Kalte Enteignung durch Erosionskataster
Auflagen kommen Entmündigung der Landwirte gleich!

Koblenz.
Das neu eingeführte Erosionskataster mit seinen Auflagen kommt einer kalten Enteignung gleich. Die Grundbesitzer und Landwirte werden vor allem in Mittelgebirgslagen künftig mit Einschränkungen bei der Bodenbearbeitung und dem damit einhergehenden Wertverlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche leben müssen.

Damit werden hoch ausgebildete Landwirte bei der Nahrungsmittelproduktion und bezüglich ihrer Naturschutzaufgaben geradezu entmündigt. Seit Jahrhunderten stehen die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Schutz der Bodenkrume an oberster Stelle der landwirtschaftlichen Ziele. Gerade nach der Berufs- und Meisterausbildung beherrschen die landwirtschaftlichen Betriebsleiter ihr Handwerk. Das Quasi-Verbot des Pflügens im hängigen Gelände nimmt den Betrieben die Flexibilität. Erodierendem Boden kann durch Pflügen gegen die Hangrichtung entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus sorgen die Landwirte mit ihrer Pflugarbeit für die bessere Durchlüftung des Bodens und verbessern die Wasseraufnahmefähigkeit. Die Bauern haben nun die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese unsinnigen Auflagen einzulegen. Ein Musterschreiben des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau kann hier [32 KB] herunter geladen werden!

Auch für Winzer, die Direktzahlungen erhalten, ist der Widerspruch sinnvoll, auch wenn sie zur Zeit noch nicht unmittelbar von den Bewirtschaftungsauflagen betroffen sind. Es ist aber absehbar, dass solche in Zukunft aus der nunmehr erfolgten Einstufung resultieren, so dass frühzeitig gegen eine unberechtigte Einordnung der Flächen vorgegangen werden sollte. Da zudem absehbar ist, dass die Festlegung von Erosionsklassen auch Auswirkungen auf den Wert einer Fläche, beispielsweise im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren oder beim Verkauf von Flächen hat, wurde ein spezielles weiteres Musterschreiben entwickelt, das auf die Belange der Winzer zugeschnitten ist und ebenfalls hier [33 KB] zur Verfügung steht.

Der Verband wendet sich gegen diese vollkommen ungerechtfertigten und fachlich unbegründeten Auflagen, die in dieser Form seitens der EU noch nicht einmal gefordert werden. Die Einschränkungen wurden vom Bund und den Ländern erarbeitet und den Landwirten und Grundeigentümern aufgezwungen. Bauernpräsident Leo Blum kritisiert zudem, dass die Grundeigentümer bisher nicht über die Betroffenheit ihrer Grundstücke informiert wurden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau setzt sich für eine Aufhebung der sämtlichen Erosionsauflagen ein und fordert praktikablere Lösungen, wie sie von den Landwirten ohnehin angewandt wurden und werden. Die gute fachliche Praxis ist die Grundlage des landwirtschaftlichen Handelns. Wie in allen anderen Berufen sollten Politik und Gesellschaft den Landwirten mehr Vertrauen entgegen bringen.

Blum konnte in Gesprächen mit der Landesregierung bereits verhindern, dass die Klassifizierung der Böden in das Liegenschaftskataster eingetragen wird. Darüber hinaus sind Ausnahmen beim Pflugverbot und beim Mais- und Sommergerstenanbau möglich. Dennoch reichen diese nicht aus, um die für die landwirtschaftlichen Unternehmen notwendige Flexibilität bei der Bearbeitung ihrer Böden zu erzielen.

Die Politik wird zum Umdenken aufgefordert. Der Berufsstand ist jederzeit bereit konstruktive Gespräche zu führen.

Musterschreiben Widerspruch [32 KB]

Musterschreiben Widerspruch Winzer [33 KB]


zurück