Rheinisch-Nassauische Obstbautagung

Pflanzenschutz ist Teil des Naturschutzes

Klein-Altendorf. „In Deutschland sind die Auflagen für die Landwirtschaft sehr hoch. Dennoch erwartet Europa von Deutschland die Umsetzung des Green Deal, der „Farm to Fork-Strategie“ und eines Pflanzenschutzpaketes, das Teile der Landwirtschaft akut gefährdet“, betonte BWV-Präsident Ökonomierat Michael Horper vor den Obstbäuerinnen und Obstbauern während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung in Klein-Altendorf. Mittlerweile, so Horper, kämpften auch Landkreise gegen das drohende Pflanzenschutzmittelverbot in Schutzgebieten. Eine geplante pauschale Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf allen übrigen landwirtschaftlich genutzten Flächen um fünfzig Prozent sei in keiner Weise praxisgerecht. Gerade für die Obstbauern, die ohnehin mit den vorhandenen Auflagen nur schwer zurechtkämen, wären weitere deutliche Einschränkungen der „Todesstoß“. „Gegen so viel Unverstand muss massiv gekämpft werden. Hier darf es keine faulen Kompromisse geben“, ergänzte der Präsident.

Er dankte dem anwesenden Staatssekretär Andy Becht für seinen Einsatz für das Kompetenzzentrum in Klein-Altendorf. Sowohl das Land Rheinland-Pfalz, die Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen, als auch die Universität Bonn, das Forschungszentrum Jülich und das Dienstleistungszentrum in Klein-Altendorf setzten sich vehement für die Zukunft dieses für den Obstbau sehr bedeutsamen Standort ein. Es sei wichtig, über Ländergrenzen hinweg Forschung und Beratung aktiv zu unterstützen und den Berufsstand im Bereich des Obstbaus weiter voranzubringen.

Entsetzt zeigte sich Horper über die aktuelle Preissituation im Obstbau: „Es kommt zu wenig beim Erzeuger an. Die Preise im Supermarkt steigen und steigen, die Händler und Discounter lassen aber zu wenig beim Erzeuger ankommen. Das ist das immer wiederkehrende Spiel des Preisdrucks und der Knebelung, die der Handel „seinen“ Erzeugern zumutet.“

Die EU habe zu wenig landwirtschaftlichen Sachverstand, stellte Horper fest. Dies beweise sie einmal mehr im Umgang Deutschlands bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung. Es sei ein Beispiel aus dem Tollhaus, dass das Modellierungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz nun durch ein rein mathematisches Verfahren ersetzt werde und die Ausweisung der Roten Gebiete alles andere als gerecht oder verständlich sei. Es sei wichtig, nun schnellstens die Anzahl der Messstellen zu erhöhen und sich auf Bundesebene für einzelbetriebliche Lösungen einzusetzen. Die Bundesverordnung müsse diesbezüglich novelliert werden. Das Rechtsempfinden der Menschen werde mit Füßen getreten, wenn Betriebe, die sehr gewissenhaft mit ihren Düngemitteln umgingen, dennoch mit schärfsten Auflagen bestraft würden. Dass die EU dabei von einem Vorsorgeprinzip spreche, sei zynisch.

Perspektiven sieht Horper in der Nutzung von Agri-Photovoltaik-Anlagen: „Die Forschung und Entwicklung verbessert kontinuierlich die Nutzung erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es ist überraschend, welche Möglichkeiten gerade PV-Anlagen im Obstbau bereits bieten. Hier wird sich in den kommenden Jahren noch sehr viel weiterentwickeln.“ Horper fordert die Politik auf, die Mehrgefahrenversicherung, die gerade für Sonderkulturbetriebe von großer Bedeutung sei, attraktiv umzusetzen. Die Politik müsse Anreize schaffen, damit den Betrieben bei Extrem-Wetterereignissen geholfen und der Staat entlastet werde.

Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht betonte, dass die Landwirtschaft nie für Krisen verantwortlich gewesen sei, sondern für Lösungen zur Verfügung stände. Umso wichtiger sei es, der Landwirtschaft Perspektiven zu bieten. Eine Verbotskulisse für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln würde hingegen 37 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, also circa 200.000 Hektar, in Rheinland-Pfalz betreffen. Das sei unverantwortlich. Darüber hinaus sei ein wirtschaftlicher Ausgleich lediglich auf Natura 2000-Flächen möglich. Bisher sei es gelungen, den Obstbau generell aus der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung herauszunehmen. Hierfür sei ein Erlass von Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt ergangen. Aber auch allen anderen Landwirten müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht bleiben. Ohne Landwirtschaft gäbe es keine Naturschutzgebiete. Auch moderne Züchtungsmethoden wie zum Beispiel Genome Editing oder CRISPR Cas seien notwendig, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln effektiv reduzieren zu können. Die EU müsse sich auch in diesem Bereich dringend bewegen.

Die Landwirtschaft benötige künftig verstärkt Bewässerungsmöglichkeiten. Rheinland-Pfalz erarbeite zurzeit ein Bewässerungskonzept, um Dürreperioden besser überstehen zu können. In der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) würden Bewässerungssysteme unterstützt werden. Dies gelte übrigens auch für die operationellen Programme der Erzeugergemeinschaften. Außerdem sei geplant, die Förderung von Bewässerungsstrukturen zu entfristen und somit dauerhaft zu gewährleisten.

Bezüglich der Umsetzung der Düngeverordnung erklärte Becht, dass die Roten Gebiete bereits im Geobox-Viewer einzusehen seien, obwohl diese noch nicht rechtskräftig verabschiedet seien. Alle Möglichkeiten, eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Roten Gebiete zu erzielen, seien ausgeschöpft. Die EU habe bereits massiv mit Vertragsstrafen gedroht. Von den ursprünglich vorgesehenen Roten Gebieten mit einer Ausdehnung von fünfzig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Rheinland-Pfalz seien nun noch 29 Prozent betroffen. Er bestätigte die Aussage Horpers, dass das nun geltende arithmetische Verfahren unbefriedigend sei, weil es alle betroffenen Bauern gleich behandele, unabhängig von ihrem Einsatz für den Wasserschutz. Dies sei rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar. Das Land werde, so Becht, beim Bund die Berücksichtigung einzelbetrieblicher Situationen beantragen. Dies müsse aber auf dem Gesetzesweg geschehen, der wiederum einige Jahre in Anspruch nehmen werde. Der Bund müsse sich endlich für mehr Gerechtigkeit einsetzen. Das Land werde nun zeitnah weitere 120 Messstellen aufbauen.

Stolz zeigte sich Staatssekretär Becht über die Ausgestaltung des Kompetenzzentrums Klein-Altendorf. Der Versuchsanbau werde fortgeführt, das Personal werde nachgeführt und die Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Landwirtschaftskammer und der Universität Bonn werde gestärkt. In weiteren Punkten sprach Becht über die Einführung der Hofübernahmeprämie, die zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe führe. Dass für junge Menschen sowohl die Landwirtschaft als auch der Weinbau attraktiv seien, zeige die Struktur der Auszubildenden. Die Hälfte der Berufsschüler stamme nicht mehr aus landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Betrieben.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, hinterfragte die globalen Lieferketten: „Ist es nicht sinnvoll, lokal zu erzeugen und regional zu vermarkten?“ Die Flutkatastrophe, die Dürren und die Ukraine- und Coronakrisen zeigten eindrucksvoll auf, wie wichtig die regionale Vermarktung sei. Er appellierte an die anwesenden Obstbauern, Kontakt mit ihren Abgeordneten aufzunehmen und diese über die Folgen der seitens der EU geplanten eklatanten Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aufzuklären. Es müsse die klare Aussage getroffen werden, dass bei einem gesetzlichen Pflanzenschutzmitteleinsatzverbot in Schutzgebieten, auf über dreißig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen künftig keine Landwirtschaft mehr betrieben werden könne. Ideologie führe nie zu sinnvollen Ergebnissen. Dies zeige auch die Glyphosat-Diskussion. Glyphosat werde auf der Basis von Halbwahrheiten verboten. Bei wissenschaftlicher Betrachtung hätte es niemals ein Glyphosatverbot geben dürfen.

Ein weiteres Problem im Obstbau sei die Anhebung des Mindestlohnes. Zurzeit litten die Obstbaubetriebe unter den geringen Erzeugerpreisen. Bei gleichzeitig erhöhten Mindestlöhnen kämen viele Betriebe wirtschaftlich ins Taumeln. Schäfer kritisierte vorschnelle politische Entscheidungen, ohne die Konsequenzen zu durchdenken und zu beachten. Schäfer dankte allen Akteuren, die an der Zukunft des Kompetenzzentrums Klein-Altendorf mitgewirkt hätten. Das Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz habe sich sowohl auf politischer als auch auf hauptamtlicher Ebene für dieses überaus wichtige Obstbauzentrum stark gemacht. Jetzt stehe nur noch der Mietvertrag aus, der nun in Angriff genommen werden müsse. Ein gutes Versuchswesen, gute Beratung und eine gute Ausbildung, wie sie Klein-Altendorf garantiere, seien maßgeblich für den Betriebserfolg einer ganzen Region verantwortlich.

Anschließend sprach Ralph Gockel, Referent der Landwirtschaftskammer, über die künftige Bedeutung der Bewässerung für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Er machte deutlich, dass der Obstbau in Deutschland mit nur 22 Prozent an der Selbstversorgung der Bevölkerung beitrage. Dies sei als Chance zu begreifen. Es bestehe die Möglichkeit, durch die Stärkung des Obstbaus die Wertschöpfungskette zu verbessern. Die sinnvolle Anpassung der Bewässerung an die landwirtschaftlichen Strukturen und die sich ändernden klimatischen Verhältnisse sei ein Gebot der Stunde.

Die anwesenden Obstbauern hatten während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung Zeit, mit politischen Vertretern und auch Mitarbeitern des Landwirtschaftsministeriums und der Landwirtschaftskammer zu diskutieren. Dabei ging es den Obstbauern vor allem um die Zukunft des Obstbaus. Immer wieder müsse gegen Verbote und Auflagen sowie um Gebietskulissen gestritten werden. Die Politik solle vielmehr dafür Sorge tragen, dass die landwirtschaftlichen und obstbaulichen Betriebe künftig perspektivisch und nachhaltig wirtschaften könnten. Auch der stets steigende Mindestlohn sei gerade im Obstbau ein existenzbedrohender Faktor geworden.

Landwirt muss Junglandwirteprämie nicht zurückzahlen

Verwaltungsgericht Neustadt: Landwirt durfte auf positiven Bescheid vertrauen

Rheinland-Pfalz. In weit über 100 Fällen haben die rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen die Junglandwirteprämie aus den Jahren 2015 bis 2020 gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben zurückgefordert. Hintergrund sind Beanstandungen von Seiten der EU, dass die Kreisverwaltungen in einigen Fällen die Junglandwirteprämie zu Unrecht gewährt haben sollen, da die Niederlassung als Junglandwirt oft bereits mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung erfolgt sei und daher die Voraussetzungen zur Gewährung der Junglandwirteprämie nicht gegeben seien.

In vielen dieser Fälle wurde von Seiten der Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt. Einige dieser Verfahren sind mittlerweile bei verschiedenen Verwaltungsgerichten anhängig. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat nunmehr in einem Fall eine erste Entscheidung zugunsten der Landwirte getroffen.

Das Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung zugunsten der Betroffenen – einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) – im Wesentlichen auf das Argument des Vertrauensschutzes im Sinne des Artikel 7 Abs. 3 der Durchführungsverordnung EU 809/2014. Das Gericht entschied, dass selbst in den Fällen, in denen eine Kreisverwaltung irrtümlich und in Verkennung der rechtlichen Grundlagen eine Junglandwirteprämie positiv beschieden habe und dieser Irrtum vom Betroffenen nicht erkennbar gewesen sei, die Fehlentscheidung der Behörde letztlich nicht dem begünstigten Landwirt anzulasten sei. Es könne von einem antragstellenden Landwirt nicht verlangt werden, die sehr komplexen Voraussetzungen zur Gewährung einer Junglandwirteprämie bis ins Letzte zu durchdenken. In Anbetracht der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen juristischen Unsicherheiten habe ein Landwirt durchaus davon ausgehen können, dass die Beantragung der Junglandwirteprämie rechtmäßig sei. Eine Rückforderung komme daher nicht in Betracht.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat das Gericht mit seiner Rechtsauffassung wichtige Anhaltspunkte auch für die Entscheidung anderer Verwaltungsgerichte angestoßen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13.10.2022, AZ: 2 K 162/22 NW.

Weltbodentag am 05. Dezember

Versiegelung Landwirtschaftlicher Flächen ist ernst zu nehmen

Koblenz. Anlässlich des Weltbodentages an 5. Dezember macht der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau darauf aufmerksam, dass in Rheinland-Pfalz zwischen 2004 und 2007 täglich 6,6 Hektar an Bodenfläche versiegelt wurden, zwischen 2014 und 2017 waren es nur 0,4 Hektar. Diese erfreuliche Entwicklung wird zurzeit aber ausgebremst, weil die Flächenversiegelung von 2017 bis 2020 wieder auf 2 Hektar am Tag angestiegen ist. Nach ersten Einschätzungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz steigt der Wert sogar weiter an. Zusätzlich zu den versiegelten Flächen werden sogenannte Ausgleichsflächen der landwirtschaftlichen Produktion entzogen.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, fordert die Landesregierung auf, verstärkt die Möglichkeiten des Landesnaturschutzgesetzes zu nutzen, um bestehende Biotope und ökologisch wertvolle Flächen aufzuwerten sowie produktionsintegrierte Maßnahmen vorzusehen, anstatt der Landwirtschaft die dringend benötigte landwirtschaftliche Nutzfläche weiter zu entziehen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert die Kommunen sowie das Land einschließlich des Landesbetriebes Mobilität (LBM) auf, die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz verstärkt bei geplanten Baumaßnahmen und notwendigen Ausgleichsmaßnahmen einzubeziehen. Dabei sind Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen durch Landwirte und Winzer vorrangig zu nutzen. Dies führt zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

Grundsätzlich müsse auch geprüft werden, inwieweit die aktuelle jährliche Flächenversiegelung wieder reduziert werden könne, so Horper, was schließlich der Natur, der Umwelt und der Landwirtschaft sehr helfen würde. Hier sei das Land gefragt, klare Vorgaben für die nachgeordneten Behörden, insbesondere bei flächenverbrauchenden Infrastrukturmaßnahmen, zu machen und die Kooperation mit der Landwirtschaft zu fördern.

Horper: „Politische Krisen, der Klimawandel und eine steigende Weltbevölkerung mahnen uns, sorgsam mit landwirtschaftlichen Flächen umzugehen. Lebensmittel, pflanzliche Rohstoffe und erneuerbare Energien werden in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen mehr denn je dringend benötigt.“

Rheinisch-Nassauische Obstbautagung

Landwirtschaftsministerin Schmitt spricht über die Zukunft der Sonderkulturen

Klein-Altendorf. Am Freitag, den 9. Dezember 2022, findet ab 09.30 Uhr im Forum auf dem Campus Klein-Altendorf bei Rheinbach die diesjährige Rheinisch-Nassauische Obstbautagung statt. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt wird als Hauptrednerin über die Zukunft der Sonderkulturen in Rheinland-Pfalz sprechen. Ausgedünnte Beratungsstrukturen und zunehmende Auflagen erschweren die Bewirtschaftung der hochspezialisierten Obstbaubetriebe.

Nach den Grußansprachen des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michel Horper, und des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, über aktuelle agrarpolitische Themen und Ziele im Obstbau, wird in einem weiteren Tagesordnungspunkt der Geschäftsführer des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände und Referent der Landwirtschaftskammer, Ralph Gockel, über die Zukunft der Beregnung in Rheinland-Pfalz sprechen. Dieses Thema wird angesichts zunehmender Extremwetterereignisse an Bedeutung gewinnen.

Zu dieser Tagung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit den Referenten und anwesenden politischen Vertretern zu diskutieren.

Das Programm finden Sie hier

Ausbau des Mobilfunknetzes im ländlichen Raum

Musterverträge des Deutschen Bauernverbandes nutzen

Koblenz. Der Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen spielt gerade im ländlichen Raum eine große Rolle. Vor allem in Verbandsgebiet des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) gibt es Regionen, die nur sehr schlecht angebunden sind und die die digitalen Herausforderungen auf Grund fehlender Breitband- beziehungsweise Mobilfunkanschlüsse kaum meistern können.

Mit Unterstützung der Politik auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene wird daher der dringend notwendige Ausbau überall vorangetrieben. Hierfür sind Verträge mit Grundstückseigentümern notwendig, über deren Flächen Kabel verlegt oder Mobilfunkmasten aufgestellt werden können. Die verschiedenen Betreiberfirmen bieten den Grundstückseigentümern entsprechende Verträge an. Diese sind, nicht zuletzt wegen der langen Laufzeit und den teilweise komplizierten Regelungen, immer sorgfältig zu prüfen, bevor sie unterschrieben werden.

Der Deutsche Bauernverband hat mit den Gesellschaften Vantage Towers und MIG Musterrahmenverträge erarbeitet, die auch den Mitgliedern des BWV angeboten werden. Diese Rahmenverträge sehen gegenüber herkömmlichen Musterverträgen bessere Regelungen zur Vertragslaufzeit, zur Haftung und insbesondere zum Rückbau und den Vergütungen zu Gunsten der Mitglieder vor. Sofern Grundstückseigentümer von den Unternehmen angesprochen werden, sollten sich die Landwirte auf die Mitgliedschaft im BWV berufen und die Vorlage der entsprechenden Verträge fordern. Allerdings bietet sich dennoch eine Überprüfung der Verträge an, um die tatsächlich ausgehandelten Vereinbarungen zu begutachten. Die Prüfung der Verträge ist in Anbetracht der langjährigen Vertragsbindung zu empfehlen. Die Kreisgeschäftsstellen des BWV leisten Hilfestellung.

Ländliche Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz

Werden Sie Digital-Botschafter/in

Koblenz. Am Montag, den 12. Dezember 2022, findet in der Stadtverwaltung Bendorf eine Ausbildung zum Digital-Botschafter statt. Die Ausbildung wird von der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz (LEB) durchgeführt. Sie besteht aus vier Modulen und richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Freude daran haben, ältere Mitbürger im Umgang mit ihren Handys, Tablettes und Computern zu unterstützen oder um diesen zu helfen, sich in der digitalen Welt zurecht zu finden. Dabei stehen die alltäglichen Anforderungen, wie beispielsweise die Online-Terminvereinbarung bei Ärzten, Friseuren, der Ticketkauf oder das Online-shoppen im Vordergrund. Die Ausbildung wird gefördert und ist kostenfrei.

Module 1 und 3 werden in Bendorf am 12.12.2022 unterrichtet.

Die Module 2 und 4 finden anschließend via Zoom statt. Die Zoomtermine werden vor Ort festgelegt.

Die Anmeldung erfolgt über digitalbotschafter@medienanstalt-rlp.de.
Weitere Infos per Mail: bopp@leb-rlp.de, Telefon: 0671-79 61 22 68 oder können können Sie hier einsehen: Informationsflyer zum herunterladen.

BWV-Präsident Michael Horper in Berlin: „Zukunft statt Abschöpfung“

Demo für Bioenergie: Zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort

Berlin. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland, die Biogasanlagen in den Ruin treiben würde. Heute fand vor dem Bundestag in Berlin eine Demonstration unter dem Motto: „Zukunft statt Abschöpfung“ statt. Zur Demonstration haben der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas sowie der Bundesverband Bioenergie mit dem Fachverband Holzenergie aufgerufen.

Die Vertreter der Landwirtschaft konnten während der Kundgebung mit 30 Bundestagsabgeordneten sprechen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Ökonomierat Michael Horper, fand deutliche Worte: „Jedwede Gewinnabschöpfung bei Biomasseanlagen muss vom Tisch. Auch eine Ein-Megawatt-Grenze beeinträchtigt landwirtschaftliche Betriebe mit flexiblen Anlagen. Der geplante 6 Cent-Puffer wird den gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Anlagen- und Betriebskosten nicht gerecht.“

Das Bundeswirtschaftsministerium legte heute einen Referentenentwurf vor, der Betriebe, die erneuerbare Energien erzeugen, belastet. Dies könne angesichts der Klima- und Ukrainekrise niemand verstehen, betonte Horper. Gerade Biogas sei klimafreundlich, grundlastfähig und trage zur Energieunabhängigkeit bei. Solch eine Energieform müsse vielmehr deutlich unterstützt werden.

Mit Biogasanlagen gegen den Klimawandel

Landwirte äußern ihre Meinung über die geplante destruktive Gewinnabschöpfung

Koblenz. Die Bundesregierung plant Gewinnabschöpfungen bei erneuerbaren Energien. Negativ betroffen wären durch die Maßnahmen Energieanlagen, die ihren Strom direktvermarkten oder eine Marktprämie erhalten. In Rheinland-Pfalz wären vor allem Bauern und Winzer mit Biogasanlagen, Freiflächen- und Dach-Photovoltaikanlagen sowie Windenergieanlagen betroffen.

Die Landwirtschaft kritisiert diese Pläne, weil sie die oftmals ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation der Betriebe weiter verschärft. Der BWV veröffentlicht die Aussagen von BWV-Präsident Michael Horper und betroffener Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe mit Biogasanlagen. Die Videos werden auch über die sozialen Medien kommuniziert.

Die Videos können auf der Startseite dieser Homepage angesehen oder hier heruntergeladen werden:

Statement von BWV-Präsident Michael Horper

Statement von Landwirt Harald Schneider

Statement von den Betriebsleitern Marx und Wahlen

Statement von Landwirt Peter Zwicker

Grundkurs Südwest 2023

Weiterdenken.Weiterkommen – Aktiv und selbstbewusst in der Grünen Branche

Rheinland-Pfalz. Die Landjugendverbände Rheinland-Pfalz veranstalten vom 11. bis 26. Februar 2023 auf der Bildungsstätte Ebernburg in Bad Münster am Stein den Grundkurs Südwest. Er bietet eine einmalige und komprimierte Möglichkeit, sich persönlich weiterzubilden, sowie die Agrarbranche mit all ihren Facetten in Rheinland-Pfalz und im Saarland und darüber hinaus kennenzulernen. Nutzt die Chance und meldet Euch an!

Der Grundkurs Südwest ist für junge Leute aus der Agrarbranche zwischen 18 und 30 Jahren gedacht, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, bzw. diese auch schon abgeschlossen haben und für alle, die mehr wollen, weiterdenken und weiterkommen wollen, aktiv sind und offen für Neues.

Erstklassige Trainer und Referenten renommierter Institutionen, hochkarätige Fachleute aus Verbänden und Unternehmen, sowie Persönlichkeiten aus Politik und Agrarwirtschaft gestalten und bereichern den Kurs. Zwei randvolle Wochen lang erwarten Dich abwechslungsreiche Angebote, eine spannende Studienfahrt, interessante Tagesexkursionen mit herausragenden Betriebsbesichtigungen und wertvolle Perspektiven fürs Leben und den eigenen Betrieb.

Die Inhalte des Grundkurses Südwest sind umfangreich und erstrecken sich von Agrarpolitik über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu umfassender Persönlichkeitsbildung. Neugierig geworden? Gut so!

Die Teilnahmegebühr des Grundkurses Südwest beträgt 850,- €. Darin enthalten sind Vollverpflegung, Unterkunft für die gesamte Kursdauer, die Tagesexkursionen und die dreitägige Studienfahrt. Es besteht die Möglichkeit bei der Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft für diesen Kurs ein Stipendium in Höhe von 250,- € zu beantragen. Auch andere Weiterbildungsstipendien können für den Grundkurs Südwest verwendet werden. Wir unterstützen gerne bei der Antragsstellung.

Download: Infoflyer mit allen wichtigen Inhalten.

Anmeldung: www.landjugend-rln.de/Grundkurs2023

Anfragen für weitere Informationen und Anmeldungen bis zum 30.11.2022 gerne an:

Landjugend Rheinland-Nassau
Rotraud Weber
Tel. 0261/9885-1114
weber@bwv-net.de

Landwirtschaftliche Produktion

Qualitätsgetreide trotz Düngeverordnung

Koblenz. Die Landwirtschaft ist mit Auflagen überzogen. So ist es schwierig viele landwirtschaftliche Kulturen fachgerecht zu ernähren.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 18.11.2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr das Seminar „Düngeverordnung und ihr Einfluss auf die Qualitätsgetreideerzeugung“ in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz in Präsenz durch.

Dr. Friedhelm Fritsch vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium wird während des Seminars die Auflagen der Düngeverordnung, auch in Verbindung mit der GAP-Konditionalität, erläutern und Tipps und Informationen über die Düngeplanung und Fruchtfolgegestaltung mitteilen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.