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Mitgliederversammlung des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau Vorstand neu gewählt
Koblenz. Die Mitgliederversammlung des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau hat für die kommenden fünf Jahre einen neuen Vorstand gewählt. Ernst-Josef Kees aus Osann-Monzel im Kreis Bernkastel-Wittlich wurde einstimmig in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau bestätigt.
Damit wird er auch in den kommenden fünf Jahren die Interessen der landwirtschaftlichen Arbeitgeber im Verbandsgebiet Rheinland-Nassau, insbesondere gegenüber den Gewerkschaften, und auf Bundesebene vertreten. Die Mitgliederversammlung bestätigte auch Kurt Hastrich als stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes und die weiteren Vorstandsmitglieder Freiherr von Hövel, Andreas Ohlig und Christian Anheuser in ihrem Amt. Außerdem wurde Norbert Schäfer in den Vorstand gewählt, wodurch der Vorstand um ein Mitglied vergrößert wurde. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Leo Blum, übernahm als geborenes Vorstandsmitglied die Wahlleitung.
Vor Durchführung der Wahlhandlungen stellte Kees die neue Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes, Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, vor. Sie hat die Geschäftsführung des Verbandes im Juni 2009 von ihrem Vorgänger, Rechtsanwalt Stefan Schünemann, übernommen. Wolbeck ist zudem beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau als Sozialreferentin tätig. Er würdigte die jahrzehntelange ausgezeichnete Arbeit des ehemaligen Geschäftsführers Schünemann.
Im Anschluss an den Geschäftsbericht berichtete Wolbeck über die derzeitige tarifpolitische Situation in der Landwirtschaft und im Weinbau im Tarifgebiet Rheinland-Nassau. Ab dem 01.01.2011 betrage der tariflich festgelegte Stundenlohn für Saisonarbeitskräfte 6,40 € brutto. Des Weiteren teilte sie mit, dass der Lohntarif für Landwirtschaft und Weinbau fristgerecht von der IG BAU zum 31.03.2010 gekündigt worden sei. Es werde nun zunächst das Ergebnis der Verhandlung zwischen dem Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der IG BAU abgewartet. Im Anschluss daran stünden die Tarifverhandlungen im Tarifgebiet Rheinland-Nassau an. Das Ergebnis der Verhandlung der Bundesempfehlung sei abzuwarten, da diese von großer Bedeutung für die Lohnhöhe in den einzelnen Tarifgebieten sei. Der erste Verhandlungstermin im Mai 2010 sei aufgrund der überhöhten Forderungen der IG BAU gescheitert. Sie hätte von vornherein eine Lohnerhöhung von 5,3 % gefordert. Der nächste Verhandlungstermin stehe wohl im Herbst an. Der Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitglieder des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Nassau waren sich zudem darin einig, dass sie die von der IG BAU geforderte Einführung eines Mindestlohnes nach wie vor strikt ablehnten. Dies wurde damit begründet, dass die unterste Lohngruppe der regionalen Landarbeitertarife bzw. spezifischer Saisonarbeitertarife faktisch einen Mindestlohn darstelle. Regionale Strukturunterschiede und unterschiedliche Einkommensalternativen außerhalb der Landwirtschaft erforderten unterschiedliche Lohnhöhen in den untersten Lohngruppen der regionalen Tarifverträge.
Nach der Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes wurde eine Informationsveranstaltung über ausländische Saisonarbeitskräfte durchgeführt. Interessierte Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes nahmen an dieser Veranstaltung teil. Wolfgang Hohl, Sachgebietsleiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vom Hauptzollamt Koblenz, hielt zunächst einen Vortrag zu dem Thema „Der Zoll gegen Schwarzarbeit“. Hohl machte insbesondere darauf aufmerksam, dass der Schwerpunkt der Zollkontrollen nicht im Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus liege, sondern in anderen Branchen, wie z.B. dem Baugewerbe und der Gastronomie. Auch ging er auf die Ausrüstung der Zollbeamten bei den Prüfungen ein, zu der u.a. eine Schusswaffe gehöre. Das Tragen der Dienstkleidung und das Beisichführen der Waffe sei aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben. Er betonte, dass der Zoll davon nicht Abstand nehmen dürfe, da er dann gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen würde. Hohl bat um Verständnis dafür, dass bei den Prüfungen eine gewisse Vorgehensweise eingehalten werden müsse, z.B. um die Flucht von ausländischen Saisonarbeitskräften beim Betreten der landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Flächen durch die Zollbeamten zu verhindern. Dafür sei es unverzichtbar, dass die Beamten sich den entsprechenden Betrieben oder Flächen aus verschiedenen Richtungen nähern würden – auch wenn dies von den Betriebsleitern und den Saisonarbeitnehmern als bedrohlich empfunden werde. Er gab zudem einige hilfreiche Tipps, wie die Kontrollen verkürzt werden könnten. Zwar gebe es in Landwirtschaft und Weinbau – anders als im Forst – keine Mitführungspflicht von Pass oder Ausweis. Dennoch sei es hilfreich, wenn eine Kopie des Passes oder Passersatzes sowie der Arbeitsgenehmigung vor Ort vorliege. Die Zollbeamten würden diese dann einsehen, was zu einer erheblichen Vereinfachung der Prüfungen führen würde. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine rege Diskussion, im Rahmen derer Hohl zahlreiche Fragen beantwortete.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung informierte Wolbeck über die Auswirkungen der Umsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 01.05.2011 für die Staaten, die zum 01.05.2004 der EU beigetreten sind. Von großer Bedeutung sei dies für die Landwirte und Winzer, die polnische Saisonarbeitskräfte beschäftigten. Die Referentin wies darauf hin, dass für Rumänen und Bulgaren die Arbeitnehmerfreizügigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt - spätestens zum 01.01.2014 - vollständig realisiert werde, da diese beiden Staaten erst im Jahr 2007 der EU beigetreten seien. Sie stellte erläuterte die Voraussetzungen, die z.Zt. erfüllt sein müssen, damit eine osteuropäische Saisonarbeitskraft legal in Deutschland beschäftigt werden darf. Sodann ging sie auf die Konsequenzen, die die Umsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit hat, ein. Für die Saisonarbeitskräfte sei dann u.a. eine zeitlich unbefristete Tätigkeit in sämtlichen Branchen möglich. Auch sei das Vermittlungsverfahren über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nicht mehr einzuhalten. Der Arbeitnehmer benötige zudem keine Arbeitserlaubnis mehr. Wolbeck erläuterte weiter, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in diesem Zusammenhang sogar angekündigt habe, dass für alle osteuropäischen Saisonarbeitnehmer die Arbeitserlaubnispflicht bereits zum 01.01.2011 wegfallen solle. Hiervon seien dann auch Rumänen und Bulgaren betroffen. Die Maßnahme erfolge auf Initiative der Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau begrüße diese Regelung, da sie für die Landwirte und Winzer eine große Erleichterung darstelle. Der große bürokratische Aufwand, den Landwirte und Winzer bisher einzuhalten hätten, wenn sie osteuropäische Saisonarbeitskräfte beschäftigten, entfiele damit.
Wolbeck betonte jedoch ausdrücklich, dass die Regeln über die Sozialversicherungspflicht trotz Umsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit fortgelten und in diesem Bereich keine Erleichterung erfolge. Dies sei ein häufiger Irrglaube, der beträchtliche finanzielle Auswirkungen für die Landwirte und Winzer zur Folge haben könne. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass neben all der Freude und Erleichterung über den Wegfall des großen bürokratischen Aufwands, die die Umsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bereich der Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte mit sich bringe, auch eine gewisse Skepsis angebracht sei. Da für die betroffenen Arbeitnehmer künftig auch die Beschäftigung in anderen Branchen, in denen möglicherweise höhere Löhne gezahlt werden könnten als in der Landwirtschaft und im Weinbau, möglich sei, bestehe die Gefahr, dass die Arbeitskräfte in diese Branchen abwandern. Hier komme z.B. die Baubranche oder das Gebäudereinigungsgewerbe in Betracht. Die bestehenden Kontakte zu ausländischen Saisonarbeitskräften sollten deshalb unbedingt gepflegt werden. Die Zahlung leistungsgerechter Löhne und das Anbieten adäquater Unterkünfte und Arbeitsbedingungen wären sicherlich ein Anreiz für die betroffenen Saisonarbeitskräfte, weiterhin in der Landwirtschaft und im Weinbau zu arbeiten. Zudem könnte die sogenannte SinD GmbH, die der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände gegründet habe, in Anspruch genommen werden. Sie biete den Landwirten und Winzern, gegen ein jährliches Entgelt in Höhe von 96,-- € incl. Mehrwertsteuer, an, ihren Betrieb auf einer Internetplattform in Deutschland, Polen, Rumänien und Bulgarien in der jeweiligen Landessprache zu präsentieren. Die Saisonarbeitskräfte hätten ebenfalls Zugriff auf die entsprechende Plattform. Sie könnten sich dort über die Betriebe informieren und Kontakt zu diesen aufnehmen. Unter www.sind-gmbh.de könne eine kostenlose Info-Broschüre abgerufen werden. Zudem liege sie beim Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau bereit. Die Internetplattform der SinD GmbH sei unter der Adresse www.saisonarbeit-in-deutschland.de abrufbar.
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