Koblenz. Die Diskussion über die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten sogenannten „Roten Gebiete“ wird derzeit auf der Bundes- und Landesebene mit großem Engagement geführt. Dabei geht es vor allem darum, die Folgen der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufzuarbeiten. Damals hatten die Leipziger Richter die Rechtsgrundlagen der Düngeverordnung in Bayern bemängelt, was eine bundesweite Aussetzung der betroffenen Gebietskulissen bedeutete. Bisher galt, dass landwirtschaftliche Betriebe, die in Roten Gebieten wirtschaften müssen, mit erheblichen Einschränkungen und damit auch wirtschaftlichen Nachteilen zu kämpfen haben. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich bereits seit Jahren dafür eingesetzt, dass diejenigen Betriebe, die durch ihre gewässerschonende Bewirtschaftungsweise nicht zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers beitragen, von den Auflagen in den Roten Gebieten befreit werden und so einen verursachergerechten Umgang im Rahmen der Düngeverordnung eingefordert.
Wesentliche Grundlage für das gesamte System der Roten – und auch „gelben“ (eutrophierten) – Gebiete ist ein aussagekräftiges Netz an entsprechenden Messstellen. Die derzeitige Ausweisung der Roten Gebiete in Rheinland-Pfalz geht auf das Jahr 2023 zurück. Grundsätzlich ist es vorgesehen, ab dem Jahr 2027 die bisherige Kulisse, unabhängig von der aktuellen Diskussion über die Rechtsgrundlagen, zu überarbeiten und dafür die aktuellen Messdaten aus dem Zeitraum 2022 bis 2025 zu Grunde zu legen. Um eine fachliche Bewertung vornehmen zu können, sollte das bisherige Messstellennetz auf rund 560 Messstellen ausgeweitet werden, um zusätzliche Daten vor allem für die Nachvollziehbarkeit der Gebietsausweisungen zu gewinnen.
Der Präsident des BWV, Marco Weber, hat gegenüber der zuständigen Landwirtschaftsministerin Christine Schneider noch einmal deutlich gemacht, dass die betroffenen Betriebe Klarheit und Planungssicherheit benötigen und wissen müssen, ob ihre bewirtschafteten Flächen auch in Zukunft in den Roten Gebieten liegen oder ob Änderungen an der bisherigen Gebietskulisse vorgenommen werden. Sollten die Roten Gebiete auch in Zukunft aufrecht erhalten werden, ist die Kenntnis darüber, ob Flächen innerhalb oder außerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegen, für die landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Anbauplanung ebenso wichtig wie für den Abschluss möglicher neuer Pachtverträge, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.