Von Flächenmonitoring bis Agrarfinanztagung

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau beginnt am 29. Januar 2024 sein Fortbildungsangebot für das erste Halbjahr 2024 mit dem Seminar „Ein Jahr satellitengestütztes Flächenmonitoring in Rheinland-Pfalz“ mit viel Wissenswertem über Satellitendaten aus dem Copernicus-Programm für die Landwirtschaft und den Weinbau.

Mit einem Hofübergabeseminar am 7. Februar wird das Seminarprogramm fortgesetzt. Vier Referenten werden rund um das Thema für Übergeber und Übernehmer informieren. Die sozialen Medien sind wichtige Informationskanäle. Mit dem Seminar „Canva – Posts optimieren und gestalten“ werden am 21. Februar die Teilnehmer über die optische und inhaltliche Optimierung von Posts geschult.

Mit dem Spezialseminar für Winzer „Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!“ wird am 29. Februar Verkaufstrainer Sascha Bartnitzki u.a. dialogorientierte Gesprächsführung trainieren und über die Inhalte einer erfolgreichen Beratung bis hin zum proaktiven Verkauf schulen.

Am 1. März wird die BWV-Veranstaltungsreihe mit dem traditionellen „Weingenuss und Literatur“-Abend fortgeführt. Autorin Andrea Revers liest u.a. aus ihrem Buch „Bitterböse Betthupferl“, während Julia Müller vom Weingut Toni Müller aus Güls ihre auserlesenen Weine kredenzen wird.

Während „Landwirtschaft und Kommunalpolitik“ am 7. März gewinnen Landwirte und Winzer Erkenntnisse über die Bauleitplanung und über Aufgaben und Pflichten eines Gemeinderates sowie Bauen im Außenbereich und genehmigungsfreie Vorhaben. Hierüber und über weitere Themen informieren Referenten der Landwirtschaftskammer, Gemeinde- und Städtebund sowie Bauer- und Winzerverband.

„Altersvorsorge für mitarbeitende Familienangehörige (Mifa)“ ist ein wichtiges Seminar über die Absicherung von Ehepaaren und nicht Verheiratete am 19. März.

Die Agrarfinanztagung mit der Deutschen Kreditbank (DKB) findet am 21. März statt. „Wie können PV-Anlagen sinnvoll strukturiert und finanziert werden?“, Flächen- & Agri-PV, Genehmigungsrecht, Wirtschaftlichkeit und Steuer- und erbrechtliche Fragestellungen rund um PV-Anlagen sind die zentralen Themen der Tagung.

Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen zu:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, Fax: 0261-9885 1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus und ist hier einsehbar: BWV Programm 1. Hj 2024

Bäuerinnen und Bauern aus Eifel, Westerwald, Hunsrück und Taunus fuhren zur Demo in Berlin

Berlin. Rund 100 Bäuerinnen und Bauern opferten ihre Zeit und ihren Schlaf und fuhren über Nacht per Bus und Bahn nach Berlin, um ihren Forderungen nach Rücknahme gravierender wirtschaftlicher Einschnitte in ihre Betriebe Nachdruck zu verleihen. Konkret verlangen sie gemeinsam mit Tausenden weiteren Berufskollegen die Rücknahme der geplanten Erhöhung der Agrardieselsteuern. Außerdem muss die KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Maschinen erhalten bleiben. Der Bericht folgt.

Berufsvertretung kämpft intensiv für die Obstbauern

Klein Altendorf. Zu Beginn der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung am Campus Klein Altendorf begrüßte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau Norbert Schäfer die Entscheidung der Landesregierung, den Mietvertrag für das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Klein Altendorf vorerst bis zum Jahr 2033 zu verlängern. Diese Entscheidung eröffne den Obstbaubetrieben in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehr Planungssicherheit. Schließich sei Klein Altendorf ein wichtiger Bestandteil des gesamten Beratungskonzeptes für die Obstbauern in Westdeutschland. Es sei erfreulich zu sehen, wie die Obstbaufamilien seitens der Politik und der Gesellschaft unterstützt würden. So waren neben Obstbauern und Vertretern aus Verwaltung und den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen mit Marco Weber, Horst Gies und Ralf Schönborn aus drei Fraktionen politische Vertreter des Landtages anwesend.

Gastgeber Professor Dr. Ralf Pude zeigte sich erfreut über die Entwicklung, die das Forschungszentrum Klein Altendorf nehme. Auch er bemühe sich mit seiner Fakultät kontinuierlich um die Finanzierung von Forschungsaufgaben, um damit die Zukunft des Forschungs- und Beratungsstandortes Klein Altendorf zu sichern.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Ökonomierat Michael Horper mache sich um die Zukunft des landwirtschaftlichen Berufsstandes keine Sorgen, wenn die Rahmenbedingungen stimmten. Gerade im Obstbau sei perspektivisch eine positive Entwicklung der Betriebe festzustellen und die Unterstützung seitens der Politik und der Gesellschaft gegeben. Dies lasse optimistisch in die Zukunft blicken. Er fügte hinzu, dass der Einsatz des Berufsstandes, der zur aktuellen positiven Situation geführt habe, enorm gewesen sei. Auch sei es ein berufsständischer Erfolg, so Horper, dass die Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im Europäischen Parlament verhindert worden sei. Die SUR wäre ein Anschlag, vor allem auf die Sonderkulturen gewesen und hätte sie empfindlich getroffen. Dabei würden technische Entwicklungen, die eine Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zum Ziel hätten, ohnehin weiterverfolgt. Ein weiterer Erfolg sei die EU-weite Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat über das Jahr 2023 hinaus. Dies zeige einmal mehr, dass Sachverstand noch über Populismus siegen könne.

Weitere Themen, mit denen sich die Landwirtschaft befassen müsse, seien Digitalisierung, Robotik, Automatisierung, Wassermanagement, Umgang mit Starkregen oder Dürre. Auch entwickle sich die Technik der Agri-PV Anlagen weiter. Enttäuscht ist der BWV-Präsident über das politische Eingreifen bei der Mindestlohnfestsetzung. Mit Mindestlöhnen über 12 Euro könne die auf Saisonarbeitskräfte angewiesene Landwirtschaft kaum mit anderen Staaten mit deutlich niedrigeren Löhnen konkurrieren. Viele landwirtschaftliche Betriebe kämen mit den GAP-Ökoregeln nicht zurecht, bzw. könnten sie erst gar nicht anwenden. Es müsse dringend neue Regeln geben, die alle landwirtschaftlichen Betriebe auch anwenden könnten.

Der Landwirtschaft stünden weiterhin turbulente Jahre bevor. Es sei ein Hauptschwerpunkt der landwirtschaftlichen Berufsvertretung ihre politischen Ziele auf Planungssicherheit und Nachhaltigkeit auszurichten.

Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, erläuterte die Forderungen der Gesellschaft, denen sich die Obstbaubetriebe stellen müssten. Dies seien u.a. eine umweltverträgliche Produktion, der Erhalt der Kulturlandschaften und der Biodiversität, die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, der Schutz von Wasser, Boden und Luft, ein angemessener Mindestlohn und Lebensmittel mit hohen Qualitäten aber günstigen Preisen. Hinzu käme die Forderung des Marktes, die sich denen der Gesellschaft weitgehend deckten. Hinzu kämen aber Qualitätssicherungssysteme, Rückverfolgbarkeit und verlässliche Angebotsmengen. Diese Anforderungen könnten die Betriebe nur mit attraktiven Erlösen umsetzen. Aufgrund der wirtschaftlich kritischen Situation vieler Obstbaubetriebe in Deutschland würden nun bis Ende Januar 2024 über die SVLFG 22 Millionen Euro an die Obstbaubetriebe ausgeschüttet werden. Somit erhielten alle Betriebe 342 Euro pro Hektar. Es gebe allerdings eine Deckelung bei 15.000 Euro pro Betrieb.

Kritisch sieht Stechmann, dass es in der Politik keine Bereitschaft gebe, für die Landwirtschaft eine gesonderte Mindestlohnregelung einzuführen. Somit bleibe der hohe Mindestlohnsatz ein Problem für die deutsche Landwirtschaft. Eine wichtige und nicht zu unterschätzende Arbeit der Bundesfachgruppe Obstbau seien die Anträge auf Notfallzulassung nach Artikel 53. Ohne diese Arbeit, wäre so manche Ernte in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen. Es seien weiter viele Gespräche notwendig, um die Notfallzulassungen auch in Zukunft zu ermöglichen. Im Obstbau gäbe es immerhin 80 verschiedene tierische Schaderreger, davon alleine 21 im Apfelanbau. 12 davon könnten sogar bis zum Totalausfall der Ernte führen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bundesfachgruppe sei die Öffentlichkeitsarbeit. Stechmann nannte dabei die Apfelverteilaktionen als einen wesentlichen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit sowie verschiedene Erdbeeraktionen. Wichtige Forderungen der Bundesfachgruppe Obstbau seien weiterhin die Förderung der Integrierten Produktion, die Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung, der Ausbau des Schulobstprogrammes und die Förderungen der Öffentlichkeitsarbeit.

Der Vorstandsvorsitzende der Landgard eG, Oliver Mans, sprach über die Vermarktung im Spannungsfeld zwischen Erzeugung und Handel. Er erläuterte die Ursachen der aktuellen Einkommenskrise im Obstbau. Dabei seien die Flüchtlingskrise, die Corona-Krise, die Klimakrise, die Ukraine- und die Haushaltskrise als mutiple Krise zu sehen, die kaum noch zu steuern sei. Die Krisen und die hohe Inflation hätten die Konsumlaune negativ beeinflusst. Schließlich habe der Handel die Preise gesenkt, was gerade im preisaffinen Deutschland die Konsumlaune erhöhen könne. Habe das Marktvolumen im Obstbau 2021 noch 10,2 Milliarden Euro betragen, seien es 2023 nur noch 8 Milliarden Euro gewesen. Ein Rückgang um 2 Milliarden Euro sei für diese Erzeugergruppe definitiv zu viel. Die Verbraucher hätten nicht unbedingt weniger gekauft, seien aber innerhalb der Warengruppe auf günstigere Angebote ausgewichen. Beeindruckend sei, dass die Discounter in Bezug auf die Ausgaben der Verbraucher erneut Marktanteile hinzugewonnen hätten. Vollsortimenter und Discounter deckten aktuell fast 93 Prozent des gesamten Obst- und Gemüsemarktes ab. Wochenmärkte hingegen würden nur noch zu 1,4 Prozent zu Buche schlagen. Obst und Gemüse werde zwar auch weiterhin eine Warengruppe mit Wachstumspotential bleiben, an diesem Wachstum würde aber überwiegend ausländliche Ware profitieren. Kritisch sieht Mans, dass die Vermarktungskonzentration des Lebensmitteleinzelhandels weiter zunehmen werde. Jedes der großen vier Handelsunternehmen in Deutschland hätte mittlerweile bereits ein Beschaffungsvolumen von 3 bis 5 Milliarden Euro. Die in Deutschland vorhandenen 30 Erzeugerorganisationen würden aber einen Warenwert von circa 1,7 Milliarden Euro vermarkten. Gleichzeitig würden die administrativen Anforderungen an die Erzeugerbetriebe steigen. Wichtig seien für die Vermarkter auch in Zukunft persönliche Beziehungen und Netzwerke, das Anbieten von Qualitäten, die Verfügbarkeit der Produkte, möglichst breite Vermarktungsmöglichkeiten und eine hohe Verlässlichkeit.

Am Ende der Veranstaltung dankte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Norbert Schäfer, allen Referenten und Besucher der Veranstaltung, die diese rheinisch nassauische Obstbautagung erst zu einer hoch informativen und interessanten Veranstaltung für viele Obstbaubetriebe gemacht hätten.

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Landgard-Vorstandsvorsitzender Oliver Mans erläuterte die Situation der Vermarkter im Spannungsfeld zwischen Obsterzeugung und Lebensmittelhandel.

Künstliche Intelligenz – Welche Chancen und Risiken bietet die KI?

Dr. Gregory Mohr (LEB) wird zum Thema Künstliche Intelligenz (KI), Welche Chancen und Risiken bietet die KI? in der Reihe „Auf einen Kaffe mit…“ heute Abend informieren.
Seien Sie dabei, wenn wir uns mit einem der spannendsten Themen unserer Zeit beschäftigen. Diese bahnbrechende Technologie kann unsere Welt enorm verändern – aber welche Auswirkungen wird das haben? Wo wird KI heute bereits eingesetzt und welche Möglichkeiten ergeben sich aus der Nutzung? Erfahren Sie mehr über die Zukunft von Arbeit, Gesellschaft und Wirtschaft in einer Welt, in der KI eine immer größere Rolle spielt.

Referent: Dr. Gregory Mohr

Termin: Online – Montag, 04.12.23, 19:00 – 20:00 Uhr

Bei Interesse können Sie sich heute Abend auch ohne Anmeldung gerne hinzuschalten.

Beitreten Zoom Meeting
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Meeting-ID: 832 2005 0993
Kenncode: 779245

bwv-Präsident Michael Horper: „Gute Entscheidung für die Landwirtschaft, den Weinbau und die Natur“

Koblenz. „Die weitere Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat ist eine gute Entscheidung für die Landwirtschaft, den Weinbau und für die Natur“, betont Michael Horper, der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (bwv). Er reagiert positiv auf die Entscheidung der EU-Kommission, die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren in der Europäischen Union zu verlängern. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten im EU-Berufungsausschuss erneut keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs erzielt.

Glyphosat werde zu Unrecht von verschiedenen Gruppierungen stigmatisiert. Es sei immer schlecht, wenn sich eine aufgeheizte Stimmung an einem Thema abarbeite. Wichtig sei es dagegen, Entscheidungen auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage zu treffen, macht Horper deutlich. Und die zeige, dass Glyphosat eindeutig einen höheren CO2-Ausstoß verhindere, weil die Landwirte mit dessen Einsatz deutlich seltener Pflanzenschutzmittel anwenden und somit die Äcker weniger oft befahren müssten. Die Bäuerinnen und Bauern müssten zudem weniger pflügen, was einen konservierenden Effekt auf den Humusgehalt habe und somit die Kohlenstoffbindung im Boden verbessere. Außerdem komme die sogenannte Minimalbodenbearbeitung den bodenbrütenden Tieren und insgesamt den Bodenlebewesen deutlich entgegen. Hinzu komme, dass sich die EU-Kommission auf Untersuchungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stütze, die gerade bei einer landwirtschaftlich sachgerechten Anwendung des Wirkstoffes keine gesundheitlichen Gefahren für den Menschen festgestellt hätten.

Horper: „Die Politik darf sich nicht von Meinungen, sondern nur von Fakten und Erkenntnissen leiten lassen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist deshalb zu begrüßen. Unterm Strich wird damit der Landwirtschaft und der Artenvielfalt ein guter Dienst erwiesen. Ich erwarte, dass es in Deutschland ebenso gesehen wird und schnellstmöglich die Grundlagen für die weitere praxisgerechte Anwendung geschaffen werden.“

Gesamtversammlung der Weinwirtschaft an der Nahe diskutiert über geographische Herkunftsangabe

Bad Kreuznach. Die Gesamtversammlung der Weinwirtschaft an der Nahe findet am Mittwoch, den 22. November 2023 um 18:00 Uhr in der Aula des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR) in  Bad Kreuznach statt. Hierzu ist die Weinwirtschaft der Nahe, d.h. alle Weinbauverbands- und Nicht-Verbandsmitglieder eingeladen.

Zentrale Themen sind „Schutzgemeinschaft Nahe – Aufgaben und aktuelle Entwicklungen“, der aktuelle Stand zu den Produktspezifikationen g.U. Nahe und g.g.A. Nahegauer Landwein, die Reform des Bezeichnungsrechts und die Profilierung der Einzellage in Verbindung mit einer Rebsortenangabe.

Hintergrund:

Weine, die nähere geographische Herkunftsangaben (Einzellagen oder  kleinere geographische Einheiten) tragen sollen, dürfen künftig nur aus Rebsorten hergestellt werden, die in der Produktspezifikation festgelegt sind (Ausnahme: Süßung).

Der Gesetzgeber wird allerdings nicht alle Rebsorten, die für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Nahe“ zugelassen sind, für Weine mit näheren geografischen Herkunftsangaben akzeptieren. Daher ist die Schutzgemeinschaft Nahe anghalten, die Rebsortenliste für diese Weine zu reduzieren.

Diese Rebsortenfestlegung ist für die Schutzgemeinschaft daher eine vordringliche Aufgabe, zumal die Übergangsfrist mit dem Jahrgang 2025 endet. Eine Vermarktung von Einzellagenweine ab 2026 wird daher nicht mehr möglich sein, wenn in der Produktspezifikation g.U. Nahe bis zu diesem Zeitpunkt keine Rebsortenliste für die Einzellagenweine bestandskräftig festgelegt wurde. Die Schutzgemeinschaft Nahe freut sich über eine rege Teilnahme aller Weinbauverbands- und auch Nicht-Verbandsmitglieder. Die Gemeinschaft bittet um eine kurze Rückmeldung unter sg-nahe@bwv-net.de oder per Telefon unter 0671/79 646 690

Moderner neuer Internetauftritt des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Koblenz. Ab sofort präsentiert sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (bwv) unter www.bwv-net.de mit einer neu gestalteten Homepage, einschließlich neuem Logo. Im Fokus der Neugestaltung der Webseiten standen vor allem eine inhaltliche Anpassungen, eine optische Überarbeitung und die Optimierung der Nutzung für Smartphones und Tablets.

Bereits in 2022 entschloss sich das Präsidiums des bwv, die in die Jahre gekommene optische Darstellung des Verbandes aufzufrischen und an die neuen Medien und deren technischen und gestalterischen Anforderungen anzupassen. Für die Umsetzung wurde die „4D. Digitalagentur für das Land eG“ beauftragt, eine Genossenschaft des Deutschen Bauernverbandes, vieler Landesbauernverbände und weiterer landwirtschaftsnahen Organisationen. In einem Workshop wurden Ideen gesammelt und im Öffentlichkeitsausschuss des bwv weiterentwickelt. Dabei wurden sowohl das Logo als auch die Farbgestaltung effektiver und die Verwendung auf Tablets und Smartphones optimiert. Dabei sind wir der „Traube und Ähre“ treu geblieben und haben das Logo weiterentwickelt und mit dem Namen der Verbandes bwv zu einer Wort/Bild-Markeverknüpft. Damit wurde auch die Handhabung und Lesbarkeit der Seite über mobile Geräte deutlich verbessert.

Die bisherigen Angebote an die Mitglieder des bwv bleiben vollumfänglich erhalten, sodass auch in Zukunft der gesamte bwv-Service sowohl über die Hautgeschäftsstelle als auch über die Kreisgeschäftsstellen weiterhin in hoher Qualität zur Verfügung stehen wird.

Canva – Posts optimieren und gestalten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 07. November von 14 bis 17 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Canva – Posts optimieren und gestalten“ durch.

Canva ist ein Grafikprogramm, das das Erstellen von Posts u.a. für Facebook und Instagram kinderleicht  ermöglicht. Yvonne Pauly, Projektmanagerin in der Erwachsenenbildung erläutert die Möglichkeiten von Canva und gibt einen Überblick über die grafischen Möglichkeiten. Sie wird die Teilnehmer in die Lage versetzen, schnell und ansprechend eigene Posts informativ zu gestalten. Darüber hinaus wird sie ihnen Tipps und Tricks zu Canva mit auf den Weg geben. Die Teilnehmer dürfen gern eigene Ideen und Wünsche während des Seminars äußern.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder. Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier anmelden.

SUR: Umweltausschuss verweigert den kooperativen Ansatz

Bei der heutigen Abstimmung zum Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes zur Sustainable Use Regulation (SUR) hat sich eine knappe Mehrheit für die Empfehlungen der Berichterstatterin Sarah Wiener (GRÜNE) ausgesprochen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass damit erneut eine Chance vertan wurde, die in der Farm-to-Fork-Strategie gesetzten Ziele gemeinsam zu erreichen. „Offensichtlich hat wieder einmal die Ideologie über den kooperativen Ansatz gesiegt“, so der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken. „Dies ist sehr bedauerlich, denn mit den hier vorgesehenen Pauschalverboten ohne naturschutzfachlichen Bezug und mit überzogener Bürokratie würde der Natur nicht geholfen und der Landwirtschaft geschadet.“

Der Umweltausschuss hat nach langen Beratungen heute über die Empfehlungen abgestimmt, die nun an das Parlament weitergereicht werden. Dabei gab es eine knappe Mehrheit für pauschale Verbote aller chemisch-synthetischen Mittel, die nicht als Low-Risk-Wirkstoffe klassifiziert sind. Da es derzeit auch darüber hinaus keine ausreichenden Alternativen gibt, hätte dies das faktische Aus für die konventionelle Landwirtschaft zur Folge. Die Festlegung, was ein sensibles Gebiet sei, soll auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden. Nach Einschätzung des DBV wird dies durch Unterschiede in der Ausweisung zu einer Verschärfung der Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch die anderen Punkte des Vorschlages, wie eine ausufernde und völlig praxisfremde Dokumentationspflicht und eine weitere Verschärfung der schon überzogenen Reduktionsziele, bestätigen den Eindruck, dass die Abgeordneten nach wie vor die erheblichen Belastungen nicht verstehen oder ignorieren, die auf die Landwirtschaft zukommen, sollten die Vorschläge umgesetzt werden. (DBV)

BTV 3 – Handel mit rheinland-pfälzischen Tieren nach wie vor ohne Beschränkungen möglich

Koblenz. Auf Bitten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau hatte das für Tierseuchenfragen zuständige rheinland-pfälzische Umweltministerium vergangene Woche die Organisationen, die die Rinderhalter vertreten, kurzfristig zu einer Videokonferenz eingeladen. Hintergrund war u.a. die Restriktionen im Nachbarland Nordrhein-Westfalen, nach dem Nachweis des BTV 3-Virus bei einem Schaf in Kleve (die Rheinische Bauernzeitung berichtete). Zusammenfassend kann bestätigt werden, dass es – anders als in Nordrhein-Westfalen – bisher keinerlei tierseuchenrechtliche Grundlagen für Restriktionen bzw. Einschränkungen im Handel für Rheinland-Pfalz bestehen. Der Markt hat trotzdem Verwerfungen erlitten, da die niederländischen Mäster letzte Woche den Fall in Kleve genutzt haben, um keine weiteren Kälber aus BTV-freien Gebieten, wie z.B. Rheinland-Pfalz, aufzukaufen. Für dieses Verhalten gibt es keine tierseuchenrechtlichen Gründe. Es ist aber bekannt, dass die niederländischen Mäster auch in der Vergangenheit plötzlich die Aufnahme von Kälbern zur Mast abgelehnt haben. Leider können die Mäster auf privatrechtlicher Ebene nicht belangt werden, da die Lieferungen von sogenannten „Montagskälbern“ laut Viehhandel „auf Zuruf“ laufen, also keinerlei Verträge zugrunde liegen.

In der Videokonferenz wurde seitens der Veterinäre vor einem illegalen Einsatz eines südafrikanischen Impfstoffes gewarnt, da er Nebenwirkungen aufweise und außerdem auch andere Serotypen beinhalte, da er in Südafrika nicht nur gegen BTV 3 eingesetzt werde. Insgesamt gebe es bei der Blauzunge 24 verschiedene Serotypen. Gegen den Serotyp 3 gebe es derzeit in der EU keinen zugelassenen Impfstoff. Natürlich werde man auf die Impfstoffhersteller zu gehen, aber bis hier ein Impfstoff zugelassen werden könne, werde es dauern, so die Einschätzung der obersten Veterinärverwaltung.

Auf die Nachfrage, was man als Tierhalter tun könne, um die Tiere zu schützen, berichteten die Veterinäre, dass sich die Gefahr der Einschleppung der Krankheit in die Bestände wohl verringern lasse, wenn man empfängliche Tiere vor der Abenddämmerung von der Weide in den Stall hole und erst nach der Morgendämmerung auf die Weide lasse. Somit könne die Flugzeit der Gnitzen, die bekanntlich den Virus übertragen würden, umgangen werden. Empfängliche Tiere sollten außerdem mit Repellentien behandelt werden.

Regeln für die Verbringung von Tieren aus Nordrhein-Westfalen

Für das innerstaatliche Verbringen von lebenden Rindern, Schafen und Ziegen aus dem nicht mehr als BTV-frei geltenden Gebiet Nordrhein-Westfalen in BTV-freie Gebiete in Deutschland gelten folgende Tiergesundheitsanforderungen bei Schlachttieren:

a) Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers (Tierhaltererklärung befindet sich laut MKUEM in Arbeit) begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und kein nicht abgeklärter Krankheitsverlauf, der auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde,

b) die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und

c) der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert. Eine Entschädigung für Tierverluste beim Versterben der Tiere an der Blauzungenkrankheit durch die Tierseuchenkasse kann nicht gewährt werden, da keine Rechtsgrundlage existiert. Das Tiergesundheitsgesetz (§ 15 TierGesG) lässt Entschädigungen nur zu, wenn eine Tötungsanordung besteht oder ausgesprochen wird, was bei BTV jedoch nicht der Fall ist.

Der bwv informiert zu BTV aktuell über seine Homepage www.bwv-net.de und über das Milch/Rindfleisch-Info, das Mitglieder über die Homepage bestellen können.