Koblenz, 8. Juli 2026. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. (BWV) lehnt die geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer entschieden ab. In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage des deutschen Weinbaus wäre eine zusätzliche steuerliche Belastung ein völlig falsches Signal an Winzerfamilien, Kellereien, Genossenschaften und die gesamte regionale Wertschöpfungskette.
Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Schaumwein (Sekt). Sie beträgt derzeit 136 Euro je Hektoliter beziehungsweise 1,02 Euro je 0,75-Liter-Flasche. Nach den Plänen des Bundesministeriums der Finanzen soll sie ab 2027 um 20 Prozent auf rund 163 Euro je Hektoliter steigen. Die Steuerbelastung je 0,75-Liter-Flasche würde damit auf rund 1,22 Euro anwachsen.
Aus Sicht des BWV kommt dieser Vorschlag zur denkbar schlechtesten Zeit. Die deutsche Weinwirtschaft befindet sich in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Rückläufiger Weinkonsum, sinkende Absatzmengen, Kaufzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, steigender internationaler Wettbewerbsdruck sowie stark gestiegene Kosten für Energie, Löhne, Betriebsmittel, Verpackung, Logistik, Maschinen und Kellertechnik setzen die Betriebe massiv unter Druck. Viele familiengeführte Weinbaubetriebe arbeiten längst an der wirtschaftlichen Belastungsgrenze.
Gerade Schaumwein bietet vielen Betrieben derzeit wichtige Perspektiven. Während der Absatz von Stillwein seit Jahren unter Druck steht, investieren zahlreiche Winzerinnen und Winzer in hochwertige Sekte, Winzersekte sowie alkoholfreie und alkoholreduzierte Alternativen. Dieses Segment schafft zusätzliche Wertschöpfung, ermöglicht Innovationen und stärkt die wirtschaftliche Basis vieler Betriebe. Eine Steuererhöhung würde diese Entwicklung ausbremsen.
Die Folgen der geplanten Erhöhung wären aus Sicht des BWV klar absehbar. Den Herstellern bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie übernehmen die zusätzliche Steuerbelastung selbst und schwächen damit ihre ohnehin angespannte Ertragslage weiter. Oder sie geben die Mehrbelastung über höhere Preise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. In diesem Fall drohen Absatzrückgänge in einem ohnehin preissensiblen Markt. Beide Wege führen zu einer zusätzlichen Belastung der Betriebe.
„Diese Steuererhöhung ist wirtschafts- und strukturpolitisch nicht nachvollziehbar. Wer die Schaumweinsteuer erhöht, belastet entweder die Hersteller direkt oder verteuert das Produkt für die Verbraucher. Am Ende stehen weniger Absatz, geringere Investitionsspielräume und noch mehr Druck auf unsere Winzerfamilien“, erklärt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber.
Kritisch bewertet der BWV auch das Verfahren. Der Entwurf zur Erhöhung der Schaumweinsteuer wurde den Verbänden am 29. Juni 2026 mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 30. Juni 2026, 13.00 Uhr, zugeleitet. Eine derart kurze Frist wird der Tragweite einer solchen Maßnahme nicht gerecht. Gerade ehrenamtlich geführte Verbände benötigen ausreichend Zeit, um sich mit ihren Gremien abzustimmen und eine fundierte Position zu erarbeiten.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit seinen Weinbauverbänden Ahr, Mosel, Mittelrhein und Nahe fordert daher alle politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, sich gegen die geplante Anhebung der Schaumweinsteuer einzusetzen. Angesichts der angespannten Lage im Weinbau darf der Bund die Betriebe nicht zusätzlich belasten.
Der BWV hat am 8. Juli alle Bundestagsabgeordneten aus dem Verbandsgebiet angeschrieben, um auf die erheblichen Risiken der geplanten Steuererhöhung hinzuweisen.
„Wer den Weinbau in Deutschland erhalten will, darf ihn nicht weiter belasten. Unsere Betriebe brauchen Entlastung, Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen – keine neuen Steuern“, so die Repräsentanten des BWV einstimmig.
(mr)