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Koblenz. Bleiben Sie immer gut informiert rund um die Themen Agrarpolitik, Fachinformationen und Service beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und folgen Sie dem Verband auch über den Kurzinformationsdienst Twitter unter https://twitter.com/BWV_NET.

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EEG Osterpaket der Bundesregierung

Biogasanlagen: Regionale Stromvermarktung muss intensiviert werden

Koblenz. In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Energie-Staatssekretär Michael Hauer, fordert der Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Simon W. Schlüter, dass künftig die direkte Vermarktung von erneuerbaren Strommengen vom Erzeuger an die Verbraucher im regionalen Umkreis ermöglicht werden müsse. Hierfür sehe das EU-Recht ein taugliches Instrument, das sogenannte Energy Sharing, vor. Diese Vermarktungsform sei in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden und sie müsse nun in das EEG integriert werden, um die Zukunftschancen der Biogasanlagenbetreiber zu fördern.

Schlüter würde es begrüßen, wenn im EEG künftig die neue Veräußerungsform „Energy Sharing“ geregelt würde, damit die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erneuerbaren Strom mit geringem Aufwand an ihre Mitglieder liefern könnten. Für den in das Netz eingespeisten Strom erhalte die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft als Anlagenbetreiber Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie.

Es müsse außerdem geregelt werden, dass die Betreiber von Biogas-Anlagen den notwendigen Betriebsstrom selbst produzieren dürften, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Einspeisevergütung des Überschussstroms habe. Dies dürfe nicht nur für Neuanlagen gelten. Notwendig wäre es vielmehr, auch für die Bestandsanlagen eine entsprechende Regelung einzuführen, damit diese insbesondere in Anbetracht der derzeit explodierenden Energiepreise weiterhin wirtschaftlich arbeiten könnten und förderunschädlich den Betriebsstrom aus der eigenen Anlage beziehen könnten, betont Schlüter.

Es ist künftig vorgesehen, die Leistung kleinerer Gülleanlagen von 99 kW auf 150 kW anzuheben und Erleichterungen für den Einsatz von Kleegras zu schaffen. Diese Neuregelung ist zu begrüßen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert jedoch, dass auch bestehende Biogasanlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Bindungsfrist in kleinere Gülleanlagen überführt werden können. Bisher ist ein Wechsel bestehender Biogasanlagen in die Gülleklasse nur für Anlagen möglich, deren installierte Leistung am 31.03.2021 nicht mehr als 150 kW betrug. Eine solche Regelung, so Schlüter, helfe den zahlreichen bestehenden Biogasanlagen in Rheinland-Pfalz jedoch nicht.

Der Verband schlägt vor, dass die Obergrenze 150 kW Bemessungsleistung betragen solle, ohne Begrenzung der installierten Leistung und ohne die Begrenzung auf einen bestimmten Stichtag. Durch den Wechsels bestehender Anlagen in die Gülleklasse erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe Perspektiven, um auch in Zukunft Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen produzieren und die vorhandene Technik optimal nutzen zu können.

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Neue erweiterte verpackungsrechtliche Pflichten ab 01. Juli 2022

Koblenz. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gelten ab dem 01. Juli 2022 neue Pflichten für alle Hersteller (auch Direktvermarkter), welche verpackte Waren in den Verkehr bringen. Alle Arten von Verpackungen sind im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist ein Mal notwendig, da sonst Vertriebsverbot droht.

Die Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID besteht schon seit Januar 2019 gemäß Verpackungsgesetz für alle Betriebe, die gewerbsmäßig Verpackungen in Verkehr bringen. Seit dieser Zeit sind die lizenzierungspflichtigen Verpackungsmengen, welche im Müll beim Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Kantinen) zusammenkommen, bereits im öffentlichen Verpackungsregister LUCID anzugeben.

Ab 01. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Betriebe, unabhängig von der Verpackungsart. Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich nun alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen. Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Sie müssen für die Serviceverpackungen aber keinen eigenen Vertrag mit einem Dualen Systembetreiber abschließen.

Der Start des neuen Registrierungsprozesses bei LUCID umfasst den 5. Mai bis zum 30. Juni 2022.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung bei LUCID oder der Lizenzierung haben, können Sie sich gerne an Ihre zuständige Kreis-/Bezirksgeschäftsstelle des Verbandes wenden.

Forum Wolf und Weidetierhaltung

Dialog und konsequentes Handeln im Wolfsmanagement

Koblenz. „Wolfsrisse sind in Rheinland-Pfalz keine Seltenheit mehr. Wir wollen, dass die Weidetierhaltung hier eine Zukunft hat. Dafür benötigt das Land ein Wolfsmanagement, das seinen Namen verdient. Dabei dürfen die mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen Kosten und Schäden nicht dem Tierhalter aufgebürdet werden“, fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, während des Forums „Wolf und Weidetierhaltung“ in Koblenz.

Es sei notwendig, dass die Weidetierhalter nicht kontinuierlich schärfere Auflagen und Restriktionen hinnehmen müssten, während sich der Wolf ungehindert ausbreiten könne. Am Ende würden sich die Weidetiere, also Rinder, Schafe und Ziegen, aus der Fläche zurückziehen, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen und die entstehenden Schäden nicht dauerhaft ausgeglichen würden. Das könne niemand wollen, so Präsident Horper. Schließlich sei auch der Erhalt des Dauergrünlands und der Weidetierhaltung ein erklärtes politisches und gesellschaftliches Ziel. Daher sei der Tierschutzaufwand der Tierhalter gegenüber dem Wolf vollumfänglich und dauerhaft zu entschädigen. Die Landnutzerverbände im Aktionsbündnis Forum Natur hätten bereits ein praxistaugliches Modell für ein Nebeneinander von Tierhaltung und Wolf vorgelegt, welches nunmehr zur Regulierung des Wolfes umgesetzt werden sollte. Hierfür sei ein zielorientierter und sachlich fundierter Dialog zwischen den Tierhaltern, den wolfsbefürwortenden Organisationen und der staatlichen Verwaltung notwendig. Auch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, wenn auch ohne Jagdzeit, sei geeignet, um notwendige Maßnahmen rechtsicher umsetzen zu können.

Der Wolfsbeauftrage des BWV, Matthias Müller, stellte fest, dass selbst nach vorsichtigen Bestandserhebungen spätestens in diesem Jahr die Grenze von 2.000 Tieren in Deutschland übersteigen werde. Daher sei es unabdingbar, dass die geltenden rechtlichen Regelungen um ein praktikables Verfahren für die Begrenzung des Wolfsbestandes ergänzt werden müssten. Das Handwerkszeug dafür liege bereit, das Land Rheinland-Pfalz müsse es aber auch nutzen.

Landwirtschaft und Wetter

Aktueller Regen ist dringend notwendig

Koblenz. Auch wenn es in der Landwirtschaft zurzeit keine Sorge vor einer weiteren Dürrephase gibt, ist der aktuelle Regen dringend notwendig, teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit. Tiefere Bodenschichten führen noch relativ viel Feuchtigkeit. Dennoch leidet der Oberboden aufgrund des zuletzt trockenen Windes unter Trockenheit. Aber gerade diese Schicht ist für die frisch ausgesäten Kulturpflanzen von besonderer Bedeutung. Für diese Kulturen, wie beispielsweise Mais oder Sommergetreide, ist der aktuelle Regen für die Wurzelausbildung und somit für das weitere Pflanzenwachstum absolut notwendig.

Die pflanzenverfügbare Wassermenge hat in Rheinland-Pfalz in weiten Teilen in der Osterwoche bereits das Level des beginnenden Trockenstresses erreicht. Optimal wäre nun weiterhin ein Wechselspiel zwischen Sonnenschein und Regenschauern. Dabei kommt es auf die Verteilung des Niederschlages an. Wasser ist aus kontinuierlich auftretenden Regenereignissen besser pflanzenverfügbar als aus wenigen Starkregen.

BWV-Resolution zur aktuellen Agrarpolitik anlässlich des Ukraine-Krieges

Präsident und Kreisvorsitzende informierten Ministerin Schmitt über die Anliegen des Berufsstandes

Bockenau. Vor der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer in Bockenau überreichte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, gemeinsam mit den Kreisvorsitzenden des Verbandes Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt die BWV-Resolution zur aktuellen Agrarpolitik anlässlich des Ukraine-Krieges. Horper betonte, dass sich der bäuerliche Berufsstand mit dem ukrainischen Volk solidarisiere und ihren Beitrag insbesondere zur Unterstützung der Flüchtlinge und ihrer Familien leiste. Für die heimische Landwirtschaft sei es darüber hinaus das vordringliche Ziel, die Ernährung und einen wesentlichen Teil der Energieerzeugung sicherzustellen. Dafür sei es unter anderem notwendig, ökologische Vorrang- und Stilllegungsflächen zeitweise für die Nahrungsmittelerzeugung freizugeben, um das Potential der Landwirtschaft in dieser Krisensituation optimal zu nutzen.

Die Landwirtschaft müsse Freiräume erhalten, um effektiv wirtschaften zu können. Die vorhandenen Ackerflächen müssten der Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen zur Verfügung stehen. Außerdem müsse der Flächenverbrauch dauerhaft reduziert werden. Auch völlig überzogene Düngeauflagen, wie z.B. die Reduzierung der Düngung unter zwanzig Prozent des Bedarfs einer Kulturpflanze in den sogenannten „Roten Gebieten“, müsse in dieser Ausnahmesituation fallen. Die Einführung eines höheren Mindestlohns, die vor allem die Sonderkulturbetriebe und den Weinbau hart treffe, müsse zeitlich gestaffelt werden und die Weiterentwicklung von Gülle-Biogasanlagen zur Sicherung der Energieversorgung müsse vorangebracht werden. Hier müssten im „Osterpaket“ zur Novelle des EEG Verbesserungen vorgenommen werden. Horper forderte zudem finanzielle Entlastungen, wie z.B. die Erhöhung der Agrardieselrückerstattung, um steigenden Produktionskosten begegnen zu können.

Ministerin Schmitt zeigte Verständnis für die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe und befürworte die Resolution des Verbandes und zeigte sich im Hinblick auf ein pragmatisches Vorgehen aufgeschlossen. Allerdings könne sie weder die Vorgaben der EU, noch die des Bundes ignorieren. Gerade der Krieg führe den Menschen in Europa vor Augen, wie wichtig die bäuerliche Arbeit, die in erster Linie der Versorgung mit Lebensmitteln diene, sei.

Die Ministerin kündigte die Wiedereinführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ab 2022 an. Die vorgesehenen 25 Euro pro Hektar seien zwar nicht üppig, es bestehe aber die Option auf Erhöhung der Mittel in den kommenden Jahren. Die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten werde dadurch direkt vom Land unterstützt. Auch habe sie großes Interesse an der Weiterentwicklung der Agrarverwaltung in den Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum. Dabei hätte die Verwaltung die Bedürfnisse der Landwirte und Winzer im Blick. Die Düngeverordnung betreffend bedauerte sie, dass die Europäische Union, die die möglichst verursacherorientierte Binnendifferenzierung in Rheinland-Pfalz nicht billigen werde, da sie vom Konzept der Regionalität nicht überzeugt werden konnte.

Bauvorhaben im Innenbereich

Große Garagen im Gartenbereich sind unzulässig

Mainz. Der Bau von Garagen im Innenbereich ist in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine besondere Baugenehmigung möglich. Dabei sind beispielsweise die Größe und Höhe des geplanten Bauwerks von Bedeutung. Besondere Erleichterungen aus baurechtlicher beziehungsweise nachbarrechtlicher Sicht gibt es beispielsweise für Garagen, die eine Grundfläche von 50 m2 nicht überschreiten und im Rahmen eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden. Allerdings ist auch in solchen Fällen eine Anzeige bei den zuständigen Behörden notwendig.

Werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Größengrenzen überschritten, so ist in der Regel eine besondere Baugenehmigung für die zu errichtende Garage notwendig. Bei der Entscheidung darüber ist dann die Einfügung des Vorhabens in die nähere Umgebung ein maßgeblicher Aspekt zur Beurteilung durch die Behörde. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz im Falle eines Bauherren, der in seinem Garten eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von 80 m2, einer Traufhöhe von 3,20 m und einer Firsthöhe von 4 m bauen wollte und dafür umfangreiche Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 1,60 m an der Grundstücksgrenze vorgenommen hat, klargestellt. Gerade die Aufschüttung des natürlich gewachsenen Geländes, die in den ursprünglichen Planungen des Bauherren nicht vorgesehen war, führte letztlich zur Unwirksamkeit einer zunächst erteilten Baugenehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht in Mainz ausdrücklich festgestellt.

In seiner Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass die vorgenommene Aufschüttung zusätzlich zum geplanten Gebäude bauplanungsrechtlich von Bedeutung sei. Die natürliche Geländeoberfläche werde dadurch verändert und somit das optische Erscheinungsbild der Garage. Darüber hinaus füge sich das geplante Vorhaben nicht in die nähere Umgebung ein, da die Nachbarschaft ein durch Wohngebäude geprägtes Gebiet sei, in deren rückwertigen Bereichen nur Gartenflächen und kleinere Nebenanlagen vorzufinden seien. Zudem würden die benachbarten Grundstücke keine rückwertige Bebauung eines Grundstückes aufweisen, sodass sich das Vorhaben insgesamt nicht in die nähere Umgebung einfüge und daher im Ergebnis planungsrechtlich unzulässig sei.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Mainz verdeutlicht noch einmal wichtige bauplanungsrechtliche Grundsätze bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Innenbereich, wonach Vorhaben sich immer an dem Erscheinungsbild der Nachbarschaft orientieren müssen und Abweichungen davon zur Unzulässigkeit eines Vorhabens führen können. Nur so werden Beeinträchtigungen der städtebaulichen Planung und daraus resultierende Spannungen in der Nachbarschaft vermieden. Darüber hinaus war für die Richter von Bedeutung, dass die Errichtung massiver Gebäude im rückwertigen Bereich einer Wohnbebauung optisch zu einer Bebauung in zweiter Reihe führen könne, wenn andere Nachbarn dem Vorbild folgen würden. Dies würde jedoch das vorgefundene Ortsbild und auch die vorhandene Siedlungsstruktur deutlich verändern, sodass die betroffene Ortsgemeinde ihr notwendiges Einvernehmen zu Recht versagen könne.

Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 16. Februar 2022, Az 3 K 411/21.MZ

SVLFG hilft Hochwassergeschädigten weiterhin

Betroffene im Ahrtal erhalten Angebot zur Beitragszahlung

Kassel. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird den von Hochwasserschäden betroffenen Versicherten im Ahrtal ab Mai ein konkretes Angebot zur Beitragszahlung unterbreiten. Seit März dieses Jahres arbeitet die SVLFG an einem Verfahren, das die im letzten Jahr ausgesetzten Zahlungserinnerungen und formlos eingeräumten Stundungen in ein geregeltes Verfahren überführt. Die betroffenen Mitglieder im Ahrtal und in der Eifel werden nun ab Mai einen konkreten Vorschlag zur Beitragszahlung erhalten. Sollte für Einzelne der jeweilige Vorschlag dennoch problematisch sein, sei die SVLFG bereit, gemeinsam eine alternative Lösung zu finden. Damit erfüllt die SVLFG eine Forderung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die durch die Flutkatastrophe entstandenen prekären Situationen und bestehende Härten der betroffenen Betriebe zu berücksichtigen.

Die SVLFG bietet weiterhin ihre Krisenhotline an, damit alle Versicherten erhalten täglich rund um die Uhr anonym und kostenlose Unterstützung erhalten können. Die Rufnummer lautet 0561 785-10101 (zum Ortstarif).

Direkt nach der Hochwasserkatastrophe Mitte des vergangenen Jahres hat die SVLFG die vom Hochwasser betroffenen Versicherten zeitnah mit ihrer Krisenhotline, Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten und einer formlosen Beitragsstundung unterstützt.

Eier in Rheinland-Pfalz

Eiererzeugung boomt in Rheinland-Pfalz

Koblenz. Das Ei ist bekanntlich ein Symbol des höchsten christlichen Festes, des Osterfestes. Es steht im Christentum für die Auferstehung Jesu Christi und ist zu Ostern vielerorts bei Festen, Feiern und auf dem Frühstückstisch nicht wegzudenken.

Das Hühnerei ist aber auch Teil der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Dabei ist festzustellen, dass sich die Eierproduktion bei Landwirten in Rheinland-Pfalz zunehmender Beliebtheit erfreut. Mittlerweile sorgen über 900.000 Hühner in spezialisierten Betrieben mit Hennenhaltung in Rheinland-Pfalz für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Eiern. Daneben gibt es viele kleine Bestände, die der Eigenversorgung oder auch einer begrenzten regionalen Versorgung dienen. Diese werden von den statistischen Erhebungen nicht erfasst.

Wurden 2011 noch 160 Millionen Eier im Jahr in Rheinland-Pfalz erzeugt, sind es heute, laut Statistischem Landesamt, bereits 260 Millionen, die in den spezialisierten Hennenhaltungsbetrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen produziert werden. Dennoch sind es zu wenige Eier, um alle Rheinland-Pfälzer mit Eiern aus der Region zu versorgen. Der Selbstversorgungsgrad beträgt hier gerade einmal 27 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem bundesweiten Selbstversorgungsgrad von 72 Prozent. Deutschland ist kein Selbstversorger, sondern importiert weiterhin Eier aus dem Ausland, wo auch andere Haltungsformen und Praktiken als in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise ist das Töten männlicher Küken seit 1. Januar dieses Jahres in Deutschland verboten, in den anderen Staaten hingegen weiterhin erlaubt.

Insgesamt ist die Bodenhaltung die dominierende Haltungsform in Rheinland-Pfalz, gefolgt von der Freilandhaltung. In den 70 Betrieben mit spezialisierter Hennenhaltung leben 69 Prozent der Hühner in Bodenhaltungs- und 24 Prozent in Freilandhaltungssystemen. Die ökologische Erzeugung von Eiern gewinnt dabei weiter an Bedeutung. Mittlerweile werden elf Prozent aller Eier im Land ökologisch produziert.

Landwirtschaft gegen Klimawandel

Projekt zum Humusaufbau in Ackerböden startet

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) starteten im Februar 2022 gemeinsam mit dem „Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden“, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wird.

Ziel des Projektes ist es, innovative und langfristig wirksame Maßnahmen zu Humuserhalt und Humusaufbau zu erproben. Die sich als erfolgreich erweisenden Methoden der Bodenbearbeitung und Kulturführung sollen zukünftig in die landwirtschaftliche Praxis integriert werden.

Für das Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden suchen der Deutsche Bauernverband und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft in Deutschland insgesamt 150 ökologisch oder konventionell wirtschaftende Betriebe mit Interesse am Humusaufbau. Humus, die organische Substanz des Bodens, ist entscheidend für die Bodenfruchtbarkeit und durch den hohen Anteil an organischem Kohlenstoff ein „CO2-Speicher“.

In den kommenden sechs Jahren sollen interessierten landwirtschaftliche Betriebe gegen eine maßnahmen- und flächenbezogene Aufwandsentschädigung passgenaue Maßnahmen zum Humusaufbau auf ihren Flächen umsetzen. Dafür erarbeiten die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit Experten betriebsindividuelle Konzepte und werden während der gesamten Projektlaufzeit fachlich begleitet. Externe Dienstleister entnehmen und analysieren regelmäßig Bodenproben. Der Projekterfolg – Humuserhalt und Humusaufbau – wird während der Projektlaufzeit durch die wissenschaftliche Begleitung des Thünen-Instituts untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden der breiten landwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung gestellt, so dass das Projekt einen Beitrag zum großflächigen Humusaufbau leisten kann.

Unter www.umfrageonline.com/c/humusprojekt können sich interessierte Betriebe ab sofort über das Projekt informieren, sich bis zum 15.05.2022 direkt online bewerben und sich zu einer Online-Informationsveranstaltung am 20. April 2022 anmelden.

Ziel ist neben dem Ausprobieren neuer Bewirtschaftungsmethoden auch ein reger fachlicher Austausch innerhalb des Projekts. Hierfür sollen beispielsweise Feldtage, Hofführungen und auch Symposien durchgeführt werden und über die sozialen Medien wird intensiv über die sich beteiligenden Betriebe, über die Realisierung der Maßnahmen und die Ergebnisse aus dem Projekt informiert werden.

DBV und BÖLW erhoffen sich aus dem Projekt wertvolle Erkenntnisse dazu, mit welchen wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen die Landwirtschaft zukünftig die Festlegung von CO2 im Boden, im Sinne von „Carbon Farming“, durchführen kann. Damit kann die Landwirtschaft nicht nur ihren Beitrag gegen den Klimawandel leisten, sondern in Zukunft auch eine Rolle im CO2-Zertifikatehandel spielen.