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Der Mais leidet akut unter Wassermangel. Foto: Imago Images

Dürre – BWV fordert Erleichterungen für Bauern und Winzer

Koblenz. Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen hat gravierende Folgen für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. Anstatt grüner Wiesen herrschen vertrocknete Grasbestände vor, Bäume verlieren frühzeitig ihre Blätter, insbesondere kleinere Gewässer führen kaum noch Wasser, Mais wird notgeerntet und die Traubenernte beginnt vielerorts so früh wie nie zuvor. Zudem wirken sich die niedrigen Wasserstände der Wasserstraßen auf die Verfügbarkeit von Dünger und Futtermittel aus und treiben deren Preise sowie die Dieselpreise in die Höhe.

Angesichts dieser beispiellosen Situation hat sich der Präsident des BWV Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Christine Schneider gewandt und kurzfristig Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Dürreperiode gefordert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer drohenden Futtermittelknappheit und dem damit verbundenen Erfordernis, auch spät im Jahr noch Futterpflanzen anbauen zu können, ersuchte der Präsident, die bestehende Sperrfrist zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger (31.10.) um einen Monat zu verschieben. Eine Verschiebung würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass derzeit aufgrund der Beschaffenheit ausgetrockneter Böden die Möglichkeit der Gülleausbringung stark eingeschränkt ist.

Weiterhin fordert der BWV, die derzeit bestehenden Fruchtfolgeregelungen für Mais für dieses und nächstes Jahr zu lockern und entgegen den bisherigen Regelungen nicht nur einen zweimaligen, sondern einen dreimaligen Anbau von Mais zu ermöglichen, ohne dass zwischenzeitlich eine andere Kultur bzw. Zwischenfrüchte angebaut werden müssten. Letztlich hat sich der BWV auch dafür stark gemacht, in begrenztem Umfang Grünlandflächen zum Zwecke der Erneuerung der Grasnarbe umbrechen zu dürfen und einmalig in diesem Herbst die Aussaat von Futterpflanzen oder Getreide zu ermöglichen, so dass erst im kommenden Jahr die Wiederansaat der Grasnarbe mit entsprechenden Futtergräsern vorgenommen werden muss. In Anbetracht der Besonderheit, dass viele Grasbestände durch die Trockenheit ohnehin sehr stark beeinträchtigt sind, wird auf diese Weise insgesamt die Futtersituation verbessert und der Bestand hochwertigen Grünlands weiterhin ermöglicht. Darüber hinaus würden auch die strengen Regelungen zum Erhalt des Grünlandanteils in unserer Region eingehalten.

Auch wenn der Bereich des Weinbaus von den aktuellen Folgen der anhaltenden Dürreperiode nicht so unmittelbar als Dauerkultur betroffen ist, hat der BWV-Präsident darauf hingewiesen, dass gerade im Bereich des Weinbaus mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Trockenheit notwendig sind. Als Beispiel nannte er die Anerkennung von Bewässerungsmaßnahmen für den Erhalt von kulturlandschaftsprägenden Rebanlagen als Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Zudem hat Präsident Weber darauf hingewiesen, dass Sorge dafür getragen werden müsse, bei einer weiteren Verschärfung der Trockenheit die Bewässerungsmöglichkeiten aus Oberflächenwasser bzw. auch Trinkwasservorräten für den Bereich des Weinbaus, insbesondere für Junganlagen, nicht einzuschränken. Auch wenn im privaten Bereich das Wässern von Gärten, Befüllen von Schwimmbädern verboten und ähnliche wassersparende Maßnahmen angeordnet werden, könne dies nicht für den Weinbau gelten. Investitionen für Junganlagen, die mit hohem finanziellem Aufwand (teilweise bis zu 50.000 €/ha) angelegt worden sind, würden sonst Gefahr laufen, innerhalb kürzester Zeit entwertet zu werden. Dies würde für viele Winzer gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen.