Entscheidung des Bundesrates über Nutzung von Vorrangflächen

Horper erbost: „Brachen sollten nicht wichtiger als Menschenleben sein“

Koblenz. Der Bundesrat lehnt in seiner heutigen Sitzung die ausnahmsweise Nutzung von Brachflächen, die sogenannten ökologischen Vorrangflächen, für die Nahrungsmittelerzeugung ab. Dabei hat die EU-Kommission aufgrund des Ukraine-Krieges und den Folgen für die weltweite Nahrungsmittelsituation eine solche Nutzung ausdrücklich erlaubt. Der Bundesrat stimmt hingegen lediglich einer Futternutzung und vorgezogenen Beweidung dieser Flächen in diesem Jahr zu. Durch die Freigabe der Bewirtschaftung von insgesamt rund vier Millionen Hektar in der EU will die Kommission dazu beitragen, die nahende Nahrungsmittelkrise, gerade in den Staaten der Dritten Welt, zu entspannen.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Michael Horper reagiert entsetzt: „Wir Landwirte wären bereit und in der Lage die Lebensmittelengpässe zu entspannen. Stattdessen verfolgt die Bundesregierung, allen voran Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, ohne Rücksicht auf Verluste, Ziele, die absehbar Leid mit sich bringen werden. Deutschland wäre in der Lage dazu beizutragen, Notsituationen vor allem auf dem afrikanischen Kontinent und Engpässe in Europa, abzumildern. Stattdessen werden die Bauern daran gehindert aktiv Hilfe zu leisten. Das ist ein unerträglicher Zustand.“

Fachforum „Wolf und Weidetierhaltung“ am 28. April 2022

Zukunft des Wolfes nur im Einklang mit Landwirtschaft möglich

Koblenz. Die Ansiedlung des Wolfes kann nur gelingen, wenn die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dabei gilt es, die Bedürfnisse der Wölfe mit den landwirtschaftlichen Belangen in Einklang zu bringen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) richtet gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) am 28. April 2022 ab 9.15 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz sein Fachforum „Wolf und Weidetierhaltung“ aus. Neben Verbandspräsident Michael Horper werden Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz und namhafte Referenten, wie Julian Sandrini, Koordinationszentrum Luchs und Wolf, Felix Reuther vom Umweltministerium sowie Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forums Natur Brandenburg (FNB) über aktuelle und brisante Themen sprechen. Weiterhin werden Matthias Müller, Wolfsbeauftragter des BWV, Günter Czerkus, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Berufsschäfer und Achim Hallerbach, Landrat des Landkreises Neuwied, gemeinsam mit Gregor Beyer über die Zukunft des Wolfes in Rheinland-Pfalz diskutieren. Am Ende wird IGJG-Vorsitzender Ökonomierat Heribert Metternich das Schlusswort an die Teilnehmer richten.

Die Veranstaltung ist kostenlos und wird sowohl in der BWV-Hauptgeschäftsstelle als auch digital durchgeführt. Da die Plätze in Koblenz begrenzt sind und eine digitale Teilnahme eines Zugangslinks bedarf, ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an meurer@bwv-net.dehier über die BWV-Homepage oder telefonisch über 0261-9885 1112 (vormittags). Bitte teilen Sie mit, ob Sie bei der Veranstaltung persönlich anwesend sein möchten oder Sie sich digital zuschalten wollen.

Programm des Fachforums „Wolf und Weidetierhaltung“

Ukraine-Krieg

BWV-Verbandsrat verabschiedet Resolution über Neuausrichtung der Agrarpolitik

Koblenz. Der russische Überfall auf die Ukraine bringt den Menschen vor Ort unendliches Leid. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die der Krieg mit sich bringt und bringen wird, sind nicht vollständig abschätzbar.

Die Landwirtschaft rückt aber mit ihrer ureigenen Aufgabe, der Nahrungsmittel-produktion, in den Fokus des öffentlichen Interesses. Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau hat deshalb nach intensiver Diskussion eine Resolution verabschiedet und eine Anpassung der Agrarpolitik an die neuen Herausforderungen gefordert.

„Die Landwirte sehen sich zu allererst in der Verantwortung, die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen“, betont BWV-Präsident Michael Horper. Aber auch hinsichtlich der dringend notwendigen Selbstversorgung bei der Energieversorgung sei die Landwirtschaft ein wichtiger Partner.

Die Stellschrauben, die kurzfristig angepasst werden müssen, werden in der Resolution aufgezählt. Nun liegt es an der Politik, die Zeichen der Zeit zu erkennen und das Potential der heimischen Landwirtschaft zu nutzen, um Hungersnöte in Entwicklungsländern und Unruhen wegen Preisexplosionen bei Grundnahrungsmitteln in Schwellenländern zu verhindern. Jetzt sei es unerlässlich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium dringend die ökologischen Vorrangflächen bzw. Brachen zur Nahrungsmittelproduktion in Deutschland freigebe. Der Bund verzichte, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wegfallenden Ernten, mehr Lebensmittel zu produzieren. „Eine solche Fehlentscheidung kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden. Was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden“, kritisiert Präsident Horper.

Hier finden Sie die Resolution zur aktuellen Agrarpolitik

Ukraine-Krieg

Biodiversitätsflächen machen keine hungernden Menschen satt

Koblenz. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Flexibilität, die das EU-Maßnahmenpaket vorsieht, nicht nutzen. Das hat die Hausspitze des BMEL gestern zur Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) durch die EU zur Ernährungssicherung, vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, mitgeteilt.

Somit können deutsche Landwirte, anders als ihre Kollegen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, auf brachliegenden Ackerflächen keine Ackerkulturen für die Nahrungsmittelproduktion anbauen. Geändert werden kann dies nur, wenn sich im Bundesrat Mitte April eine Mehrheit der Bundesländer findet, die die Nahrungsmittelproduktion auf den Brachflächen erlauben. Das wäre aber zu spät. „Die Landwirte können nur jetzt Ackerfrüchte aussäen und nicht erst Mitte April, wenn womöglich der Bundesrat anders entscheidet“, betont der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper. Die Hausspitze des BMEL beweise damit, dass ihr der fachliche Hintergrund darüber fehle, wie Ackerbau bzw. Landwirtschaft funktioniere, kritisiert der Präsident. Mit jedem Tag ohne Flächenfreigabe für die Erzeugung von Nahrungsmitteln werde das Zeitfenster zur Aussaat z.B. von Sommergetreide kleiner. Auch die Verfügbarkeit des Saatgutes und die Wetterverhältnisse würden eine Rolle spielen. Die Landwirte seien zutiefst verärgert über diese Fehlentscheidung des BMEL. Den Aufwuchs von Biodiversitätsflächen könne man nicht essen und er mache auch nicht satt, stellt Horper fest.

Horper zeigt sich auch sehr verwundert darüber, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium den Analysen der EU-Kommission über die Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht folge. Es wäre an der Zeit, dass Europa sich solidarisch zeige und die Ukraine genauso wie die schwächsten, nahrungsmitteleinführenden Länder unterstütze. Auch die Welthungerhilfe zeige sich hinsichtlich der knapper werdenden Nahrungsmittel und der steigenden Preise in großer Sorge. Gerade die ärmsten Länder wären von den gravierenden Nahrungsmittel-Engpässen auf dem Weltmarkt und den explodierenden Preisen besonders hart betroffen.

Horper: „Mit dieser Haltung verzichtet das Bundeslandwirtschaftsministerium bewusst auf die Chance, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wegfallenden Ernten, hierzulande mehr Lebensmittel zu produzieren. Eine solche Fehlentscheidung kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden. Was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden.“

Pressekonferenz der Kreisbauernverbände Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm

Folgen des Ukraine-Krieges für Landwirtschaft und Verbraucher

Wittlich. Anlässlich der Folgen des Angriffskrieges gegen die Ukraine für Landwirtschaft und Verbraucher haben die beiden Vorsitzenden der Kreisverbände des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm, Manfred Zelder und Stefan Fiedler, zu einer gemeinsamen Pressekonferenz in das Haus der Landwirtschaft nach Wittlich eingeladen. Sie machten deutlich, dass neben der humanitären Katastrophe in der Ukraine der Krieg auch extreme Auswirkungen auf Energie- und Betriebsmittelkosten habe. Nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die weltweite Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln könne ernsthaft gefährdet sein.

Mit der Ukraine als „Kornkammer“ Europas falle ein wichtiger Exporteur von Agrarprodukten kriegsbedingt weg, was insbesondere ärmere und importabhängige Länder extrem belaste. Zudem sei der internationale Agrarmarkt aufgrund der Sanktionen und des Boykotts russischer Produkte stark betroffen.

Um Versorgungsengpässe oder gar Hungersnöte zu vermeiden, wolle der landwirtschaftliche Berufsstand vollen Einsatz für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung leisten. Es gelte nun, in Europa und in Deutschland zusätzliche Nahrungsmittel zu produzieren, um den Wegfall der Ernten der Ukraine zumindest teilweise aufzufangen. Deshalb müsse die Politik die Rahmenbedingungen zur Produktion von Nahrungsmitteln kurzfristig anpassen. Die Kreisvorsitzenden fordern mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 zumindest eine Verschiebung der Reform. Die Pflicht zur Stilllegung von mindestens vier Prozent der Ackerflächen werde der aktuellen Situation nicht gerecht. Es müsse nun so viel produziert werden, wie möglich sei. „Die politische Strategie zur Ökologisierung, Extensivierung und Flächenstillung ist der falsche Weg. Stattdessen müssen nun Anpassungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein bewiesen werden“, so Zelder und Fiedler.

Die EU sei im Zuge der GAP-Reform ebenfalls gefordert, verpflichtende Fruchtwechselvorgaben auszusetzen. Die Vorgabe eines starren Fruchtwechsels, wie ihn die GAP ab 2023 vorsehe, greife in die Anbauplanung der landwirtschaftlichen Betriebe ein und gefährde vor allem die Bereitstellung von genügend Tierfutter und agrarischen Rohstoffen für die Energieerzeugung.

Um Erträge zu steigern und mehr Lebensmittel zu produzieren, schlugen Zelder und Fiedler auch eine Anpassung der Düngeverordnung vor. Die Verordnung reduziere die Erntemengen massiv. Hier stehe die Bundesregierung in der Pflicht, Einschränkungen durch die Düngeverordnung zu überdenken. Eine befristete Aussetzung ernterelevanter Auflagen müsse in Betracht gezogen werden, um verantwortungsvoll auf die Weltgeschehnisse reagieren zu können. Zudem könne durch Umwidmung von Wirtschaftsgrünland in Ackerflächen die Nahrungsmittelerzeugung ausgedehnt werden. Es fehle bisher aber noch am politischen Willen.

Die landwirtschaftlichen Betriebe litten sehr unter den enormen Kraftstoffkosten. Eine vollständige Agrardieselsteuerrückvergütung und eine Reduzierung der Mineralöl- und CO2-Steuer seien daher notwendig und sinnvoll. Denn die sprunghaft gestiegenen Produktionskosten dürften die Bewirtschaftung der Flächen nicht gefährden.

Gerade mit Blick auf die explodierenden Betriebsmittel- und Energiepreise sowie die hohe Inflationsrate könne auch die Landesregierung einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Betriebe leisten, indem die Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten deutlich erhöht werde.

Große Sorge bereite außerdem die Versorgung der Nutztiere mit Eiweißfuttermitteln. Hier seien bereits Lieferengpässe zu verzeichnen. Schließlich falle die Ukraine als Exporteur von gentechnikfrei erzeugten Futtermitteln aus.

Abschließend hoben Zelder und Fiedler hervor, dass die Potenziale landwirtschaftlicher Energieerzeugung besser genutzt werden müssten. Die technischen Kapazitäten von Biogasanlagen würden bislang nicht ausgeschöpft, weil dies durch die politisch festgelegte Deckelung der Energieerzeugung verhindert werde. Mit einer Flexibilisierung dieser Grenzwerte könne die Landwirtschaft einen noch stärkeren Beitrag zur Unabhängigkeit der Energieversorgung leisten.

EU-Maßnahmenpaket für Ernährungssicherheit

BWV-Präsident Horper begrüßt Maßnahmenpaket der EU-Kommission

Koblenz. Die EU-Kommission hat heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Ernährungssicherung in der EU und ihrer Handelspartner beschlossen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, begrüßt die Entscheidung der EU: „Die EU-Kommission hat die Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes aufgenommen und reagiert auf die Dringlichkeit in Anbetracht der bedrohlichen Erntesituation in der Ukraine und der sich anbahnenden weltweit besorgniserregenden Ernährungslage. Nun werden die Bauern in der EU ca. vier Millionen Hektar zusätzlich mit Sommerkulturen anbauen können. Auch ohnehin schwer verständliche produktionstechnische Auflagen und Einschränkungen werden zurückgenommen. Das ist eine gute Entscheidung für die Menschen in Europa und überall in der Welt.“ Die Neujustierung der Agrarpolitik sei ein wichtiger Schritt, müsse aber auch Bestand haben. „Wir fordern eine Politik zur Weiterentwicklung einer klima- und umweltgerechten Landwirtschaft in Deutschland, die langfristig angelegt ist und zukünftig auch die Ernährungsversorgung berücksichtigt“, so Horper.

Erneuerbare Energien

Freiflächen-PV muss als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme gelten

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, betonte vergangene Woche in einem Gespräch mit Umweltstaatssekretär Michael Hauer, dass künftig im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nicht mehr ausgleichspflichtig sein sollten: „Landwirtschaftliche Flächen sind für die Nahrungsmittelerzeugung und den Naturschutz von großer Bedeutung. Wenn auf ihnen Solaranlagen installiert werden, müssen sie als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für andere Bauprojekte dienen, da sie einen hohen Artenreichtum ermöglichen. Landwirtschaftliche Flächen sind knapp. Wir müssen dem Flächenfraß dringend Einhalt gebieten.“

Eine höhere inländische Energieproduktion und wirtschaftlich arbeitende landwirtschaftliche Betriebe seien von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Es sei daher notwendig, möglichst viele Biogas-Bestandsanlagen nach Auslaufen des 20-jährigen Förderzeitraumes in ein neues Vergütungssystem zu überführen, welches einen Weiterbetrieb wirtschaftlich ermögliche, forderte Horper weiter. Hier bleibe die Flexibilisierung der Anlagen ein wichtiges Instrument. Auch eine Erhöhung der zulässigen Leistung von Gülleanlagen von 75 auf mindestens 99 kW und die Ermöglichung des Neubaus von weiteren Gülleanlagen sei notwendig. Horper mahnte zudem an, den im Koalitionsvertrag genannten Runden Tisch zum Thema Repowering von Biogasanlagen endlich ins Leben zu rufen, um genehmigungstechnische Hindernisse, z.B. bei der Flexibilisierung von Anlagen, zu beseitigen.

64. Internationaler Weinkongress

Wandel in der Weinwirtschaft nachhaltig gestalten

Bonn. Der Deutsche Weinbauverband führt vom 11. bis 13. April 2022 digital seinen 64. Internationalen DWV-Kongresses durch. Interessierte Teilnehmer können sich über die Homepage www.dwv-kongress.de oder über https://pretix.eu/dwvkongress/2022/ zu den einzelnen Tagungen anmelden.

Die Gäste können sich auf ein spannendes und abwechslungsreiches Programm unter dem Leitthema „Wandel in der Weinwirtschaft nachhaltig gestalten“ freuen.

Die Auswirkungen des Klimawandels und der daraus resultierenden Wetterextreme wie Starkregen, Dürreperioden, Spätfroste, die Forderung nach Pflanzenschutzmittelreduktion oder knapper werdende Ressourcen lenken den Fokus auf den Themenkomplex „Nachhaltigkeit“.

Neben den ökologischen werden auch die die ökonomischen und sozialen Aspekte der nachhaltigen Bewirtschaftung während des Kongresses diskutiert werden.

Programm und Anmeldung unter www.dwv-kongress.de

Paketversand mit DHL

Pakete mit falsch angebrachten Adressaufklebern werden künftig zurückgesandt

Koblenz. Um Rücksendungen und Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Versand von Paketen zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Versender die Adressaufkleber an der richtigen Stelle an den Paketen anbringt. Der Adressaufkleber ist immer auf der größeren Fläche des Paketes anzubringen.

Dies ist notwendig, da die Pakete in den DHL-Sortierzentren nicht hochkant auf die Sortiermaschine gestellt werden können, da diese leicht umkippen und die Waren dabei beschädigt werden könnten.

Pakete, die falsch ausgezeichnet sind, müssen per Hand von DHL-Mitarbeitern nachbearbeitet werden. Das behindert ganz erheblich die Bearbeitung im Paketzentrum und führt außerdem zu Mehrkosten, die dem Bauern- und Winzerverband in Rechnung gestellt werden. Nach Vereinbarung mit dem Verband, wird DHL bis einschließlich 30.06.22 noch die Nachbearbeitung in der bisherigen Form durchführen.

Ab dem 01.07.2022 werden die Pakete, die ihre Adressaufkleber nicht auf den größten Paketflächen haben, an den Absender zurückgeschickt.

Klimaschutz

Landwirtschaft muss bei der Erzeugung regenerativer Energien gestärkt werden

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, bedauert zutiefst die aktuelle Situation in der Ukraine. Diese werfe lange Schatten auf unser gesamtes gesellschaftliches Leben. Das sei angesichts steigender Preise – vor allem für Energie – unübersehbar. Die Sorge über die Knappheit von Gas und Öl werde zusätzlich durch den möglichen Stopp von Gaslieferungen aus Russland angeheizt. „Diese Situation führt uns drastisch vor Augen, wie abhängig wir in Deutschland von Energie- und Rohstofflieferungen aus anderen Regionen der Welt sind. Dabei haben wir doch eigentlich in Deutschland alles, was wir benötigen, um uns ungleich besser versorgen zu können,“ weiß Horper.

Horper äußerte sich in der vergangenen Woche sowohl im Rahmen der Fachveranstaltung der Energieagentur Rheinland-Pfalz als auch in den Gremien des Deutschen Bauernverbandes zur anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Güllevergärung sei ein wichtiger Aspekt, der nicht nur eine einzelbetriebliche, sondern vor allem eine gesellschaftspolitische Dimension habe. Jeder viehhaltende Betrieb könne dazu beitragen, klimarelevante Emissionen zu reduzieren. Bereits heute würden in Deutschland über 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über die Verwertung von Wirtschaftsdüngern eingespart und energetisch genutzt.

Güllevergärung biete eine Win-Win-Situation für Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Emittiertes Methan werde gewonnen und energienutzend verwertet. Fossile Energie werde dadurch eingespart, was dem Klimaschutz diene und nebenbei helfe es, die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten zu reduzieren. Es sei ist daher wichtig, den Rückbau bestehender Gülleanlagen zu verhindern, und sogar den Ausbau voranzutreiben. Das wichtige Instrument der Vergütung über das EEG sei dafür zwingend zu nutzen. Notwendige Anpassungen im EEG, das in diesen Tagen wieder einmal auf dem Prüfstand der Politik stehe, müssten schnell und konsequent vorgenommen werden. Das betreffe bauliche und auch förderrechtliche Fragen, wie beispielsweise die Schaffung notwendiger Flexibilität und die förderunschädliche Nutzung des selbsterzeugten Stromes aus Biogasanlagen für den eigenen Betrieb. Auch sollte die gesamte anfallende Gülle eines Betriebes energetisch verwertet werden können, was bisher nicht für alle Anlagen möglich sei.

Zudem seien unbürokratische Anschlussförderungen für diejenigen Biogasanlagenbetreiber dringend notwendig, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen und weder technische noch finanzielle Möglichkeiten hätten, die im EEG vorgesehenen Anschlussförderungen in Anspruch zu nehmen. Solche funktionsfähigen Anlagen auslaufen zu lassen, sei in der derzeitigen Situation nicht sachgerecht, betonte Präsident Horper.