Informationen zur Bejagung der Rabenkrähe innerhalb der Jagdzeit und während der Schonzeit

    Das MWVLW hat Ende Februar über das neue Meldeportal https://web.isip.de/meldeportal/rp informiert. Es wurde zudem angekündigt, dass im Laufe der Saison 24 weitere Informationen auf der Homepage der DLR zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nun erfolgt:

    1. Informationen zur Bejagung der Rabenkrähe außerhalb und innerhalb der Schonzeit:
      https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/InformationenzurBejagungderRabenkraehe
      (Download auch am Ende dieses Artikels)
    1. Antrag auf Vergrämungsabschuss von Saatkrähen:
      https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/InformationenzurBejagungderRabenkraehe

    Um das Meldeportal zu nutzen, muss man sich bei ISIP e.V. anmelden. Die Meldung kann anonym erfolgen und dient der Erfassung von Vogelschäden in landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Kulturen in Rheinland-Pfalz. Die anonymisierten Meldungen bilden die Grundlage für den Wissenstransfer zu Vogelschäden durch die Pflanzenschutz- und Anbauberatung.

    Folgende Angaben sollen gemacht werden:

    1. Kultur
    2. Vogelart
      1. Rabenkrähe
      2. Saatkrähe
      3. Gänse-Arten
      4. Sonstiges
    3. Schadsymptome
      1. Fraß von Saatgut
      2. Fraß vom Keimlingen
      3. Herausziehen von Pflanzen
      4. Fraß von Pflanzen
      5. Fruchtschaden
      6. Beschädigung von Bewässerungssystem
      7. Beschädigung von Folien
      8. Sonstiges
    4. Schadfläche
    5. Schadenssumme
    6. Beschreibung
    7. Bild

    Die Internetseite www.isip.de wird vom Verein Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V. (ISIP e.V.) betrieben. Der ISIP e.V.  hat 16 Mitglieder u.a. auch die LWK RLP und das Land Rheinland-Pfalz. 

    https://www.pflanzenschutz.rlp.de/Pflanzenschutz/MeldeportalVogelschaeden

    Blauzungen-Erkrankung: Muttertierverluste innerhalb von 15 Tagen melden

    In immer mehr Betrieben mit Schafen, Ziegen oder Rindern sind Muttertiere vom BT-Virus betroffen und einige der Tiere verenden leider auch. Hier entsteht gegebenenfalls ein förderrechtliches Problem, das aber bereinigt werden kann. Mit der GAP 2023 wurde bekanntlich die gekoppelte Einkommensstützung für Betriebe ohne Milchproduktion, für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen eingeführt. Für diese Tiere kann eine gekoppelte Zahlung beantragt werden.


    Verendet ein Muttertier vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.), für das die gekoppelte Einkommensstützung beantragt wurde aufgrund der Blauzungenkrankheit, so muss dies nicht im Prämienantrag abgemeldet oder ersetzt werden, wenn man innerhalb von 15 Werktagen nach dem Tod einen formlosen Antrag auf „höhere Gewalt“ bei der Kreisverwaltung stellt. Dem Antrag beizulegen sind plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit wie ein Nachweis des Virus in der Herde (z.B. durch Blutprobenuntersuchung von mind. einem Tier) sowie die Ohrmarkennummer des verstorbenen Tieres.
    Es gilt: Sofern ein Tier infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände aus der Förderung ausscheidet, behält der Betriebsinhaber seinen Anspruch auf Förderung für die Tiere, die zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder der außergewöhnlichen Umstände förderfähig waren.


    BWV

    Handlungsprogramm Schwarzwild Jagdjahr 2024/25

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat die aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen zum Anlass genommen und eine aktuelle Fassung des bekannten „Handlungsprogramms Schwarzwild für das Jagdjahr 2024/25“ vorgelegt. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich in der Einleitung wurde hinsichtlich der aktuellen Lage bei der ASP eine Ergänzung vorgenommen.

    Das Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen gibt es in Rheinland-Pfalz schon viele Jahre. Jährlich kamen und kommen die betroffenen Organisationen im Umweltministerium, das für Tierseuchen und die Jagd zuständig ist, zusammen, um das Programm nachzujustieren und fortzuschreiben. War das Papier in seiner Geburtsstunde im Jahre 2009 noch eine Handlungsempfehlung zur Reduzierung von Schwarzwild, wurde es im Laufe der Jahre zu einem Papier, das auch die Rahmenbedingungen für die Bejagung der Wildschweine verbessern sollte. Es wurde beispielsweise empfohlen, die Trichinenbeschau-Gebühren so zu gestalten, dass die Gebühr nach Altersklassen gestaffelt wird, damit vermehrt Frischlinge und Überläufer geschossen werden. Die Ausgestaltung der Gebühren liegt aber in den Händen der jeweiligen Kreise und wird im Kreistag von Mandatsträgern beschlossen, sodass im Papier nur eine Empfehlung ausgesprochen werden kann. Hieraus resultieren auch unterschiedliche Reglungen zwischen den Kreisen zur Trichinenbeschau. Der LJV möchte den Kreisen hierzu eine generelle Vorgabe machen, was jedoch rein rechtlich nicht möglich ist.
    Im Jahr 2021/22 hatte – wie üblich in großer Runde – kurz vor dem ersten Corona-Lockdown unter den beteiligten Verbänden eine intensive Erörterung und Abstimmung zum Handlungsprogramm stattgefunden. Nach dieser Abstimmung wurde völlig unerwartet seitens des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz signalisiert, dass man das Papier nicht mehr mittragen wolle. Es wurde kurz vor Weihnachten ein eigenes Papier vorgelegt, das den Namen „Handlungsprogramm 2.0“ trägt. In weiten Teilen wird auch in diesem Papier das Ziel deutlich, dass eine Reduzierung des Schwarzwildes zur Eindämmung von Wildschäden und Tierseuchen notwendig ist.

    In einigen Punkten gehen die Forderungen des LJV über die bisher gemeinsam gefundene Position hinaus und es werden Forderungen zu Lasten Dritter aufgestellt, denen keine der anderen unterzeichnenden Organisationen für ihre Mitglieder zusagen können. Unter anderem wird gefordert, dass die Landwirte „Ertragsausfälle auf den Bejagungsschneisen, die angelegt werden sollen, tolerieren und auf Ersatzzahlungen verzichten“. Außerdem soll es Vorgaben für die Saat und die Pflege der Bejagungsschneisen geben. So heißt es im LJV-Papier: „Bejagungsschneisen sind im Hinblick auf den Insekten- und Niederwildschutz zweckmäßig einzusäen und zu pflegen; Keinesfalls darf es durch Mulchmaßnahmen in der Blüte- oder Brutzeit zu vermeidbaren Beeinträchtigungen der Flora und Fauna kommen.“

    Verständlicherweise können dem weder die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer noch der Bauern- und Winzerverband uneingeschränkt zusagen. Beide Organisationen unterschreiben seit Jahren den Passus, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur, insbesondere durch Anlegen von Schussschneisen und die sofortige Verständigung der Jagdausübungsberechtigten bei Einwechseln von Schwarzwild in gefährdete Kulturen, unterstützen. Der Bauern- und Winzerverband fordert seine Mitglieder zudem auf, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen.

    Das tun wir hiermit auch für das laufende Jagdjahr 24/25! Die weiteren Empfehlungen können Sie dem nachstehenden Dokument entnehmen.

    BWV

    Das elektronische Jagdkataster, Version 10

    Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 18. Oktober 2024 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

    Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 90 Euro und für Nichtmitglieder 140 Euro.

    Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

    Junge Mitarbeiter des Trierischen Volksfreundes informierten sich über die Landwirtschaft und den Weinbau

    Ralingen/Mesenich. Anlässlich der BWV-Volontärschulung besuchten unter der Leitung der Journalistin Inge Kreuz sieben angehende Redakteure des Trierischen Volksfreundes den landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Bisenius in Ralingen-Olk und das Weingut von Frau Birgit Ries in Langsur-Mesenich.

    Auf dem über 100 Hektar großen Milchviehbetrieb von Clemens und Marita Bisenius konnten sich die Volontäre über die Milchviehhaltung und deren Anforderungen informieren. Wichtige Themen waren die Zucht von Milchkühen, Einsatz der Wirtschaftsdünger, Nährstoffkreisläufe sowie die Direktvermarktung. Clemens Bisenius machte deutlich, dass die Preisschwankungen für die Milcherzeuger sehr problematisch seien. Beängstigende Tiefpreise bei Milch würden die Sorgen über die betriebliche Zukunft erhöhen, zumal die Investitionskosten in vielen landwirtschaftlichen Betrieben sehr hoch seien. Daher habe er sich zusammen mit seiner Familie mit der Direktvermarktung und Hühnerhaltung weitere Standbeine geschaffen. Dadurch könne er Tiefpreisphasen besser kompensieren und überstehen.

    Auch das Weingut „Johannishof“ von Birgit Ries hat neben der Weinproduktion weitere Standbeine aufgebaut. Das Weingut produziert Weine aus sieben verschiedenen Rebsorten. Die Qualitätserzeugung hat dabei oberste Priorität. In ihrem „Betriebszweig Restaurant“ würden, laut Ries, etwa 90 Prozent ihrer Weine vermarktet. Ihre Reben stünden auf den Ausläufern des Pariser Beckens, so dass die Weine eine ganz besondere Note aufwiesen. Dies sei auch der Grund, weshalb die Rebsorte Riesling in ihrem Weingut keine Priorität hätte. Neben dem Restaurant vermietet Ries sehr ansprechende Apartments.

    Die Volontäre des Trierischen Volksfreundes erhielten Einblicke in die landwirtschafte und weinbauliche Arbeit. Auch verdeutlichten die beiden Betriebsleiter, wie sehr sie von ihren Produktenmärkten abhängig seien. Diese Abhängigkeiten hätten sie allerdings durch ihre weiteren wirtschaftlichen Standbeine abmildern können.

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    Clemens (links) und Margit Bisenius zeigten anhand ihres Betriebes, wie vielfältig ihre Arbeit mit ihren Tieren ist und dass der Druck des Marktes ihnen den Weg geebnet hat, ihre Erzeugnisse zu veredeln und teilweise direkt zu vermarkten.

    ASP Update: Geänderte Restriktionszone auch in RLP

    Der Fund von zwei neuen Wildschweinkadavern in Hessen, die mit der Afrikanischen Schweinpest (ASP) infiziert sind, verändert den Zuschnitt der Restriktionszone und die in Hessen liegende Kernzone. Vom veränderten Zuschnitt ist auch rheinland-pfälzische Landkreis Mainz-Bingen betroffen, auch wenn in Rheinland-Pfalz nach wie vor kein infiziertes Wildschwein gefunden wurde.

    Das Suchgebiet rund um den Fundort, die sogenannte Restriktionszone, ändert sich und schiebt sich in Richtung Süden. Das teilte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen am Mittwochabend in einem Schreiben mit. Dafür werden die Vorgaben am oberen Ende der bisherigen Zone, im Lennbergwald gelockert: Der Suchbereich endet dort nun etwas näher in Richtung Stadtgebiet Mainz, der Wald bleibt außen vor und darf wieder bejagt werden.

    Landkreis Alzey-Worms ebenfalls Restriktionszone

    Die beiden letzten Kadaver waren bei Riedstadt-Leeheim und am Kühkopf im hessischen Ried, also südlich der bisherigen Kernzone bei Rüsselsheim gefunden worden. Das bedeutet, dass nun auch der südliche Teil des Landkreises Mainz-Bingen bis in den Nachbarlandkreis Alzey-Worms zur Restriktionszone gehören. In westlicher Richtung geht die neue Restriktionszone jetzt bis nach Friesenheim, Wintersheim und Weinolsheim. Eine Karte und eine Auflistung der Orte innerhalb der Zone gibt es auf der Webseite des Kreises unter www.mainz-bingen.de

    Inhaltlich wird sich im Landkreis an den Vorgaben zunächst nichts ändern: Innerhalb der Restriktionszone besteht Jagdverbot, Anleinpflicht für Hunde und vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Populationen gibt, soll die Schutzzone möglichst gemieden werden, um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben. Die Ernte kann weiterhin eingebracht werden, es bestehen hier derzeit keine Einschränkungen.

    In RLP bisher nur negativ getestete Wildschweine

    In RP finden Suchen nach Kadavern statt, zusätzlich wird versucht zu ermitteln, wo und wie viele Wildschweine sich in den betroffenen Gebieten aufhalten bzw. nach dem Hochwasser ggf. in die Gebiete am Rhein einwandern. Es gibt weiterhin keine offiziellen Verdachtsfälle oder bestätigen ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz, alle bisherigen Untersuchungen verliefen negativ. Laut Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind mittlerweile 20 Wildschweine geschossen worden, die allesamt negativ getestet wurden. Die Suche ist auch in diesem Landkreis intensiviert worden. Mit Wärmebildkameras und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden wird das Gelände abgesucht – sowohl in den bewaldeten Gebieten, den flussnahen Auen als auch den Getreidefeldern. Anders als in Hessen gelten in Rheinland-Pfalz keine Einschränkungen bei der Ernte. Die Bevölkerung wird um Unterstützung gebeten:

    • Die Schutzzone soll möglichst gemieden werden. Besonders der Bereich am Rhein zwischen Bodenheim In Richtung Süden steht hier im Fokus, da hier größere Wildschweinpopulationen vorhanden sind. Die Ruhe in dem Gebiet ist erforderlich, um die Tiere nicht aufzuschrecken und zu vertreiben. Nur so können die Rotten kontrolliert und möglicherweise infizierte Tiere erkannt werden.
    • Radfahrer, Spaziergänger, Schrebergärtner und Hundehalter werden daher gebeten, sich bestenfalls gar nicht in dem Gebiet aufzuhalten, sich mindestens aber ruhig und langsam zu verhalten sowie auf den Wegen zu bleiben.
    • Auch lautstarke Partys und private Feiern sollten in dem Bereich unterbleiben.
    • Es besteht eine Anleinpflicht, Hunde dürfen also keinesfalls frei rumlaufen.
    • Keine Essensreste in der Gegend herumliegen lassen, sondern alle Reste mitnehmen und in geschlossenen Mülltonnen entsorgen. Sollte etwa der Belag eines Wurstbrotes aus infiziertem Fleisch hergestellt worden sein, ist das für den Menschen kein Problem und völlig ungefährlich. Sollte jedoch ein Wildschwein diese Essensreste verzehren, wird so das Virus weitergetragen und eine Ausbreitung der Seuche befördert.
    • Es besteht Jagdverbot in der Restriktionszone.

    In Hessen sind bis heute Morgen insgesamt 91 Wildschweine beprobt worden. Alle 10 positiv getesteten Tiere stammen aus dem Landkreis Groß-Gerau.

    Weitergehende Informationen im PDF-Format finden Sie hier: Informationen über die Afrikanische Schweinepest | BWV (bwv-net.de)

    Deutscher Bauerntag 2024 in Cottbus – Rukwied fordert deutliche Erhöhung des EU-Agrarbudgets

    Cottbus. Die Delegierten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau setzten sich während vieler Gespräche im Laufe des Deutschen Bauerntages im brandenburgischen Cottbus für die Interessen der Landwirte und Winzer in Rheinland-Nassau ein. Unter der Leitung von BWV-Präsident Marco Weber verfolgten die Delegierten unter anderem die Grundsatzrede des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Dieser brachte während der ersten Mitgliederversammlung nach den Winterdemonstrationen seine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Bauern- und Winzerfamilien viel Aufmerksamkeit in der Gesellschaft erzielt hätten: „Weitere gesellschaftliche Organisationen haben sich mit uns solidarisch erklärt und wir haben erreicht, dass über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung hinter den Anliegen des bäuerlichen Berufsstandes stehen“. Das habe die Gesprächsbereitschaft seitens der Politik deutlich verbessert. Die Demonstrationen hätten schließlich zu einer Rücknahme der KFZ-Besteuerung landwirtschaftlicher Maschinen und zu einer zeitlichen Staffelung des Agrardieselabbaus geführt.

    Auch im Ausland habe man die friedliche Art der Demonstration mit Bewunderung kommentiert. Auch die EU-Kommission reagierte auf die Proteste, die sich von Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten ausweiteten. Die Entlastungsbeschlüsse, die Brüssel dann im Schnellverfahren umgesetzt hat, könnten sich die deutschen Bauern „auf ihre Fahne schreiben“. Auch die Rücknahme des Verordnungsentwurfs zu nachhaltiger Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), sei den Aktionen zu verdanken. Die GLÖZ-Varianten seien teilweise erleichtert worden. Für die kommende Legislaturperiode des EU-Parlaments sei eine neue Basis für Verhandlungen geschaffen worden.

    Rukwied dankte den demonstrierenden Bäuerinnen und Bauern für ihre Bereitschaft über Wochen den Druck durch die verschiedenen Formen der Demonstrationen aufrecht gehalten zu haben und ihre Fähigkeit den Versuchen Rechtsradikaler, die Demos für sich zu vereinnahmen, entschieden entgegen getreten zu sein. Die deutsche Landwirtschaft stehe stets zum Grundgesetz und zu einem gemeinsamen, starken Europa, das schließlich Garant für den Frieden dieser Teil der Welt sei. Gerade die Landwirtschaft sei eine stabile Säule der Demokratie und das stärke die landwirtschaftlichen Verhandlungsführer bei politischen Auseinandersetzungen.

    Leider müsse man feststellen, dass die anfängliche Offenheit für die Anliegen der Landwirte in der Bundesregierung sehr schnell wieder dem täglichen Geschäft gewichen sei. Teile der Politik, so Rukwied, hätten die Botschaft der Bäuerinnen und Bauern doch nicht verstanden: „Das Düngegesetz, das Tierschutzgesetz und ein neues Pflanzenschutzgesetz wurden auf den Weg gebracht. Hören die deutschen Politiker eigentlich nicht zu? Die jetzt geplante Einführung einer Gewinnglättung sowie zusätzliche Ökoregelungen für Grünlandbetriebe sind deutlich zu wenig. Damit sind wir nicht zufrieden!“, betonte Rukwied. Die Aussage, die Koalition habe „das größte Agrarentlastungspaket der letzten Jahrzehnte geschnürt“, empfinde er als Hohn. Rukwied betonte, dass lediglich von einem Päckchen gesprochen werden könne. Es sei „Lichtjahre“ von dem entfernt, was für die Landwirtschaft notwendig sei. Die Agrarpolitik benötige eine Neuausrichtung. Er habe den Verdacht, dass die Regierung von der Tragweite ihrer Entscheidungen nichts verstehe. Deutschland benötige endlich eine Politik für die junge Generation. Das Tierschutzgesetz mit seinen geplanten Regelungen zur Ringelschwanzkürzung, Sedierung bei der Enthornung oder das Kupieren der Schafsschwänze seien in keiner Weise zielführend. All diese Regelungen gingen weit über das EU-Recht hinaus. In Deutschland gäbe es nur noch 15.000 Schweinehalter. Trotz dieser katastrophalen Entwicklung lege die Regierung einen Entwurf vor, der auch die letzten Schweinehalter in die Knie zwinge: „Das lassen wir nicht zu! Wir kümmern uns um unsere Tiere und um ihr Wohl. Jedes dritte Schwein in Deutschland lebt bereits in einem Tierwohlstall“, machte der DBV-Präsident deutlich. Er schlug eine Erhöhung der Steuern auf Lebensmittel um zwei bis drei Prozent, um die Bereitstellung der finanziellen Mittel, die für die Förderung des Tierwohls notwendig seien. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent sei hingegen nicht sinnvoll, da die Lebensmittel für viele Verbraucher sonst zu teuer würden. Bisher habe die Bundesregierung aber kaum Vorschläge des bäuerlichen Berufsstandes umgesetzt. Erleichterungen beim Bau- und Umweltrecht seien immer noch nicht vollzogen. Dabei benötigten die Tierhalter dringend Perspektiven. Nur eine „starke Tierhaltung“ könne die Zukunftsfähigkeit der Tierhalter garantieren.

    Die deutschen Bäuerinnen und Bauern seien in vielen Bereichen der Landwirtschaft Weltspitze. Als Beispiel nannte Rukwied die Düngung. Die landwirtschaftlichen Unternehmer würden den Nährstoffbedarf ihrer Pflanzen ermitteln, die Gehalte in den Böden analysieren und die Düngemittel möglichst exakt ausbringen. Eine Überdüngung werde weitgehend verhindert: „Wir brauchen keine Stoffstrombilanzierung. Das ist lediglich ein Bürokratiemonster und für die Ermittlung der Düngemengen absolut unnötig“. Weiter ging Rukwied auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ein. Die Landwirtschaft selbst habe größtes Interesse an der Reduktion des Mitteleinsatzes. Hier seien schon deutliche Erfolge erzielt worden, aber in warmen, feuchten Jahren sei eine Reduktion nun einmal nicht möglich, da sonst die notwendige Qualität der Kulturen nicht erzielt werden könne. Die Landwirtschaft benötige auch eine vielfältige Anzahl an Pflanzenschutzmitteln, um ein effektives Resistenzmanagement führen zu können. Ergänzend müssten im Bereich der Züchtung praktikable Techniken erlaubt sein. CRISPR/Cas sei eine von mehreren Technologien, die es einzusetzen gelte. Unsinnige Überlegungen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der Politik seien nicht notwendig und völlig überflüssig.

    „Junge Menschen möchten die Zukunft gestalten, aber 40.000 Hektar aus der landwirtschaftlichen Produktion zu nehmen, um diese wieder in Moore zu verwandeln, versetzt diesen Menschen einen Schlag. Moorregionen sind schließlich auch Lebensraum für die Menschen. Selbst der Flughafen bei München wurde in einem Moor errichtet. Die Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes (NRL) ist ein Skandal. In den 70er Jahren waren sowohl die Luft- als auch die Wasserqualität deutlich schlechter als heute und trotzdem möchte man nun weite Teile des Landes der Landwirtschaft entziehen“. Rukwied forderte die Politik auf, das Renaturierungsgesetz neu zu diskutieren, damit auch die Moorregionen Perspektiven für die Zukunft hätten.

    Nutztierschutz vor Wolfsschutz

    Der DBV-Präsident betonte, dass jeder Landwirt eine emotionale Beziehung zu seinen Tieren habe. Auch deshalb gehe Nutztierschutz vor Wolfsschutz! Daran ließ er keinen Zweifel. Weiterhin forderte Rukwied die Politik auf, die Betriebe bei der Umsatzsteuerpauschalierung gerechter zu behandeln und endlich die Berechnungen auf eine realistische Grundlage zu stellen. Eine Gewinnglättung, wie sie jetzt kommen soll, genüge nicht. Auch eine Risikoausgleichsrücklage müsse den Betrieben künftig zur Verfügung stehen. Völliges Unverständnis zeigte Rukwied über den Vorstoß des Bundeskanzlers, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen. Dies sei verantwortungslos, besonders gegenüber den Sonderkulturbetrieben. Dies wäre das Aus für viele Obst- und Gemüsebetriebe. Der Kanzler müsse sich aus dieser Debatte raushalten. Hier gelte immer noch die Tarifautonomie. Es sei ein unsäglicher Zustand, dass sich die Politik in die Tarifautonomie einmische.

    Der bäuerliche Berufsstand werde weiterhin in der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) arbeiten. Die soziale Gerechtigkeit, das Tierwohl sowie der Arten- und Umweltschutz seien u.a. wichtige Leitlinien bei der Ausgestaltung der Agrarpolitik. Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe müsse dabei eine zentrale Rolle spielen. Folglich müsse die Integration dieser Themen in die Agrarpolitik auch mit einer praktisch sinnvollen Umsetzung einhergehen. Deshalb forderte Rukwied die Europäische Union auf, das EU-Agrarbudget zu erhöhen. Schließlich sei die Landwirtschaft Teil der Lösung beim Klimaschutz durch Reduzierung des Kohlenstoffdioxid, der Erzeugung erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe, die in Zukunft steuerfrei sein müssten. Gesellschaftliche Leistungen müssten gesellschaftlich finanziert werden. Wenn diese Leistungen zu nehmen, müsste auch das Budgets erhöht werden. Eine Teller- und Tankdiskussion, wie sie von einigen politischen Parteien und den NGOs geführt würde, sei rational nicht begründbar. Schließlich müssten neue Techniken genutzt und fossile Ressourcen geschont werden. Jede Form von Ideologie habe hier nichts verloren. Ideologien verhinderten lediglich Veränderungen und das könne sich eine moderne Gesellschaft nicht leisten. Im Gegenteil seien Forschungsergebnisse aus der Praxis und der Wissenschaft intensiver zu nutzen. Die junge Generation müsse sich über die Nutzung von Innovationen entfalten können. Dabei sollte die Politik diese Entwicklung begleiten und nicht ausbremsen. Die verantwortlichen Politiker müssten endlich den Mut aufbringen, den Aufbruch zu wagen. Die Bevölkerung stehe jedenfalls mit deutlicher Mehrheit hinter der Landwirtschaft.

    Der Deutsche Bauernverband habe in den vergangenen vier Jahren auch in seiner inneren Ausrichtung viele Themen aufgegriffen. Der Verband sei weiblicher und jünger geworden. Frauen hätten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene einen neuen, wichtigen „Spirit“ in den Verband gebracht. Präsident Rukwied dankte ausdrücklich den ehrenamtlich engagierten Frauen im bäuerlichen Berufsstand für ihren Einsatz. Sie seien es gewesen, die die Initiative „Zukunftsbauer“ auf den Weg gebracht hätten. Diese Initiative werde sich über Jahrzehnte hinweg entwickeln, sie sei aber nun auf den Weg gebracht. Zur Zukunftsbauer-Initiative gehörten alle wichtigen landwirtschaftlichen Themen wie Tierschutz, Ernährung, politisches Engagement, Biodiversität und viele mehr. Der Weg müsse nun weiter beschritten werden. Damit festige die Landwirtschaft ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft. Auch habe sich in den vergangenen vier Jahren die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Verbandes deutlich verbessert. Dabei spiele die zeitnahe App-Kommunikation eine wichtige Rolle. Nun sei es möglich, Strategien und Aktivitäten schnell und einfach mitzuteilen. Die Themen Ernährungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit würden auch weiterhin zentrale Themen in der deutschen Gesellschaft bleiben. Gerade die Ernährungssicherheit sei weltweit ein Garant für stabile Gesellschaften. Die Politik müsse daher ihre Landwirtschaft unterstützen. Deutschland brauche eine starke Land- und Ernährungswirtschaft, die Perspektiven habe. Mit den Worten „Wir sind stark, lasst uns Leitplanken für die Zukunft setzen“ beendete Rukwied seine Grundsatzrede.

    Bei der anschließenden Wahl des Vorstandes des Deutschen Bauernverbandes wurde Joachim Rukwied mit 88 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Ebenfalls gewählt wurden als Vizepräsident Günther Felßner aus Bayern mit 76 Prozent, Dr. Holger Hennies aus Niedersachsen mit 85 Prozent, Karsten Schmahl aus Hessen mit 93 Prozent und Torsten Krawczyk aus Sachsen mit 97 Prozent.

    Deutscher Bauerntag 2024 in Cottbus – Özdemir: „Die Beschlüsse zum Agrardiesel sind falsch!“

    Cottbus. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dankte zu Beginn seiner agrarpolitischen Rede vor der Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes für das demokratische Verhalten der Landwirtschaft während der Demonstrationen im vergangenen Winter. Die Landwirtschaft sei eine tragende Säule der Demokratie. Özdemir habe sich im Bundeskabinett für den Erhalt der Agrardieselsteuerrückvergütung eingesetzt, da er diesen Beschluss für falsch halte. Nun sei es immerhin gelungen, die Rückerstattung über einen Übergangszeitraum schrittweise abzubauen. Auch der zunächst geplante Wegfall der Ermäßigungen der Kfz-Steuer bei landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen (grünes Kennzeichnen) werde nicht umgesetzt. Er habe dafür gekämpft und sehe sich deshalb an der Seite der Landwirtsfamilien. Chancen für die Transformation der Landwirtschaft sieht Özdemir in der Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL): „Lasst uns die Ergebnisse der ZKL gemeinsam umsetzen. Wir sind in vielen Punkten gar nicht so weit voneinander entfernt“, erklärte Özdemir.

    Über Kompromisse könnten viele Forderungen des Berufsstandes umgesetzt werden. Mit Unverständnis reagierte Özdemir auf die Einmischung der Politik bei der Anhebung des Mindestlohnes. Dafür gebe es eine Mindestlohn-Kommission. Ein Überbietungswettbewerb auf politischer Ebene sei in diesem sensiblen Bereich nicht angebracht. Damit stellte sich Özdemir gegen die jüngste Forderung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, der eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro gefordert hatte.

    Die Ampel-Koalition habe, wie versprochen, jetzt ein Agrarpaket auf den Weg gebracht. Die steuerliche mehrjährige Gewinnglättung werde rückwirkend von 2023 bis 2028 umgesetzt. Außerdem würde die Landwirtschaft innerhalb der Lebensmittellieferkette gegenüber dem Handel gestärkt. Unlautere Handelspraktiken würden künftig der Vergangenheit angehören.

    Tierhaltung ist Teil der Kreislaufwirtschaft

    Auch für die Tierhaltung wolle die Ampel etwas tun, da sie ein äußerst wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft sei. Er bedaure, dass sich die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe von 2010 bis 2020 nahezu halbiert hätte. Allerdings sei auch der Schweinefleischverzehr in der Bevölkerung im gleichen Zeitraum von 40 auf nunmehr 29 Kilogramm pro Kopf gesunken. Ihm sei sehr daran gelegen, die Tierhaltung zukunftsfähig umzubauen. Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland würden seit März 2024 umbauwillige Betriebe unterstützt. Das Gesamtvolumen betrage 120 Millionen Euro. Die staatliche Tierkennzeichnung mache es für Verbraucher einfacher, sich für bestimmte Fleischqualitäten zu entscheiden. Diese Transparenz werde nun auf die Außerhausverpflegung, also auf Gastronomie und Kantinen, ausgeweitet. Er mache außerdem Druck auf die Europäische Union, um endlich eine europaweite Herkunftskennzeichnung einzuführen, berichtete Özdemir. Positiv sehe er den Vorstoß des Deutschen Bauernverbandes, die Mehrwertsteuer für tierische Produkte um wenige Prozent zu erhöhen, um die Kosten für Tierhaltungsinvestitionen abzufedern: „Das ist ein guter Vorschlag. Ich bin bereit dazu, diesen Vorschlag umzusetzen“.

    Bezüglich des Düngerrechtes machte Özdemir deutlich, dass er von der EU gezwungen worden sei, das Düngerecht zu verschärfen. Schließlich habe die EU sehr konkret hohe Strafzahlungen angedroht. Er kritisierte seine Vorgänger im Amt, die Zeit genug gehabt hätten, ein sachgerechtes Verursacherprinzip einzuführen. Dies sei derzeit nicht gegeben. Er sei aber bereit, über Lösungen zu sprechen, die dieses verbessern und gleichzeitig weniger Bürokratie verursachen würden.

    Auch in Pflanzenschutzfragen sei er bereit, auf den Berufsstand zuzugehen. Er selbst habe die SUR (Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) nicht begrüßt. Die SUR habe die Erfolge der Vergangenheit nicht berücksichtigt, was die deutschen Landwirte hart getroffen hätte. Er sei bereit für eine offene Diskussion und einen Beteiligungsprozess. Auch sehe er die Sorgen der landwirtschaftlichen Betriebe, weshalb er das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten gestrichen habe. Vielmehr seien Techniken umzusetzen, die den Pflanzenschutzmittelaufwand reduzieren könnten.

    Özdemir wolle Ernst mit der Entbürokratisierung machen. Jede künftig geplante Regelung werde auf ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit kontrolliert: „Die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern auf dem Feld muss wieder gestärkt werden und nicht die Arbeit am Schreibtisch!“. Als Beispiel für erste gelungene Maßnahmen zum Bürokratieabbau sehe er den Wegfall von Sanktionen beim Verlust einer Ohrmarke (wir berichteten). Die Digitalisierung des Rinderpasses werde an das EU-Recht angepasst. Sein Ministerium werde außerdem einen Praxis-Check beim „Zukunftsprogramm Pflanzenbau“ durchführen. Er lud den Bauernverband dazu ein, sich hier einzubringen.

    Mehr Apollofalter, weniger Wolf

    „Der Wolf hat in der Landwirtschaft nichts verloren, Weidetiere müssen sicher vor Wolfsangriffen sein“, sagte Özdemir und erklärte, dass dies seine persönliche Meinung sei. Er werde nicht zulassen, dass die Deiche oder die Almen durch den Wolf bedroht würden. Bei wachsenden Wolfspopulationen müssten auffällige Wölfe abgeschossen werden können. Er lehne es ab, im Offenland über Zäune zu reden. Er werde auf EU-Ebene einer Absenkung des Schutzstatus “nicht im Wege stehen“. (Anm. d. Redaktion: Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesumweltministerium für das Thema zuständig)

    In diesem Zusammenhang wolle er aber auch darauf hinweisen, dass 35 Prozent der heimischen Tierarten bedroht seien. Als Beispiel nannte er den Apollofalter in den Weinbergen, der vom Aussterben bedroht sei, wenn der Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht reduziert werde. Er forderte den vielen aussterbenden Arten mehr Aufmerksamkeit zu widmen und nicht nur dem Wolf, dem Kormoran und dem Biber.

    Auch zum Tierschutzgesetz positionierte sich der Bundeslandwirtschaftsminister: „Eine ganzjährige Anbindung ist nicht artgerecht. Es gibt Zielkonflikte, die mit Kompromissen gelöst werden müssen“. Özdemir halte einen Übergangsraum von 10 Jahren bis zur Abschaffung der Anbindehaltung bei Rindern für fair. Dennoch werde es auch darüber hinaus eine saisonale Anbindung geben, aber wenigstens zwei Mal in der Woche müssten sich die Tiere frei bewegen können. Es werde somit auch in Zukunft Kompromisslösungen geben.

    Auch im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik habe sich Özdemir für die landwirtschaftlichen Belange eingesetzt. So sei GLÖZ 8 (erzwungene Flächenstilllegungen) bis Ende der Förderperiode ausgesetzt. Deutschland werde auch nach dieser Zeit kein neues GLÖZ 8 einführen, sagte Özdemir zu. Vielmehr solle es Anreize für die neue Förderperiode geben, um den Naturschutz zu fördern.

    Auch auf EU- Ebene gebe es positive Ansätze, die Situation der Bäuerinnen und Bauern zu verbessern. Der aktuelle Maximalbetrag für die De-minimis-Beihilfen sei nicht mehr zeitgemäß und trage der wirtschaftlichen Situation der Betriebe nicht Rechnung. Er habe bei der EU-Kommission eine Erhöhung von 20.000 auf 37.000 Euro auf den Weg gebracht. Sie ermögliche in Ausnahmesituationen und Krisen flexible und einfache Hilfen für die heimische Landwirtschaft. Özdemir möchte die Landwirtschaft nachhaltiger gestalten. So werde beispielsweise auch die Förderung für Agroforstkulturen von 60 auf 200 Euro pro Hektar erhöht.

    Eine klare Absage erteilte er einer Ausdehnung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen: „PV hat auf Freiflächen nichts verloren. Versiegelte Flächen und Dächer müssen verstärkt für diese Anlagen genutzt werden. Außerdem muss das Stromnetz besser ausgebaut werden. Agri-PV kann eine gute Alternative für Flächen-PV-Anlagen werden“.

    Am Ende seiner Rede betonte Özdemir, dass tiefgreifende Entscheidungen auch Verlässlichkeit benötigten. Er setze sich daher für verlässliche Entscheidungen ein, die auch bei einem Regierungswechsel nicht umgestoßen würden.

    Spedition Hellmann: Ab dem 01.07.2024 neue Preise

    Koblenz. Die Spedition Hellmann erhöht zum 01.07.2024 ihre Preise auf Grund einer Mautanpassung.

    Die aktuellen Konditionen sind hier im Mitglieder-Bereich des Bauern- und Winzerverbandes zu finden.

    ASP bei Wildschwein in Hessen: Bauernverband ruft Schweinehalter auf, die Biosicherheit zu überprüfen

    Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bittet die Schweinehalter, ihre Betriebe aktuell auf die Biosicherheit hin zu überprüfen, um einen ASP-Eintrag in den eigenen Bestand zu verhindern. Als Hilfestellung könnten die ASP-Risikoampeln – für konventionell wirtschaftende Betriebe und für Offenstallhaltungen – genutzt werden. https://risikoampel.uni-vechta.de/

    Diese dienten der eigenen Überprüfung und die Daten würden nicht an Behörden weitergeleitet, so der Verband. Aus diesem Grund sei eine ehrliche Beantwortung der Fragen entscheidend, um auch wirklich Schwachstellen im eigenen Betrieb zu identifizieren. Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP gilt der Mensch, der das Virus insbesondere über Lebensmittel aus Risikogebieten, durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) oder über kontaminierte Kleidung und Schuhwerk (Jäger, Personen aus Risikogebieten, auch Beschäftigte) in den Bestand eintragen kann. Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind. Deshalb muss der Kontakt von Materialien, die mit Wildschweinen in Kontakt kommen können, mit Hausschweinen vermieden werden. 

    BWV