Wolfsmanagement – BWV und IGJG begrüßen Änderung des Bundesjagdgesetzes

Koblenz. Nach jahrelanger Diskussion sind auf der Bundesebene nun endlich die Weichen dafür gestellt worden, ein effizientes Wolfsmanagement in Deutschland auf den Weg zu bringen und aggressive Wölfe entnehmen zu können. Der Bundestag hat am 05.03.2026 die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, wonach der Wolf in Zukunft grundsätzlich bejagt werden kann. Damit wird eine langjährige Forderung des landwirtschaftlichen Berufsstandes erfüllt. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings Ende März noch zustimmen.

„Eine gute Entscheidung insbesondere für die Weidetierhalter in den rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen“ so unisono der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, sowie der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan. Nun erwarten beide, dass auf Landesebene schnell die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein effektives regionales Wolfsmanagement zu etablieren und vor allem die rechtlichen Voraussetzungen zur schnellen Entnahme von schadstiftenden Wölfen zu schaffen. Das müsse, so Weber und Schwan, bereits kurzfristig geschehen. Die Erwartungen an schnelle Entscheidungen und an die praktische Umsetzungen seien vor allem aus Sicht der Weidetierhaltung groß.

BWV: Die Düngeverordnung muss die Leistungen der Bauern stärker berücksichtigen

Koblenz. Im Rahmen des Fachausschusses pflanzliche Produktion, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) diskutierten die Teilnehmer und Gäste über das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteils über die bayerische Landesdüngeverordnung und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz. Der Fachausschussvorsitzende Harald Schneider konnte zu diesem Thema die fachkundigen Referenten Dr. Friedhelm Fritsch vom Landwirtschaftsministerium und Dr. Stefan Sauer vom Landesamt für Umwelt begrüßen.

Zu Beginn der Sitzung kritisierte Harald Schneider die Biogas-Politik der Bundesregierung scharf: „Die Erzeugung von Biogas ist in Deutschland offensichtlich nicht mehr gewollt. Bundesministerin Katherina Reiche plant keine weitere Unterstützung der aktuell vorhandenen Biogasanlagen. Im Gegenteil, nach Auffassung von Schneider wird offensichtlich eher die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe begrüßt, um deren Flächen gewerblich oder für Wohnbaugebiete nutzen zu können. Darüber hinaus kritisierte er, dass die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu Lasten der Betreiber missbraucht werde, um Abdeckungen für Güllebehälter installieren zu müssen. Die Vorteile von natürlich entstehenden Schwimmschichten werde hingegen in Rheinland-Pfalz nicht anerkannt bzw. ignoriert.

Dr. Friedhelm Fritsch erläuterte während seines Vortrages die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Düngeverordnung. Die Roten Gebiete bestünden rechtlich weiter, die Auflagen würden hingegen ausgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe sich über die künftige Ausgestaltung der Gebiete bisher nicht geäußert, obwohl seit Ende Januar die ausführliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil vorliege. Die Bewirtschafter seien nun lediglich verpflichtet, die Kulturen nach Bedarf zu düngen. Man habe bereits festgestellt, dass eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent offensichtlich keinen nachteiligen Effekt auf das Grundwasser habe. Die Regeln der Düngeverordnung, zusammengefasst im Merkblatt aus dem Jahr 2020 des Landes Rheinland-Pfalz, würden weiterhin gelten. Jetzt müsse der Bund ein Aktionsprogramm zur Düngepraxis erstellen. Nach Fritsch wäre die Ausweisung belasteter Gebiete grundsätzlich nicht notwendig. Die Fachkenntnisse der Bäuerinnen und Bauern, kombiniert mit einer Stickstoffdünger-Bedarfsermittlung wäre völlig ausreichend.

Auf die Frage der Vorgehensweise bezüglich Düngung auf gefrorenen Boden, erklärte Fritsch, dass das Ausbringen organischer Düngemittel auf morgendlich gefrorenem Boden bei anschließendem Auftauen derzeit sehr kontrovers diskutiert werde. Verschiedene Bundesländer legten diesen Bereich der Düngeverordnung unterschiedlich aus, was zu Unsicherheiten bei den Anwendern führe. Dem BWV sind bisher keine Sanktionen bekannt geworden, sofern ein verantwortungsvoller Umgang mit organischen Düngemitteln bei gefrorenen Böden und anschließendem Tauwetter belegt werden könne (RBZ und BWV berichteten).

Der für die Ausweisung der Grundwassermessstellen zuständige Referent im Landesamt für Umwelt, Dr. Stephan Sauer, erklärte, dass es aktuell 448 Grundwassermessstellen gebe. Die Messstellen liefern die fachlichen Daten über den Zustand und die Veränderungen der Grundwasserqualität in Rheinland-Pfalz. Ziel sei es, landesweit 600 bis 630 zu errichten. Bei 196 Messstellen seien denitrifizierende Vorgänge zu erwarten. Sauer erläuterte die Hintergründe, die zur Ausweisung der Messstellen führen. Anschließend diskutierten die Teilnehmer über die Dichte der Messstellen und deren Bedeutung für den vermeintlichen Einfluss der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe auf die Qualität des Grundwassers.

Ein weiteres Thema der Fachausschusssitzung war der Umgang mit Nachbauerklärungen. Die zuständige Referentin des Deutschen Bauernverbandes, Katharina Geiger, informierte über die aktuelle Diskussion zu den Nachbauerklärungen nach dem Ernteguturteil von November 2023. Dieses Urteil wird derzeit von der Saatgut-Treuhand als Grundlage angesehen, um vom Handel und den Landwirten umfangreiche Auskünfte über deren Anbau zu verlangen. Hier diskutiere der Berufsstand sehr kontrovers, sodass es aktuell keine einheitliche „Marschrichtung“ gebe. Leider ergibt sich daraus nach wie vor eine Unsicherheit im praktischen Umgang, die nach Auffassung der Teilnehmer schnellstmöglich bis zur Erntezeit geklärt werden müsse.

Der Vorsitzende Harald Schneider zeigte sich abschließend zuversichtlich über die künftige Umsetzung der Düngeverordnung in Bund und Land, bezüglich der Zukunft der Biogasbetriebe sei hingegen ein Richtungswechsel der Berliner Politik gerade zur Stärkung der Landwirtschaft sowie der sicheren Energieversorgung in den ländlichen Regionen unabdingbar.

Seminar für Winzer – Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!

Koblenz. Ausruhen auf dem bekannten Kundenstamm? Genügt das? Wer das verneint, kann Geld und Zeit sparen. Winzerinnen und Winzer, die sich weiterbilden und neue Kunden gewinnen möchten, sollten das Seminar mit Verkaufstrainer und Autor Sascha Bartnitzki am 18. März 2026 von 09:30 bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz besuchen.

Bartnitzki erläutert Verkaufstechniken, wie Kniffe und Verkaufsrhetorik, das aktive Verkaufen und Vermarkten sowie Besonderheiten des Weinverkaufens und deren wirkungsvoller Einsatz. Warum die „WIE“ und „WAS“-Faktoren über den Verkaufserfolg bestimmen, zielgenaue Kundenansprache in der Vinothek, optimierte Fragetechnik und aktives Zuhören, also alles Wichtige von der Weinprobe zum Verkauf, werden von Sascha Bartnitzki vorgestellt.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 220 Euro und 310 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Pflanzenschutzmittel Kartell – Klagephase eingeleitet

Koblenz. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2020 Bußgelder in Millionenhöhe gegen Großhändler, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, verhängt. Hintergrund waren unzulässige Preisabsprachen, die im Zeitraum zwischen 1998 und 2015 zu höheren Preisen insbesondere bei den Endkunden als Verwender der Pflanzenschutzmittel geführt haben.

Insgesamt waren acht Großhändler von den Bußgeldern betroffen. Für Landwirte, die finanzielle Nachteile durch diese Preisabsprachen erhalten haben, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sammelklagen zusammenzuschließen und die Ansprüche gebündelt geltend zu machen. Nach einer langjährigen Phase, in denen umfangreiche Vorbereitungen und Recherchen notwendig waren, wurden mittlerweile drei Klageverfahren bei den Landgerichten Kiel und Dortmund eingeleitet. In den Verfahren werden die Ansprüche mehrerer tausend Betriebe in dreistelliger Millionenhöhe geprüft. Nach Einschätzung der auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die die Landwirte zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vertreten, ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.

Naturwiederherstellungsverordnung – BWV: Umweltministerium muss Gebietskulissen melden

Koblenz. Im Rahmen der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung mussten die Bundesländer bis zum Herbst letzten Jahres gegenüber dem Bundesumweltministerium die vorhandenen Flächen und bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. die künftig geplanten Gebietskulissen im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans melden. Bisher ist sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Bundesländern keine Transparenz über die gemeldeten Gebiete und Maßnahmen hergestellt worden.

Der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier hat in einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Erwin Manz das rheinland-pfälzische Umweltministerium aufgefordert alle gemeldeten Daten dem BWV mitzuteilen. Darunter fallen alle gemeldeten Lebensraumtypen, sämtliche einzubeziehende Schutzgebiete sowie deren Flächenkulissen, Flächen in der Agrarlandschaft hinsichtlich Acker, Grünland und Wald, geplante Flächenkulissen für vorgesehene Instrumente, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Verordnung und weitere von den Ländern übermittelte Daten zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans.

Altmaier wies deutlich darauf hin, dass die europäische Naturwiederherstellungsverordnung seitens der Landwirtschaft nach wie vor als kontraproduktiv für die inzwischen zu verzeichnenden Erfolge bei der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz angesehen werde. Der Berufsstand befürchte, dass trotz angekündigter Kooperation bei der nationalen Umsetzung, gravierende Spätfolgen, vergleichbar der Umsetzung der FFH-Richtlinie, drohen könnten. Spätere ordnungsrechtliche Schritte – Auflagen und Verbote – würden auch von Seiten der Umweltpolitik nicht ausgeschlossen, wenn künftige vorgegebene Ziele nicht erreicht würden. Darüber hinaus, befürchtet Altmaier, dass bei der Umsetzung eines Naturflächenbedarfsgesetzes und mit Vorkaufsrechten für Agrarflächen für den Naturschutz, in Verbindung mit großzügigen Budgets für den Flächenkauf, der Flächendruck weiter erhöht, der Pachtmarkt angeheizt und der Kampf um Flächen weiter verstärkt werde. Das habe eine Gefährdung der Zukunftsperspektiven unserer landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. In Anbetracht dessen halte der landwirtschaftliche Berufsstand nach wie vor eine Überarbeitung der EU-Naturwiederherstellungs-verordnung für dringend geboten.

Ab dem 27.02.2026 neue Erntehelfertarife der HanseMerkur Reiseversicherung

Koblenz. Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung die sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Fortwirtschaft von bisher 70 Tagen auf 90 Tage erhöht. Diese Änderung bedingt u.a. auch Anpassungen bei der HanseMerkur Reiseversicherung für den Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte.

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Der Versicherungsschutz wird auf 123 Tage angepasst.
  • Wie bisher können Personen bis zum 70. Geburtstag versichert werden, die vorübergehend in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland tätig sind.
  • Die Prämien der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) werden sowohl aufgrund der Dauer als auch der Entwicklung der medizinischen Kosten angepasst.
  • Die Reise-Haftpflichtversicherung und die Reise-Unfallversicherung bleiben in der Prämie unverändert.
  • Die Versicherungsleistungen bleiben insgesamt unverändert bei der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) sowie der Reise-Sachversicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung).
  • Die Umstellung auf die neuen Produkte erfolgt zum 27.02.2026

Die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte erfolgt unverändert hier per Online-Anmeldung im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes.

Erfolgreiche Social Media-Strategie für Direktvermarkter und Winzer

Koblenz. Am 9. März führt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) das Seminar „Erfolgreiche Social Media-Strategie für Direktvermarkter und Winzer“ durch. Zwischen 10:00 und 16:30 Uhr wird die bekannte Influencerin und Unternehmerin Jutta Zeisset in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz nach einer Zielgruppenanalyse, mit den Teilnehmern die Ziele für eine erfolgreiche Social-Media-Strategie besprechen.

Anschließend wird Frau Zeisset die Plattformwahl bearbeiten: „Welches Netzwerk eignet sich wofür und wie nutze ich es optimal?“ Darüber hinaus wird das Erstellen zielorientierter Beiträge durchgeführt. Dabei spielt die Zielgruppe eine besondere Rolle.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 170 Euro und für Nichtmitglieder 250 Euro inkl. Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online.

Alexander Schweitzer stellt sich den Fragen der Bauern und Winzer

Koblenz. Zur Landtagswahl am 22.3.2026 lädt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau den Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer nach Koblenz ein. Die BWV-Mitglieder haben damit Gelegenheit, ihre Fragen über die Zukunft des ländlichen Raumes, der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz persönlich an Schweitzer richten zu können.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer kommt am Donnerstag, den 26.02.2026 um 14:30 Uhr zum Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nach Koblenz. Zusammen mit dem Präsidenten des Verbandes, Marco Weber, werden sie sich den Fragen im „Fishbowl-Format“ und somit „auf Augenhöhe“ stellen.

Hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich schnell an. Die Plätze sind begrenzt. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Veranstaltung persönlich an die Gäste richten. Wenn Sie uns Ihre Frage mit der Anmeldung zusenden, werden wir diese den Kandidaten vorab zukommen lassen. Ihre Anmeldung und Ihre Frage senden Sie bitte an info@bwv-net.de, Telefon: 0261 9885 1311. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.

Wir rufen Sie dazu auf, am 22.3.2026 Ihre Stimme abzugeben und sich aktiv an der Landtagswahl zu beteiligen: Demokratie lebt vom Mitmachen. Stärken Sie mit Ihrer Stimme den ländlichen Raum, die Landwirtschaft und den Weinbau in Rheinland-Pfalz.

Agrarfinanztagung – Den Betrieb langfristig ausrichten – Fallstricke kennen und beachten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt gemeinsam mit der Deutschen Kreditbank (DKB) am 04. März 2026 von 10:00 bis 16:00 Uhr in der Rotunde der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Den Betrieb langfristig ausrichten – Fallstricke kennen und beachten“ durch.

Bernd Werzinger und Andy Pohle von der DKB und Eckart Schlamann, entra Hof Schlamann GmbH & Co., werden über „Unternehmensfinanzierung“, „Projektfinanzierung und Betriebsentwicklung“, „Kooperation und betriebliche Entwicklung“, „Entwicklungsszenarien – was benötigen die Betriebsleiter?“, „Wie verhält man sich in Kooperationen?“ und „Wie muss ein Betrieb langfristig ausgerichtet werden?“ sprechen und mit den Teilnehmern diskutieren.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 80 Euro und für Nichtmitglieder 150 Euro inkl. Mittagessen. Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Aktueller Umgang mit der Düngeverordnung

Koblenz. Viele Betriebsleiter sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des praktischen Umgangs mit den Düngevorgaben verunsichert. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht daher darauf aufmerksam, dass zwar die allgemein gültigen Vorschriften der Düngeverordnung in Kraft bleiben, jedoch die im Antragsjahr 2025 festgestellten Verstöße in „Roten Gebieten“ im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert werden. Auch fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden zunächst nicht weiterverfolgt.

Das bedeutet aber auch, dass das Fachrecht zur Düngung unangetastet bleibt, die zusätzlichen Auflagen in den Roten Gebieten werden vorerst nicht weiterverfolgt. Die gute fachliche Praxis, wie z.B. das Düngen nach Entzug, gilt weiterhin, ein Aussetzen der Reduzierung der N-Düngung um 20 Prozent unter Entzug wird aber zurzeit toleriert. Das Ausbringen organischer Düngemittel auf morgendlich gefrorenem Boden bei anschließendem Auftauen wird derzeit sehr kontrovers diskutiert. Verschiedene Bundesländer legen diesen Bereich der Düngeverordnung unterschiedlich aus, wodurch Unsicherheiten bei den Anwendern entstehen. Dem BWV sind bisher keine Sanktionen bekannt geworden, sofern ein verantwortungsvoller Umgang unter Berücksichtigung des Bodenschutzes mit organischen Düngemitteln bei am Morgen gefrorenen Böden mit anschließendem Tauwetter belegt werden kann.