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Was bringt die Mitgliedschaft? |
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Es gibt Rechte, die unverrückbar festzustehen scheinen, jedoch durch unterschiedliche Ansprüche des Staates und der Gesellschaft zunehmend ausgehöhlt werden. Klassisches Beispiel dafür ist das in Artikel 14 Grundgesetz garantierte Eigentum. Gerade das Eigentumsrecht wird zunehmend ausgehöhlt und muss daher als eines der tragenden Säule unserer Demokratie mit Argwohn geschützt werden. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. In Deutschland ist das Jagdrecht seit 1848 untrennbar an Grund und Boden gebunden. Da das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht begrifflich auseinanderfallen, ergibt sich die Notwendigkeit, die Interessen der Grundstückseigentümer als Jagdrechtsinhaber zu bündeln, um sie wirksam gegenüber staatlichen Stellen und Jagdpächtern zu vertreten. Einer der wichtigsten Punkte des grundlegend geänderten Landesjagdgesetzes 1979 war die Tatsache, dass Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von Gesetzes wegen auf Ortsebene geschaffen wurden mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Eben diese Rechte und Pflichten werden häufig in der Praxis in Rheinland-Pfalz "übersehen" bzw. "verkannt“. Das ist ein gesetzlich nicht gewollter, unhaltbarer Zustand, der im Interesse der Jagdgenossenschaften aber auch der Eigenjagdbesitzer nicht einfach hingenommen werden kann und sollte.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat erkannt, dass nicht nur in diesem Bereich eine starke Interessenvertretung nach außen und eine gute Informationspolitik gegenüber den betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer notwendig ist. Deshalb wurde am 17.07.2000 in Koblenz - ähnlich wie schon seit längerem in anderen Bundesländern bestehend - eine "Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. (IGJG)" gegründet. Die IGJG hat ihren Sitz in Koblenz in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes. Der Vorstand wir alle 5 Jahre neu gewählt. Aktueller Vorsitzender ist Heribert Metternich aus Arnshöfen im Westerwald.
Die IGJG ist bestrebt, eng mit allen Organisationen und Institutionen zusammenzuarbeiten, die sich der Bewahrung des Grundeigentums und der Sicherung der land-, forst- sowie fischereiwirtschaftlichen Nutzung verpflichtet sehen. Die IGJG ist von der rheinland-pfälzischen Landesregierung als Ansprechpartner für die Jagdgenossen und die Eigenjagdbesitzer im nördlichen Rheinland-Pfalz anerkannt.
Aufgabe der IGJG ist unter anderem die Wahrung und Fortentwicklung des derzeitigen, bewährten und eigenständigen Jagdrechtssystem mit seiner Bindung an das Eigentum am Grund und Boden und dem Reviersystem, Verstärkung des Einflusses der Eigentümer auf Fragen der Nutzungen, Auflagen, Ausgleiche und Gestaltungen am Flächeneigentum. So hat die IGJG eine Reihe von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene erarbeitet und abgegeben. Dies entspricht auch einem weiteren Ziel das sich die IGJG gesetzt hat, nämlich die Vertretung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden bei der Wahrung ihrer Rechte und sonstigen Belange in Staat und Gesellschaft. So wirkt die IGJG jährlich an der Erstellung des 12 Punkte Programms zur Bekämpfung des klassischen Schweinepest und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände mit. Die IGJG hat Stellungnahmen zur Kirr- und Fütterungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und zu diversen Durchführungsverordnungen zum Landesjagdgesetz abgegeben. Auf Bundesebene hat die IGJG ihre Haltung zum Bundesjagdgesetz, zum Bundeswaldgesetz und zur Föderalismusdebatte insgesamt eingebracht.
Eine weitere Aufgabe der IGJG ist die Unterstützung der einzelnen Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer bei der Wahrung ihrer Aufgaben, insbesondere die Sicherung der eigentumsrechtlichen Interessen der Jagdnutzung, Koordinierung von Maßnahmen der Hege, Beratung der Verbandsmitglieder, Unterrichtung bzw. Schulung der Verbandsmitglieder zur bestmöglichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ziel der Tätigkeit der Interessengemeinschaft ist ebenfalls die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, der Schutz und die Erhaltung der freilebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer natürlichen Lebensgrundlage, z. B. durch die Förderung des Landschafts- und Naturschutzes, des Umwelt- und Tierschutzes unter besonderer Wahrung der Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie der Landeskultur.
Die IGJG ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), die beim Deutschen Bauernverband (DBV) in Berlin angesiedelt ist. Die im Sommer 2000 in Münster gegründete BAGJE ist die Dachorganisation der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise der Jagdgenossenschaften in den Ländern. Ziel der BAGJE ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen die Rechte der 4 Mio. Grundeigentümer als Jagdrechtsinhaber in Deutschland zu vertreten und eine nachhaltige Nutzung von Natur und Landschaft zu sichern.
Was spricht für eine Mitgliedschaft in der IGJG?
Mit Infobriefen („Unser Revier“) informiert die IGJG ihre Mitglieder regelmäßig über die aktuelle Verbandsarbeit, über Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Veranstaltungen, die für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer von praktischem Nutzen sind oder sein können. Sämtliche Leistungen der IGJG (mit Ausnahme von Informationsveranstaltungen, z. B. Fortbildungsveranstaltungen, Seminare und Sonderveröffentlichungen) sind mit dem geleisteten Mitgliedsbeitrag abgegolten. Die Mitgliedschaft in der IGJG erfolgt auf Antrag. Ordentliches Mitglied der IGJG können nur Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier werden. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die sich dem Zweck- und Aufgabenbereich der IGJG verbunden fühlen. Sie haben ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht.Was Sie schon immer gesucht haben, eine fachliche Ansprechstelle und wirksame Interessenvertretung Ihrer Belange, das steht bereit und heißt: Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der IGJG: Postfach 30 02 61, 56026 Koblenz, Tel.: 0261/9885-0, Fax: 0261/9885-1300
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