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IGJG
Die IGJG versteht sich als politische und gesellschaftliche Vertretung der Grundeigentümer, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in den landwirtschaftlich geprägten ehemaligen Regierungsbezirken Trier und Koblenz. Sie ist von der rheinland-pfälzischen Landesregierung als Ansprechpartner für die Jagdgenossen und die Eigenjagdbesitzer im nördlichen Rheinland-Pfalz anerkannt.
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Die IGJG unterstützt ihre Mitglieder in allen politischen, jagdlichen und rechtlichen Fragen und trägt so zur bestmöglichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei. Über regelmäßige Publikationen und Fachveranstaltungen werden die Mitglieder informiert. Aufgabe der IGJG ist zudem die Wahrung und Fortentwicklung des derzeitigen, bewährten und eigenständigen Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Eigentum an Grund und Boden.
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Ordentliches Mitglied der IGJG können nur Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Verbandsgebiet werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft.
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Die Jagdgenossenschaften werden umfassend betreut und rechtlich beraten, informiert und über Seminare geschult.
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Ziel der Arbeit der IGJG ist der Interessenausgleich zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern!
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Wir beraten und helfen weiter bei
der Gestaltung des Jagdpachtvertrages,
speziellen Fragen zur Jagdgenossenschaft,
Jagdkatasterfragen,
Regulierung des Wildschadens und
bei Nichteinhaltung des Pachtvertrages.
Wir geben Stellungnahmen ab in Fragen
des Jagdrechtes,
des Naturschutzrechtes,
des Artenschutzrechtes,
des Waffenrechts usw.
Informationsblatt "Unser Revier"
Beratung von Jagdgenossenschaften
Vergünstigter Erwerb der Software "PC-Jagdpachtverwaltung"
Politische Vertretung in jagdlichen und eigentumsrechtlichen Fragen gegenüber Staat und Gesellschaft
Informationsflyer
Beitrittserklärung
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Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung per Post an folgende Adresse:
Interessengemeinschaft der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer (IGJG)
z.H. Frau Sandra Colmi
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz
Fax: 0261/9885 1300
Streit mit Jägern rechtfertigt nicht Ende der Zwangsmitgliedschaft
Münster. Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, aus ethischen Gründen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, die grundsätzlich für jeden Grundeigentümer einer bejagbaren Fläche gilt, zu beenden. An die maßgeblichen ethischen Gründe sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen, damit ein Eigentümer mit seiner Fläche aus der Solidargemeinschaft einer Jagdgenossenschaft ausscheiden kann.
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Evaluation des Jagdrechts nicht auf dem Rücken der Jagdgenossenschaften austragen
Koblenz. Mitte Februar kam der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen zusammen, um das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Januar 2022 vorgelegte Evaluationspapier zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz zu diskutieren.
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Sonderregelung gelten für Jagdgenossenschaften weiter
Mainz. Bereits im Jahr 2021 hatte das für Jagdfragen zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) umfassende Sonderregelungen erlassen, wonach Jagdgenossenschaften, die Corona bedingt keine Versammlungen durchführen konnten, besondere Rechte in Anspruch nehmen durften.
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Durchführung von Gesellschaftsjagden
Mainz. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, in dem für die Drückjagdsaison ein „Hygienekonzept Jagd“ erarbeitet worden ist, bestehen nunmehr deutlich weniger Einschränkungen, so dass das „Hygienekonzept Jagd“ keine Anwendung mehr findet.
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IGJG: Metternich fordert Einberufung des Runden Tisches Großkarnivoren
Koblenz. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Ökonomierat Heribert Metternich, hat sich in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel dafür ausgesprochen, den rheinland-pfälzischen Runden Tisch Großkarnivoren unverzüglich einzuberufen.
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Neue Sonderausgabe Nr. 01/2022
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Für Mitgliedsjagdgenossenschaften in der IGJG sind diese Mitteilungen mit dem Beitrag abgegolten, Sie haben die neue Ausgabe mit der Post erhalten.
Über die Aufnahmemodalitäten der Jagdgenossenschaft als Mitglied in der IGJG informiert Sie gerne Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle des Bauernverbandes. Informationen und den Aufnahmeantrag finden Sie auch auf dieser Homepage.