Susanne Arnold: Bei Kirmes Mord und Wein vom Weingut Richard Richter

Koblenz. Schriftstellerin Susanne Arnold wird am 30. Oktober ab 19:30 Uhr in den Räumen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz aus ihrem Krimi „Bei Kirmes Mord“ lesen. Nachdem ihre ersten Geschichten in England angesiedelt waren, widmet sie sich literarisch ihrer Heimatregion. Susanne Arnold lebt mit ihrer Familie in Koblenz. »Bei Kirmes Mord« ist ein humorvoller Wohlfühlkrimi mit Karussell, Musik und Currywurst.

Hierzu kredenzt Thomas Richter vom Weingut Richard Richter aus Winningen an der Mosel seine aktuellen Weine. Was mit der Gründung des Weingutes im Jahr 1838 begann, wurde von Generation zu Generation mit Intelligenz, Sachverstand und Spürsinn ausgebaut und verbessert. Heute gehört das Weingut Richter zu einem der am meisten ausgezeichneten Weingüter an der Mosel.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau verspricht wieder einen kurzweiligen Abend. Die Teilnehmergebühr beträgt 25,00 €.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Straße 3, 56070 Koblenz, Telefon: 0261-9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online.

 

Hofübergabeseminar – Den Betrieb richtig übergeben

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 03. Novemver 2026 ab 10:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Hofübergabeseminar durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen sowie mit den notariellen Anforderungen im Rahmen einer Hofübergabe beschäftigen. Außerdem wird die Bedeutung des Ertragswertes erläutert. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Steuerberater Andreas Pörsch, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul vom Bauern und Winzerverband und der BWV Rhemo GmbH sowie Sachverständiger Hartmut Bauer stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und 90 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldung:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz
Telefon: 0261 9885-1112
E-Mail: presse@bwv-net.de
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BWV kämpft gegen kalte Enteignung durch Turbo-Gewerbegebiete

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) wehrt sich vehement gegen die Ausweisung von Turbo-Gewerbegebieten, die von der Landesregierung propagiert werden. Das geplante Turbo-Gewerbegebiet im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein Beispiel dafür, wie die Ausweisung solcher Gebiete nicht vorgenommen werden sollte. Die in der Planungsgemeinschaft der Region Trier zusammengeschlossenen vier Landkreise und kreisfreie Stadt Trier des ehemaligen Regierungsbezirks haben für den Raumordnungsplan der Region die Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt. Entsprechend wütend reagiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber. Durch die Einführung der Bau-Turbos würden viele Vorhaben auf einzelne Gebiete konzentriert. Das führe zu einem enormen Flächendruck in einzelnen Regionen.

Weber stellt klar, dass sich der BWV nicht grundsätzlich gegen kommunale Entwicklungen oder sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen wehre. Wenn jedoch gezielt landwirtschaftliche Existenzen gefährdet oder zerstört würden, sei irgendwann „Feierabend“. „Das Land Rheinland-Pfalz lässt die Ausweisung von Turbo-Gewerbeflächen zu, ohne die Anliegen der Bewirtschafter der Flächen auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Das hat mit einer Planung von unten nach oben, also von der Ortsgemeinde bis hinauf zur Planungsgemeinschaft, und somit mit einer demokratischen Handlungsweise rein gar nichts mehr zu tun,“ macht der BWV-Präsident deutlich. Auch der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Bernkastel-Wittlich und BWV-Vizepräsident Harald Schneider ist wütend über den Umgang mit den bäuerlichen Betrieben. Aus Vorrangflächen für die Landwirtschaft seien lediglich Vorbehaltsflächen geworden, wodurch die Landwirtschaft an Mitspracherecht verliere. Das sei ein unerhörter Vorgang. Weber fügt hinzu: „Wenn es stimmt, dass das Wirtschaftsministerium damit gedroht habe, den Raumordnungsplan ohne eine Herabstufung der Flächen im Turbo-Gebiet nicht zu genehmigen, dann schlägt das dem Fass den Boden aus.“ Dabei gebe es ja bereits in Maring-Noviand eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene 65 Hektar große Gewerbefläche. Es sei aber absolut indiskutabel, beste Böden, die für die Zukunft der menschlichen Ernährung und Erzeugung erneuerbarer Energien zwingend notwendig seien, einfach zu versiegeln.

Mit der Ausweisung des Turbo-Gewerbegebietes bei Wittlich und Platten verlieren die Landwirte mindestens 120 Hektar an Gewerbeflächen plus zusätzliche Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen, insgesamt also über 200 Hektar. Dieses Verhalten der Planungsgemeinschaft der Region Trier führt zu konkreten existenziellen Bedrohungen für landwirtschaftliche Familienbetriebe, etwa für einen vor Ort ansässigen Biogasbetrieb, der bereits erheblich investiert hat und sich für die Zukunft weiterentwickeln möchte.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen im Raumordnungsplan zu belassen und wieder zu einer Planung zurückzukehren, die die Anliegen der Bauern- und Winzerfamilien berücksichtigen. Die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen haben ein Recht darauf, über die Zukunft ihrer Heimat mitzuentscheiden. (H.N.)

Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Abschussgenehmigung für GW-2478

Die Bejagung von Wölfen, die nachweislich für eine Vielzahl an Tierrissen verantwortlich sind, gestaltet sich in Rheinland-Pfalz weiterhin als schwierig. Und das, obwohl weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass reißende Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung rasch und unkompliziert bejagt werden sollten. Nachdem bereits im Jahr 2024 das Verwaltungsgericht in Koblenz den Abschuss des dem Leuscheider Rudel zuzuordnenden GW 1896 gestoppt hat, wurde nunmehr auch eine weitere Abschussgenehmigung auf den dem Greifensteiner Rudel zugehörigen GW 2478 vorläufig gestoppt. Das Greifensteiner Rudel ist im Grenzgebiet zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Hohen Westerwald aktiv und war im letzten Jahr auffällig geworden.  Die Kreisverwaltung des Landkreises Westerwald hatte Mitte September eine Genehmigung erteilt, den in den letzten Monaten sehr auffälligen Wolf zu erlegen. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass dieser in den vergangenen Monaten mehrfach zwischen April und August 2026 eine Vielzahl an Nutztieren gerissen oder verletzt hatte. Dem zur Jagd freigegebenen Wolf konnten konkret 25 zu Schaden gekommenen Nutztiere nachgewiesen werden, dazu kamen 91 weitere Nutztiere, die durch Mitglieder des gleichen Rudels getötet oder verletzt wurden. Nach Ansicht der für die Abschussgenehmigung inzwischen zuständigen Unteren Jagdbehörde hatte der Wolf mehrfach die erforderlichen Herdenschutzzäune überwunden, sodass zur Abwendung von landwirtschaftlichen und sonstigen Schäden die Jagd auf das Tier angeordnet wurde. Diese Genehmigung hatte jedoch nur wenige Tage Bestand.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat am 21. September 2026 in einem Eilantragsverfahren zunächst entschieden, die Abschussgenehmigung vorläufig auszusetzen. Begründet wird die Entscheidung damit, dass es zu Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes geboten sei, vor einer gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, die dann nicht mehr revidiert werden können. Dies müsse – so die Koblenzer Richter – zumindest dann gelten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein als aussichtslos einzustufen sei.

Die Kläger haben in dem Eilverfahren angeführt, dass die Abschussgenehmigung rechtswidrig sei, weil insbesondere die Höhe der verwendeten Herdenschutzzäune nicht angemessen, sondern mit 0,9 – 1,1 Metern zu niedrig gewesen sei. Darüber hinaus rügt der Kläger die nach seiner Ansicht nach nicht rechtskonforme Umsetzung europarechtlicher Vorschriften im Bundesjagdgesetz. Ob das Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren, die sicher kurzfristig zu erwarten ist, aufrechterhält, bleibt abzuwarten. Auch auf hessischer Seite gibt es juristische Auseinandersetzungen wegen des möglichen Abschusses von Jungwölfen aus dem Rudel. Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel zunächst einen Eilantrag gegen die Entnahme abgelehnt hatte, ist das Verfahren nunmehr beim hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Urheberrecht und Datenschutz – Sicher in den Medien bewegen!

Koblenz. Wer Fotos, Texte oder andere Inhalte auf einer Internetseite, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder anderen Medien veröffentlicht, muss zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) bietet deshalb am Mittwoch, 28. Oktober 2026, von 10:00 bis 13:00 Uhr in der Rotunde seiner Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Urheberrecht und Datenschutz – Sicher in den Medien bewegen!“ an.

Referent ist Rechtsanwalt André Nienhaus. Er erläutert unter anderem die Unterschiede zwischen Urheber- und Nutzungsrechten und zeigt auf, welche Rechte bei der Verwendung von Fotos und Texten berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob beispielsweise ein beauftragter Fotograf die von ihm angefertigten Aufnahmen selbst weiterverwenden darf und welche Bedeutung eingeschränkte Nutzungsrechte haben.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Persönlichkeitsrechten. Nienhaus informiert darüber, wann Einwilligungs- beziehungsweise Nutzungsrechteerklärungen erforderlich sind und welche Besonderheiten bei Aufnahmen von Minderjährigen gelten. Ebenso wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Texte verwendet werden dürfen, die nicht selbst erstellt wurden. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar mit dem Datenschutz bei der Medienarbeit. Die Teilnehmer erfahren, welche Rolle datenschutzrechtliche Vorgaben bei Veröffentlichungen spielen und worauf insbesondere beim Betrieb einer Homepage geachtet werden sollte, um diese datenschutzrechtlich möglichst sicher zu gestalten.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und 90 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
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Änderung des Landesjagdgesetzes und der Landesjagdverordnung

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten hat, wie angekündigt, die Entwürfe zur Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz sowie der nachgeordneten Landesjagdverordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften auf den Weg gebracht.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden dazu ausführlich Stellung nehmen. 

Die Entwürfe stehen nachfolgend zum Download bereit:

Tagungen in Berlin boten Gelegenheit zum Netzwerken

Berlin. Die Spitze des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau verbrachte in der vergangenen Woche einige Tagungen in der Bundeshauptstadt. Diese boten Gelegenheit zum Netzwerken mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern. So trafen Präsident Marco Weber und der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier mit der neuen Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Christine Schneider und ihrem Staatssekretär Michael Mätzig im Rahmen des Grummet-Festes des Deutschen Bauernverband zusammen – eine ideale Gelegenheit um drängende Themen des Berufsstandes zu adressieren. Die Ansprache zur Eröffnung des Grummet-Festes nutzte DBV-Präsident Joachim Rukwied für Klartext gegenüber der Politik. Die deutlichen Worte fanden den Beifall der anwesenden Gäste aus Politik, Ehren- und Hauptamt der berufsständigen Vertretungen und weiterer Gäste. Das Grummet-Fest war Glanzlicht der Kreisvorsitzendentagung, an der für den BWV die neu gewählten Vorsitzenden Thomas Heidberg (Cochem-Zell), Dominik Ehrenstein (Neuwied) und Andreas Struth (Rhein-Lahn) teilnahmen.

Die letzte Woche war angefüllt u.a. mit Tagungen des Präsidiums und des erweiterten DBV-Verbandsrates, wie auch der Klausurtagung der Hauptgeschäftsführer. Neben den DBV-Tagungen hatte zudem Ministerpräsident Gordon Schnieder zum traditionellen Sommerfest der Landesvertretung Rheinland-Pfalz eingeladen. „Heimat26“ war somit auch ein Treffen einer Vielzahl von Akteuren, die als Unternehmer, Gewerkschafter, Verbandsvertreter und Politiker Rheinland-Pfalz gestalten. Auch hier pflegten die Vertreter des BWV Rheinland-Nassau ihre Kontakte und stellten dabei die neuen DBV-Vize-Generalsekretäre Steffen Pingen und Benjamin Walker den rheinland-pfälzischen Delegierten vor. Ganz im Sinne der heimischen Bauern- und Winzerfamilien wurden kulinarische Köstlichkeiten und edle Tropfen aus den sechs Weinanbaugebieten des Landes ausgeschenkt, somit auch von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe, also dem Verbandsgebiet des BWV Rheinland-Nassau. Insgesamt waren es intensive Tage in Berlin, die mit einigen „Berliner Runden“ die Themen des Berufsstandes den Entscheidern nahebrachten. (C.A.)

BWV-Präsident und Weinbaupräsidenten appellieren an Politik: Keine Erhöhung der Steuern auf Wein und Sekt

Koblenz. Die Bundesregierung plant derzeit bestimmte Verbrauchssteuern, unter anderem auf Wein, Sekt und Spirituosen, zu erhöhen. Aus Sicht des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, sowie der Weinbaupräsidenten Walter Clüsserath (Mosel), Hubert Pauly (Ahr), Heinz-Uwe Fetz (Mittelrhein) und Rainer Klöckner (Nahe) ist der fiskalische Nutzen dieser Maßnahme jedoch höchst fraglich und zudem ein falsches Zeichen an die derzeit wirtschaftlich stark angeschlagene Weinbranche. Sie appellieren daher an die heimischen Abgeordneten, ausdrücklich Wein und Sekt von den geplanten Steuererhöhungen auszunehmen und damit den Weinbau in Rheinland-Pfalz zu stützen. Jede Kostenerhöhung bei Wein und Sekt belastet vor allem die kleinen Weinbaubetriebe zusätzlich.

Hochwertige und weltweit gefragte Weine und Sekte haben nicht nur eine überragende Bedeutung für Rheinland-Pfalz, sondern der Weinbau trägt ganz wesentlich zur Prägung der Landschaft und des Naturschutzes bei und fördert somit den Tourismus weit über die identitätsstiftende Bedeutung für die ansässigen Menschen der Flusslandschaften hinaus. In ähnlicher Weise wären auch die noch vorhandenen Abfindungsbrennereien betroffen, die mit traditioneller Handwerkskunst hochwertige Destillate erzeugen. Jede Kostenerhöhung, die insbesondere die in kleinen familiären Weinbaubetrieben organsierten Winzer und Brenner besonders hart treffen, müsse daher nach Ansicht der Präsidenten unterbleiben. Vor diesem Hintergrund schließen sich die fünf Präsidenten einem breiten Bündnis aus der Weinbranche und der Gastronomie an, das die Politik auffordert, eine Erhöhung der Steuern auf Wein, Sekt und Spirituosen zu verhindern. Eine Gefährdung des Mittelstandes und der regionalen Wertschöpfung müsse unterbleiben. Eine Belastung der Weinbranche und der Verbraucher mit höheren Kosten, deren finanzielle Auswirkung auf den Bundeshaushalt zudem fraglich ist, gilt es unbedingt zu vermeiden.

Arbeiten mit dem elektronischen Jagdkataster – Version 11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 23. Oktober 2026 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben der Version 11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz
Telefon: 0261 9885-1112
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Marco Weber: Eigentum, Freiwilligkeit und kooperativer Naturschutz müssen Grundlage der Wiederherstellung-VO sein

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, unterstützt die von der AGDW – Die Waldeigentümer, dem Deutschen Bauernverband (DBV) und den Familienbetrieben Land und Forst geäußerte Kritik an der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur. Ein von den drei Verbänden vorgestelltes Rechtsgutachten weist auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten und mögliche Einschränkungen für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen hin.

„Die Wiederherstellung und der Erhalt intakter Ökosysteme sind für die Landwirtschaft von großer Bedeutung. Entscheidend ist aber, auf welchem Weg diese Ziele erreicht werden“, betont Weber. „Landwirte und Winzer wehren sich vehement dagegen, dass zunächst mit Freiwilligkeit geworben wird und aus ihrem Engagement einige Jahre später ein ordnungsrechtlicher Zwang entsteht. Wer Naturschutz gemeinsam mit den Bewirtschaftern gestalten will, muss auf Kooperation, Vertrauen und verlässliche Vereinbarungen setzen.“

Für den BWV-Präsidenten steht dabei insbesondere der Schutz des landwirtschaftlichen Eigentums im Mittelpunkt. Landwirtschaftliche Flächen seien nicht nur Produktionsgrundlage, sondern häufig über Generationen aufgebautes und erhaltenes Eigentum landwirtschaftlicher Familien. Dieses Eigentum müsse einschließlich der damit verbundenen Bewirtschaftungsmöglichkeiten umfänglich erhalten bleiben.

„Es kann nicht sein, dass Eigentümer durch immer neue Gebietskulissen, Auflagen und Bewirtschaftungsbeschränkungen schrittweise die Verfügungsmöglichkeiten über ihr Eigentum genommen werden“, kritisiert der BWV-Präsident. „Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen weiterhin freiwillig umgesetzt werden.“ Besonders kritisch sieht Weber die Gefahr, dass freiwillig erbrachte Umweltleistungen oder geförderte Maßnahmen nachträglich zu einem Argument für weitergehende Schutzauflagen werden könnten. Dies würde die Bereitschaft der landwirtschaftlichen Betriebe, sich an Naturschutzprogrammen zu beteiligen, erheblich schwächen. „Wer heute freiwillig eine Fläche ökologisch aufwertet, darf morgen nicht dafür bestraft werden, indem genau diese Aufwertung zum Anlass genommen wird, die Nutzung dauerhaft einzuschränken. Eine solche Entwicklung wäre das Ende eines vertrauensvollen Vertragsnaturschutzes.“

Klimawandel verlangt flexible Lösungen

Handlungsbedarf sieht der BWV auch bei den fehlenden Anpassungsmöglichkeiten der Wiederherstellungsziele an den Klimawandel. Die EU-Wiederherstellungsverordnung orientiert sich unter anderem an bestimmten Lebensraumtypen. Gleichzeitig verändern steigende Temperaturen, zunehmende Trockenperioden, Starkregenereignisse und andere Wetterextreme die natürlichen Standortbedingungen. „Wir können Naturschutz im Jahr 2026 nicht ausschließlich nach Zuständen beurteilen, die unter anderen klimatischen Bedingungen entstanden sind“, erklärt Weber. „Wenn sich Niederschläge, Temperaturen, Vegetationsperioden und Wasserverfügbarkeit dauerhaft verändern, müssen die Betriebsleiter mit ihrer Bewirtschaftung darauf reagieren können.“

Es sei widersprüchlich, einerseits von Landwirten eine konsequente Anpassung an den Klimawandel zu verlangen, ihnen andererseits aber starre ökologische Zielvorgaben vorzuschreiben. Landwirtschaftliche Betriebe müssten beispielsweise Sortenwahl, Fruchtfolgen, Bodenbewirtschaftung und Wassermanagement an veränderte klimatische Bedingungen anpassen können. Die Regelungen müssten deshalb ausreichend flexibel sein, um ökologische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen zu können.

Ordnungsrecht gefährdet erfolgreiche Kooperationen

Darüber hinaus warnt der BWV-Präsident davor, bestehende und erfolgreiche Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben zu gefährden. Gerade in Rheinland-Pfalz gebe es zahlreiche Beispiele dafür, dass Landwirte gemeinsam mit Naturschutzbehörden, Kommunen und Umweltverbänden wirkungsvolle Maßnahmen zum Erhalt von Arten und Lebensräumen umsetzen. „Kooperativer Naturschutz funktioniert, weil die Beteiligten miteinander sprechen, die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen und gemeinsam praktikable Lösungen finden“, erklärt Weber. „Ein Landwirt, der seine Flächen täglich bewirtschaftet, kennt die örtlichen Bedingungen. Dieses Wissen müssen wir nutzen und nicht durch starre Vorgaben ersetzen.“ Als Grundprinzip für die Weiterentwicklung des Naturschutzes auf landwirtschaftlichen Flächen sei das Ordnungsrecht völlig ungeeignet. Zusätzliche Verbote und pauschale Bewirtschaftungsauflagen könnten sogar das Gegenteil dessen erreichen, was politisch beabsichtigt sei. „Dann wird sich jeder Betrieb sehr genau überlegen, ob er sich überhaupt noch an einem Naturschutzprojekt beteiligt“, so Weber.

Der BWV fordert deshalb, die nationale Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung und des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur sorgfältig zu überprüfen und die berechtigten Bedenken der Land- und Forstnutzer ernst zu nehmen. Vor allem dürften aus freiwilligen Maßnahmen keine dauerhaften ordnungsrechtlichen Bindungen entstehen.

„Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, fasst Weber zusammen. „Wir brauchen eine Politik, die den Landwirten vertraut, ihr Eigentum respektiert und freiwillige Leistungen angemessen honoriert. Nur wenn die Bewirtschafter als Partner behandelt werden, können wir Naturschutz dauerhaft erfolgreich gestalten. Für den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist deshalb klar: Das Eigentum an den landwirtschaftlichen Flächen und die damit verbundenen Nutzungsrechte müssen vollumfänglich erhalten bleiben. Zusätzliche Naturschutzleistungen müssen auch in Zukunft auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhen.“