Ein grüner Mähdrescher erntet ein goldgelbes Getreidefeld ab.
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Ernte 2026 – Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist auf die vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:

  • Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2026 bis zum 10.09.2026
  • Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 20.08.2026 bis zum 12.11.2026
  • für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2026 bis zum 17.09.2026

Der BWV begrüßt die Ausnahmeregelungen, da sie gewährleisten, dass der Witterungsverlauf und auch die terminlichen Angebote der Lohnunternehmen optimal ausgenutzt werden können. Damit wird ein für die landwirtschaftlichen Betriebe optimierter Erntebetrieb ermöglicht.