Europäischer Grauwolf in Deutschland in Aktion. Er streift über eine Wiese.
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Herdenschutz muss sich an Besonderheiten der Mittelgebirgsregionen anpassen

Westerwald. Mitte August 2026 hat es im Westerwald wieder einige Übergriffe von Wölfen gegeben. Sowohl in den rheinland-pfälzischen Landkreisen Altenkirchen und Westerwald als auch im benachbarten Hessen sind Schafe und Ziegen dem Angriff von Wölfen zum Opfer gefallen. Damit wird deutlich, dass die Wölfe des Greifensteiner Rudels nach wie vor aktiv sind und die Weidetierhaltung in der Mittelgebirgsregion vor große Herausforderungen stellt.

Nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2026 gibt es die Möglichkeit, in bestimmten Fällen schadstiftende Wölfe zu erlegen, um die Tierhaltung zu schützen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zunächst ein Wolfsriss anhand des Schadbildes sicher festgestellt und darüber hinaus auch die Wirksamkeit eines Herdenschutzzaunes bestätigt wird. Gerade letzteres erweist sich im Westerwald häufig als schwierig, weil die geografischen Verhältnisse im hügeligen, steinigen, von Gräben und Wegen durchzogenen Westerwald nicht immer einen geradlinigen Zaun, der zudem allen Anforderungen von verschiedenen technischen Regelungen, wie beispielsweise dem DLG-Merkblatt Nr. 455 aus dem Jahr 2022 oder den in diesem Jahr erarbeiteten „Empfehlungen für zumutbaren Herdenschutz an wolfsabweisende Herdenschutzzäune“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, ermöglichen. Schnell sind daher auch Gründe gefunden, warum ein wolfsabweisender Zaun nicht alle technischen Anforderungen erfüllt, mit der Folge, dass eigentlich mögliche und gewollte Entnahmegenehmigungen für schadstiftende Wölfe unterbleiben.

Vor diesem Hintergrund haben sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald in einem gemeinsamen Schreiben an die zuständige Staatssekretärin Dr. Kristina Brixius gewandt. Sie haben deutlich gemacht, dass die effektive Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesjagdgesetzes gerade in einem besonderen Naturraum wie dem Westerwald nur möglich ist, wenn die beurteilenden Behörden einen entsprechenden Spielraum haben, um die ordnungsgemäße Errichtung von funktionierenden Herdenschutzzäunen zu bestätigen. Maßstab muss es sein, dass neben den notwendigen technischen Aspekten (wie beispielsweise Joule-Werten oder Zaunhöhen) dargestellt wird, dass der Tierhalter alles Zumutbare und in seinen Möglichkeiten Stehende getan hat, um mit einem nach besten Wissen und Gewissen installierten Zaun seine Tiere zu schützen. Dabei ist es nicht immer möglich, um jeden Stein oder um jede Straßenböschung oder umgefallenen Baum den Zaun herumzuführen, weil dies einen deutlichen Mehraufwand bei der Errichtung des Zauns und bei der Herstellung der Standsicherheit bedeuten würde. Dies gilt gerade in den Fällen, bei denen Zäune nur temporär aufgebaut werden, wie es verschiedene Naturschutzprojekte, bei denen die Beweidung von Flächen durch Schafe und Ziegen vorgesehen ist, erfordern. Nach Ansicht der unterzeichnenden Verbände dürfen Abschussgenehmigungen nicht daran scheitern, dass einzelne technische Vorgaben nicht eingehalten sind, wenn im Übrigen sichergestellt ist, dass der Landwirt alle zumutbaren Maßnahmen zur Errichtung eines Zauns ergriffen hat.

Der Schutz der Weidetierhaltung ist gerade im Westerwald elementar, um die einzigartige Kulturlandschaft zu schützen, denn eine Offenhaltung gelingt nur, solange dort Tiere gehalten werden, die die Landschaft offenhalten. Die Bejagung von schadstiftenden Wölfen ist daher notwendig, um sowohl dem Naturschutz, aber insbesondere auch gegenüber den Tierhaltern und Menschen im Westerwald deutlich zu machen, dass sich die Politik dieser besonderen Situation bewusst ist.