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Bundesfachgruppe Obstbau und Landesgruppen fordern politische Kehrtwende

Berlin/Koblenz. „Wollen wir in Deutschland überhaupt noch heimisches Obst?“ Mit dieser Frage richtet sich die Bundesfachgruppe Obstbau im Bundesausschuss Obst und Gemüse in einem Brandbrief an die Landesregierungen, Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage. Unterzeichnet wurde der Appell von 17 Landes- und Fachgruppen, darunter auch Tim Kirch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Obstbau im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.

Die Botschaft ist eindeutig: Ohne grundlegende politische Veränderungen verliert der heimische Obstbau weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Damit stehen nicht nur zahlreiche Familienbetriebe unter Druck, sondern auch die regionale Versorgung mit Obst, Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Obwohl deutsche Obstbaubetriebe hochwertiges Obst unter hohen Umwelt-, Qualitäts- und Sozialstandards erzeugen und kontinuierlich in nachhaltige Produktionsverfahren investieren, lassen sich die Erzeugnisse vielfach nicht mehr kostendeckend vermarkten. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck durch preisgünstige Importe aus Ländern mit deutlich niedrigeren Produktionskosten. Nach Angaben der Bundesfachgruppe gibt inzwischen alle zwei Tage ein Obstbaubetrieb seine Produktion auf.

Als Hauptursache nennt die Fachgruppe die stark gestiegenen Produktionskosten. Besonders ins Gewicht fallen die Personalkosten, die im Obstbau bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Seit 2021 sei der gesetzliche Mindestlohn um mehr als 46 Prozent gestiegen, bis 2027 werde sich der Anstieg auf über 53 Prozent summieren. Während deutsche Betriebe diese Kosten tragen müssten, konkurrierten sie mit Importware aus Ländern mit deutlich niedrigeren Löhnen.

Zusätzlich verschärfen der zunehmende Mangel an Saisonarbeitskräften, erschwerte Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, fehlende Rechtssicherheit bei kurzfristigen Beschäftigungen sowie der Wegfall wichtiger Pflanzenschutzmittel die wirtschaftliche Lage der Betriebe.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesfachgruppe drei zentrale Maßnahmen. Erstens soll die Wettbewerbsfähigkeit arbeitsintensiver Sonderkulturen gestärkt werden. Vorgeschlagen wird ein 20-prozentiger Abschlag auf den gesetzlichen Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte bei gleichzeitiger Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Forderung basiert auf einem Gutachten des Lehrstuhls für Arbeitsrecht der Universität Tübingen, das der Deutsche Bauernverband in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten kann über folgenden Link eingesehen werden: Link über Mindestlohnabschlag für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft

Zweitens fordert die Branche unbürokratische und rechtssichere Verfahren für die Gewinnung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten. Drittens seien eindeutige gesetzliche Regelungen für kurzfristige Beschäftigungen erforderlich, um Betrieben Planungssicherheit zu geben und Investitionen zu ermöglichen.

„Es geht um die Zukunft des heimischen Obstbaus und die Frage, welchen Stellenwert regional erzeugte Lebensmittel künftig in Deutschland haben sollen“, betont Tim Kirch. Wer regionale Versorgung, kurze Transportwege und hohe Produktionsstandards erhalten wolle, müsse den Betrieben wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen bieten. Nur so könnten Obstbaubetriebe weiter investieren, Arbeitsplätze sichern und jungen Hofnachfolgern eine Perspektive geben. Andernfalls drohe Deutschland zunehmend von Obstimporten abhängig zu werden.