Koblenz. Vor wenigen Wochen hat der Bundesgesetzgeber den Weg für ein aktives Wolfsmanagement freigemacht und sowohl das Bundesjagdgesetz als auch das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Der Wolf unterliegt nunmehr nicht mehr dem Artenschutzrecht, sondern dem Jagdrecht. Dies hat unmittelbar Folgen auf den Umgang mit dem Wolf in Rheinland-Pfalz. Wie das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) mitgeteilt hat, ist es in Rheinland-Pfalz nicht mehr erforderlich, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um einen Fangschuss für verletzte Wölfe anbringen zu können. Hintergrund sind tierschutzrechtliche Aspekte, die Jäger verpflichten, dem Wild im Falle von Unfällen etc. unnötiges Leiden zu ersparen. Somit dürften Situationen wie vor wenigen Jahren in Berlin, als ein angefahrener und schwer verletzter Wolf stundenlang auf der Autobahn leiden musste, sich zumindest in Rheinland-Pfalz nicht wiederholen. Auch das bisher zuständige KLUWO ist in solchen Fällen nicht mehr zuständig. Wer allerdings einen schwer kranken oder schwer verletzen Wolf sichtet, ist angehalten, dies bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder Polizeidienststelle zu melden.
Ungeachtet dieser für die Jäger Sicherheit gebenden Klarstellung hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, die neue Staatsministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Christine Schneider, aufgefordert, alle weiteren Konsequenzen aus der neuen bundesgesetzlichen Vorgabe in Rheinland-Pfalz rasch zu ziehen. Weber begrüßte die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes als längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Gerade für die Tierhalter in den Mittelgebirgsregionen sei nun der Grundstein für ein realistisches Wolfsmanagement gelegt. Nun müsste auch Rheinland-Pfalz umgehend Managementpläne erarbeiten, die letztlich einen rechtssicheren Umgang mit dem Wolf ermöglichen. Der BWV wirbt zudem für einheitliche und abgestimmte Managementpläne der Bundesländer und legte der Ministerin einige wesentliche Bausteine, die von den Wolfsexperten von DBV und Landesbauernverbänden erarbeitet worden waren, vor. Kernelemente sind die klare Festschreibung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, die Verankerung fester Entnahmequoten, einheitliche Definitionen von Weidegebieten und der Zumutbarkeit von Zäunungen. Zudem seien klare und rechtssichere Festlegungen von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen erforderlich und die Entnahme von Problemwölfen müsse rechtssicher und schnell geregelt werden.
Diese Fragen werden sicherlich auch Gegenstand des nächsten „Runden Tisches Wolf“ sein, der – noch auf Einladung der alten Landesregierung – für den 27. Mai 2026 einberufen wurde. Der BWV und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden daran teilnehmen, um die Interessen der Landwirte sowie Jagdgenossenschaften und Jagdrechtsinhaber in die Diskussion einzubringen.