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Bauernverbände verhandelten erfolgreich RWE zahlt Telekommunikationsgeldausgleich
Essen. Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den Landesbauernverbänden und RWE, gibt es endlich ein Entschädigungsangebot von RWE für die Nutzung von Energieversorgungsleitungen zu Telekommunikationszwecken. Dem Angebot war eine Reihe von Musterverfahren und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vorausgegangen. Jetzt hat das Unternehmen den betroffenen Grundeigentümern ein Angebot vorgelegt.
RWE erklärt sich bereit, einen Geldausgleich von 2,00 Euro je laufenden Meter Leitungstrasse zu zahlen (1,50 Euro plus eine pauschale Verzinsung von 0,50 Euro). Durch das RWE-Angebot werden die Grundeigentümer zwar nicht mit einem Geldsegen beglückt, was aber auch nicht erwartet werden konnte. Immerhin erhalten sie endlich etwas von dem, was der Gesetzgeber ihnen im Rahmen des seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zugestanden hatte. Die Verbände haben dem Angebot nur zugestimmt, nachdem eine Nachbesserungsklausel ausgehandelt wurde. Danach kann jeder Grundeigentümer eine Nachzahlung verlangen, wenn der BGH bis Ende 2011 einen höheren Marktpreis festlegt.
Der angebotene Pauschalbetrag kann ab sofort geltend gemacht werden. Dazu hat RWE eine Internet-Datenbank eingerichtet, in der alle Stromleitungen, über die eine kommerzielle Telekommunikationsnutzung seit 1996 bis einschließlich 2006 betrieben wurde, angegeben sind. Über die von RWE ab eingerichtete Internetseite www.rwetransportnetzstrom.com, die nach Angaben des Stromkonzerns ab März 2007 voll funktionstauglich sein soll, können die Grundeigentümer nicht nur ersehen, ob sie anspruchsberechtigt sind, sondern finden dort auch ein Musterschreiben, mit dem der Geldausgleich geltend gemacht werden kann.
Zusätzlich stellen wir die Vereinbarung und das Musterschreiben hier bereit.
Download Vereinbarung [360 KB]
Download Musterschreiben [54 KB]
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