird, rückt die Biosicherheit von Kleinsthaltung in den Fokus. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat deshalb das Merkblatt für Halter von Kleinstbeständen an Hausschweinen und sogenannten Minipigs aktualisiert. 

  • Das Merkblatt ist hier zu finden auf der Seite des LUA. 
  • Das Umweltministerium hat außerdem den Flyer zu den Kleinsthaltungen von Haus- und Minischweinen aktualisiert. Dieser Flyer steht auf der Homepage des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) zum Download bereit.

Beide Dokumente finden Sie außerdem in unserer Informationssammlung zur Afrikanischen Schweinepest.

BWV

Afrikanische Schweinepest – Neues Informationspapier für ausländische Mitarbeiter

Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den letzten Monaten immer weiterverbreitet und hat mittlerweile auch Rheinland-Pfalz und das angrenzende Hessen sowie Baden-Württemberg erreicht. Sie ist für Menschen völlig ungefährlich, aber Haus- und Wildschweine sterben an der Infektion.

Da die ASP auch in osteuropäischen Ländern grassiert, aus denen viele der Saison-Arbeitskräfte stammen, die in der Weinlese und auch in den Obst- und Gemüsebaubetrieben arbeiten, weist der Landwirtschaftliche Arbeitsgeberverband Rheinland-Nassau ausdrücklich auf das Informationsblatt zu ASP hin.

Das ASP-Informationsblatt steht in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Ukrainisch zur Verfügung und ist auf der Homepage des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (https://www.bwv-net.de/top-aktuell/informationen-ueber-die-afrikanische-schweinepest/) im Schwerpunkt ASP bei Wildschweinen abrufbar.

Mit dem Informationsblatt sollen die ausländischen Mitarbeiter bzw. Saisonkräfte über die Gefahren der ASP und die erforderlichen Vorsichts- und Hygienemaßahmen informiert werden. Hintergrund ist, dass sich mit beispielsweise aus der Heimat der Saison-AK mitgebrachter Wurst das ASP-Virus bis in unsere Region verschleppen kann. Die Haltbarkeit des Erregers ist überdurchschnittlich lang. In manchen Fleischprodukten kann er sich bis zu über einem Jahr halten (Salami 30 Tage, Parmaschinken 399 Tage, Gefrierfleisch sogar bis zu 6 Jahren). Deshalb können selbst kleine Reste, die achtlos entsorgt werden und an heimische Wildschweine gelangen, die Tierseuche in die Wildschweinepopulation eintragen.  Noch schlimmer ist, wenn Reste solcher „Mitbringsel“ Hauschweinen in den Trog geworfen werden. Zudem ist das Verfüttern jeglicher Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine seit Jahren verboten.  Der AGV hat alle sein Mitglieder aufgerufen die Informationsblätter an Ihre ausländischen Mitarbeiter zu verteilen.

West-Nil-Fieber bei Pferden in Niedersachsen nachgewiesen

In Niedersachsen ist im Raum Lüchow/Landkreis Rotenburg bei einem Pferd und einem Pony das West-Nil-Fieber (WNV) nachgewiesen worden. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat deshalb die Pferdehalter zur Achtsamkeit aufgerufen.  Das Ministerium rät Haltern in betroffenen Regionen die Rücksprache mit behandelnden Tierärzten vor Ort, „ob eine Impfung Sinn macht“.

Pferde können am West-Nil-Virus schwer erkranken – mit Symptomen wie Muskelzittern oder Lähmungen. Etwa 20 Prozent der erkrankten Tiere behalten außerdem neurologische Schäden zurück. Überträger des Virus sind Stechmücken. Die für Stechmücken günstige Saison in Deutschland ist der Spätsommer, bei anhaltend warmem Wetter auch der Frühherbst. In Südeuropa werden Übertragungen häufig bis in den November beobachtet. Pferde und Menschen können sich mit dem Virus infizieren, sie können es aber nicht weiter übertragen.

Das Virus wird normalerweise zwischen Mücken und Vögeln übertragen. Bei den meisten Vögeln blieben Infektionen mit dem Virus symptomlos, nur bei einigen Arten könne eine schwere Erkrankung bis hin zum Tod führen. Das West-Nil-Virus stammt aus Afrika und wurde 2018 erstmals in Deutschland nachgewiesen. Laut Robert-Koch-Institut zeigt das Vorkommen von WNV-Erkrankungsfällen über mehrere Jahre, dass WNV auch in Deutschland überwintert und im Sommer ausreichend günstige klimatische Bedingungen vorfindet. Es ist damit zu rechnen, dass sich WNV in Deutschland weiter etabliert und es in den kommenden Jahren insbesondere in den schon bestehenden Gebieten, aber vielleicht auch in weiteren Gebieten, zu einem saisonalen Vorkommen von WNV-Erkrankungsfällen kommen wird.